Autor Thema: Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus  (Gelesen 11266 mal)

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Offline Lord Verminaard

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Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« am: 22.02.2003 | 14:21 »
Dass den Abgängern der Akademie zu Bethana das Führen eines Rapiers erlaubt ist, ist ja bekannt. Mein Magier aus selbiger Akademie führte seit jeher auch einen Kurzbogen (wozu sonst sollte bei den Startwerten nach DSA 3 auch Schusswaffen 3 gut sein?)

Was muss ich jetzt im MWW lesen? Verboten! Wenn der Meister das gewusst hätte, hätte ich richtig Ärger bekommen können... Na ja, an die Kleiderordnung habe ich mich auch nie gehalten, und überhaupt war ich nicht gerade ein Vorbild von einem Magier...

In meiner neuen Runde wird jetzt eine Hexe von den "verschwiegenen Schwestern" (doch nicht "Schöne der Nacht") dabei sein. Die hat bei ihren Starwertmodifikationen die Möglichkeit, Speere +4 zu wählen. Wozu soll das gut sein, wenn nicht, um einen Speer mit sich zu führen?

Natürlich zählt ein Speer zu den nach Codex Albyricus eindeutig verbotenen Waffen (mit drei Spann Gesamtlänge kommt man da wohl nicht ganz hin...) Und bekanntlich gelten zwar die Privilegien des Codex Albyricus nur für Gildenmagier, die Ver- und Gebote hingegen für alle Magiekundigen (mit Ausnahme der Elfen).

Gut, es wird so schnell niemand erfahren, dass die "verschwiegene Schwester" überhaupt eine Hexe ist. Aber wenn es rauskommt, was dann? Wie würde die lokale Jurisdiktion, also der örtliche Richter oder Baron, verfahren? Was würde ein Praiospriester oder Weißmagier tun, der davon erfährt?

Ich muss mich ja auf diese Situation einstellen und will nach Möglichkeit allzu harte Konsequenzen vermeiden, jedenfalls die Hexe im Spiel halten. Was meint Ihr dazu?
« Letzte Änderung: 22.02.2003 | 14:36 von Lord Verminaard »
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Offline carthinius

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #1 am: 22.02.2003 | 17:47 »
meiner meinung nach klarer fall des rechte-hand-linke-hand-effekts: die regelbauer haben sich was anderes überlegt als die hintergrundbastler, und schon hat man den salat!

ich würde da einfach mal den codex codex sein lassen und den spielern erlauben, diese waffen zu führen. immerhin haben sie ja als magiebegabte sowieso nicht die größte auswahl an waffen, also warum ihnen auch noch diese nehmen?
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Offline Asdrubael

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #2 am: 22.02.2003 | 20:47 »
Hm, da haben wir einen Magier .... und einen Kurzbogen... was ist da wohl gefährlicher?
Man wird den Magier wohl kaum dafür verknacken, dass er einen Kurzbogen verwendet hat oder? Das ist doch eine Bagatelle. Kann aber sein, dass wenn die Akademie einer englischen Uni (wie etwa Oxford ) gleicht, die viel auf Traditionen hält, dass das dann mit einer Strafe, wie drei Tagen Meditation oder was weiß ich geahndet wird, um die Tradition zu wahren.
Schlimm wird so ein "Verstoß" doch erst, wenn es politisch wird, wie bei uns in der Wirtschaft z. B. wenn ein Manager wegen falscher Spesenabrechnung im 100€ Rahmen gegangen wird. Das könnte ich mir durchaus vorstellen. Aber sonst sollte das keine Konsequenzen haben
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Offline 8t88

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #3 am: 23.02.2003 | 00:21 »
Nein nein, dass siehst du falsch!

Einige Magier sind schon mit schlimmerem bestraft worden, weil sie sich nicht an die Klleiderordnung hielten! :o

Ist ja auhc IMO ganz ok so!
Das mit dem Kurzbogen hae ich noch nicht gelesen... hba mein regelwerk verliehen! ::)

Ich weis jetzt nicht, was es mit den verschwiegenen Schwestern auf sich hat, aber ich habe eigentlich in errinerung, dass der Codex Albyricus, sich nur auf das Recht der Gildenmagier.

Und Hexen sind eigentlich Äusserst selten, als Gildenmitglied eingetragen, und ihren vorgaben unterworfen!

Sonst wäre jede Hexenverbrennung von einem einspruch der (recht langsamen)) Bürokratie der Magiergilden unterworfen!

Also hat sich das mit dem Speer soweit ich sehen kann gegessen?!

Aber interessant ist es doch! ich werde mich morgen mal zur Kleidung äussern! bin jetzt zu müde dazu!
Bis dann! :)
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Offline Lord Verminaard

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #4 am: 23.02.2003 | 00:35 »
Also noch mal: Laut MWW gelten zwar die privilegierenden Vorschriften des Codex Albyricus, also Anhörung der Gilden, eigene Gerichtsbarkeit für Verstöße gegen das Gildenrecht etc., natürlich nur für Gildenmagier. Dazu wird man auch das Standesrecht der Magier, Kleiderordnung etc. zählen müssen.

Die anderen Vorschriften aber, wie eben die Verbote, bestimmte Waffen und Rüstungen zu benutzen, hohe Ämter inne zu haben etc. werden von den Vertretern der Rechtspflege auch auf andere Zauberer angewendet. Die einzige Ausnahme bilden die Elfen, für die es eine Sondervereinbarung gibt. Ebenso dürfen ja auch normale Bürger z.B. die durch die Gilden geächteten Schriften nicht besitzen oder verbreiten.

Das heißt, ein ganz eifriger Inquisitor, der bei der Hexe einen Speer findet, könnte ihr daraus einen Strick zu drehen versuchen. Natürlich gibt es dann kein Gildentribunal, und die Strafe ist nicht Expurgico. Das ist eben meine Frage: was wäre dann wohl die Strafe für so was? Gleich verbrennen wäre ja wohl etwas hart...

Bei einem lokalen Richter oder Baron würde sich die Frage stellen, ob er erstens diese Regelung überhaupt kennt und ob sie ihn zweitens interessiert. Wenn er ein abergläubischer, gemeiner Kerl voller Vorurteile ist, wird er vielleicht genauso heiß auf die Verurteilung sein wie ein Inquisitor. Wenn nicht, geht es ihm vermutlich quer am Arsch vorbei... Jedenfalls, wenn man sich irgendwo auf dem Land befindet - in Gareth oder Kuslik sieht die Sache schon wieder etwas anders aus.

P.S.: Dass der Kurzbogen zu den verbotenen Waffen zählt, steht sogar explizit drin.
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Offline Lord Verminaard

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #5 am: 23.02.2003 | 00:42 »
Okay, das genaue Zitat lautet: "Es werden auch andere Magiebegabte nach den Vorschriften des Codex Albyricus abgeurteilt." Das schließt natürlich nicht zwingend auch die Vorschriften über Waffenbesitz ein. Möglicherweise bezieht es sich nur auf die Sachen nach dem Motto: "Wer durch Zauberei einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird so und so bestraft."

Wenn dem so wäre, bräuchte ich mir über den Speer in der Tat keine Gedanken zu machen. Dann muss der Inquisitor sich einen anderen Angriffspunkt suchen...

Oh Mann, und ich dachte, ich befinde mich hier in meiner Freizeit, fernab von Gesetzesauslegung...  ::)
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #6 am: 23.02.2003 | 13:25 »
Und wieder kommen wir an die Unwägbarkeiten eines ZU ausgearbeiteten Settings.

Ich sehe hier drei Handlungsoptionen:
- die Judikative interessierts nicht
- es wird als Bagatelldelikt gehandhabt
- jeder Verstoß gegen das Dingens, äh den Codex Albyricus wird drakonisch bestraft

Inplay hat diese Optionen auch jeder NSC, der einen derartigen Verstoß feststellt. Mach dir drei Typen Inquisitoren und würfel hat, welchem Typ sie gerade über den Weg laufen. Je weiter weg von Gareth, desto mehr von der ersten Kategorie ;)
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #7 am: 23.02.2003 | 14:21 »
Nettes beispiel!

Und das mit dem ZU ausgearbeitet ist je nach SL kein Problem!
Ich meine, Magier die den Schwert-Dispens hatten, haben von mir aus auch immer einen Bogen nehmen können, also werde ich dass denke ich mal bei mir nicht überhnehmen! Ganz einfach! ;D

Die Idee mit dem Auswürfeln der Einstellung der Justiz ist allerdings auch: einfach wie genial! :D
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Offline Asdrubael

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #8 am: 23.02.2003 | 14:47 »
Danke für das kompliment


Alte Tabletopweisheit bei REgelproblemen: "auf 4+ habe ich recht" ;D
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Samael

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #9 am: 23.02.2003 | 15:27 »
Uh.
Diese saudämlichen Powergaming - Verhinderungsregeln.  Warum zum Teufel sollten Magier keine Waffen tragen dürfen? Sie sind in der Gesellschaft absolut privilegiert.... Dann schon lieber Abzüge wegen zuviel Eisen in der Nähe. Kleiderordnung finde ich ok.

Und Waffenbeschränkungen für andere Magiebegabte finde ich genauso dämlich. Wer macht sich schon Sorgen über ein SChwert, wenn er einem ausgebildeten Kampfmagier gegenübersteht...?

Wenn ich SL bin, gibt es einen sehr modifizierten Codey Albyricus...

Offline Asdrubael

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #10 am: 23.02.2003 | 15:52 »
Klar ist der Kurzbogen das kleinere Problem, aber da gibt es eine einfach Argumentation:
Wenn der Magier schon bei sowas leichtem den Codex übertritt, wie siehts dann mit der Kleidung aus? Oder mit dem unerlaubten Einsatz von Magie?
Man muss die Bevölkerung vor solchen Individuen schützen, denn Magie ist ja nicht ungefährlich und darf nicht in Händen von Leuten liegen, die sich keinem Verhaltenscodex unterziehen oder diesen überschreiten.

Also bestrafen!
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Offline Lord Verminaard

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #11 am: 23.02.2003 | 16:01 »
Na ja, normalerweise würde ich auch sagen, bei mir gibt's keinen Codex Albyricus. Wenn man aber bedenkt, dass nach der aventurischen Geschichtsschreibung der Codex unter der Federführung Rohals des Weisen erlassen wurde, und im Gegenzug unter anderem das Verbot der Hexenverbrennung von der Praioskirche und den Pfeilen des Lichts akzeptiert wurde - na ja, es passt halt irgendwie schon zusammen und ist ein Teil der Spielwelt...

Aber gut, ich denke, ich werde die Waffenvorschriften in die gleiche Schublade wie die Kleidervorschriften schmeißen, also als nur für Gildenmagier geltend. Und was den Kurzbogen angeht - bestimmt gibt es für die Schule in Bethana einen Dispens, der nur vergessen wurde zu erwähnen, warum sonst sollten die denn in ihrer Ausbildung lernen, mit Schusswaffen umzugehen?
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #12 am: 23.02.2003 | 16:36 »
Also, auf die Kleiderordnung achte ich schon!

Und ausser den Kampfmagier hat bei mir in der Gruppe noch kein Magier ein Schwert getragen...

Und selbst wenn man eine Waffe trägt:  Wo kein Kläger, da kein Richter... in der Wildniss ist es eh' Egal, und in einer Kleinstadt, hat garantiert nicht jeder Dorfbüttel Ahnung, (oder Lust) sich mit Gildenrecht auseinander zu setzten!
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #13 am: 20.04.2003 | 17:26 »
was ist eigentlich die strafe im mittelreich, wenn ein söldner einen 2händer führt, ohne jede erlaubnis?

Offline Roland

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #14 am: 20.04.2003 | 22:53 »
Wie wärs mit Abhacken einer Hand bei Wiederholungstätern?
Dann wars das mit Zweihändern.  8)
« Letzte Änderung: 20.04.2003 | 22:53 von Roland »
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Offline Alrik aus Beilunk

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #15 am: 20.04.2003 | 23:20 »
Durchaus möglich...
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Offline Lord Verminaard

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #16 am: 21.04.2003 | 00:38 »
Das glaube ich nicht, Tim! :D Im Ernst, ich weiß es nicht. In jedem Fall die Einziehung der Waffe, dazu vielleicht ein Bann und eine Geld- oder Prügelstrafe.
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Offline 8t88

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #17 am: 21.04.2003 | 13:44 »
Magier werden nicht geprügelt!
Der Codex Albyricus ist und bleibt Gildenrecht, und man kann einen Magier nicht nach den Regeln des Codex Albyricus Prügeln!
Wir reden hier von leuten die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, und von Waffen.
Also gibt es kein: "Stell Dich in die Ecke und Schäm Dich!"

Ich denke es wird sich auf Geldstrafen, und gemeine Arbeiten, sowie Einträge in die Akte, entziehen von befugnissen (Bei wiederholung der Lehrerlaubniss zB.) usw beschränken.
... bis hin zur "Expurgio" (Ausschluss aus der Gilde).

Größten teils wird, aufgrund der Langsamen Bürokratie der Gilden, so ein Verbot teils auch nur Regional ausgesprochen...
Bis von einer Grauen Akademie im Süden, die Info über das Vergehen (bei kleineren Vergehen) angekommen ist, ist die Sache verjährt, oder wird von der anderen Akademie als "Unwichtig" abgestempelt.

So würde ich dass interpretieren.


@Samael:
Warum ein Magier kein Schwert tragen darf, dass darfst du die Eitlen Alten Herren schon selbst fragen...
Ich denke, dass sich Rohal vor 400 Jahren schon etwas dabei gedacht haben wird. ;)
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Offline Alrik aus Beilunk

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #18 am: 21.04.2003 | 14:44 »
Also:

Nach den Magierkriegen setzten die adligen Herren das Garether Pamphlet auf, das unter anderem den Magiern bestimmte Auflagen machte, so z.B. eine bestimmte Kleiderordnung und wahrscheinlich auch ein Waffenverbot.

Waffenverbote machen vor allem dann einen Sinn wenn sie spezielle Kriegswaffen betreffen.
Einem Unfreien, egal ob Kind, Sklave oder Leibeigenen wird so gut wie keine Waffe zugestanden.
Auch ein Freier darf maximal eine Waffe führen die zur Selbstverteidigung geeignet ist, etwa ein Schwert.
Typische Kriegswaffen, wie Infanteriewaffen, Speere, Flegel, Zweihänder ect aber auch Bogen und Armbrüste dürften in zivilisierteren Gegenden einzig und allein den Mächtigen und ihren Bütteln vorbehalten sein, bzw den Adel und Krieger.
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #19 am: 21.04.2003 | 21:35 »
@ 8t88: Wieder mal in Eile? ;) Ich meinte keine Prügelstrafe für Magier, sondern für Söldner, die einen Zweihänder führen...
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #20 am: 21.04.2003 | 21:42 »
Oh ::)
Hab HArmonika ganz überlesen!
Mach das mal! Dann kommt das hin was ich gesagt habe! ;)

Ok... wobei Söldner ja mehr "geduldet" werden (von den Adeligen) weil sie eine Günstige Alternative zu einem Stehendem Kriegerheer bieten.
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #21 am: 7.05.2003 | 12:09 »
Um auf den Kurzbogen beim Magier aus Bethana zurückzukommen.
Ich denke. das die Jagd an der Elite Akademie des Horasreiches, an der jeder dem (Geld)adel angehört eine übliche Feizeitbeschäftigung ist. Die hohen Herren werden kaum mit dem Igni die Beute direkt grillen.
Ausserdem wird in dem zivilisiertestem Landstrich Aventuriens kaum der Bogen die Hauptjagdwaffe sein. Hier werden eher technische Meisterwerke wie Armbrüste und Torsionswaffen gebräuchlich sein. Passt auch eher zu Wissenschaftler, den der Magier nun einmal repräsentiert.

ABER ich glaube auch, dass diese Waffen ausschliesslich zur Jagd eingesetzt werden. Und nicht gegen denkende Gegner. Schliesslich ist man Magus und hebt sich durch seine Fähigkeiten deutlich vom Rest der Bevölkerung ab. Mit einer Armbrust umgehen kann schliesslich jeder Bauer. Ausserdem denke ich auch das der Codex eine Möglichkeit darstellt die normale Bevölkerung vor den Magiern zu schützen (z.B. indem man bestimmte Waffen nicht zugänglich macht, und die Magier sichtbar kennzeichnet).

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #22 am: 7.05.2003 | 12:23 »
Das sowieso! :)

Mal ganz davon ab, hat einM agier das nicht nötig!
Aber ein verbot für Kurzbögen?
Nun, wie schon gesagt: in Freier Wildbahn wird man wohl keum einem Büttel hinterher rennen. ;)

Also gebe ich dir da vollkommen recht!
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #23 am: 7.05.2003 | 12:35 »
Man sollte es auch so sehen ein Magier der sich mithilfe eines Zaubers sich an einen Ort bringt von wo man mit einem Bogen einen Anschlag ausführen kann, davor dürften eohl die meisten Mächtigen Angst haben. Der Magier könnte zwar auch ohne Bogen versuchen einen Anschlag durchzuführen (Igni) aber da gibt es ja Amulette, Antimagier.

Aber vor allem wegen der Reichweite und der Gefährlichkeit eines Kurzbogens für Anschläge missbruacht zu werden, da ist auch eine Stadtwache sehr empfindlich, wobei dies vor allem auch nur in Städten vorkommt, wo ja auch Reisende kontrolliert werden und dann notfalls die Waffen am Tor abgeben müssen, in Dörfern dürfte das nicht der Falll sein.

MfG Edler Baldur

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #24 am: 8.05.2003 | 15:34 »
Kennen normale Büttel eigentlich den Codex überhaupt? Ist das also ein eher internes Gesetz der Akademien oder allgemeines Rechtsgut?
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #25 am: 8.05.2003 | 16:30 »
was ist eigentlich die strafe im mittelreich, wenn ein söldner einen 2händer führt, ohne jede erlaubnis?

Also diese Frage kann ich beim besten Willen nicht verstehen, Doppelsöldnern (die Söldner die mit 2händer umgehen können) dürfen auch 2händer tragen.
Warum sollte ein Söldner der mit 2händern so gut wie nicht umgehen könnte einen solchen verwenden?

Was eine Bestrafung betrifft hängt das ganz davon ab wo man ist, beim einem Stadttor von Garet mit 2händer durchzugehen kann sehr unangenehm werden wenn man dazu nicht berechtigt ist, im großteil Aventuriens (vor allem mitten am Land) kümmert sich keine Sau darum und über 90% der Aventurier können sowieso nicht lesen.

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #26 am: 10.05.2003 | 20:41 »
Ich glaube eher, dass man mitten im Land damit Probleme bekommt ala "wir wollen hier so Leute wie dich nicht". Gerade weil gerade viele kleine Gemeinden bestimmt schon schlechte Erfahrungen mit Zweihänder-schwingenden Glücksrittern haben.
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #27 am: 10.05.2003 | 21:05 »
Das kann ich mir auch recht gut vorstellen, aber das sind eher kleinere Probleme wenn man aus einem Dorf rausgeschmissen wird.

Offline Alrik aus Beilunk

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #28 am: 10.05.2003 | 21:10 »
Kennen normale Büttel eigentlich den Codex überhaupt? Ist das also ein eher internes Gesetz der Akademien oder allgemeines Rechtsgut?
Teils teils.

Ein Büttel weis das ein Magier bestimmte Kleidung tragen muß, das ein Magier Privilegien hat und was er tun muß um einen Magier gefangen zu halten.

Genaueres Wissen haben eigentlich nur Gildemagier in Richterfunktion, Praiosgeweihte, Hesindegeweihte und Richter.
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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #29 am: 10.05.2003 | 21:33 »
Das mit Kleidung ist auch so eine Sache siehe Akademie Salamandersteine.

Ob ein Büttel wirklich weiss was er machen soll bei einem Magier ist nicht so sicher, aber er wird ihm jede Menge Metall umschnallen und jemald hohlen der sich richtig auskennt.

Der Codex ist nur bedingt allgemeines Rechtsgut, sonnst könnten Akademien keine Sonderregelungen haben.

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #30 am: 18.06.2003 | 16:41 »
Ich denke auch das der Codex Albyricus mit Waffen und Kleidervorschrifften nur für Gildenmagier gilt!
Und zu den Kleidervorschriften würde ich zusätzlich sagen, das zum Beispiel ein Druide, der in Magierrobe rumläuft (vielleicht ein pro-Gildenmagier und Gilden-Gesetzestreuer Druide :) *g*) sich strafbar machen würde, da er vortäusch ein Gildenmagier zu sein!
Wie Lord V. schon sagte, wird bestimmt bei der Bestraffung z.B. einer Hexe, die einen Bauern durch Zauberrei verletzt hat, bezug zum Codex Albyricus genommen.

Offline Cenrim

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Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #31 am: 29.07.2003 | 11:32 »
der kram mit den schußwaffen in bethana bezieht sich wohl auf die kleineren kleinst-torosionsgeschützte (balestra, noch wahrscheinlicher ballestrina)

eine hexe ist sehr natur verbunden, deshalb könnte der speer der jagd/verteidigung in der wildnis dienen...

ein eifriger inquisitor kriegt fast jeden auf den scheiterhaufen, wenn du nähmlich sagst, das der für einen inquisitor eifrig ist...
ein normaler inquisitor ist ja schon fanatisch!

ich weiß nich, ich würde sagen,  in nem kleinen kaff ham die halt ne vorstellung von magiern und da wundern die sich schon über n 2händer... über nen bogen würde auch viel gequatscht werden, aber wenn der magier nich mehr ganz jung is, werden sich nur wenige leute an ihn rantrauen...
ein erfahrener magier (so an die 10.ST) dürfte schon einiges an selbstbewusster macht ausstrahlen... mit der richtigen kleidung ham die leute dann schon respekt, oder?

ob die das mit dem eisen wissen?
inner kleinen stadt nich wirklich, oder? die werden ihn fesseln, knebeln und die augen verbinden und sich sicher fühlen, weiler sich kaum bewegen kann!
« Letzte Änderung: 29.07.2003 | 11:37 von Cenrim »
lala la la lah, lala la la lah...

Damien

  • Gast
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #32 am: 8.09.2003 | 21:24 »
Die +3 auf Fernwaffen für den Bethanischen Kampfmagier sind in der Tat wohl eines der seltsamen Dinge, die man mit DSA4 nun ausgebügelt hat. Aber es steht ja auch dabei, daß ein Dispens für Fernwaffen momentan vor den Gildenoberen beantragt ist...

Was den CA für andere Magieanwender angeht: Es ist nunmal das einzige Gesetzeswerk, welches sich mit auf magischem Wege begangenen Taten bzw. Untaten auseinander setzt. Von daher kann es auch nur das einzige Werk sein, nach dem Hexen, Druiden und andere, nicht durch Sondergesetze (wie Elfen) behandelte Magieanwender abgeurteilt werden können. Die Kleider- und Waffenvorschriften können nur für die Gilden gelten, da es ansonsten keine ausreichend organisierten Gruppen von Magieanwendern gibt, die sich dem CA als ganzes unterordnen könnten (schon mal versucht, einem Hexenzirkel einen Gesetzestext vorzulesen oder einen Druidenzirkel zu finden? Von Schelmen mal ganz zu schweigen...). Meines Erachtens geht die mittelreichische Rechtsprechung eh nur bei den Gilden von organisierten Zauberkundigen aus und hält die anderen maximal für Lehrer-Schüler-Traditionen. Abgesehen davon sind gerade die Kleidervorschriften auch (aber nicht nur!) als soziale Komponente zu sehen - wer ein studierter Magus ist, kann es (nach dem Willen der Gildenobersten) auch ruhig zeigen, im Gegensatz zu den anderen, meist auf Heimlichkeit bedachten Gruppierungen.

Zum Zweihänder beim Söldner: Der Zweihänder ist in den Regeln mit dem "p" für Privilegierte Träger ausgestattet, was bedeutet, daß das Tragen dieses Schwertes dem Adel, dem Krieger-und Ritterstand sowie den Geweihten der Rondra vorbehalten ist. Es ist sicherlich auf der einen Seite ein Versuch der Redaktion, Klein-Alrik vom schwingen großer Messer (und entsprechender Schadenswürfelmengen) abzuhalten, aber auf der anderen Seite auch ein mE sehr stimmiger Teil Aventuriens (zumindest Mittel- und Horasreich). Es ist ein Standessymbol, ein Zeichen dafür, daß der Träger dieser Waffe ein jemand ist und nicht einfach nur besagter Klein-Alrik aus dem Dorf am Großen Fluß, das noch nicht einmal einen Namen hat.
Die "Unsitte" der Doppelsöldner ist in den letzten Jahren aufgekommen und wird von den Behörden und vielen Adeligen stillschweigend geduldet, aber gerade die Rondra-Kirche, der Bund des Schwertes, läuft Sturm gegen diesen Abbau eines ihrer Meinung nach göttinnengegebenen Privilegs, und viele Krieger, die eh nicht gut auf Söldner zu sprechen sind, sehen in den Doppelsöldnern eine Aufweichung ihres Standes als ausgebildete, akademische Kämpfer. Das sollte man einen solchen Söldner auch ruhig mal spüren lassen...
Übrigens: Andergaster sind ohne das "p" in der Waffentabelle des MBK...

Damien

Eulenspiegel

  • Gast
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #33 am: 11.10.2003 | 04:20 »
Man muss auch beachten, dass die Obrigkeiten auf dem Lande sehr abergläubisch sind. Das heißt, wenn da mal ne Hexe vorbeikommt, dann wird sie nicht unbedingt wegen ihrer Waffe verhaftet, sondern weil sie angeblich für die schlechte Ernte letztes Jahr (oder die Totgeburt, oder...)verantwortlich ist.

 Der Hexe in unserer Runde habe ich deswegen geraten, sich nicht als Hexe, sondern zum Beispiel als Händlerin zu erkennen zu geben.
Und wenn alle Welt denkt, die Dame sei Händlerin, dann kommt auch niemand auf die Idee, sie wegen tragen eines Speeres zu verurteilen. (Sie muss halt nur darauf aufpassen, dass niemand sie als Hexe erkennt.)

Und falls doch, gibt es genügend Stoff für ein eigenes Abenteuer: Aus der Stadt flüchten und versuchen seinen Namen reinzuwaschen kann schon spannend sein...


Ansonsten gelten die Waffenverbote für ALLE Magiekundigen außer Elfen.
« Letzte Änderung: 11.10.2003 | 04:24 von Eulenspiegel »