Autor Thema: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)  (Gelesen 2896 mal)

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Aloha zusammen,
ich habe vor Kurzem gelesen, dass man Bücher, die seit zwei Jahren aus dem Druck verschwunden sind, für den privaten Verbrauch *g* kopieren/drucken darf.

ich wollte hier mal sammeln, für welche fading suns Bücher das zutrifft, da kein laden in meiner Nähe die führt.
sers,
alex

Ukar al Kordeth

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #1 am: 27.07.2006 | 17:17 »
Das trifft für alle Holistic Bücher zu, die älter als 2 Jahre sind. Einfach vorne reinschauen.
Obwohl ich mir ziemlich sicher bin das Copyright erst 20 Jahre nach Tod des Verfasser erlischt.

Children of the Gods
Fading Suns 1st Edition
Die 'Fiefs'-Bücher
Alien Expedition - Vorox

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #2 am: 28.07.2006 | 11:23 »
Mit Copyright hat das hier nichts zu tun. Da war irgendwas von 20 jahre nach dem tod des letzten mitwirkenden, wenn keine rechte geltend gemacht werden?

Das hier ist irgendwie etwas wie eine geduldeteKopie, wenn keine Rechte geltend gemacht werden.
Was auch immer das heißt...
Ich habe alle Spieleläden in Münster abgeklappert und nirgends ein exemplar gesehen, noch bestellen können.
Naja, wenn man es sich dann ausdrucken darf...
Geht halt darum, ob ich es ohne Ärger über den Uni-Druck machen kann.
Habe gerade nachgesehen:
Auch "merchants of the Jumpweb" und "The Dark between the stars" sind älter als zwei jahre und sind nur noch gebraucht erhältlich für 50$...
weiß jemand von euch, wie das dann aussieht?
muss ich das gebraucht kaufen, oder kann ich es kopieren.
für hoisticdesign ist es ja egal, da die keinen Gewinn mehr damit erzielen...Also von wegen Rechte geltend machen und so.
kennt sich da jemand besser aus, als ich?

bedankt,
Alex
« Letzte Änderung: 28.07.2006 | 11:34 von DestruktiveKritik »

Offline Enkidi Li Halan (N.A.)

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #3 am: 28.07.2006 | 11:29 »
ich habe vor Kurzem gelesen, dass man Bücher, die seit zwei Jahren aus dem Druck verschwunden sind, für den privaten Verbrauch *g* kopieren/drucken darf.
Hast du dazu eine Quelle? Ich wäre da nämlich eher vorsichtig...

Offline Funktionalist

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #4 am: 29.07.2006 | 20:33 »
Guckst du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Das Problem ist hier die Quelle, die nicht illegal sein darf. DtRPG sei Dank, gibt es jetzt auch für fast alles digitale abbilder.

ser´s
alex



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 53

Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


 
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
 
1. 
...
 
2. 
...
 
3. 
...
4. 
 zum sonstigen eigenen Gebrauch,
 
 a) 
 ...
 
 b) 
 wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

 
...
 
(4) Die Vervielfältigung
 
a)  ...

b) 
 eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
 
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
 
« Letzte Änderung: 29.07.2006 | 20:38 von DestruktiveKritik »

Offline Selganor [n/a]

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #5 am: 29.07.2006 | 20:41 »
DtRPG sei Dank, gibt es jetzt auch für fast alles digitale abbilder.
Die du zwar bei DTRPG kaufen kannst aber was du damit machen darfst steht in der FAQ:
Zitat
What can I do with my eBooks?
First, the one thing you should not do is make a copy of the eBook for another person. Contrary to what many file-sharing sites would have us believe, doing that is a copyright violation and more importantly, it seriously erodes the ability of publishers to continue to offer the best products possible. It's not like RPG publishers are minting millions as it is, so your support against copyright piracy is always appreciated.

That said, the rights that we offer for our individual eBooks vary by format:
  • For our watermarked PDFs, you can do anything with them that you could with any other PDF (print, copy text to the clipboard, etc.)
  • For our Adobe DRM-Protected PDFs, our default is to allow you to print unlimited copies, copy 10 selections of text (or 10 pages if a selection spans multiple pages) to the clipboard every 10 days. You can have your eBooks on up to 6 computers at once, so long as each of those computers is activated with your DRM account.
Abraham Maslow said in 1966: "It is tempting, if the only tool you have is a hammer, to treat everything as if it were a nail."

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #6 am: 30.07.2006 | 04:17 »
OK, da hätte ich mir den ganzen Dreck (mit den Gesetzestexten usw...) ja gleich sparen können, wenn ich sie laut FAQ schon für mich ausdrucken darf...
Bei den Pdfs hat mein Drucker zuhause nämlich gesponnen und der an der Uni funktionierte...

das heißt, ein download je Spielgruppe und vier gedruckte Bücher wäre dann noch legal.

Ich würde mir die ganze Arbeit nicht machen, wenn man das Buch einfach bestellen könnte... und irgendeinem Typen 140Dollar dafür zu geben, ohne dass die entwickler etwas davon sehen mache ich nicht mit! Der Stress kommt nur durch die Nutzerbedingungen der zIV-Prints an der uni, die recht hart sind, wenn es um copyright verletzungen geht.
Abgesehen davon ist der erbärmliche ausdruck auf Büropapier echt kein Vergleich zu dem Buch, nur praktischer als die datei auf dem pc.

sers,
Alex

ps. shifttaste greift nur noch selten, sorry.

Ukar al Kordeth

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #7 am: 30.07.2006 | 17:50 »
Zitat
vier gedruckte Bücher wäre dann noch legal.
Nein, das wäre eine Grauzone, weil deine Spielgruppe nicht als eine Person gilt.

Zitat
und irgendeinem Typen 140Dollar dafür zu geben, ohne dass die entwickler etwas davon sehen mache ich nicht mit! Der Stress kommt nur durch die Nutzerbedingungen der zIV-Prints an der uni, die recht hart sind, wenn es um copyright verletzungen geht.
Es gibt in diversen Internetshops teilweise noch REstposten zu normalen Preisen. Einfach mal schauen.
Und sonst müsste da doch auch was mit Print on Demand gehen, oder?

Ein

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #8 am: 30.07.2006 | 18:43 »
FAQ richtig lesen. In beiden Fällen ist unbegrenzter Ausdruck erlaubt.

Ukar al Kordeth

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #9 am: 31.07.2006 | 00:55 »
Zitat
In beiden Fällen ist unbegrenzter Ausdruck erlaubt.
Die magischen Worte sind 'für den persönlichen Gebrauch'.
Und deswegen ist es eine Grauzone.
Es wird wohl niemand was machen, weil es nicht lohnt und aussichtslos ist jemand wegen kostenloser Weitergabe von 6 Kopien zu belangen.
Streng genommen aber ist das nicht 'persönlicher Gebrauch'.
Ist dasselbe Problem wie die Frage ob ich CDs kostenlos für Freunde brennen darf.

Offline Psycho-Dad

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #10 am: 23.08.2006 | 19:36 »
Die magischen Worte sind 'für den persönlichen Gebrauch'.
Und deswegen ist es eine Grauzone.

IIRC nicht. "Für den Persönlichen gebrauch" bedeuted, das du es X-Mal ausdrucken darfst. Bis dir der Drucker unterm hintern wegschmilzt. Deinen Freunden darfst du von den ausdrucken auch X abgeben. Die dürfen es wiederrum X-Mal Kopieren und an X Kumpels weitergeben. Wichtig ist, das die ganze sache den Persönlichen Ramen nicht überschreitet. Das ist z.B. der Fall, wenn du die Ausdrucke auf offener Straßer verschenkst oder gar verkaufst, die PDF in ein P2P-Netzwerk einspielst, als offenen HTTP-Download anbietest ect...

Zitat
Ist dasselbe Problem wie die Frage ob ich CDs kostenlos für Freunde brennen darf.

Natürlich darfst du das. Wie Oben. Esseiden, die CD ist Kopiergeschützt. Dann darfst du das nicht, den dazu müsstest du den Kopierschutz umgehen. DAS ist Verboten. Das Kopieren an sich NICHT.

Ein

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #11 am: 24.08.2006 | 10:10 »
@Ukar
Schau mal auf deinen typischen Charakterbogen. Nach deiner Definition dürfte ich keine für meine Freunde ausdrucken.

Offline Selganor [n/a]

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #12 am: 24.08.2006 | 12:49 »
Bei Charakterboegen steht im Normalfall im Regelwerk (oder auf dem Bogen) nochmal die Ausdrueckliche Erlaubnis zur Vervielfaeltigung
Abraham Maslow said in 1966: "It is tempting, if the only tool you have is a hammer, to treat everything as if it were a nail."

Ukar al Kordeth

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #13 am: 24.08.2006 | 18:23 »
Exakt.
Die Logik die hier bemüht wird, stimmte IIRC auch noch bis vor ein oder zwei Jahren.
Jetzt ist es zwar verboten, abe es lohnt sich nicht, dass zu verfolgen.

Offline Azzu

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Re: Alte veröffentlichungen von Holistic (>2Jahre)
« Antwort #14 am: 24.08.2006 | 20:52 »
Aloha zusammen,ich habe vor Kurzem gelesen, dass man Bücher, die seit zwei Jahren aus dem Druck verschwunden sind, für den privaten Verbrauch *g* kopieren/drucken darf.

Ich habe arge Zweifel, ob ein Buch, dass gegenwärtig als eBook vertrieben wird, "vergriffen" ist im Sinne des UrhG, nur weil keine Druckauflagen mehr hergestellt werden. Damit bleiben nur noch sehr wenige Holistic-Publikationen übrig, die sich gemäß § 53 UrhG bedenkenlos für den Eigengebrauch kopieren ließen. Genaues weiß ich aber nicht.

Charakterblätter konnte man nach dem UrhG schon immer zum Eigengebrauch aus einem Buch herauskopieren, weil es sich dabei um keine "im wesentlichen vollständige Vervielfältigung" des Buches handelt. Die ausdrückliche Erlaubnis zum Kopieren braucht es aber, um beliebig viele Kopien machen zu können. "Einzelne Verfielfältigungen" bedeutet nämlich nach Auffassung der Rechtsprechung zum UrhG bis zu sieben Exemplare.

"Privatgebrauch" schließt die Weitergabe an Familienmitglieder und enge Freunde mit ein. "Eigengebrauch" ist gegenüber dem "Privatgebrauch" der weitere Begriff, da dabei auch berufliche und wissenschaftliche Zwecke verfolgt werden können.

In § 53 UrhG und dem daraus resultierenden Verlust für die Urheber und Verlage liegt übrigens der Grund, warum Hersteller und Importeure von Kopiergeräten pauschale Gebühren an die Verwertungsbehörden abführen müssen (§54 a UrhG).

Mit dem Schutz geistigen Eigentums nach US-amerikanischem Recht kenne ich mich nicht aus.