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PC Aufrüsten - Der Thread

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Rhylthar:
Mal ein wenig von der Technik:
Habe ich es nicht richtig in Erinnerung, dass Du Dozent warst? Und könntest Du einen PC nicht von der Steuer absetzen? Oder aber nur die Grafikkarte?
Ich habe in meiner aktiven "Zocker"-Zeit alle 3 Jahre einen neuen PC gekauft. Die Abschreibung erfolgt über 3 Jahre, danach kam ein neuer ins Haus.

Dauert zwar ein wenig und gibt natürlich nur einen Teil zurück, aber man spart dennoch.

Feuersänger:
Beim von-der-Steuer-absetzen bin ich noch von meiner vorherigen Tätigkeit ein gebranntes Kind, nachdem mir für mein "Firmen"auto nachträglich noch private Nutzung ans Bein gebunden wurde, _obwohl_ ich ein separates Privatfahrzeug besaß. Im Endeffekt konnte ich da so gut wie gar nichts absetzen. Wie ich die Finanzer hier kenne, sagen die beim PC auch "jaaa den werden Sie ja sicher auch privat nutzen, und wozu brauchen Sie da überhaupt ne 300€ Grafikkarte...". :6

Rhylthar:

--- Zitat von: Feuersänger am 20.02.2016 | 11:05 ---Beim von-der-Steuer-absetzen bin ich noch von meiner vorherigen Tätigkeit ein gebranntes Kind, nachdem mir für mein "Firmen"auto nachträglich noch private Nutzung ans Bein gebunden wurde, _obwohl_ ich ein separates Privatfahrzeug besaß. Im Endeffekt konnte ich da so gut wie gar nichts absetzen. Wie ich die Finanzer hier kenne, sagen die beim PC auch "jaaa den werden Sie ja sicher auch privat nutzen, und wozu brauchen Sie da überhaupt ne 300€ Grafikkarte...". :6

--- Ende Zitat ---
Firmenwagen ist aber, wenn ich mich nicht ganz täusche, "geldwerter Vorteil". PC wäre Werbungskosten.

Egal, was Du machst...versuch es mal.  ;)

Eulenspiegel:
Wenn ich mich nicht täusche, hat "Geldwerter Vorteil" oder "Werbungskosten" nichts mit der Art des Objektes zu tun. Sondern mit dem Verwendungszweck und wer es gekauft hat:

Wenn der Arbeitgeber dir etwas kauft, was du privat nutzt, ist das - soweit ich als Laie weiß - ein geldwerter Vorteil.
Wenn du dir selber etwas kaufst, was du auch für die Arbeit benutzt, ist das - soweit ich als Laie weiß - Werbungskosten.

Rhylthar:
Habe nichts anderes behauptet.

Liegt aber im Wesen eines Firmenwagens, dass der Chef diesen bezahlt und stellt und er damit Teil des Gehalts ist und versteuert werden muss.

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