Autor Thema: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern  (Gelesen 2727 mal)

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Offline Blitzcrank

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Ich habe schon öfter darüber nachgedacht eigene Abenteuer auszuarbeiten und dann z.B. bei Drivethru oder ähnlichem für kleines Geld zu verkaufen.

Was ich mich dabei gefragt habe ist, wenn ich das als Privatperson mache, muss ich dann Steuern zahlen? Muss ich die Mehrwertsteuer für Bücher dabei abführen?

Oder ist das ganze unter einem bestimmten Umsatz vollkommen egal? Muss ich das trotzdem irgendwie melden?

Hat sich von euch schonmal jemand damit beschäftigt und kann dazu etwas sagen?

Pyromancer

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #1 am: 27.02.2019 | 05:35 »
Ich bin kein Steuerfachmann, das ist alles aus dem Gedächtnis, ohne Gewähr, vielleicht veraltet, und das soll auch keine Rechtsberatung sein.

Das sind (wenn du das nebenher "zum Spaß" machst) Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, und wenn du damit mehr als 400(?) Euro im Jahr verdienst, dann musst du das auf deiner Steuererklärung angeben, kannst aber theoretisch im Gegenzug dann natürlich auch alles (anteilig) von der Steuer absetzen, was du für diese Tätigkeit benutzt, die Schreibmaschine z.B.

Vorher melden musst du nichts, und wenn du das komplett über dtrpg laufen lässt, dann kriegst du einfach am Ende die Tantiemen raus, und so lange das weniger als 400 Euro im Jahr sind war's das.

Offline The_Nathan_Grey

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #2 am: 27.02.2019 | 05:52 »
Es sind 410€ aber ansonsten stimmt es. Umsatzsteuer musst du erst wenn du mehr als 17500€ Gewinn hattest und dann auch erst ab dem Folgejahr. Also sollte das alles kein Problem sein.


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Online CK

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #3 am: 27.02.2019 | 06:09 »
Du musst die Einnahmen auf jeden Fall auf Deiner Einkommenststeuererklärung definitiv angeben und der Fiskus krallt sich dann davon gefühlt 50%.

Online BBB

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #4 am: 27.02.2019 | 06:37 »
Bin ebenfalls überhaupt kein Steuerfachmann, war aber zwischenzeitig selbstständig (in ganz anderem Bereich!), insofern habe ich zumindest ein bisschen Erfahrung.

Autorenschaft ist normalerweise eine freiberufliche Tätigkeit, insofern reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Wenn deine Jahresumsätze unterhalb einer kritischen Grenze liegen, bist du außerdem Umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst, diese aber auch nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommst.
Erfolgt der Verkauf ausschließlich über Plattformen wie DTRPG oder Amazon, sind diese deine Rechnungsempfänger. Wahrscheinlich sind die es sogar gewohnt mit Kleinunternehmern zu arbeiten, keine Ahnung.

EIn paar ausführlichere Erklärungen findest du zum Beispiel hier:
http://www.selfpublisherbibel.de/autorinnen-und-autoren-als-kleinunternehmer-was-zu-beachten-ist/

Hoffe das hilft ein bisschen.
LG und viel Erfolg,
BBB
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Offline Weltengeist

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #5 am: 27.02.2019 | 06:42 »
Abo! :d
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Offline Blitzcrank

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #6 am: 28.02.2019 | 18:10 »
Danke für eure Beiträge!! Eine eindeutige Antwort habe ich leider auch im Internet nicht gefunden.

Weil es tausend Fälle gibt, je nach meiner Situation... Was ist wenn ich nochmal  studiere oder eine Erziehungspause für das Kind mache und eine zeitlang deswegen garnicht arbeite?

Ist es dann noch eine Nebentätigkeit? Wem (zB Krankenkasse) muss ich das, wann, alles mitteilen...

Das ist so kompliziert, dass man schnell die Lust verliert das weiter zu verfolgen :embarassed:

Vielleicht stelle ich mich auch nur zu dumm an und ich schreibe einfach dem Finanzamt mal eine E-Mail. Ob die sich wohl berufen fühlen zu so etwas eine Auskunft zu geben?

Offline Tele-Chinese

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #7 am: 28.02.2019 | 18:13 »
Vielleicht gibt es auch einen Steuerverein bei dir in der Umgebung. Dort würde ich mich beraten lassen. ODer halt einen Steuerberater suchen und dort eine BEratung in Anspruch nehmen (auch wenn das unter Umständen dann Geld kostet).
Toastbrot (von englisch toast, „rösten“ aus lateinisch tostus, „getrocknet“) oder Röstbrot ist ein spezielles, feinporiges Kastenweißbrot mit dünner Kruste, das vor dem Verzehr scheibenweise geröstet wird, heute üblicherweise mit einem Toaster.

Brot kann schimmeln, was kannst du?

Offline Nebula

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #8 am: 28.02.2019 | 18:21 »
Ich hatte das gerade aktuell mit einer Gewerbetätigkeit meiner Frau.

Ist dein Gewinn so gering bzw. ein Minus (weil du ja Ausgaben geltend machen willst für Arbeitsmaterial (in deinem Fall Laptop, Software...) da stehen gleich 2000 EURO minus Centbeträge Einnahmen gegenüber), dann bist kein Gewerbe sondern Liebhaberei.

Das Finanzamt unterstellt dir keine Gewinnerzielungsabsicht und weigert sich dir deine Ausgaben steuerlich geltend zu machen und will auch keine Unterlagen mehr von dir, also wegen Einnahmensbelege noch Ausgaben...

Offline The_Nathan_Grey

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #9 am: 28.02.2019 | 18:25 »
Ich hatte das gerade aktuell mit einer Gewerbetätigkeit meiner Frau.

Ist dein Gewinn so gering bzw. ein Minus (weil du ja Ausgaben geltend machen willst für Arbeitsmaterial (in deinem Fall Laptop, Software...) da stehen gleich 2000 EURO minus Centbeträge Einnahmen gegenüber), dann bist kein Gewerbe sondern Liebhaberei.

Das Finanzamt unterstellt dir keine Gewinnerzielungsabsicht und weigert sich dir deine Ausgaben steuerlich geltend zu machen und will auch keine Unterlagen mehr von dir, also wegen Einnahmensbelege noch Ausgaben...
Aber nur wenn das mehrere Jahre hintereinander vorkommt.


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Offline Nebula

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #10 am: 1.03.2019 | 10:27 »
jep, aber warum sollte sich das bei dem Verkauf eines RPGs anders verhalten?

oder willst du da pro jahr realistisch mehrere 1000 EURO Umsatz machen?

Online BBB

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #11 am: 1.03.2019 | 19:08 »
Vielleicht stelle ich mich auch nur zu dumm an und ich schreibe einfach dem Finanzamt mal eine E-Mail. Ob die sich wohl berufen fühlen zu so etwas eine Auskunft zu geben?

Wenn du so unsicher bist, zwei Tips:
1. Such dir, wie schon angeklungen, einen Steuerberater oder einen Steuerverein. Die meisten Steuerberater, mit denen ich zu tun hatte, verlangen für das erste Gespräch mit dir noch kein Honorar - gerade dann nicht, wenn sie raushören, dass es sowieso eher eine Liebelei ist.
2. Sich direkt beim Finanzamt zu melden ist auch manchmal eine gute Idee, aber mach es nicht per Email. Da geht zu viel Information verloren. Mach es am besten telefonisch. Hat auch den Vorteil, dass sie mal deine Stimme hören und du nicht nur eine namenlose Bearbeitungsnummer bist, sondern für deinen zuständigen Sachbearbeiter zur Person wirst. Die meisten Finanzämter sind da sehr freundlich und hilfsbereit, wenn man mal nachfragt - im Zweifel macht denen das Gespräch vorher nämlich auch weniger Arbeit, als wenn sie hinterher die Scherben aufsammeln müssen ;-)

Viel Erfolg und nicht entmutigen lassen. Steuern sehen auf den ersten Blick schlimm und kompliziert aus (und sind es auf den dritten Blick auch... der Trick ist nie mehr als zweimal hinzusehen)
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Offline Lord Verminaard

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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #12 am: 1.03.2019 | 19:34 »
Also mein Steuerberaterexamen ist eine Weile her und ich praktiziere auch nicht als StB, aber diese 410-Euro-Grenze ist meiner Erinnerung nach schon so was wie ein allgemeines Prinzip. Also solange man da drunter ist, sollte man sich echt keine Gedanken machen müssen. Mal davon abgesehen, dass unsere Finanzbeamten hoffentlich besseres zu tun haben, als Hobbyisten wegen so einem Taschengeld zu verfolgen. Ich möchte selbstverständlich niemanden zur Steuerhinterziehung anstiften, rate aber zu Gelassenheit. ;)
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Re: Eigenes Rollenspielprodukt verkaufen und die Steuern
« Antwort #13 am: 4.03.2019 | 15:26 »
Die nächste Grenze wäre dann der Kleinunternehmer-Freibetrag, bis zu dem du zwar Einkommensteuer, aber eben noch keine Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen musst. Diese Grenze liegt bei einem umsatzsteuerpflichtigen Umsatz von 17.500 Euro/Jahr. Diese Einnahmen muss man also auf sein Einkommen anrechnen lassen, aber sich (noch) nicht um die Umsatzsteuer kümmern.

 So lange sich das Alles noch im Rahmen bis 17.500 Euro bewegt, kann man die Steuererklärung dafür noch (relativ) gut selbst stemmen. Ich nehme dafür z.B. dieses Angebot. Wenn man da mal drüber ist, sollte man sich aber auf jeden Fall einen StB suchen. Auch wichtig: Vor Beginn der Veröffentlichungen das entsprechende Formblatt beim Finanzamt abgeben, die sind da eigen... Die Formulare findest du normalerweise im Wartesaal deines örtlichen Finanzamts.

 Was auch hilft: Die ersten Einnahmen gleich auf ein separates Konto, um Geld für die Steuernachforderung zu haben. Ab Jahr 2 oder 3 bekommst du dann eh einen Bescheid, der dir monatliche oder Quartalszahlungen vorgibt.
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