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Lizenzen ?

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Tegres:

--- Zitat von: Sgirra am 26.01.2021 | 16:11 ---Ich bin da auch nur Laie, doch die Erfahrung mit Erben im Theater- und Bühnenbereich lehrte mich, dass es durchaus so etwas wie Übertragung durch Erbfolge gibt – mMn das einzige Schlupfloch.

Und dann spielt – glaube ich – noch eine Rolle, in welchem Land die urhebende Person gelebt/gewirkt hat.

--- Ende Zitat ---
Das Urheberrecht wird vererbt, aber nach 70 Jahren ist halt Schluss (in Deutschland).

Rorschachhamster:

--- Zitat von: ghoul am 26.01.2021 | 15:38 ---Die Gebrüder Grimm sind zumindest schon länger als 70 Jahre tot und können kein Urheberrecht geltend machen.
Du musst also nur drauf achten, dass du kein Markenrecht verletzt. Z.B. kein "Cthulhu" in den Titel schreiben!
Edit: Und keine Hexen mit Mehrfach-X!  :o

--- Ende Zitat ---
Da HP Lovecraft schon mehr als 70 jahre tot ist (bzw. das 71. Jahr nach seinem Tod schon angefangen hat), darf man auch Cthulhu in den Titel schreiben - Cthulhu ist ja keine Marke.  ;)

Tele:
Pegasus hat das Markenrecht! Vorsicht!

https://www.markenguard.de/marke/dpma/306729083/cthulhu/

ghoul:
Voll auf die Hamsternase gefallen!  ;D

Der Läuterer:
Der gute H.P. ist doch bereits 1937 verblichen.
Aber Cthulhu wurde doch erst vor kurzer Zeit Allgemeingut.
Oder irre ich mich da jetzt?

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