Also noch mal: Laut MWW gelten zwar die privilegierenden Vorschriften des Codex Albyricus, also Anhörung der Gilden, eigene Gerichtsbarkeit für Verstöße gegen das Gildenrecht etc., natürlich nur für Gildenmagier. Dazu wird man auch das Standesrecht der Magier, Kleiderordnung etc. zählen müssen.
Die anderen Vorschriften aber, wie eben die Verbote, bestimmte Waffen und Rüstungen zu benutzen, hohe Ämter inne zu haben etc. werden von den Vertretern der Rechtspflege auch auf andere Zauberer angewendet. Die einzige Ausnahme bilden die Elfen, für die es eine Sondervereinbarung gibt. Ebenso dürfen ja auch normale Bürger z.B. die durch die Gilden geächteten Schriften nicht besitzen oder verbreiten.
Das heißt, ein ganz eifriger Inquisitor, der bei der Hexe einen Speer findet, könnte ihr daraus einen Strick zu drehen versuchen. Natürlich gibt es dann kein Gildentribunal, und die Strafe ist nicht Expurgico. Das ist eben meine Frage: was wäre dann wohl die Strafe für so was? Gleich verbrennen wäre ja wohl etwas hart...
Bei einem lokalen Richter oder Baron würde sich die Frage stellen, ob er erstens diese Regelung überhaupt kennt und ob sie ihn zweitens interessiert. Wenn er ein abergläubischer, gemeiner Kerl voller Vorurteile ist, wird er vielleicht genauso heiß auf die Verurteilung sein wie ein Inquisitor. Wenn nicht, geht es ihm vermutlich quer am Arsch vorbei... Jedenfalls, wenn man sich irgendwo auf dem Land befindet - in Gareth oder Kuslik sieht die Sache schon wieder etwas anders aus.
P.S.: Dass der Kurzbogen zu den verbotenen Waffen zählt, steht sogar explizit drin.