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[Arcane Codex] Fragen eines AC-Neulings
Sir Mythos:
Ups... stimmt, da hast du wohl recht.
Hab dich da falsch verstanden. ;D
Blizzard:
Ich hätte da noch ein paar Fragen: In der letzten Sitzung gab es einen Kampf mit ein paar Orks. Einer dieser Orks kam auf unsere Gruppe mit wildem Geschrei zugerannt, und mein Jäger wollte diesen mit seinem Langspeer zu Fall bringen. Sprich: den Speer zwischen die Füße die Orks "bugsieren", damit dieser (das Gleichgewicht verliert) und auf den Boden fällt. Jetzt die Frage: wie ordnet man diesen Angriff regeltechnisch ein?
Ich habe zwei Kampfmanöver gefunden, die dafür in Frage kommen könnten, bin aber mit beiden nicht zufrieden:
1) " Angriff zum Niederschlag"
Pro: Effekt. Der Char fällt zu Boden.
Contra: Der Wortlaut. Mein Jäger schlägt ihn ja nicht (hinterrücks) nieder, sondern bringt ihn (mit Hilfe des Speeres) aus dem Gleichgewicht/ zum Stolpern (so dass er zu Boden fällt).
2) " Aus dem Gleichgewicht bringen"
Pro: Die Schilderung passt besser zur (geschilderten) Situation.
Contra: Der Effekt. Der Gegner taumelt lediglich ein paar Meter in eine vorgegebene Richtung, fällt aber nicht zu Boden.
Wie würdet ihr das handhaben?
Dann: Ein Charakter...kann der rennen und eine Waffe ziehen in einer Aktion, oder sind das zwei Aktionen?
Scorpio:
Regle es über den "Angriff zum Niederschlag". Ich sehe keinen Grund diese Regelung zu umgehen. Es ist das was du bezwecken willst.
Das kommt drauf an, wie weit du rennen willst. Das ziehen der Waffe ist auf jeden Fall eine Aktion (Außnahmen durch Techniken möglich). Ist es innerhalb deiner Kampfbewegung, würde ich es nicht als Aktion ansehen. Innerhalb der Marsch-Reichweite wäre es eine zweite Aktion und wenn der Charakter sprintet, ist keine andere Aktion außer dieser Bewegung möglich.
ragnar:
--- Zitat von: Scorpio am 14.11.2005 | 16:29 ---Regle es über den "Angriff zum Niederschlag". Ich sehe keinen Grund diese Regelung zu umgehen. Es ist das was du bezwecken willst.
--- Ende Zitat ---
Ich sehe einen Grund: Die Effekt der Regel ist zwar das was er bezwecken will, aber die Regel selbst ist was für den allerwertesten: Er muß mit dem Schaden der Waffe den normalerweise die Speerspitze(!) anrichtet wenigstens die Schockresistenz des Gegners erreichen. Erstmal ist die sache mit der Speespize natürlich etwas Sinnfremd für das beschriebene, andererseits hat er mit diesem Schaden (2w10+2) wenigstens eine klitzekleine Chance (im Gegensatz dazu, wenn er das gleiche mit einem Kampfstab versucht hätte), aber die Chance ist bei einem Ork ehrlichgesagt doch minimal(Schockresistenz 16+) und das bei dem doch eigentlich recht wahrscheinlichem Ergebniss. Er sollte besser einen Zweihänder für sowas nutzen ... 3w10 Schaden und so... :P
Weil er zudem nicht gegen die Masse des Orks arbeitet, sondern diese Masse gegen ihn wenden will, ist die Schockresistenz als MW sowas von Fehl am Platze...
--- Zitat von: Blizzard am 14.11.2005 | 16:23 ---Jetzt die Frage: wie ordnet man diesen Angriff regeltechnisch ein?
--- Ende Zitat ---
Am besten nach gesundem Menschenverstand und nicht unbedingt nach den Sinnfreien Manövern(Zugegeben so sinnfrei sind sie, für sich selbst gesehen, nicht unbedingt, aber wenn man die mit den Waffen in Verbindung sieht...). Lass den Jäger einen gezielten Angriff gegen die Beine des Orks machen. Wenn das gelingt, verlange einfach einen recht schweren Geschicklichkeitswurf vom Orks(MW 15 wenn er nur schnell gelaufen ist, 18 wenn er gesprinntet ist).
Wenn du etwas offizielleres haben willst, würde ich es wie "Aus dem Gleichgewicht bringen" handhaben und den "Liegt am Boden"-effekt einfach dazugeben(Als Ausgleich dafür darfst du dir nicht aussuchen in welche Richtung er fällt :)).
Blizzard:
--- Zitat von: ragnar am 14.11.2005 | 20:35 ---
Wenn du etwas offizielleres haben willst, würde ich es wie "Aus dem Gleichgewicht bringen" handhaben und den "Liegt am Boden"-effekt einfach dazugeben(Als Ausgleich dafür darfst du dir nicht aussuchen in welche Richtung er fällt :)).
--- Ende Zitat ---
Na damit lässt sich doch zumindest teilweise etwas anfangen :d.
Ich hatte mir sowieso schon überlegt, diese beiden Kampfmanöver abzuändern, da imho ein Char der auf dem Boden liegt es schwerer hat als einer, der ein paar Meter durch die Gegend taumelt. Insofern ist es für mich unverständlich, dass der Char in beiden Situationen eine Aktion opfern ausgeben muss, um wieder "normal" am (Kampf-)Geschehen teilnehmen zu können. Während es beim " Angriff zum Niederschlag" als Konsequenz noch plausibel und nachvollziehbar ist, finde ich es (als Konsequenz) für " Aus dem GG bringen" einfach unangemessen.
Ich habe mir überlegt es evtl. so abzuändern:
" Angriff zum Niederschlag" -bleibt unverändert.
" Aus dem GG bringen": Der Gegner, der aus dem GG gebracht wurde (und umher taumelt) erhält einen Malus von -4 auf seine noch ausstehenden Aktionen in der bestehenden( Kampf-)Runde. Er muss im Gegenzug dafür jedoch keine Aktion mehr ausgeben, um am (Kampf-)Geschehen wieder teilnehmen zu können (wie ursprüngl. lt.Regelung vorgesehen).
Schafft der Angreifer bei dem Versuch, den Gegner aus dem GG zu bringen , x Erfolge (wobei x größer sein muss als 4), dann taumelt der Charakter, und fällt am Ende (benommen) zu Boden.
Was haltet ihr davon?
Und dann noch kurz zu dem hier:
--- Zitat --- Er sollte besser einen Zweihänder für sowas nutzen ... 3w10 Schaden und so...
--- Ende Zitat ---
Und wenn er keinen Zweihänder bzw. keine zweihändig geführte Waffe hat? ;)
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