Zur Frage des
grundlosen Verweises von einem Con aufgrund des 'Hausrechtes'.
IMHO (!)
Zum einen ist die Frage zu stellen wer das Hausrecht hat. Allgemein wird es aus dem Recht am Eigentum und der Unverletzlichkeit der Wohnung abgeleitet. Cons finden allerdings selten in Privat(-) Wohnungen statt und der Veranstalter ist nicht unbedingt der Eigentümer der Veranstaltungsräume. In einer privaten Mietwohnung ist das wenig von Bedeutung (Unverletzlichkeit der Wohnung). Bei einer städtischen Einrichtung (Stadthalle, Schule, Jugendzentrum) oder gewerblich vermieteten Veranstaltungsräumen (z.B. Gastwirtschaft) ist das aber schon eher die Frage. Hat der Eigentümer dem Veranstalter das Hausrecht (ausdrücklich) übertragen? Kann der Veranstalter z.B. Mitarbeiter des Eigentümers der Veranstaltung verweisen? Oder gibt es einen Vertreter des Eigentümers dem das Hausrecht grundsätzlich vorbehalten ist (gerne Hausmeister, oder der Wirt selbst, der sich nicht gerne aus seiner eigenen Gaststätte weisen lassen möchte)? Steht im Mietvertrag drin oder nicht.
Zum Zweiten gilt es bei vielen Veranstaltungen das sg. Antidiskriminierungsgesetz zu beachten, das sehr wohl ein eventuell vorhandenes Hausrecht einschränkt!
Zum Dritten wird in vielen Fällen ein Vertrag zwischen Besucher und Veranstalter geschlossen. Der Eigentümer einer Disko darf durch seine Vertreter gerne bestimmen (mit Ausnahmen s. AGG) wer in seinen Betrieb kommen darf. Ist allerdings einmal ein Besuchsvertrag geschlossen kann er nicht einfach
nach Belieben aufgekündigt werden, nicht mal nach den Hausrecht, denn das wäre eine missbräuchliche Verwendung dieses Rechtes und würde die Rechte des Vertragspartners unangemessen verletzten.
Man kann einen solchen Vertrag auch nicht einfach nach Belieben annullieren. Einfach Geld zurückgeben ist keine Lösung. Geld muss nicht einmal fließen um einen gültigen Vertrag zu schaffen. Wenn man z.B. Spielleitern freien Eintritt gewährt, könnte ein Vertrag schon entstehen wenn man dem Spieleiter sein Rundenangebot bestätigt, zB. duch eEintrag in eine öffizielle Liste oder ein Programmheft odre eine Bestätigungs-Email.
Vielleicht kann man als Veranstalter auf die Kulanz des ungewünschten Gastes hoffen, aber der kann auf der Einhaltung des Vertrages bestehen.
Wird ein Vertrag gebrochen kann durchaus Schadensersatz gefordert werden. Dann redet man nicht mehr über ein paar Euro Eintritt. Und die Anwalts- und Gerichtskosten kommen auch noch dazu zu welchem Teil entscheidet das Gericht, aber Urteile zu 100% sind eher selten und bei dieser unklaren Sachlagen würde ich mich persönlich darauf nicht verlassen. Welcher Con-Veranstalter hat üblicherweise eine Rechtsschutzversicherung?
Soweit allgemein und grundsätzlich. Und das oben ist nur eine Meinung. Entschieden würde das Ganze eventuell tatsächlich erst vor einem Gericht. Aber das würde ich als Veranstalter, wie gesagt, nicht riskieren wollen.
Nach der langen Vorrede zum Thema des Threads:
Wenn der Con-Veranstalter einen Vertrag beenden will, dann ist es sehr hilfreich wenn er nachweisen kann, das der Vertragspartner den Vertrag zuerst gebrochen hat, zB. indem er z.B. gegen die ausdrücklich bekannt gemachten "Anti-Haressment-Policy" des Cons verstoßen hat, die entsprechend zum Teil des Vertrages gemacht wurde.
Wenn darin ganz klar steht, was man nicht duldet und jemand hält sich dann nicht daran, dann darf man ihn ggf. 'rausschmeißen' und hat außerdem bei dem, dann wesendlich unwahrscheinlicheren, Fall einer Klage bessere Chancen.
Eine solche Policy ist also sehr nützlich und hilft allen Besuchern sich klar zu machen welche Verhaltensweisen auf einer Con gewünscht bzw. was nicht gewünscht ist.
Und das ist garnicht so klar, denn es geht hier eher um die 'weichen' Probleme und Verhaltensweisen. Denn für anderes gibt es Gesetze und die Polizei die sich darum kümmern, aber das brauchen wir hier nicht vertiefen denke ich.
Die obigen Überlegungen decken aber nur einen Aspekt dieser Problematik ab.
Das Ziel eines Converanstalters ist, allgemein gesprochen doch, das sich jeder Besucher unabhängig seines Geschlechtes, sexueller Ausrichtung, Religion oder ähnlichem auf dem Con wohlfühlt. Das erreicht man aber für keinen der Beteiligten durch einen simplen Rausschmiss.
Ich würde mir wünschen, das es überall eine sichere Möglichkeit gibt, in der sich der Angegriffene ernstgenommen fühlen kann und der sich fehlverhaltende Besucher ohne Vorverurteilung erklären kann. Manchmal miteinander, manchmal einzeln. Manchmal hilft es, manchmal klärt es einfach wer ein Idiot ist und wer nicht und manchmal schafft es vielleicht auch Verständniss für den einen oder anderen Beteiligten.
Das bindet natürlich Ressourcen eines Veranstalters, aber es kann auch ein unglaublicher Pluspunkt für einen Con sein.
(In der Zeit in der ich das hier geschrieben habe sind schon mehr als 10 neue Beiträge geschrieben worden. Ich kann nicht so schnell lesen und meinen Text anpassen, dann sind wieder neue Beiträge da. Ich bitte vorauseilend um Vergebung.)