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Alter Weißer Pottwal:
Was passiert eigentlich bei einem hochstufigen Kleriker, wenn er sich einer andeen Gottheit verschreibt? Ist er dann einfach Kleriker der gleichen Stufe der anderen Gottheit und hat Zugriff auf dessen Liste?

Ainor:
Ist glaube ich nicht offiziell geregelt. Aber es gibt auch keine Regeln die besagen dass man Klassenfähigkeiten verliert, und PhB Anhang B listet ja auch nur "Suggested Domains". Insofern würde ich sagen: keine Änderungen.

Alter Weißer Pottwal:

--- Zitat von: Ainor am  7.04.2026 | 23:35 ---Ist glaube ich nicht offiziell geregelt. Aber es gibt auch keine Regeln die besagen dass man Klassenfähigkeiten verliert, und PhB Anhang B listet ja auch nur "Suggested Domains". Insofern würde ich sagen: keine Änderungen.

--- Ende Zitat ---

Naja, die Zauber kommen ja von der Gottheit. Die sollten sich anpassen, oder?

nobody@home:

--- Zitat von: Alter Weißer Pottwal am  8.04.2026 | 14:44 ---Naja, die Zauber kommen ja von der Gottheit. Die sollten sich anpassen, oder?

--- Ende Zitat ---

Nicht unbedingt -- das Kapitel "A World of Your Own" im (2014er) DMG beispielsweise nennt ein paar Alternativen, und rein regelseitig entscheidet sich ein Kleriker ja auch mehr für eine bestimmte Domäne als für genau eine spezielle Gottheit, die zufällig diese hat. Und im Gegensatz zu manchen Vorläufereditionen gibt's in der 5. meines Wissens auch keine eigenen Anmerkungen dazu, welche Sprüche der Kleriker direkt von seiner Gottheit kriegt und welche nicht oder wie es mit dem Risiko aussehen könnte, daß die sie ihm kurzerhand verweigert oder andere Zauber als die gewünschten aufbrummt...

Wenn ich's mir einfach machen wollte, würde ich wohl einen von zwei Ansätzen verfolgen: entweder kann der Kleriker nur zu einer Gottheit wechseln, die seine etablierte Domäne ebenfalls hat (sonst kann sie ihn zwar durchaus mögen, aber nicht voll unterstützen), oder es gilt gleich wieder das Prinzip aus der 4. Edition, daß Kleriker (und Paladine) einmal auserwählt und ernannt werden, ihre Kräfte ab diesem Punkt dann aber tatsächlich ihre eigenen sind, mit ihnen mitwachsen, und ihnen ähnlich wie bei anderen göttlichen Geschenken aus Mythologie und Legende nicht einfach wieder weggenommen werden können. Daß eine vergrätzte frühere Schutzgottheit einem abtrünnigen Diener immer noch ihre anderen Gefolgsleute und -kreaturen auf den Hals hetzen kann, wenn sie möchte, bliebe davon ja unberührt...

Ainor:

--- Zitat von: Alter Weißer Pottwal am  8.04.2026 | 14:44 ---Naja, die Zauber kommen ja von der Gottheit. Die sollten sich anpassen, oder?

--- Ende Zitat ---

Kann auch sein dass die Energie dafür von der Gottheit kommt. Dann wechselt man quasi nur den Anbieter.
Und da es keine feste Regel "Gott X kann nur Domäne Y und Z gewähren" gibt es keinen Grund dass man die Domain Spells nicht mehr haben kann.

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