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[D&D5] Basic Rules als kostenloses PDF
Erdgeist:
Coole Sache! :d
--- Zitat von: La Cipolla am 27.05.2014 | 10:12 ---Ach ja. Ich will die pdf. JETZT.
--- Ende Zitat ---
+1!
Slayn:
--- Zitat von: La Cipolla am 27.05.2014 | 10:33 ---@Slayn: Hm, also wäre das Problem, dass man keine Zauber etc. abdrucken dürfte, die nicht im Basic Ding sind (angenommen, es gäbe eine OGL)? Nur für mein Verständnis.
--- Ende Zitat ---
Das "Problem" ist eher das U.S. Amerikanische Urheberrecht, das wesentlich strenger ausfällt als das, was bei uns Europäern so bekannt ist und auch bei uns so unbekannte Dinge wie die Pflicht seine Urheberrechte aktiv zu verteidigen, sonst verfallen sie.
Ich erinnere in dem Zusammenhang mal daran, wie etliche Webseiten mit C&D abgeschossen wurden, unter anderen die zu D&D3-Zeiten sehr beliebten Zauberlisten-Generatoren, das trotz SRD.
1of3:
Das hat damit nichts zu tun. Natürlich kann WotC versuchen, Angebote zu beenden. Und vermutlich wird sich niemand, der das hobbymäßig macht, das Prozessrisiko tragen wollen. Das hat nichts damit zu tun.
Was diese Generatoren angeht, fallen mir ein paar Argumente ein, die dazu führen können, dass man sie abmahnen kann:
- Die Leute haben OGL-Material verwendet und D&D daneben geschrieben. Das ist laut OGL nicht in Ordnung. Bei d20srd.com steht nirgends "Dungeons and Dragons".
- WotC argumentiert, dass die Programmierung eines Programms von der Lizenz nicht gedeckt ist. Das wäre dann gerichtlich zu prüfen. Muss man aber machen.
Ohne so eine Abmahnung im Volltext zu lesen, kann ich dazu wenig sagen.
[Edit: Zur Erklärung: Man kann Rechte auf zwei Weisen erlangen: Durch Gesetz oder durch Vertag. Urheberrecht und was man deshalb oder trotzdem tun darf, ist Gesetz. Die OGL ist aber Vertragsrecht. Nun kann man nicht beides benutzen. Man kann also nicht gleichzeitig sagen: "Wegen UrhbG darf ich" und "Wegen Vertrag darf ich".]
Grundsätzlich gilt, was ich geschrieben habe, auch in den Staaten. Es gibt einige Publisher, die auf die oben genannte Weise bei der 4e verfahren sind, z.B. Goodman Games mit Points of Light.
Lasercleric:
--- Zitat von: Slayn am 27.05.2014 | 10:49 ---Das "Problem" ist eher das U.S. Amerikanische Urheberrecht, das wesentlich strenger ausfällt als das, was bei uns Europäern so bekannt ist und auch bei uns so unbekannte Dinge wie die Pflicht seine Urheberrechte aktiv zu verteidigen, sonst verfallen sie.
--- Ende Zitat ---
Mal abgesehen von dem allgemeinen grundrechtlich geschützten Urheberrecht ist die aktive Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten bei uns weder unbekannt noch entbehrlich.
Tharen the Damned:
Mein erster Beitrag...
Wenn also die Basic Regeln jedem mit Internet Anschluss frei zugänglich sind und wenn die Regeln zudem Lvl. 1 - 20 (oder mehr?) beinhalten, dann kann ich mir ein D&D 5e Abenteuer kaufen und spielen ohne einen Cent für Regeln ausgegeben zu haben.
Da kann der DSA Spieler, wenn er beim Sphärenmeister ein cooles D&D 5e Abenteuer findet (kann ja sein, oder?) dies kaufen und dann mit seiner Gruppe spielen, ohne dass irgendjemand Geld ausgegeben hat (außer für das Abenteuer).
Abenteuer werden daher ME ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Umsatz-Faktor für 5e sein. Das kann man schon daran sehen, dass WoC die ersten Abenteuer extern haben designen lassen.
Ich kann mir vorstellen, dass WoC Lizenzen für Abenteuer/Zusatzregeln vergibt, oder Franchise mäßig 3PP Abenteuer/Zusatzregeln zulässt.
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