Autor Thema: GM Guild, Storyteller's Vault und das deutsche Steuerrecht  (Gelesen 1131 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Jiba

  • ערלעך מענטש
  • Mythos
  • ********
  • Bringing the J to RPG
  • Beiträge: 11.150
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Jiba
Okay, an die wenigen, die bei diesem super-spannenden Titel überhaupt den Thread geöffnet haben.

Wenn ich bei DriveThruRPG User-Generated-Content an entsprechender Stelle hochlade (Explorers Society, Scripturia Aventurica, Storytellers Vault, etc...), muss ich dann nicht auch Steuern dafür zahlen? Und wie sieht es mit der Buchpreisbindung aus? Weiß da jemand mehr?
Engel – ein neues Kapitel enthüllt sich.

“Es ist wichtig zu beachten, dass es viele verschiedene Arten von Rollenspielern gibt, die unterschiedliche Vorlieben und Perspektiven haben. Es ist wichtig, dass alle Spieler respektvoll miteinander umgehen und dass keine Gruppe von Spielern das Recht hat, andere auszuschließen oder ihnen vorzuschreiben, wie sie spielen sollen.“ – Hofrat Settembrini

Offline Hell van Sing

  • Experienced
  • ***
  • Du brauchst Musik? Lass mich dein Orchester sein!
  • Beiträge: 258
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Hell van Sing
Re: GM Guild, Storyteller's Vault und das deutsche Steuerrecht
« Antwort #1 am: 14.11.2018 | 16:28 »
Abgesehen davon, dass hier keiner im Forum juristische Rechtsvorschläge geben darf - an die Buchpreisbindung wirst du auf einer originär englischen Seite ohne Sitz in Deutschland wohl nicht gebunden sein. Was die Steuern angeht wird es schwierig und kommt darauf an wie du es angehst. Wenn nur ein paar wenige Euro reinkommen kann man das wohl noch als Liebhaberei abtun, auf der sicheren Seite bist du aber wirklich erst wenn du dementsprechend eine selbstständige Tätigkeit im Nebenberuf, aka. ein Kleingewerbe anmeldest. Der Gewinn aus diesem wird dann extra versteuert, sofern er denn über den Freibetrag kommt.
"Too much background creates an anchor of expectations while just a Little creates wings of promise." (S. John Ross; The Risus Companion, S.16)

Online Rorschachhamster

  • Famous Hero
  • ******
  • Mob! Mob! Mob!
  • Beiträge: 2.508
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Fischkopp
    • Mein Weblog
Re: GM Guild, Storyteller's Vault und das deutsche Steuerrecht
« Antwort #2 am: 14.11.2018 | 17:12 »
Was vielleicht noch wichtig ist: Als Autor bist du grundsätzlich Freiberufler, kein Gewerbetreibender, kein Gewerbeschein, direkt mit Finanzamt sprechen. Selbstverlag ist erlaubt, und bestimmte Sachen darfst du als selbstverlegender Autor machen, die ein Verlag nicht darf, insbesondere besondere Verkaufsaktionen ohne Buchpreisbindung an Endkunden. Aber auch da gibt es Grenzen, die wunderschön schwammig formuliert sind.  :P Einfach mal lesen. Buchpreisbindungsgesetz
Rorschachhamster
DMG Pg. 81 " The mechanics of combat or the details of the injury caused by some horrible weapon are not the key to heroic fantasy and adventure games. It is the character, how he or she becomes involved in the combat, how he or she somehow escapes — or fails to escape — the mortal threat which is important to the enjoyment and longevity of the game."

Offline Blechpirat

  • Administrator
  • Titan
  • *****
  • Beiträge: 13.567
  • Username: Karsten
    • Richtig Spielleiten!
Re: GM Guild, Storyteller's Vault und das deutsche Steuerrecht
« Antwort #3 am: 15.11.2018 | 11:29 »
Ohne dir jetzt wirklich helfen zu können: Üblicherweise dürfte wohl Umsatzsteuer auf eine Transaktion über DTRPG fällig werden. Wenn das so ist, dann kann das Ganze dazu führen, dass du eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst. Was vermutlich unverhältnismäßig viel Aufwand für die wenigen zu erwartenden Einnahmen bedeutet.

Gibt es hingegen eine Möglichkeit, das ausweisen der USt zu vermeiden, dann kannst du als Kleinunternehmer ohne USt-Erklärung auskommen.

Offline bobibob bobsen

  • Famous Hero
  • ******
  • Beiträge: 3.108
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: bobibob bobsen
Re: GM Guild, Storyteller's Vault und das deutsche Steuerrecht
« Antwort #4 am: 15.11.2018 | 12:08 »
Vorweg Ich bin vom Fach.
Im Steuerrecht gilt immer: Das kommt darauf an.

Vermutlich fallen diese Einkünfte unter den § 22 Nr. 3 EStG. Danach hättest du eine Freigrenze bis 256€ im Jahr. Wenn es mehr wird ist alles zu versteuern.
Für Kleinunternehmer gibt es keine pauschalen Freibeträge oder Freigrenzen (wohl aber Kostenpauschalierungen für bestimmte Betriebsarten) . Du kannst dich aber von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen sollten deine Umsätze/einnahmen weniger als 17,5 T€ betragen. Kleinunternehmer kannst du gewerblich oder freiberuflich sein (hier Freiberuflich). Das Umsatzsteuerrecht fordert zwingend eine Gewinnerziehlungsabsicht. Die sehe ich hier eher nicht gegeben.
Dieses Wissen kannst du dir natürlich auch mit ein wenig googlefu (Stichwort sonstige Einkünfte, Kleinunternehmer, steuerliche Meldepflicht)aus dem Netz holen, man muss nur wissen wonach man suchen muss. 

Offline Jiba

  • ערלעך מענטש
  • Mythos
  • ********
  • Bringing the J to RPG
  • Beiträge: 11.150
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Jiba
Re: GM Guild, Storyteller's Vault und das deutsche Steuerrecht
« Antwort #5 am: 15.11.2018 | 12:43 »
Genau, ich wusste eben nicht, wonach man suchen muss, weil mir die Begrifflichkeiten nicht klar waren. Außerdem dachte ich das hilft an dieser Stelle noch anderen. Vielen Dank für die Infos!
Engel – ein neues Kapitel enthüllt sich.

“Es ist wichtig zu beachten, dass es viele verschiedene Arten von Rollenspielern gibt, die unterschiedliche Vorlieben und Perspektiven haben. Es ist wichtig, dass alle Spieler respektvoll miteinander umgehen und dass keine Gruppe von Spielern das Recht hat, andere auszuschließen oder ihnen vorzuschreiben, wie sie spielen sollen.“ – Hofrat Settembrini

Offline bobibob bobsen

  • Famous Hero
  • ******
  • Beiträge: 3.108
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: bobibob bobsen
Re: GM Guild, Storyteller's Vault und das deutsche Steuerrecht
« Antwort #6 am: 15.11.2018 | 13:34 »
Kein Ding. Wenn dir noch was unklar ist einfach per PM.