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Rechtschaffen Gut - Dienstleister und Weichflöte?

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Romaal:

--- Zitat von: Surtur am  7.06.2006 | 14:01 ---Also einer, der den Gesetzesbrecher zwar den Behörden meldet/vorführt, sich dann aber für dessen Verteidigung oder sogar Begnadigung oder die Änderung des Gesetzes einsetzt wäre eine recht interessante Interpretation der RG Gesinnung.

--- Ende Zitat ---

Jupp!  :) Das wäre auch im Sinne der formalen und materiellen Gesetzergebenheit. Der Charakter handelt nach dem Gesetz, stellt es auch in Frage, aber handelt ihm nicht zuwieder wenn er es nicht auf legalem Wege ändern kann.

So sehe ich eigentlich die Kernaussage von Rechtschaffen gut.

Asdrubael:
Das klingt nach RG mit IN 15+ (oder WE 15+) ;D :d

Skele-Surtur:
Dann spiele ich meine Paladine grundsätzlich falsch. Die laufen nähmlich immer mit int 8 durch die Gegend... :D

Asdrubael:

--- Zitat von: Surtur am  7.06.2006 | 18:14 ---Dann spiele ich meine Paladine grundsätzlich falsch. Die laufen nähmlich immer mit int 8 durch die Gegend... :D

--- Ende Zitat ---

dann spielst du sie, wie 90% aller Paladinspieler.
;D

Wolf Sturmklinge:

--- Zitat von: Wylie MacFarlane am  7.06.2006 | 18:30 ---dann spielst du sie, wie 90% aller Paladinspieler.
;D

--- Ende Zitat ---
Wie 100% aller D&D-Paladin-Powergamer. *Schutzschild!* *Schutzschild!*

Gesinnungen sollten einen Charakter auf keinen Fall zu sehr einschränken. Der Tyr-Kleriker kann das Geld in jedem Fall zurück verlangen, aber er muß es nicht tun. Je nachdem welche Beziehung er zu den Leuten hat, mit denen er umherzieht.
Ich persönlich finde die Einstellung ein klein wenig seltsam (um nicht gleich lächerlich zu sagen), weil...

Ein Magier kann sich auch vor jedem Kampf eine bestimmte Summe auszahlen lassen, und wenn diese aufgebraucht ist, hört er auf die Gruppe zu unterstützen.
Ein Kämpfer wird dann eben zum Söldner und so weiter...

Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

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