Autor Thema: Adliges Erbe  (Gelesen 2692 mal)

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Offline Koronus

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Adliges Erbe
« am: 10.11.2017 | 19:39 »
Hallo ich habe zwar gesucht aber nichts dazu gefunden. Wie funktioniert das Erbsystem des Adels? Erbt das Erstgeborene Kind Land und Titel oder ist es der älteste Sohn?
"Naja, ich halte eher alle FATE-Befürworter für verkappte Chemtrailer, die aufgrund der Kiesowschen Regierung in den 80er/90er Jahren eine Rollenspielverschwörung an allen Ecken wittern und deswegen versuchen, möglichst viele noch rechtzeitig auf den rechten Weg zu bringen."

Offline Andras Marwolaeth

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Re: Adliges Erbe
« Antwort #1 am: 10.11.2017 | 22:50 »
Kommt drauf an. Von welchem Land redest Du?
In der Regionalspielhilfe "Herz des Reiches" steht auf S. 25 ein Absatz zum Thema Erbansprüche. Und der beginnt so: "Im Mittelreich sind verschiedene Erbregelungen verbreitet und existieren nach Region, nach Stand, ja, bisweilen sogar nach Familie parallel."
Im Prinzip ist alles möglich.

Offline Koronus

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Re: Adliges Erbe
« Antwort #2 am: 11.11.2017 | 11:03 »
Also Mal so als Beispiel meine Familie.
Also ich als ältester Sohn der ältesten Tochter sowie mit einem Kinderlosen Onkel habe so oder so gewonnen was die Erbfolge betrifft?
"Naja, ich halte eher alle FATE-Befürworter für verkappte Chemtrailer, die aufgrund der Kiesowschen Regierung in den 80er/90er Jahren eine Rollenspielverschwörung an allen Ecken wittern und deswegen versuchen, möglichst viele noch rechtzeitig auf den rechten Weg zu bringen."

Offline Nick-Nack

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Re: Adliges Erbe
« Antwort #3 am: 11.11.2017 | 11:23 »
Nein, das hängt wie geschrieben von der Region, vom Stand und teilweise sogar von der konkreten Familie ab :)
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Online Quaint

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Re: Adliges Erbe
« Antwort #4 am: 11.11.2017 | 11:26 »
Naja, kommt drauf an. Könnte ja auch durchaus sein, dass Titel und Ländereien verteilt werden (gavelkind Regelung), und zwar erstmal unter den direkten Nachfahren. Dann müsstest du warten bis deine Mutter stirbt und würdest nur einen Teil des ursprünglichen Erbes erhalten, welches du überdies mit etwaigen Geschwistern teilen müsstest. Es gibt ne ganze Menge teils abstruser Erbfolgeregelungen. Ich hab da vor allem durch Crusader Kings 2 mehr drüber gelernt.

Letzten Endes: Mach es halt mit deinem Spielleiter aus, es gibt da keine belastbaren offiziellen Regelungen dazu scheint mir.
Besucht meine Spielkiste - Allerlei buntes RPG Material, eigene Systeme (Q-Sys, FAF) und vieles mehr
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Offline Andras Marwolaeth

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Re: Adliges Erbe
« Antwort #5 am: 11.11.2017 | 13:25 »
Wenn mit dem Erbe ein Lehen verbunden ist, muss der Lehnsherr dem Übergang auf den Erben zustimmen. Zudem muss der Erbe auch einen Lehnseid leisten.

Offline Lichtschwerttänzer

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Re: Adliges Erbe
« Antwort #6 am: 11.11.2017 | 13:39 »
Die Zustimmung ist aber normalerweise reine Formsache und natürlich muß der Erbe bei der Huldigung dem Lehnsherren den Vasalleneid leisten.
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
“Do you feel like we’ve forgotten anything?”
Sigh. “No Steve. I have my sword and my bow, and my arrows and my cloak and this hobbit here. What could I have forgotten?”
“I don’t know, like, all of our stuff? Like the tent, the bedroll, my shovel, your pot, our cups, the food, our water, your dice, my basket, that net, our spare nails and arrowheads, Jim’s pick, my shovel, the tent-pegs…”
“Crap.”

Offline Edvard Elch

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Re: Adliges Erbe
« Antwort #7 am: 11.11.2017 | 13:53 »
Die Zustimmung ist aber normalerweise reine Formsache und natürlich muß der Erbe bei der Huldigung dem Lehnsherren den Vasalleneid leisten.

Und das steht wo?
Kants kategorischer Imperativ, leicht modernisierte Fassung: „Sei kein Arschloch.“

Drømte mig - mein Rollenspielblog.

Offline Andras Marwolaeth

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Re: Adliges Erbe
« Antwort #8 am: 11.11.2017 | 22:11 »
In "Herz des Reiches", S. 24, steht das nicht so explizit da, aber:
"Der historische Grundgedanke des Lehnswesens ist, das alles Land und jeder, der es bewirtschaftet, des Kaisers ist. In der langen Geschichte des Reiches hat der Kaiser Land an treue Vasallen verliehen, die es für ihn bewirtschaften und verwalten sollen. [...] Den Vasallen folgten nach dem Tod ihre Erben als Grundherren nach."
Zum Lehnseid: "Ein Eid ist lebenslang gültig und wird immer bei einem personellen Wechsel fällig: Stirbt der Vasall (Mannfall), so muss nun sein Erbe und neuer Vasall dem Lehnsherrn den Eid leisten."
Es gibt dann noch einen Abschnitt zum Thema Lehensheimfall und im Abschnitt zur Lehenshierarchie steht noch: "Gleich ob sie [die Lehnsträger] das Land mit kundiger Hand erblühen lassen oder es mit Desinteresse, Hartherzigkeit oder Naivität ruinieren oder verwahrlosen lassen, so bleibt es doch ihr Lehen. Vernachlässigen sie jedoch Zehnt und Waffendienst gegenüber dem Lehnsherren, drohen Konsequenzen."
Im Großen und Ganzen passt das schon. Eigentlich verleiht der Kaiser die Lehen an seine Vasallen. Die können es jedoch vererben. Aber was nur verliehen ist, kann natürlich auch wieder zurückgefordert werden. Passiert aber wohl nur bei schwerwiegenden Verfehlungen. Und Bastarde können im Adel nur mit Einverständnis des Lehnsherrn erben (S. 25).