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Lizenzen ?
sma:
--- Zitat von: ErikErikson am 26.01.2021 | 17:38 ---Kann man das auch machen, wenn der Autor noch lebt? Also könnte ich z.B. den Begriff "Game of Thrones" von GRR Martin für mich als Marke schützen lassen (wenn er noch nicht eingetragen ist)?
--- Ende Zitat ---
Kannst du, kostet in Deutschland ca. 300 €, danach werden die aber Widerspruch anmelden und damit durchkommen und sich dann das Geld für alle Kosten von dir zurückholen wollen und dich dazu verklagen.
Widerspruch funktioniert auch für ähnliche Marken, also "Ctulu" wird auch nicht funktionieren.
Ansonsten reicht für eine Marke nicht, sie einfach nur zu registrieren, sondern man muss sie (innerhalb von 5 Jahren) geschäftlich verwenden, ansonsten gilt sie als verfallen und jemand anderes kann sie löschen (und dann für sich selbst eintragen) lassen.
ErikErikson:
--- Zitat von: Der Läuterer am 26.01.2021 | 19:00 ---Geht das noch immer so einfach wie damals?
Jemand stirbt. Ein anderer (z.B. Arkham House) legt die Hand drauf, ruft "Meins!" und hat dann alle Rechte inne?
Wie wird das damals gelaufen sein? H.P. war nicht verheiratet und hatte keine Erben.
--- Ende Zitat ---
Das kann nicht so sein. Wenn dem so wäre, würde es ständig Wettrennen geben, wer sich jetzt zuerst was eintragen lässt. Ich vermute, du kannst so eine Marke nur unter relativ beschränkten Vorraussetzungen eintragen lassen. Vermutlich musst du die Marke irgenwie etablieren, d.h. du musst Sachen unter ihr verkaufen, und wenn du das lang genug machst, gehört sie irgendwann dir.
ghoul:
War nicht August Derleth mit dem Nachlass von HPL betraut? Das ging schon alles seinen rechten Weg.
Edit: Ok, so klar ist das nicht, finde auf die Schnelle nichts genaues über die Urheberrechte.
ghoul:
Aha, ein ganz unklarer Fall!
https://en.m.wikipedia.org/wiki/H._P._Lovecraft
Runterscrollen zu "Copyright and other legal issues"!
Derleth (soweit war meine Erinnerung immerhin korrekt) und dessen Erben haben das Copyright von HPL beansprucht, es wurde aber nie geklärt, ob dieser Anspruch begründet war.
Edvard Elch:
--- Zitat von: ghoul am 26.01.2021 | 19:20 ---Aha, ein ganz unklarer Fall!
https://en.m.wikipedia.org/wiki/H._P._Lovecraft
Runterscrollen zu "Copyright and other legal issues"!
Derleth (soweit war meine Erinnerung immerhin korrekt) und dessen Erben haben das Copyright von HPL beansprucht, es wurde aber nie geklärt, ob dieser Anspruch begründet war.
--- Ende Zitat ---
In der EU sind die Sachen seit 2008 gemeinfrei, weil da das Urheberrecht mit Beginn des 71. Jahres nach dem Tod des Urhebers verlischt. In den USA scheint das alles ein wenig schwieriger zu sein. Das Markenrecht liegt nochmal komplett quer dazu.
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