Ich lese sie tatsächlich so wie sie meiner Meinung nach gemeint sind: Als Empfehlung mit Verbotscharakter.
FSK 6 -> Diesen Film sollten Kinder unter 6 nicht gucken.
FSK 18 -> Diesen Film sollten nicht erwachsene Menschen nicht gucken.
Würde ich auch so sehen.
Im Grunde ist es doch ein unzulässiger Umkehrschluss den da die meisten begehen:
Aus Kinder unter 6 sollten den Film nicht gucken - wird in der Fehlwahrnehmung der Menschen - Kinder über 6 dürfen den Film gucken.
Das halte ich nicht für korrekt. Hier liegt kein Fehlschluss vor, sondern der Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber bei seinen Alterseinteilungen (bei Gesetzen zur Sexualität wird das besonders deutlich) eine bestimmte Reife, Kompetenzen der Person mit Erreichen eines Alters annimmt und darauf seine Gesetzgebung basiert. Die Varianz in der (v.a. psychologischen) Entwicklung ist aber eigentlich zu groß, um das tun zu können. Es ist dieser "Fehler", der übernommen wird. Oder: Es liegen hier zwei Systeme vor, die miteinander nur zum Teil kompatibel sind.
Entsprechend müsste die FSK eigentlich schreiben: "keine Altersfreigabe bis mindestens 6 Jahre".
Beim Jugendschutz in der Öffentlichkeit gilt ja sonst auch: "Verbot bis Altersgrenze".
Ganz abgesehen davon, dass Eltern dazu neigen ihr Kind reifer, besser, ... zu machen als es ist.
Das heißt: Psychologisch gesehen bewirkt "ab 6", dass Eltern (oder andere Verwandte) meinen: "Mein Kind ist 6 also passt das, da mein Kind mindestens die Reife eine handelsüblichen Sechsjährigen hat."
Ansonsten hat die FSK noch das Problem:
"[...] das Durchschnittsalter liegt bei etwa 50 Jahren."