Pen & Paper - Spielsysteme > Pathfinder/3.x/D20
[3.x/PF] Intrigenspiel vs. Erkenntnismagie
Selganor [n/a]:
--- Zitat von: Tudor the Deadish am 7.07.2010 | 13:57 ---Das ist natürlich möglich und durchaus für ein Intrigenkonstrukt relevant. In meinem Fall wird es aber ein Schwarz-Weiß-Szenario bei dem eine RG Kirche gegen eine RB Kirche antritt.
--- Ende Zitat ---
Mit anderen Worten: Du hast einen konkreten Fall im Auge.
Warum fasst du den nicht einfach mal zusammen dann kann man sich an konkreten Vorgaben orientieren und muss nicht ganz allgemein rumplanen (denn damit liessen sich ganze Buecher fuellen)
Lichtschwerttänzer:
--- Zitat von: Tudor the Deadish am 7.07.2010 | 13:28 ---@Schwerttänzer: Du übersiehst dabei die ganze Zeit, dass die Ermittlungen von offizieller und zuständiger Stelle aus gemacht werden sollen, d.h. durch die Regierung oder deren Analogon bevollmächtigt.
--- Ende Zitat ---
D.h. nicht, das die Regierung bzw der Herrscher das Recht hat, es sozial akzeptiert ist oder es sich leisten kann bzw klug wäre jeden so zu behandeln,bzw ausserhalb des Gerichtssaales oder drinnen.
Beichtgeheimnis z.B.
--- Zitat ---Abgesehen davon ist das:
völlig unverhältnismäßig und je nach Gesinnung des Rechtssystems unzulässig.
--- Ende Zitat ---
Was ist daran unverhältnismässig, das der sich Verteidigende nicht erst den Spruch analysieren muss, bevor er entscheidet , er muss sich verteidigen und gegen was?
--- Zitat ---Aber ja: solange die Ermittler nicht von oben abgesegnet sind, kann sich ein Bösewicht u.U. dagegen wehren.
--- Ende Zitat ---
und wenn oben nicht sein oben ist, ist es auch egal
oder oder, was es da noch für Probleme gibt
http://www.baen.com/library/1011250002/1011250002.htm
Auch wie schützt man seine Geheimnisträger
Tudor the Traveller:
--- Zitat von: oliof am 7.07.2010 | 14:00 ---Tja, da hilft dann nur noch die klassische Methode: Nicht lügen, aber eben auch die gestellte Frage nicht direkt beantworten. Siehe: Babylon 5, De'lenn und Konsorten. Und dann gibts ja noch Schutzamulette etc.
--- Ende Zitat ---
Tja, Babylon 5 hab ich leider nicht wirklich gesehen... :-\
Schutzamulette welcher Art?
--- Zitat von: Selganor am 7.07.2010 | 14:01 ---Mit anderen Worten: Du hast einen konkreten Fall im Auge.
Warum fasst du den nicht einfach mal zusammen dann kann man sich an konkreten Vorgaben orientieren und muss nicht ganz allgemein rumplanen (denn damit liessen sich ganze Buecher fuellen)
--- Ende Zitat ---
Weil ich 1. allgemeine Ratschläge wollte, damit ich die auch mal für andere Szenarios einsetzen kann und 2. der Fall nicht so wirklich konkret ist. Um ihn zu konkretisieren wollte ich halt hier die Möglichkeiten abklopfen, was auch ganz gut geklappt hat.
Bisher siehts so aus:
Die SC sind von der Kirche des Lichts (KdL, RG) rekrutiert worden und haben für diese bisher schon ein wenig agiert. Dabei ging es vor allem gegen eine Splittergruppe (NB) der Kirche der Finsternis (RB). Die Splittergruppe operiert abseits der Stadt in einem Gebirge und stützt sich auf Untote. Deren Pläne haben die SC jetzt schon mehrfach durchkreuzt. Die KdL und die SC erwarten einen Gegenschlag in einem nahegelgenen Dorf (dem letzten Schauplatz) und haben entsprechende Maßnahmen getroffen. Die SC selbst sind erstmal untergetaucht. Der Gegenschlag wird nun stattfinden, aber nicht dort, wo die SC ihn erwartet haben (im Dorf); dort gibt es nur einen Scheinangriff. Der eigentliche Schlag wurde gegen das HQ der KdL in der Stadt geführt, wo die Splittergruppe unerkannt eindringen und viel Schaden anrichten konnte; dabei wurden auch viele hohe Kleriker getötet bzw. verschleppt, sodass die KdL zur Zeit stark geschwächt ist. Den Anschlag will die Splittergruppe aber der KdF in die Schuhe schieben, da der Konflikt zwischen den beiden Kirchen schon lange schwelt und sie ein offensichtliches Motiv hat. Dadurch will die Splittergruppe raus aus dem Fokus der Aufmerksamkeit der KdL; zum einen ist der Gegner nun geschwächt, zum anderen hat man ihm ein anderes Ziel serviert.
Jetzt arbeite ich an den Details. Die Splittergruppe ist offiziell von der KdF ausgestoßen, hat aber noch verborgene Beziehungen zu ihrer ehemaligen Mutterorganisation. Diese ausnutzend hat man einen Anschlag auf den Tempel der KdL organisiert, der augenscheinlich von der KdF ausging (beteiligte Kleriker sowie Teufel statt Untote...). Die SC kommen in die Stadt zurück und finden ihr HQ in Chaos, die Anführer tot oder verschwunden und einen offensichtlichen Verantwortlichen dafür...
Die Intrige spinnt sich natürlich um die Agenten der Splittergruppe innerhalb der Stadt bzw. der KdF. Sie haben die bösen Kleriker manipuliert und irgendwie an dem Anschlag beteiligt. Ich ordne derzeit noch den Informationsfluss und die Beteiligten. Daher wollte ich mich sicher in den relevanten Zaubern bewegen können, damit die "Agenten" nicht wie die Deppen von den SC vorgeführt werden. Das Gerüst ist aber imo noch viel zu unkonkret, als dass ich hier im Forum Hilfe dabei erfragen würde.
Tudor the Traveller:
@Schwerttänzer:
Wieso sollte die Regierung dieses Recht nicht haben? Woher willst du wissen, ob ein vom König abgesegnetes Verhör nicht für alle bindend ist? (Absolutismus?) Wieso sollte dabei Magie verboten sein?
Beichtgeheimnis: wird 1. schonmal gebrochen und 2. ist da auch nicht alles mit geschützt soweit ich weiß.
oben: wenn es nunmal der Landesherr o.ä. ist, dann ist der (je nach Setting) "oben" für alle. Es ist ein typisches D&D S/W-Szenario...
Du willst ernsthaft sagen, dass Totschlag auf Verdacht als Notwehr durchgehen soll? Der Zauber könnte absolut harmlos und sogar ein Missverständnis sein.
EDIT: Ich danke dir für deine Beteiligung. Aber bisher gehen deine Beiträge nicht in die Richtung, um die es mir geht. Du willst grau zeichnen, wo ich nach schwarz/weiß frage.
Lichtschwerttänzer:
--- Zitat von: Tudor the Deadish am 7.07.2010 | 14:47 ---@Schwerttänzer:
Wieso sollte die Regierung dieses Recht nicht haben?
--- Ende Zitat ---
Warum sollte die Regierung dieses Recht haben?
Wie kann der Lehnsherr dieses Recht haben?
Wieso sollte der Hochadel sich das bieten lassen?
--- Zitat ---Woher willst du wissen, ob ein vom König abgesegnetes Verhör nicht für alle bindend ist? (Absolutismus?) Wieso sollte dabei Magie verboten sein?
--- Ende Zitat ---
Ich kenne dein Königreich nicht, ich weiss nicht wie es gestaltet ist, aber mir fällt kein Königreich in den Realms ein, wo das geht, nur Magokratien und Theokratien.
--- Zitat ---Beichtgeheimnis: wird 1. schonmal gebrochen
--- Ende Zitat ---
das ist mWn ein Grund für Exkommunikation.
--- Zitat ---und 2. ist da auch nicht alles mit geschützt soweit ich weiß.
--- Ende Zitat ---
mWn doch, alles was unter der Beichte erfahren wurde ist off limits
--- Zitat ---oben: wenn es nunmal der Landesherr o.ä. ist, dann ist der (je nach Setting) "oben" für alle.
--- Ende Zitat ---
Selbst wenn es das wäre, heisst das nicht, das OBEBN sich alles rausnehmen kann und RG beinhaltet Respekt vor den Rechten anderer Personen.
--- Zitat ---Es ist ein typisches D&D S/W-Szenario...
--- Ende Zitat ---
und als Weis würde ich magisch verhören ohne Anlass nicht bezeichnen, IIRC wurde Magie zur Wahrheitsfindung in der Old D&D World nur bei Gericht selbst benutzt.
--- Zitat ---Du willst ernsthaft sagen, dass Totschlag auf Verdacht als Notwehr durchgehen soll? Der Zauber könnte absolut harmlos und sogar ein Missverständnis sein.
--- Ende Zitat ---
Nein, ich will dir sagen, das Magie auf jemand ohne Ermächtigung/Erlaubnis oder guten Grund zu wirken, in Bezug auf Gegenmassnahmen als Angriff mit einer tödlichen Waffe angesehen wird.
Das iel muss sich nicht erst vergewissern der Will mir übles oder gefährdet mein Leben, da es dann zu spät ist und es zu schwierig ist
--- Zitat ---Du willst grau zeichnen, wo ich nach schwarz/weiß frage..
--- Ende Zitat ---
Ich woll gar nichts, ich nenne dir nur meine Gedanken wieso man sowas nicht mit jedem machen kann und darf und warum das sozial nicht akzeptabel ist.
Wenn deine Party einen Lensträger enthält ist das in einer entsprechenden Gesellschaft irrelevant, nthält sie einen paladin kommt das auf die Funktion an.
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