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ghoul:

--- Zitat von: Rorschachhamster am 30.01.2021 | 11:20 ---Das war aber noch ein bisschen spezieller: Die hatten geklagt, weil eine irische Fastfoodkette, SuperMacs oder so ähnlich, zu ähnlich am BigMac waren, die Iren konnten dann aber nachweisen, das ihre Marke älter als der BigMac war, und nach dieser Logik BigMac kein Eintrag zustand... Haben sich also selber ins eigene Fleisch geschnitten.  ~;D

--- Ende Zitat ---
Ja, ne.
Das Problem für McDonald's war nicht das Alter der Marken, sondern dass ihre Anwälte keinen Beweis parat hatten, dass McDonald's die Marke BigMac in einem bestimmten 5-Jahreszeitraum auch wirklich wirklich genutzt hat (hat der Konzern natürlich).
Die Richter am EUIPO haben die dann voll auflaufen lassen. Marke BigMac futsch, EU-weit!
In zweiter Instanz hat McDonald's sich die Marke zurückgeholt, was sehr vorhersehbar war.

War es gut, dass die Richter in 1. Instanz gleiches Recht für alle haben gelten lassen? Oder hätten sie besser McDonald's Aufschub zum Vorlegen der Beweismittel gewähren sollen, um mit ihrer Entscheidung für Rechtssicherheit zu sorgen? Da scheiden sich die Geister.

thestor:

--- Zitat von: ghoul am 30.01.2021 | 19:38 ---Ja, ne.
Das Problem für McDonald's war nicht das Alter der Marken, sondern dass ihre Anwälte keinen Beweis parat hatten, dass McDonald's die Marke BigMac in einem bestimmten 5-Jahreszeitraum auch wirklich wirklich genutzt hat (hat der Konzern natürlich).
Die Richter am EUIPO haben die dann voll auflaufen lassen. Marke BigMac futsch, EU-weit!
In zweiter Instanz hat McDonald's sich die Marke zurückgeholt, was sehr vorhersehbar war.

War es gut, dass die Richter in 1. Instanz gleiches Recht für alle haben gelten lassen? Oder hätten sie besser McDonald's Aufschub zum Vorlegen der Beweismittel gewähren sollen, um mit ihrer Entscheidung für Rechtssicherheit zu sorgen? Da scheiden sich die Geister.

--- Ende Zitat ---

Ohne den Fall zu kennen bin ich für erstere Version. Gerade dicht recht starken Konzernen ist es, finde ich, zuzumuten, sich gefälligst zeitnah um ihre Angelegenheiten zu kümmern und nicht einfach anzunehmen, dass sie selbstverständlich so bekannt sind, dass sie die gewünschten Markenrechte bekommen.

Rorschachhamster:

--- Zitat von: ghoul am 30.01.2021 | 19:38 ---Ja, ne.
Das Problem für McDonald's war nicht das Alter der Marken, sondern dass ihre Anwälte keinen Beweis parat hatten, dass McDonald's die Marke BigMac in einem bestimmten 5-Jahreszeitraum auch wirklich wirklich genutzt hat (hat der Konzern natürlich).
Die Richter am EUIPO haben die dann voll auflaufen lassen. Marke BigMac futsch, EU-weit!
In zweiter Instanz hat McDonald's sich die Marke zurückgeholt, was sehr vorhersehbar war.

War es gut, dass die Richter in 1. Instanz gleiches Recht für alle haben gelten lassen? Oder hätten sie besser McDonald's Aufschub zum Vorlegen der Beweismittel gewähren sollen, um mit ihrer Entscheidung für Rechtssicherheit zu sorgen? Da scheiden sich die Geister.

--- Ende Zitat ---
Ach was, das hatte ich anders in Erinnerung, aber war zu faul, das nochmal nachzulesen - Erinnerungen halt.  ::) ;D

ghoul:
Dass es gegen Supermac ging, war ja korrekt.  :)

ArneBab:

--- Zitat von: ErikErikson am 26.01.2021 | 17:38 ---Kann man das auch machen, wenn der Autor noch lebt? Also könnte ich z.B. den Begriff "Game of Thrones" von GRR Martin für mich als Marke schützen lassen (wenn er noch nicht eingetragen ist)?

--- Ende Zitat ---
Ja. Es gibt allerdings zu bekannte Bezeichnungen, die du nicht eintragen darfst. Die haben dann ohne Eintragung Verkehrsgeltung erlangt: https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html

Game of Thrones gehört da wahrscheinlich dazu.

Es gab aber den Fall, dass sich jemand „Shareaza“ hat eintragen lassen, dann den Programmierern von Shareaza (dem freien Tauschbörsen-Programm) die Webseite weggeklagt hat und im nächsten Schritt auf der Webseite eine Spyware-Verseuchte Version von Shareaza angeboten hat.

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