Autor Thema: SW NSC und Monsterkompendium  (Gelesen 2070 mal)

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andaisdarkfey

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SW NSC und Monsterkompendium
« am: 13.10.2013 | 19:11 »
Für alle die es interessiert, habe ich im Rahmen meines eigenen Fantasy Setting für SW die Mühe gemacht, ...

Edit Admin: Inhalt gelöscht, da das Angebot gegen geltendes Recht verstößt.
... da ich nicht genau weiß wie die rechtliche Situation ist (vielleicht weiß da jemand von euch Rat), poste ich den Link dazu erstmal nicht öffentlich.


Edit Admin: Inhalt gelöscht, da das Angebot gegen geltendes Recht verstößt.
« Letzte Änderung: 15.10.2013 | 13:10 von Boba Fett »

Offline Kardohan

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #1 am: 13.10.2013 | 21:23 »
Die Rechte der Texte und Kreaturen liegen immer bei den jeweiligen Autoren und Verlagen.

Daher ist es nicht erlaubt sie einfach als PDF in Umlauf zu bringen, außer du hast die Erlaubnis dazu einzeln eingeholt.

Für den persönliche Gebrauch ist eine solche Zusammenstellung dagegen nicht verboten. Der persönliche Gebrauch beinhaltet allerdings NICHT die Weitergabe an Dritte, auch nicht per PN. Selbst die Weitergabe an deine Spieler ist strenggenommen nicht erlaubt.
« Letzte Änderung: 13.10.2013 | 21:26 von Kardohan »
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Offline Darkling

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #2 am: 13.10.2013 | 21:27 »
Ich wäre neugierig, welche Quellen du denn alle genutzt hast. :)
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Offline Sphärenwanderer

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #3 am: 13.10.2013 | 22:26 »
Der persönliche Gebrauch beinhaltet allerdings NICHT die Weitergabe an Dritte, auch nicht per PN. Selbst die Weitergabe an deine Spieler ist strenggenommen nicht erlaubt.
Das ist humbug. Dann dürftest du ja auch keine Bücher verleihen. Solange es nicht öffentlich ist, ist das unproblematisch.

Und die reinen Wertesets z.B. sind generell unproblematisch.
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Offline Kardohan

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #4 am: 13.10.2013 | 23:21 »
Sorry, aber es ist nicht erlaubt, größere Abschnitte der Originalregeln "elektronisch zu vervielfältigen" und frei zugänglich zu machen, insbesondere nicht wenn das Produkt käuflich erworben werden muss. Schau in das Pinnacle-Forum, wo über die Jahre mehr als eine Person solche Monster-Compilations als PDF oder Datenbank frei weitergeben wollte. Also vorher fragen, dann zusammenstellen. Das verlangt schon die Fairness...

Im Zeitalter des Internets, der privaten NAS, der Cloud und den "Segnungen" des Web 2.0 sollte man alles erstmal als öffentlich betrachten und ganz vorsichtig sein, was man wohin speichert oder weitergibt - auch an Freunde. Am Ende hast du nämlich keine Einfluß darauf wo es schlußendlich landet.

Gedruckte Bücher sind da viel unproblematischer, da sie nicht so einfach in "Originalqualität" vervielfältigt werden können. Bei einer PDF kostet mich sowas nur einen Mausklick...
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Pyromancer

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #5 am: 13.10.2013 | 23:28 »
Im Zeitalter des Internets, der privaten NAS, der Cloud und den "Segnungen" des Web 2.0 sollte man alles erstmal als öffentlich betrachten und ganz vorsichtig sein, was man wohin speichert oder weitergibt - auch an Freunde. Am Ende hast du nämlich keine Einfluß darauf wo es schlußendlich landet.

Blödsinn. Wenn ich Dateien auf ein passwortgeschütztes "Cloud Storage"-Laufwerk hochlade, dann ist das NICHT öffentlich, egal, ob da BND, NSA und 10.000 Regierungsbeamte und Hacker Zugriff darauf haben könnten.
Analog ist es NICHT öffentlich, wenn ich einen Ausdruck auf meinen Wohnzimmertisch lege, auch wenn es da jeder Einbrecher mit krimineller Energie für 5 Pfennig mitnehmen könnte oder die Nachbarsjungen, wenn sie nur die Scheibe einschlagen.

Anders mag es aussehen, wenn ich das Passwort selbst veröffentliche, oder die Wohnungstür auflasse und ein Schild davorstelle: "Hier urheberrechlich geschütztes Material zum Mitnehmen!"

Offline Kardohan

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #6 am: 13.10.2013 | 23:48 »
Hast du deine Dateien so abgespeichert, daß nur Du darauf Zugriff hast und alle anderen höchstens Leserechte? Wenn ja, Respekt, alleine schon für die Administration und Aufsetzen eines eigenen Dateiservers.

Da aber fast alle es auf offenen Clouds, auf ihren Sozialen Webseiten usw abspeichern, weil das ja viel billiger und einfacher ist, und einen Pups auf Privacy und Sicherheitseinstellungen geben, sollte man immer vorsichtig sein.

Weisst du 100%ig was die Leute mit den Dateien machen, denen du Zugang auf deinen NAS, Cloud-Drive oder deine FTP-Netzwerkplatte gegeben hast?

Der wichtige Part meiner Aussage war aber nicht der Hinweis auf die notwendige Sorgfaltspflicht im Internet, sondern daß man die Originalregeln nicht elektronisch vervielfältigen darf, außer mit Erlaubnis (schau mal in die Impressi der jeweiligen Dateien) - und dazu gehört auch Monster Stats in eine eigene Datei zu kopieren.
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andaisdarkfey

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #7 am: 14.10.2013 | 12:48 »
Hmm...
also wenn die Datei aber zufällig iwo im Web ohne direkt auf mich rückführbar liegt und ich zufällig nen Link besitzen würde, der dorthin führt, kann ich doch theoretisch nichts dafür, wenn die Datei jemand lädt... ist ja schließlich nicht meine, hab ich ja auch nur gefunden *zwinker*.

Als Quellen habe ich folgende benutzt:
50 Fathoms
Hellfrost Bestiary
Horror Companion
Savage Worlds GER
Fantasy Komepdium
D&D 3.5 Monsterkompenden, sowie Pathfinder Bestiary und die Savage Worlds Conversion dazu



Offline Weltengeist

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #8 am: 14.10.2013 | 12:59 »
Der wichtige Part meiner Aussage war aber nicht der Hinweis auf die notwendige Sorgfaltspflicht im Internet, sondern daß man die Originalregeln nicht elektronisch vervielfältigen darf, außer mit Erlaubnis (schau mal in die Impressi der jeweiligen Dateien) - und dazu gehört auch Monster Stats in eine eigene Datei zu kopieren.

Ich bin schon etwas erstaunt, dass du dir da so sicher bist, wenn die meisten Juristen, mit denen ich über das Thema rede, immer nur "das kommt drauf an" und "kann man so pauschal nicht sagen" antworten.

Meines Wissens ist es so, dass Regeln als solche ganz ausdrücklich nicht durch das Urheberrecht geschützt werden können (da gab's irgendwo mal ein Grundsatzurteil dazu). Was geschützt ist, sind die Texte selbst, aber solange er die nicht wortwörtlich übernimmt, sondern umformuliert, ist die Sache rechtlich längst nicht klar (Stichwort "Schöpfungshöhe"). Außerdem können bestimmte Begriffe dem Markenschutz unterliegen, hier kommt es aber wieder darauf an, welche Begriffe sich der Urheber hat schützen lassen ("Savage Worlds" ist mit Sicherheit geschützt, "Vigor" vermutlich nicht). In den meisten Fällen befindet man sich mit Projekten wie dem obigen aber irgendwo dazwischen, sprich in der rechtlichen Grauzone, in der derzeit zwei Gerichte zu drei verschiedenen Auslegungen kommen.

Irgendwelche Juristen anwesend, die sich trauen, dazu eine tragfähige Beurteilung mit Referenz auf relevante Gesetzestexte abzugeben?
"Wenn ich in Unterleuten eins gelernt habe, dann dass jeder Mensch ein eigenes Universum bewohnt, in dem er von morgens bis abends recht hat." (Juli Zeh, Unterleuten)

Spielt derzeit: The Wild Beyond the Witchlight (Savage Worlds - Prismeer), Troubleshooter (Savage Worlds - Starfinder)
In Vorbereitung: -

andaisdarkfey

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #9 am: 14.10.2013 | 17:23 »
Anscheinend habe ich derzeit noch keine Berechtigung eine PN zu schreiben, kann die nur lesen... also wer da den Link haben will, den ich zufällig im Web gefunden habe, kann mir gerne seine eaddy senden.

Offline Darkling

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #10 am: 14.10.2013 | 17:36 »
Ab fünf Beiträgen kannst du auch PNs schreiben. Ist also nicht mehr lang. ;)
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andaisdarkfey

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #11 am: 14.10.2013 | 18:24 »
Ok danke, dann schreib ich doch noch mal schnell was:

Edit Admin: Inhalt gelöscht, da das Angebot gegen geltendes Recht verstößt.
« Letzte Änderung: 15.10.2013 | 13:06 von Boba Fett »

andaisdarkfey

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #12 am: 14.10.2013 | 18:26 »
Edit Admin: Inhalt gelöscht, da das Angebot gegen geltendes Recht verstößt.
« Letzte Änderung: 15.10.2013 | 12:43 von Boba Fett »

Offline Darkling

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #13 am: 14.10.2013 | 18:31 »
Glückwunsch, nun kannst du PNs schreiben. :)
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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #14 am: 14.10.2013 | 20:03 »
Ich bin schon etwas erstaunt, dass du dir da so sicher bist, wenn die meisten Juristen, mit denen ich über das Thema rede, immer nur "das kommt drauf an" und "kann man so pauschal nicht sagen" antworten.

Meines Wissens ist es so, dass Regeln als solche ganz ausdrücklich nicht durch das Urheberrecht geschützt werden können (da gab's irgendwo mal ein Grundsatzurteil dazu). Was geschützt ist, sind die Texte selbst, aber solange er die nicht wortwörtlich übernimmt, sondern umformuliert, ist die Sache rechtlich längst nicht klar (Stichwort "Schöpfungshöhe"). Außerdem können bestimmte Begriffe dem Markenschutz unterliegen, hier kommt es aber wieder darauf an, welche Begriffe sich der Urheber hat schützen lassen ("Savage Worlds" ist mit Sicherheit geschützt, "Vigor" vermutlich nicht). In den meisten Fällen befindet man sich mit Projekten wie dem obigen aber irgendwo dazwischen, sprich in der rechtlichen Grauzone, in der derzeit zwei Gerichte zu drei verschiedenen Auslegungen kommen.

Irgendwelche Juristen anwesend, die sich trauen, dazu eine tragfähige Beurteilung mit Referenz auf relevante Gesetzestexte abzugeben?

Meine Aussage basiert auf gut 10 Jahren Erfahrung mit den verschiedenen Verlagen und Autoren weltweit. Natürlich ist es nicht juristisch wasserdicht, sondern eher als "Weg des geringsten Widerstands" zu verstehen.
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Offline Abanasinia

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #15 am: 14.10.2013 | 20:54 »
Schick mir mal bitte den Link.
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Offline Boba Fett

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Re: SW NSC und Monsterkompendium
« Antwort #16 am: 15.10.2013 | 12:41 »
@andaisdarkfey:
Ich habe diesen Thread geschlossen und Dein Angebot entfernt, da es gegen geltendes Recht verstößt.
Wir können, werden und dürfen nicht zulassen, dass über dieses Forum illegaler Content getauscht wird und genau das stellt Deine Zusammenfassung und Übersetzung dar.


Unsere Rechtsauffassung entspricht der Kardohans.
Deine IP wird hier im Forum übrigens mitgeloggt, und damit bist Du zurückverfolgbar, wenn Du hier ein derartiges Angebot einstellst. Ich weise diesbezüglich auf die von Dir akzeptierte Hausordnung hin:
Zitat
6. Bei allen Beiträgen wird die IP-Adresse des Absenders erfaßt. Im Falle von Gesetzesverstößen wird die diese den Strafverfolgungsbehörden auf Anforderung übergeben.
« Letzte Änderung: 15.10.2013 | 13:09 von Boba Fett »
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