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Wie man als Paladin Orks helfen kann [war: "Letzte Worte und Anekdoten"]

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Lichtschwerttänzer:

--- Zitat von: Tarjan am 30.05.2016 | 12:38 ---, nämlich DASS-MAN-KEINE-WEHRLOSEN-WESEN-TÖTET
--- Ende Zitat ---
aka ich muss meine Seite, meine Kampfgefährten etc. verheizen, unnötig sterben und leiden lassen?
Muß den Seth Priester unbeschadet laufen lassen, weil gerade wehrlos?
Das rechtfertige mal vor seinen Opfern! WIE?

Arldwulf:
Wenn der Seth-Priester Opfer hat ist er ja schon einmal nicht mehr unschuldig. Laufen lassen muss man ihn an dieser Stelle also schon nicht mehr. Und Kampfgefährten werden vor allem dann nicht unnötig verheizt wenn sie für die richtige Sache kämpfen, das Gegenteil ist doch der Fall.

An der Stelle an der der Paladin selbst böse handelt würden seine Kampfgefährten eben nicht mehr für die richtige Sache kämpfen - und dementsprechend unnütz verheizt werden. Das kann man ja durchaus auch am Eingangsbeispiel sehen. Indem man die Situation vergleicht: "wir sterben dafür das Dorf vor dem Orkangriff zu verteidigen" mit "wir sterben dabei als wir versuchen alle Orks zu versklaven und in Lager zur Ausrottung zu bringen".

In beiden Fällen kämpft man gegen Orks, nur die Motivation und eingesetzten Mittel sind anders - aber diese bestimmen letztlich auch ob das nun ein unnützer Tod ist.

Greifenklause:
@ Lichtschwerttänzer:
Du rückst gerade in das andere Extrem, das hilft der Diskussion nicht.
Und ja: Ein Paladin hat sich gefälligst diese Frage zu stellen: "Ab wann/bis wann ist mein Gegenüber noch "unschuldig" und ich muss es verschonen?"

Irgendeine Gesinnung(tm) ist da nicht unwichtig, aber zweitrangig. Erst wenn Taten folgen oder fest zu erwarten sind, kippt der Schalter von "unschuldig" zu "schuldig" und ja: Da gibt es Interpretationsspielraum.

Wenn zb Orks "per se böse" sind wie zB bei Splittermond hat ein Paladin natürlich eher einen Persilschein als wenn sie es nur "meistens böse" oder "tendenziell böse" sind. Aber selbst da mag es Kontexte geben, wo besagter Paladin plötzlich Gewissensbisse haben müsste.

Bei "wehrlos" kommt es oft auch auf den Kontext an (und auch die Glaubenswelt des Paladins), ab wann/bis wann das durchschlägt.
Aber vom Grundsatz her gilt das. Bei Straftaten und Missetaten des "derzeit wehrlosen" schlägt aber der Straf- und Sühnegedanke durch.
Ja, ein Paladin darf bestrafen und ja, dann ist der Täter uU auch "wehrlos".
Mag sein, dass Tarjan das nicht beachtet hat, aber um "wehrlose Täter nach Urteilsfindung" ging es ihm wohl nicht...

Und selbst dann stellt sich die Frage, wann und in welchem Maße sich "Strafkorps/-Expeditionen" sich mit einem Paladin vertragen und wenn ja unter welchen Gesichtspunkten.

Ich denke, einfache Antworten gibt es außerhalb der Extreme nicht.

Lichtschwerttänzer:

--- Zitat von: Arldwulf am 30.05.2016 | 13:17 ---Wenn der Seth-Priester Opfer hat ist er ja schon einmal nicht mehr unschuldig. Laufen lassen muss man ihn an dieser Stelle also schon nicht mehr.
--- Ende Zitat ---
Wer sagte das Gefangennehmen oder halten eine Option ist?
Wenn also nur die Wahl besteht zwischen töten und laufenlassen, genauer gesagt das Ziel der Aktion war ihn zu töten?

Ich könnte die Sethiten auf dem Marsch aus dem Hinterhalt angreifen,  des Nachts im Schlaf oder mich ihnen zur offenen Feldschlacht zu ihren Bedingungen stellen, bzw ihre Festung attackieren...
Wo ist die Metzgerrechnung für die guten höher?

@ Babo Phet

Das zwingt halt eben auch mal die auf weißem Rössel in silberner Rüstung nur Zweikampf Vertreter mal etwas weiter zu gehen mit ihren Argumenten.

Sagen wir mal Parzival unschuldig und naiv wie Brot lässt sich von Lord Evil überzeugen er müßte den Paladin angreifen, nach der Unschuldig Regel dürfte der Paladin sich nicht verteidigen oder andere vor Parzival schützen.

Das wehrlose Täter, spez der Momentan wehrlose Täter ist genau der Punkt wo der Paladin dann zur Witzfigur wird/werden kann und jetzt haben wir noch nichtmal von Settings gesprochen wo EVIL das Problem ist, so a la Cthulhu

Arldwulf:

--- Zitat von: Lichtschwerttänzer am 30.05.2016 | 13:34 ---Wer sagte das Gefangennehmen oder halten eine Option ist?
Wenn also nur die Wahl besteht zwischen töten und laufenlassen, genauer gesagt das Ziel der Aktion war ihn zu töten?

--- Ende Zitat ---

Laufenlassen bedeutet am Ende auch ihn wieder einfangen zu können später - aber wir sprachen ja explizit von jemandem wehrlosen. Da hat man schon per Definition Handlungsfreiheit was man mit ihm macht, und kann ihn auch gefangennehmen, bzw. hat dies bereits, und müsste schon Ausnahmen generieren um dies zu verhindern.

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