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Ist "Hobbit" ein urheberrechtlich geschützter Begriff?

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Issi:

--- Zitat von: nobody@home am 16.07.2021 | 09:14 ---Ich würde sagen: solange die nicht anfangen, nach ihrem zweiten Frühstück zu schreien, ist die Verwechslungsgefahr eher gering. :D

--- Ende Zitat ---
Ich glaube ja die sind das zweite Frühstück... ~;D


Ne im Ernst, Ich würde auch nach nem alternativen Begriff suchen. Wie
"Haarfüsser" oder "Grüntalbewohner"
Oder so...

ghoul:
Urheberrechtlich wirst du bis zum 1. Januar 2043 warten müssen, bevor du etwas über Hobbits veröffentlichen kannst.

(Edit: oder 2044? Habe den Wortlaut der Regelung nicht im Kopf)

Blechpirat:

--- Zitat von: ghoul am 16.07.2021 | 09:26 ---Urheberrechtlich wirst du bis zum 1. Januar 2043 warten müssen, bevor du etwas über Hobbits veröffentlichen kannst.

(Edit: oder 2044? Habe den Wortlaut der Regelung nicht im Kopf)

--- Ende Zitat ---

Du gehst da vom Urheberrecht aus. Das schützt die kunstvolle Aneinanderreihung z.B. von Worten. Wenn das abgelaufen ist, darf man die Werke Tolkiens nachdrucken.

Hobbit ist aber als Marke eingetragen. Das kann man unbegrenzt lange machen und solange anderen Leuten die Verwendung des Wortes in bestimmten Kontexten untersagen.

ghoul:

--- Zitat von: Blechpirat [AWAY] am 16.07.2021 | 09:34 ---Du gehst da vom Urheberrecht aus.

--- Ende Zitat ---
Schrieb ich doch.  ;)
Zum Markenrecht haben ja schon einige vor mir geantwortet.

flaschengeist:
Danke für die Antworten, inbesondere für deinen Hinweis, Blechpirat . Ich fürchte, dass ich mich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen muss, um ein halbwegs rechtssicheres Ergebnis zu erzielen  :(.

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