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Wiederbelebung (theoretisch) unbegrenzt - ja oder nein?
Feuersänger:
--- Zitat von: Schwerttänzer am 21.09.2015 | 10:23 --- Wie kann ein Mord durchgeführt werden oder jemand getötet werden der Zählt?
--- Ende Zitat ---
Da hat sich in der Tat D&D (3E) mit True Resurrection in die Ecke gemalert. Da müsste man mit einem mächtigen Zauber die Seele fangen/binden, um zu verhindern dass jemand wiederbelebt werden kann.
Wenn man TrueRes weg-hausregelt, lautet die Antwort auf deine Frage: "Disintegrate. Gust of Wind."
-> keine Überreste -> keine Auferstehung.
Hat die Gegenseite nicht die Mittel/Macht für Resurrection, kann ein einfacher Raise Dead bereits durch Mitnahme eines wichtigen Körperteils (z.B. Kopf oder Herz) unterbunden werden.
Und schließlich kann niemand gegen seinen Willen wiederbelebt werden.
ElfenLied:
Manche Settings regeln es auch so, dass eine Person auch nach ihrer Wiederbelebung als juristisch verstorben behandelt wird zum Todeszeitpunkt, d.h. Erbfolge etc. tritt in Kraft. Ein Adliger würde dadurch z.B. seinen Titel verlieren, auch wenn er wiederbelebt wurde, wodurch Auftragsmorde nach wie vor ihre Existenzberechtigung behalten.
Lichtschwerttänzer:
--- Zitat von: Feuersänger am 21.09.2015 | 10:58 ---Da hat sich in der Tat D&D (3E) mit True Resurrection in die Ecke gemalert.
--- Ende Zitat ---
ich habe mich nicht nur auf DnD bezogen, sondern ganz allgemein.
Um als Assassine effektiv zu sein, muss der Assassine ein mächtiger Magier sein - kann es irgendwie nicht sein.
Das wichtige Körperteile , okay Herz rausschneiden - Assassine = Metzger bzw Kopf ist auch nicht so toll und den klassischen Anschlag in der Öffentlichkeit ist dann auch zu streichen.
Wenn a la Midgard der Priester(ziemlich High Level IIRC) für das Ritual der Bitte 10% der Konsti verliert und der Gott das "persönlich" absegnen muss, okay das passt dann eher in mein SOD oder der har The One ist, der unbedingt gebraucht wird - auch von den Göttern.
KhornedBeef:
--- Zitat von: ElfenLied am 21.09.2015 | 11:07 ---Manche Settings regeln es auch so, dass eine Person auch nach ihrer Wiederbelebung als juristisch verstorben behandelt wird zum Todeszeitpunkt, d.h. Erbfolge etc. tritt in Kraft. Ein Adliger würde dadurch z.B. seinen Titel verlieren, auch wenn er wiederbelebt wurde, wodurch Auftragsmorde nach wie vor ihre Existenzberechtigung behalten.
--- Ende Zitat ---
Ähm. Wie würd denn da bitte der Nachweis über den Tod geführt? Das nimmt ja sonst Pratchett-sche Absurdität an.."Wie Sie sehen euer, Ehren, bewiest die Aussage meines Zeugens, dass der Kläger eindeutig tot is-" "Ich bin nicht tot, hören Sie!" "Ruhe! Das Gericht weist den Kläger darauf hin, dass er als tote Person kein Rederecht im Gerichtssaal hat."
Lichtschwerttänzer:
--- Zitat von: ElfenLied am 21.09.2015 | 11:07 ---Manche Settings regeln es auch so, dass eine Person auch nach ihrer Wiederbelebung als juristisch verstorben behandelt wird zum Todeszeitpunkt, d.h. Erbfolge etc. tritt in Kraft. Ein Adliger würde dadurch z.B. seinen Titel verlieren, auch wenn er wiederbelebt wurde, wodurch Auftragsmorde nach wie vor ihre Existenzberechtigung behalten.
--- Ende Zitat ---
und wie behandelt es das sozial?
Sagt dem Sohn des Himmels/´Tenno Heika er widerspricht gerade der Anweisung seines verehrten abgedankten Vorgängers
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