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Record of Dragon War
Little Indian #5:
--- Zitat von: ancorion am 9.11.2021 | 21:57 ---Vertragsübergänge sind in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmungen aller Parteien möglich (häufigstes Beispiel: der Verkauf einer Mietwohnung beendet keine Mietverträge etc.), aber das hier aufzudröseln würde den Rahmen sprengen.
Wen Du wirklich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Insolvenzverwalters hast, kannst Du dich ja ans zuständige Gericht wenden. Ansonsten finde ich diese immer wieder hochkommenden, durch Halbwissen unterstützten Unterstellungen hier eher unschön.
--- Ende Zitat ---
Dein Beispiel mit dem Vermieter stimmt. Und wenn ein Arbeitgeber seinen Betrieb veräußert, dann tritt der neue Inhaber auch automatisch in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen ein.
Aber das sind gerade die Ausnahmen, die es gibt, weil sie erstens im Gesetz ausdrücklich geregelt sind, der Wechsel des Vertragspartners zweitens im Interesse des Betroffenen liegt (denn der Mieter will ja lieber seine Wohnung und der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz mit einem neuen Vertragspartner behalten als ohne Obdach oder Einkommen dazustehen) und drittens die Pflicht besteht, den Betroffenen über den Wechsel zu informieren und dieser eine Kündigungs- oder Widerspruchsmöglichkeit hat, die ihn schützt.
Normalerweise ist aber ein Schuldnerwechsel ohne Zustimmung des Gläubigers eben nicht möglich, und zwar gerade um den Gläubiger (der sich seinen Schuldner u.U. mit Bedacht ausgesucht hat) vor der möglichen Leistungsunfähigeit des neuen Schuldners zu schützen.
Im Übrigen glaube ich, dass ich als Volljurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung als Anwalt, Autor eines Fachbuches und Redakteur einer juristischen Ausbildungszeitschrift schon etwas mehr als "Halbwissen" in Bezug auf Rechtsfragen habe (nämlich - bei aller Bescheidenheit - mindestens Zweidrittel-, wenn nicht sogar Dreiviertelwissen).
Ich finde nur, dass dieses Forum nicht der passende Ort ist für eine detaillierte juistische Diskussion.
Little Indian #5:
--- Zitat von: Bombshell am 10.11.2021 | 09:22 ---@Little Indian #5: Ich würde dir gern dein KS-Pledge abkaufen.
--- Ende Zitat ---
Das ist wahrscheinlich nett gemeint, aber ich möchte nichts verkaufen, das ich nicht habe (und das es gar nicht gibt).
Schick mir deine Adresse per PM und ich schicke dir das Spiel gerne zu, falls ich es jemals bekommen sollte. Das Interesse daran habe ich schon lange verloren.
Little Indian #5:
--- Zitat von: ancorion am 9.11.2021 | 21:57 ---Wie ja schonmal angemerkt, wurde das Projekt zu einem Zeitpunkt "abgegeben", als Uhrwerk unter Fremdverwaltung durch einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter stand. Die alte (und teilweise neue) Verlagsführung konnte sicher ihre Meinung zu äußern, aber gehandelt haben da andere.
--- Ende Zitat ---
Ich habe Silent Pats Beitrag zu diesen Thema so verstanden, dass er damals schon noch die Möglichkeit hatte, diese Entscheidung zu beeinflussen (lassse mich aber gerne korrigieren, wenn ich das falsch gelesen habe).
Ich möchte an dieser Stelle auch mal betonen, wie großartig ich es finde, dass Pat trotz der Kritik, die hier an ihm bzw. Uhrwerk geäußert wurde (insb. auch von mir), sich immer noch meldet und sachliche Stellungnahmen und Hintergrundinformationen liefert. Chapeau!
Er gibt aber auch zu, dass nach seiner Einschätzung das Projekt durch Uhrwerk trotz der Insolvenz wohl besser hätte gehandhabt werden können als dies bei Kazé der Fall ist. Das zeigt, dass die Entscheidung, das Projekt abzugeben, auch wenn diese ganz bestimmt nicht böswillig war sondern im vermeintlichen Interesse der Unterstützer erfolgt ist, im Ergebnis falsch war.
Natürlich ist es im Nachhinein leichter, zu beurteilen, ob eine Entscheidung richtig oder falsch war als in der Prognose, aber wenn man als Unternehmer falsche Entscheidungen trifft, dann muss man sich dafür auch kritisieren lassen.
Die gilt hier umso mehr als die Entscheidung, RoDW abzugeben, getroffen wurde, ohne die Unterstützer um ihre Meinung zu fragen. Man hätte durchaus auf kickstarter eine Unfrage starten können, ob das Projekt abgegeben oder beim insolven Uhrwerk-Verlag verblieben soll (mit dem Risiko, im letzteren Fall das Produkt als Unterstützer wegen der Insolvenz des Verlages nie zu sehen).
Ich hätte dann dafür gestimmt, das Projejt bei Uhrwerk zu belassen, da ich es damals vor allem deshalb unterstützt hatte, weil ich den Verlag unterstützen wollte, dessen großer Fan ich war.
Torsten (Donnerhaus):
Und was machst du in so einem Fall mit den Kunden, die dafür sind es an den nicht insolventen Verlag abzugeben? Die haben ja einen Anspruch auf ein Produkt, was zum Zeitpunkt einer Insolvenz vom insolventen Verlag nicht gewährleistet werden kann. Außerdem ist ein Crowdfunding ja keine Demokratie. Ich gebe als Kunde ja nicht mein Geld in einen Topf, über den dann eine Mehrheit verfügt. Wenn dann Leute die Entscheidung nicht mittragen wollen und ihr Geld zurückverlangen, sitzt der insolvente Verlag am Ende tiefer in der Tinte, als wenn er es einfach an ein anderes Unternehmen abgibt. Das ist dann "Friss oder stirb" und je nach Vertrag womöglich dann sogar das Problem des anderen Verlages.
Little Indian #5:
--- Zitat von: Torsten (Donnerhaus) am 11.11.2021 | 13:10 ---Und was machst du in so einem Fall mit den Kunden, die dafür sind es an den nicht insolventen Verlag abzugeben? Die haben ja einen Anspruch auf ein Produkt, was zum Zeitpunkt einer Insolvenz vom insolventen Verlag nicht gewährleistet werden kann.
--- Ende Zitat ---
Und deshalb haben sie eben Pech.
Wenn ich einen Vertrag eingehe (und das tue ich mit meiner Finanzierung bei einem erfolgreichen Crowdfunding-Projekt auch), dann trage ich immer das Risiko, dass mein Vertragspartner (z.B. wegen Insolvenz) nicht in der Lage ist, seine Verpflichtung zu erfüllen und ich meinen Anspruch nicht durchsetzen kann. Das ist ein allgemeines Risiko und deshalb ist es auch sinnvoll, sich seine Vertragspartner sorgfältig auszusuchen.
Dass allerdings mein Vertragspartner ohne meine Zustimmung seine Leistungspflicht auf einen Dritten überträgt und der Dritte leistungsunfähig wird (schlimmstenfalls obwohl mein alter Vertragspartner weiterhin leisten könnte) ist ein Risiko, das ich als Gläubiger aber gerade nicht tragen muss.
Sollte Kazé tatsächlich das Spiel in der angekündigten Qualität herausbringen, dann wird sich wohl kaum jemand darüber aufregen, dass es nicht von Uhrwerk kam.
Das ist aber derzeit ungewiss.
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