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D&D5 - Smalltalk

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Lasercleric:

--- Zitat von: Rhylthar am  7.02.2015 | 14:14 ---Tja, Problem:
Das meiste, was dort im Generator drin war, hatte gar nichts mit Trademark zu tun. Und nur das kann man verlieren, nicht das Copyright.

Morrus klärt dies auch auf:
Der zweite Teil ist nun was komplett anderes, allerdings wirkt es schon seltsam, es jemandem zu verbieten, der vor 20 Jahren mit TSR schon ein Gentleman´s Agreement hatte.

--- Ende Zitat ---
Trotzdem hat MoC nicht unrecht: zwar verliere ich das Copyright nicht, durch die wissentliche Duldung der Verletzung über einen fortgesetzten Zeitraum werde ich aber später daran gehindert sein, mein Copyright gegenüber dem Verletzer wirksam geltend zu machen.

Rhylthar:
Hm...ich glaube nicht, dass das juristisch so haltbar ist.

So etwas wie "Gewohnheitsrecht" gibt es meines Wissens in solchen Fällen nicht.

Lasercleric:
Ich glaube sehr wohl, dass dies zumindest nach deutschem Recht (im besonderen Einzelfall natürlich) denkbar ist. Ein anderes würde ja nur dann gelten, wenn im Urheberrecht eine Verwirkung undenkbar wäre... Und nach meinen bisherigen Erfahrungen im amerikanischen Recht, dürfte es da nicht viel anders ein. Hier führt das jetzt im Detail zu weit. Wir können das gerne einmal per PM näher auskaspern. :)

Rhylthar:
Naja, WotC hat ihn jedenfalls "gezwungen", auch den Pathfinder Generator runterzunehmen.

Feuersänger:
dafuq? Mit welchem Recht?

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