Autor Thema: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte  (Gelesen 5400 mal)

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Offline Crimson King

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #25 am: 12.08.2019 | 14:38 »
Wenn beim Brettspiel jmd einen Fehler machen würde, oder etwas falsch darstellt bzw. einschätzt , in den Augen der Mitspieler, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch reklamiert bzw. beanstandet werden.

Ja, aber aus anderen Gründen, die nicht verhandelbar sind: der Spielmechanik. Das meiste, das im Rollenspiel verhandelt wird, ist aber unabhängig von der Mechanik.
Nichts Bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen
Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei,
Wenn hinten, weit, in der Türkei,
Die Völker aufeinander schlagen.
Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus
Und sieht den Fluß hinab die bunten Schiffe gleiten;
Dann kehrt man abends froh nach Haus,
Und segnet Fried und Friedenszeiten.

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Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #26 am: 12.08.2019 | 14:39 »
Das ist alles richtig, aber gemeint ist noch etwas weitergehendes. Dieses etwas überraschende Wort "Verhandeln" in dem Zusammenhang stammt aus dem lumpley-Prinzip: System is the means by which we negotiate the contents of shared imaginary space. Also jede Ansage, Darstellung, Erzählung oder sonstiger Beitrag zur Fiktion ist nach dieser Auffassung ein Verhandlungsangebot. Wenn ich also meinen Charakter sagen lasse: "Mein Name ist Legolas der Elf. Freut mich euch kennen zu lernen.", dann ist das ein Angebot, das unter Umständen vielleicht mit: "Ey, nimm doch bitte einen vernünftigen Namen!", abgelehnt wird.

Ok, und wenn mich jetzt der große Troll mit seiner Keule hauen will, kann ich sagen: Ne der trifft mich nicht?

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #27 am: 12.08.2019 | 14:40 »
Wenn beim Brettspiel jmd einen Fehler machen würde, oder etwas falsch darstellt bzw. einschätzt , in den Augen der Mitspieler, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch reklamiert bzw. beanstandet werden. 
Okay. Dann nochmal: Was sagen die Regeln über die Höhe der aktuellen Mauer?
Ich bin viel lieber suess als ich kein Esel sein will...
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Joseph Joubert (1754 - 1824), französischer Moralist

Offline Sashael

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #28 am: 12.08.2019 | 14:43 »
Ok, und wenn mich jetzt der große Troll mit seiner Keule hauen will, kann ich sagen: Ne der trifft mich nicht?
In manchen Spielen kannst du das. Die Gründe könnten sein: Gummipunkte, SL-loses Spiel mit vollkommener Gleichberechtigung der Erzählrechte oder auch, weil du den Spielern ein neues Angebot machst, das die Story interessanter macht.
"Ja natürlich ist das Realitätsflucht. Was soll daran schlecht sein? Haben Sie sich die Realität in letzter Zeit mal angesehen? Sie ist grauenhaft!"


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Online 1of3

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #29 am: 12.08.2019 | 14:44 »
Ok, und wenn mich jetzt der große Troll mit seiner Keule hauen will, kann ich sagen: Ne der trifft mich nicht?

Klar, kannst du. Hoffentlich hast du ein paar Argumente dafür, z.B. einen guten Verteidigungswurf. Das ist der erste Teil des Satzes bzw. was da eigentlich definiert wird: Wir benutzen in der Runde ein System, um diesen Aushandlungsprozess zu leisten. Und dieses System ist bedeutsam (System does matter). Teil des System könnten also bestimmte Zuständigkeiten sein, gewisse Sprechweisen, Listen, Token, Resourcen, etablierte Hintergründe, Würfelwürfe, Ziehen aus dem Jenga-Turm usw.

Aber generell klar: Niemand kann gegen deinen Willen irgendetwas tun; im Zweifel kannst du die Runde sprengen, also die Verhandlung abbrechen.

Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #30 am: 12.08.2019 | 14:47 »
Ja, aber aus anderen Gründen, die nicht verhandelbar sind: der Spielmechanik. Das meiste, das im Rollenspiel verhandelt wird, ist aber unabhängig von der Mechanik.
Ok. Da wäre doch aber die Aussage richtig: Dass im Rollenspiel die Fiktion auch verhandelt wird. (Auch verhandelt werden kann)
Unterschied zum Brettspiel.
Und nicht, dass es grundsätzlich immer  so ist.
Denn es gibt ja auch gewisse Regeln,  Mechaniken, die eben nicht als verhandelbar gelten.
(Was man natürlich trotzdem tun kann, z. B. in dem man Hausregeln einführt)

Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #31 am: 12.08.2019 | 14:52 »
Okay. Dann nochmal: Was sagen die Regeln über die Höhe der aktuellen Mauer?
Z. B. das was im Abenteuer Band drin steht.
Oder das, was der SL recherchiert hat, als er die Burg für das Spiel auswählte.

Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #32 am: 12.08.2019 | 14:54 »
Aber generell klar: Niemand kann gegen deinen Willen irgendetwas tun; im Zweifel kannst du die Runde sprengen, also die Verhandlung abbrechen.
Das kann ich aber auch beim Fussball.
Oder beim Uno tun.
Ist jetzt nichts Rollenspiel spezifisches.

Offline Boba Fett

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #33 am: 12.08.2019 | 14:56 »
Ich bin gerade nicht sicher, was das Fakten Definieren (Aushandeln oder Festlegen / Deutungshoheit) mit dem eigentlichen Thema zu tun hat...
Ganz nebenbei bemerkt gibt es das im Brettspiel auch.
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #34 am: 12.08.2019 | 14:57 »
In manchen Spielen kannst du das. Die Gründe könnten sein: Gummipunkte, SL-loses Spiel mit vollkommener Gleichberechtigung der Erzählrechte oder auch, weil du den Spielern ein neues Angebot machst, das die Story interessanter macht.
Jepp,  das lasse ich gelten.

Online 1of3

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #35 am: 12.08.2019 | 14:57 »
Das kann ich aber auch beim Fussball.
Oder beim Uno tun.
Ist jetzt nichts Rollenspiel spezifisches.

Das hat jetzt auch niemand hier behauptet. Was anders ist: Beim Fußball handelst du nicht die Inhalte eines gemeinsamen Vorstellungsraumes aus.

Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #36 am: 12.08.2019 | 15:00 »
Das hat jetzt auch niemand hier behauptet. Was anders ist: Beim Fußball handelst du nicht die Inhalte eines gemeinsamen Vorstellungsraumes aus.
Echt ? Also bei so mancher theatralischer Schauspieleinlage, (nachdem man einen anderen Spieler gefault hat, sich aber selbst zum Opfer macht) bin ich mir da nicht so ganz sicher.  :D
« Letzte Änderung: 12.08.2019 | 15:03 von Issi »

Offline Boba Fett

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #37 am: 12.08.2019 | 15:03 »
Das hat jetzt auch niemand hier behauptet. Was anders ist: Beim Fußball handelst du nicht die Inhalte eines gemeinsamen Vorstellungsraumes aus.

„Spielen wir mit oder ohne Abseits?“
„Schiri, das war kein Foul, das war ‚ne Schwalbe!“
„Der war nicht drin!“ (...im Aus...)
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Offline Hewisa (gone for good)

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #38 am: 12.08.2019 | 15:12 »
„Spielen wir mit oder ohne Abseits?“
„Schiri, das war kein Foul, das war ‚ne Schwalbe!“
„Der war nicht drin!“ (...im Aus...)
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Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #39 am: 12.08.2019 | 15:31 »
@
D. Athair

Was für ein eleganter Versuch einer Herabwürdigung!
Chapeau!
 ~;D

Offline D. Athair

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #40 am: 12.08.2019 | 15:35 »
Formal erledigt.
(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)
« Letzte Änderung: 12.08.2019 | 15:44 von D. Athair »
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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #41 am: 12.08.2019 | 15:44 »
Z. B. das was im Abenteuer Band drin steht.
Oder das, was der SL recherchiert hat, als er die Burg für das Spiel auswählte.
Das was im Abenteuerband drin steht, sind also für Dich unumstößliche Regelmechaniken, die auch der SL nicht ändern darf?
Oder anders: Darf ich in Deiner Runde in Deinen Abenteuerband reinschauen und Deine Angaben dort selber prüfen?
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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #42 am: 12.08.2019 | 16:41 »
Jepp. Sowie ich Jiba verstanden habe, sieht er das nicht unabhängig vom Erzählen.
Und mir fehlt ehrlich gesagt auch noch der Beweis, warum es unabhängig davon ist.

Sonst kommt jmd vielleicht  damit, dass es bei "Siedler von Catan "auch auf "verhandeln über die Fiktion " hinausläuft.
Denn Handeln tut man ja...
Übrigens auch beim "Kuhhandel."..  ~;D

Exakt, wenn natürlich auf erheblich abstrakterer Ebene. Im Allgemeinen spielt man ein Brettspiel zum gewinnen. Aber man könnte einige Spiele auch anders spielen als Versuch mehr Story zu erzeugen.

Ob man das nun Fiktion oder Story Ebene a) nennt. Gemein ist dem Ganzen, dass es auf der Grudnebene wahr ist, weil es eben trivial und damit ohne praktischen Mehrwert ist.
Aber die Praxis zeigt ja, dass es nicht alle auf diesem Level belassen wollen. Und dann ist die Frage, wann, wo und wie sieht das aus, wenn dann "die andere Art" Story anliegt und in wie weit ist das dann für wen relevant, statt da wieder auf die Startebenendefinition zurück zu fallen und zu erklären: Für alle. 
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Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #43 am: 12.08.2019 | 17:55 »
Oder anders: Darf ich in Deiner Runde in Deinen Abenteuerband reinschauen und Deine Angaben dort selber prüfen?
Klar
Warum denn nicht?

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #44 am: 12.08.2019 | 18:27 »
Klar
Warum denn nicht?
Stimmt. Dann kann man sich die Fragerei über die Details des Abenteuers sparen und die Spieler lesen dann selber im Abenteuer welche genauen Regeln in der aktuellen Situation gelten.
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Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #45 am: 12.08.2019 | 18:30 »
Stimmt. Dann kann man sich die Fragerei über die Details des Abenteuers sparen und die Spieler lesen dann selber im Abenteuer welche genauen Regeln in der aktuellen Situation gelten.
Muss diese maßlose Übertreibung denn sein?
Hier ging es darum ob man ggf. ein Detail nachschauen darf, bei dem Unklarheit besteht.
Daraus wird dann "die Spieler lesen alles selber nach" gemacht.  ::)

Das macht (für mich) hier gerade keinen Sinn mehr.
« Letzte Änderung: 12.08.2019 | 18:32 von Issi »

Online Maarzan

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #46 am: 12.08.2019 | 18:52 »
Klar
Warum denn nicht?

Wir brauchen einen Rollenspielrechtsanwalt, der dann solche Aufgaben erledigen kann.
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Offline takti der blonde?

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #47 am: 12.08.2019 | 18:56 »
Muss diese maßlose Übertreibung denn sein?

Ja, weil Übertreibungen erlauben die Grenzen eines Gedankens besser auszuloten.

Grüße

Hasran

Offline Issi

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #48 am: 12.08.2019 | 19:07 »
Ja, weil Übertreibungen erlauben die Grenzen eines Gedankens besser auszuloten.

Grüße

Hasran
Dann sag deinen Spielern doch sie dürfen das Abenteuer gerne nachlesen, und alle SL Angaben überprüfen.- Nachdem es zu Ende gespielt wurde.
Das muss ja nicht mitten drin sein.

Aber das alles ist ohnehin rein hypothetisch, da ein SL, der merkt, dass ihm seine Spieler null komma null Vertrauensvorschuss entgegen bringen, sowieso den Stuhl räumen würde.

Mit Spielern, denen man gar nicht vertrauen kann, weil  sie z.B. Tricksen und Schummeln, ist es auch nicht einfach.

Da bestellt man am besten mal die Rollenspiel Aufsichtsbehörde,  die als neutraler Gutachter jedem peinlich genau beim Spielen zusieht.
« Letzte Änderung: 12.08.2019 | 19:15 von Issi »

Offline takti der blonde?

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Re: Gestaltungs- und Entscheidungsrechte
« Antwort #49 am: 12.08.2019 | 19:20 »
Dann sag deinen Spielern doch sie dürfen das Abenteuer gerne nachlesen, und alle SL Angaben überprüfen.- Nachdem es zu Ende gespielt wurde.
Das muss ja nicht mitten drin sein.

Aber das alles ist ohnehin rein hypothetisch, da ein SL, der merkt, dass ihm seine Spieler null komma null Vertrauensvorschuss entgegen bringen, sowieso den Stuhl räumen würde.

Mit Spielern, denen man gar nicht vertrauen kann, weil  sie z.B. Tricksen und Schummeln, ist es auch nicht einfach.

Da bestellt man am besten mal die Rollenspiel Aufsichtsbehörde,  die als neutraler Gutachter jedem peinlich genau beim Spielen zusieht.

Ahem. Zum einen verwischt du hier 6s und meine Position und zum anderen ist das (Vertrauen) ein anderes Fass.

Grüße

Hasran