Und indiziert ist doch was nochmal... öhm... "ab18" mit ausschluss von Werbung und offenem Verkauf (Sprich: Darf im Laden nicht ausliegend)?
Genau.
Und der Film landet dann ja auch auf dieser Liste, die man sich zu Informationszwecken zuschicken lassen kann und die gerade bei Jugendlichen oft als "checkliste" für die Internet-Saugoperationen dient?...
Ja und nein, denn es gibt vier Listen, Index A, B, C und D. A und C heißt, dass der Film jugendgefährdend ist, B und D, dass die Leute bei der BPjM die Vermutung haben, dass der Film gegen Gesetze verstößt und sie legen ihn dem Staatsanwalt vor. Liste A und B sind öffentlich, Liste C und D nicht.
Das lustige ist jetzt aber, dass ein Film oder Spiel, dessen Indizierung nicht öffentlich ist und das beschlagnahmt werden soll (Liste D), nach der Beschlagnahmung bekannt wird, da das Urteil des Gerichtes veröffentlicht werden muss. Abstrus wird es dann, wenn ein Medium auf Liste A landet und dann Jahre später beschlagnahmt wird, wie gerade bei Condemned (Xbox 360 und PC) geschehen.
ok, kangsam steige ich dahinter. die cut Version hat "ab18". Da schlimmer nicht geht bei FSK können sie die Uncut nicht mehr schlimmer bewerten, was sie frei zum Abschuss für eine Indizierung macht. korrekt?
Genau. Die Uncut-Version von Rambo würde kein Prüfsiegel bekommen und würde vermutlich direkt indiziert werden, was sich für Verleiher wirtschaftlich mal so richtig nicht lohnt.
ist aber nicht so als hätten die irgendeine Konsistenz dahinter, man schaue sich mal die kommende DieHard 4 Uncut version an, die wie die geschnitte ab16 rauskommt (*ballaballa*) !! und in Amiland einen Unterschied von ab13 und ich glaube ab18 macht.
Also wer weiss auf welchem Zeug die bei de FSK sind, vielleicht kommt die Uncut auch ab18 raus.
Da die Prüfer nicht an formelle Regeln, sondern nur an interne (und nicht veröffentlichte und damit nachvollziehbare) Kriterien gebunden sind und alles im Einzelfall entscheiden, hängt es wesentlich davon ab, welche Nasen gerade bei der Prüfung des Mediums im Gremium sitzen.