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Legalität eines Regelklons

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Nazir ibn Stonewall:
Das gilt aber nur für konkrete Beratung im Einzelfall. Man darf sehr wohl erklären, wie Dinge allgemein funktionieren. Um zu beurteilen, ob weepinelfs Arbeiten ok sind, müsste man sich die genau ansehen, das ist Rechtsberatung. Aber seine Frage als Ausgangspunkt für allgemeine Ausführungen ist was anderes.

Inhaltlich, wie Ogerpoet sagt: Ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber Regeln selbst sind IIRC nicht schutzfähig, lässt sich googeln. Texte, auch kurze, sind schnell urheberrechtlich geschützt. Aber das gilt nicht für rein technische Dinge und Beschreibungen, die oberflächlich und unkreativ sind. Man darf also eine Eigenschaft Dexterity oder Gewandheit nennen, auch wenns das schon gibt, weil... wie sonst? Man darf auch schreiben: "Wirf 3W6 und zähle alle 5 + 6 als Erfolge", auch wenn exakt diese Formulierung zufällig wörtlich schonmal verwendet wurde. Das spricht für selbst schreiben, denn dann wird man höchstens solche Allgemeinplätze mal zufällig kopieren, aber es wird kein Plagiat.

Bilder, Layout, markenrechtlich geschützte Begriffe etc. sind natürlich verboten. ;)


EDIT: Marken können dem Privatnutzer schnuppe sein. ;)

schneeland:

--- Zitat von: Nazir ibn Stonewall am 13.04.2024 | 23:38 ---aber Regeln selbst sind IIRC nicht schutzfähig, lässt sich googeln.

--- Ende Zitat ---

Da muss man m.E. vorsichtig sein - ja, es gibt ein Urteil zur Schutzfähigkeit bestimmter Regeln (m.W. aus der TSR-Zeit) und wenn man jetzt selber ein Spiel macht, bei dem es 6 Attribute gibt und mit einem W20 entschieden wird, ob eine Aktion erfolgreich ist oder nicht, dann wird das wohl keine Schwierigkeiten machen. Wenn man jetzt aber den kompletten D&D5-Statblock übernimmt oder vollständig die Regeln übernimmt, und sie nur mit eigenen Worten beschreibt, dann würde ich da nicht unbedingt drauf wetten, dass man damit einfach so durchkommt. Jetzt müsste WotC natürlich überhaupt erstmal von Dir wissen, wenn Du das tust und sie sondieren jetzt bestimmt nicht jedes Hobbyforum; aber das ist ja gerade der besondere Charm der OGL (gewesen): es war quasi eine Versicherung, dass man nicht verklagt wird, wenn man sich an die Bedingungen hält und nur die freigegebenen Inhalte benutzt.

KhornedBeef:
Was Nazir Ibn Stonewall sagt. Leute, natürlich dürft ihr allgemein über Rechtsfragen diskutieren. Rechtsberatung ist anders definiert, kann man bei anwalt.org und so nachlesen. Zum Glück, möchte ich anfügen. In was für einem Unrechsstaat würden wir sonst leben?

WeepingElf:
Erst mal vielen Dank für Eure Antworten. Der Tenor scheint hier zu sein: Eigentlich sollte es nicht illegal sein, aber ich wäre da lieber vorsichtig. Ich werde das wohl bleiben lassen, zumal mir doch ein paar Dinge eingefallen sind, die ich gegenüber dem "Original" inhaltlich verändern möchte. Die Idee mit dem Regelklon hatte ich schon einmal erwogen und hier diskutiert, da kamen auch Zweifel an der Legalität des Vorhabens auf, und ich hatte das wieder verworfen.

DonJohnny:
Würde ich so etwas machen wollen, würde ich wahrscheinlich bei dem Verlag anfragen, wie sie das handhaben, ich könnte mir denken, dass man bei den meisten Verlagen sinnvolle Antworten bekommt, die einem mehr erlauben, als rechtlich möglich wäre. Die Antwort würde ich mir aber auf jeden Fall schriftlich geben lassen und die auch gut aufbewahren. Auf der Pelgrane-Press-Seite wird bei 13th Age z.B. explizit einiges an 3rd-Party-Material empfohlen.

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