Ja und nach diesen Maßstäben ist mMn.
Das hier:
Ich persönlich, würde es ja so interpretieren, dass das Gesetz, was einem Herren erlaubt seinen Diener ohne Grund zu töten, aus Sicht eines RG Paladins eben NICHT LEGITIM ist, weil es ziemlich sicher BÖSE ist, aber auf KEINEN Fall GERECHT.
auch klar definiert.
Wenn es eine kleinere Unzulänglichkeit war "Wein aufs Hemd geschüttet" ist es BÖSE den Diener zu töten und der Paladin MUSS handeln.
Ein Gesetz was aber solche Willkür ermöglicht ist auf jeden Fall schlecht und fällt damit für einen RG Paladin nicht unter legitime Autorität.
MMn hat der Paladin dieses Gesetz nicht für Bewertungen heranzuziehen, für ihn wäre so ein Gesetz schlicht weg nicht existent.
Er würde also den Fall "Herr will Untergebenen töten" aus anderen Perspektiven bewerten. (Verhältnismäßigkeit.)
Genau so wie er einen Bauernaufstand auch danach bewertet ob der Verhältnissmäßig ist (Revolte aus Notwehr gegen einen willkürlichen Herrscher wäre mMn etwas was ein Paladin nicht zwangsläufig unterbinden würde. - Je nach Situation würde er die Bauern vlt. unterstützen - oder sich heraus halten weil er mit seinem momentanen Wissen keine qualifizierte Entscheidung treffen kann - oder er würde den Herrscher unterstützen.)
Zu
Wenn man den Herrn fragt, wird er schon einen Grund vorweisen/schieben. Wer darf dann bewerten, ob dieser Grund ausreichend ist?
Und wenn überhaupt irgendjemand ein Recht hat das zu bewerten, dann wohl der Paladin.
Im Zweifelsfall bittet er seine Gottheit um Führung (Spieler trägt Argumente dem SL vor und der soll ihm dann bitte sagen was hier die Gottheit dazu sagen würde.)
(Nur meine persönliche Interpretation des Paladins.)