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Ist "Hobbit" ein urheberrechtlich geschützter Begriff?

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nobody@home:

--- Zitat von: Issi am 16.07.2021 | 20:21 ---Vielleicht ist es hilfreich Mal zu schauen, wie es andere Systeme machen.
In Midgard werden sie "Halblinge" genannt, in DSA "Hügelzwerge". Und in D&D glaube ich "Hin? (Halflling")"


Edit.
Es lassen sich sicherlich ein paar alternative Namen finden, die noch keiner in dem Kontext verwendet hat.
Es muss ja nicht "Fresszwerg " sein..... ~;D

--- Ende Zitat ---

Na ja, Hobbits/Halblinge sind selbst in der EDO-Tradition nicht so ganz die "Muß man unbedingt haben"-Kandidaten. Insofern vermute ich, daß sie in manchen Systemen schlicht gar nicht erst auftauchen (gibt's beispielsweise Halblinge bei Shadowrun? Ich könnte mich im Augenblick ehrlich ums <zensiert> nicht erinnern...). Es mag auch den einen oder anderen Heartbreaker gegeben haben, der sie tatsächlich Hobbits genannt hat und damit durchgekommen ist, weil er nie genug Erfolg hatte, um den Rechteinhabern jemals auch nur aufzufallen...

Dragonlance hatte natürlich noch seine Kender als ausdrückliche Nicht!Halblinge. Man muß sie nicht mögen, und der Name dürfte seinerseits auch bereits mit Beschlag belegt sein, aber fehlen dürfen sie in so einer Diskussion mMn auch nicht wirklich.

Runenstahl:

--- Zitat von: Niniane am 16.07.2021 | 19:55 ---Da hier schon die Kekse erwähnt wurden: Afaik ist es so, dass man eine Wortmarke nur für einen bestimmten Bereich schützen lassen darf und sie damit in anderen Bereichen, die vom ursprünglichen weit entfernt sind, verwenden darf. Es gab mal eine Waschmittelfirma, die "Linux"-Waschmittel rausgebracht hat und da nichts zu befürchten hatte, weil Waschmittel und Software zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind.

--- Ende Zitat ---

Off Topic: Ich nehme mal an das die Geschichte bei "Symbolmarken" (grafischen Designs) anders ist ? Soweit ich weiß hat L5R mal Ärger mit dem olympischen Komitee gehabt, weil 5 Ringe und so... und ich bin mir recht sicher das wirklich NIEMAND auf die Idee gekommen währe das L5R Kartenspiel mit der Olympiade in Zusammenhang zu bringen.

Rorschachhamster:

--- Zitat von: Runenstahl am 16.07.2021 | 21:22 ---Off Topic: Ich nehme mal an das die Geschichte bei "Symbolmarken" (grafischen Designs) anders ist ? Soweit ich weiß hat L5R mal Ärger mit dem olympischen Komitee gehabt, weil 5 Ringe und so... und ich bin mir recht sicher das wirklich NIEMAND auf die Idee gekommen währe das L5R Kartenspiel mit der Olympiade in Zusammenhang zu bringen.

--- Ende Zitat ---
Das Olympische Komitee ist aber auch sehr speziell...  ;D

Halbling wäre eine sichere, und bekannte, Variante, denke ich.

flaschengeist:

--- Zitat von: Rorschachhamster am 16.07.2021 | 22:54 ---Das Olympische Komitee ist aber auch sehr speziell...  ;D

Halbling wäre eine sichere, und bekannte, Variante, denke ich.

--- Ende Zitat ---

Halbling war auch mein Plan B, ist meiner Wahrnehmung nach noch weit vor Hobbit die gängigste Bezeichung. Ich hätte dennoch Hobbit bevorzugt, weil Halbling gar so stark nach Fremdbezeichnung durch "normal" große Humanoide klingt.
Bleibt die Frage, ob Halbling rechtssicher ist, mal sehen was das DPMA-Register ausspuckt (ich finde deren Einträge leider extrem unübersichtlich).

Edit: Das ging schneller als gedacht: Halbling ist nur einmal eingetragen und zwar gleich für Dutzende Bekleidungsvarianten aber nicht für Rollenspiel. Da kommt mir doch spontan die Frage, ob jemand eine Marke eintragen und dann Leute verfolgen kann, die die Marke bereits vor Eintragung genutzt haben? Ich wundere mich offen gesagt im Bereich Juristerei schon lange über nix mehr....

Rorschachhamster:

--- Zitat von: flaschengeist am 16.07.2021 | 23:17 ---Edit: Das ging schneller als gedacht: Halbling ist nur einmal eingetragen und zwar gleich für Dutzende Bekleidungsvarianten aber nicht für Rollenspiel. Da kommt mir doch spontan die Frage, ob jemand eine Marke eintragen und dann Leute verfolgen kann, die die Marke bereits vor Eintragung genutzt haben? Ich wundere mich offen gesagt im Bereich Juristerei schon lange über nix mehr....

--- Ende Zitat ---
Ja, das geht, nur wenn der Verklagte dann nachweisen kann, das er die Bezeichnung schon vorher benutzt hat und die auch bekannt ist, dann verliert der Kläger die Marke. 

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