Autor Thema: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5  (Gelesen 319055 mal)

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Offline Harlan

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1775 am: 3.08.2011 | 21:11 »
 :o

Das bin ich wirklich. Ulysses hat doch gerade erst einen großen Rechte-Kauf verkündet. Wie kann es passieren, dass einem dabei entgeht, wer tatsächlich alles an den alten DSA-Produkten mitgewerkelt (und daher ggf. auch künftig mitzureden) hat?!

Offline KlickKlack

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1776 am: 3.08.2011 | 21:17 »
Eines der wichtigsten Argumente gegen alle Kritik an dsa war doch stets 'die machen das doch nur für Luft und Liebe und schliesslich sind die auch nur Amateure!' das rächt sich nun :-) lustig ist aber doch, sich nun die drei (zwei?) Gestallten vorzustellen, die ja die Urheberrechte an dsa halten... Oder die Herren von fanpro, die den Scheck hoffentlich schon eingelöst haben.

Offline Herr der Nacht

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1777 am: 3.08.2011 | 21:35 »

Das bin ich wirklich  :o. Ulysses hat doch gerade erst einen großen Rechte-Kauf verkündet. Wie kann es passieren, dass einem dabei entgeht, wer tatsächlich alles an den alten DSA-Produkten mitgewerkelt (und daher ggf. auch künftig mitzureden) hat?!

Naja, dass sie die nicht alle kennen, wundert mich nicht. Die sind vermutlich nicht mal mehr Fanpro alle bekannt, offensichtlich wurde ja seit jeher recht locker mit Schreibrechten umgegangen. Ob jetzt ein Autor alleine seinen Text schreibt oder er noch 5 Gleichgesinnte ins Boot holt war ja eigentlich recht egal, hauptsache der Band kam zustande.

Ein Blick in eine Hand voll DSA4 Bände alleine langt, um zu zeigen, wieviel Leute da wirklich beteiligt waren. Und das sind nicht gerade wenige.

Mich wundert eher, dass Ulisses wirklich davon ausging, diese einfach ignorieren zu können und noch viel mehr erwartet, diese würden sich jetzt brav alle melden.

Irgendwie kann ich nur hoffen dass sie bald einfach ihre Konzentration auf neue Bände legen und nicht auf dieses Rechte/Fanbrimborium. Wie ich schrieb, Aventurien war/ist ein Rollenspiel von und für Fans. Hier eindeutige Rechtssituationen und Urheberrechte-Verteilungen herbeiführen zu wollen ist eine Mammutaufgabe. Da könnte man gleich Aventurien mitsamt den DSA-Regeln einstampfen und neu schreiben. Würde schneller gehen  :)

Offline Auribiel

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1778 am: 3.08.2011 | 21:42 »
@Herr der Nacht:

+1 zu allen Ansagen! ;)
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Offline KlickKlack

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1779 am: 3.08.2011 | 21:44 »
Absolut. ulisses ging schlicht und ergreifend davon aus, dass man mit den dsa Rechten eben wirklich alle Rechte erwirbt...  zumindest macht all das geblubbert der letzten Zeit diesen Eindruck.

Einstampfen, neu schreiben wäre wunderbar, aber bitte nicht bei diesem Verlag.

Offline Harlan

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1780 am: 3.08.2011 | 21:58 »
Ein Blick in eine Hand voll DSA4 Bände alleine langt, um zu zeigen, wieviel Leute da wirklich beteiligt waren. Und das sind nicht gerade wenige.
Eben! - wie kann man das vor dem Kauf übersehen und dann öffentlich verkünden, dass man nun die Gesamtrechte inne habe?!

Offline KlickKlack

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1781 am: 3.08.2011 | 22:03 »
Hybris  :)
Vieles deutete doch in den letzen Monate auf einen, Hmm.. Sagen wir verschobenen Blickwinkel hin.

ErikErikson

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1782 am: 3.08.2011 | 22:08 »
Uhm..kann man mir das nochmal erklären? ich dachte immer, man tritt als Autor sämtliche veröffentlichungsrechte an den verlag ab? hab zumindest ich getan (angeb). Welche rechte hat Ullises jetzt nicht?

Offline Herr der Nacht

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1783 am: 3.08.2011 | 22:21 »
@ Erik

Interessant ist dazu vor allem dieser Thread bei Vinsalt. Dort schreiben Ex-Autoren und ein Jurist folgendes:
http://vinsalt.regioconnect.net/wbb2/thread.php?threadid=8897

Zitat
Bei einem einfachen Nutzungsrecht muss die Berechtigung, die Verwertung durch andere zu verbieten, ausdrücklich mit übertragen werden (sogenannter Wahrnehmungsvertrag). Bei einem ausschliesslichen Nutzungsrecht kann man jeden in Anspruch nehmen, der dieses ausschliessliche Nutzungsrecht verletzt.

Wenn Ulisses jemanden abmahnt, ohne ein Recht zur Wahrnehmung des Unterlassungsanspruches zu haben, muss ich der Abmahnung nicht Folge leisten und kann mir die Kosten meines Anwalts sogar von Ulisses wiederholen. Es ist allerdings empfehlenswert, in einem solchen Fall die Erlaubnis des Urhebers einzuholen, denn eine Urheberechtsverlatzung besteht ja weiterhin.

Der Autor Mark Wachholz schreibt:
Zitat
Richtig ist, dass sämtliche Urheberrechte bei mir liegen (da in Deutschland nicht übertragbar) und einmalige oder ausschließliche Nutzungsrechte mit dem Verlag (bzw. meist FanPro) je nach Vertrag geregelt sind (oder eben auch nicht).

Der Autor Ragnar Schwefel schreibt:

Zitat
Es war noch nie üblich, mit Subautoren Verträge abzuschließen, weil sich niemand dieser adminstrativen Arbeit unterziehen wollte. D.h. insbesondere in den Spielhilfen sind sehr viele Texte von Autoren (meist aus Fankreisen stammend wie dem Briefspiel) die niemals schriftliche Verträge abgeschlossen haben (weder mit dem Redaktionsleiter des Bandes noch mit dem jeweiligen Verlag). Ebenso gab es keine schriftlichen Verträge für die Beiträge zum AB.

Offline Harlan

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1784 am: 3.08.2011 | 22:29 »
@ Erik
Es hängt von der Vertragsgestaltung mit den Urhebern ab. Wenn der Verlag sorgfältig gearbeitet hat (hätte), dann gibt (gäbe) es kein Problem. Nicht sorgfältig sind zB Veröffentlichungsverträge,
die Zweifel daran bestehen lassen ob
a) weitere Auflagen,
b) ggf. Veröffentlichungen in anderen Medien,
c) die Verwendung von Werkteilen in anderem Kontext (Stichwort: Textcollagen)
und
d) wie der Urheber in diesen Fällen vergütet wird.

Offline Auribiel

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1785 am: 3.08.2011 | 22:35 »
Zur totalen Verwirrung:

Irgendwer hat mir auch gesagt, dass Ulisses noch einmal extra die selben Rechte zur Verwendung der Marke DSA im Internet erwerben müsste und sich die "einfachen" rechte nur auf Printmedien beziehen.
Angabe ohne Gewähr, ich bin kein Jurist und es hört sich für mich... kömisch an. @_@

Zumindest kann ich langsam ein bisschen nachvollziehen, dass Ulisses bei all den Sonderrechteirgendwasrechtezusatzklauselnregelung en etc.pp. irgendwo den Überblick verloren hat.
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ErikErikson

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1786 am: 3.08.2011 | 22:36 »
Ah, ok. Danke.

Offline Senebles

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1787 am: 3.08.2011 | 23:17 »
@ Erik
Es hängt von der Vertragsgestaltung mit den Urhebern ab. Wenn der Verlag sorgfältig gearbeitet hat (hätte), dann gibt (gäbe) es kein Problem. Nicht sorgfältig sind zB Veröffentlichungsverträge,
die Zweifel daran bestehen lassen ob
a) weitere Auflagen,
b) ggf. Veröffentlichungen in anderen Medien,
c) die Verwendung von Werkteilen in anderem Kontext (Stichwort: Textcollagen)
und
d) wie der Urheber in diesen Fällen vergütet wird.

Das wichtigste ist bei DSA: das Recht zur freien Bearbeitung und insbesondere, Orte und Personen aus den Texten verwenden zu dürfen und an Handlungsstränge anknüpfen zu dürfen. Alles andere lässt sich regeln. Wenn ich Botenartikel X und Spielhilfe Y nicht mehr nachdrucken kann, kann ich Neue schreiben lassen. Aber wenn das Herzogtum Weiden, seine Geschichte, Orte und Hauptersonen am Ende Niels Gaul und ein paar Briefspielern gehören, dann kann ich am Ende nur die Endlösung Nostria wählen oder Hagen den Dunklen einfach verschwinden lassen.

Wahrlich, keiner ist weise, der nicht das Dunkel kennt.

Offline Harlan

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1788 am: 3.08.2011 | 23:38 »
Das wichtigste ist bei DSA: das Recht zur freien Bearbeitung und insbesondere, Orte und Personen aus den Texten verwenden zu dürfen und an Handlungsstränge anknüpfen zu dürfen.

Guter Punkt. Dieses Problem ist auch deshalb wirklich "schmutzig", weil eine Lösung voraussetzt, dass man zuerst einmal nachvollzieht, welcher Autor welche Elemente der Aventurien-Erzählung verbrochen hat ...

ErikErikson

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1789 am: 3.08.2011 | 23:47 »
Gibt es ein Recht auf weitere verwendung von Figuren? Hat mich nicht einfach das Recht auf eine Figur, ja/nein?

Also man kann sagen, gut, ihr habt das Veröffentlichungsrecht für diese Geschichte mit martin, dem Jäger, aber die Veröffentlichngsrechte für Martin den Jäger als was auch immer habe ich?

Also was bsp. martin machen würde, wenn er bsp. eine Kurzgeschichte von SOIF in einer Anthologie rausbringt.

Stimmt, genau betrachtet kann ihnen das des Genick brechen, wenn da nur ein wichtiger Autor sich querstellt. Wenn bsp. der wo grade die Rechte am Mittelreich hat, die nicht weitergibt. Andererseits hat sich das Mittelreich so verändert, das es kaum noch was mit dem vor 10 Jahren zu tun hat.

Offline Senebles

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1790 am: 3.08.2011 | 23:56 »
Also man kann sagen, gut, ihr habt das Veröffentlichungsrecht für diese Geschichte mit martin, dem Jäger, aber die Veröffentlichngsrechte für Martin den Jäger als was auch immer habe ich?

Ja, es gibt zum Beispiel einen Verlag, der darf den Roman Doktor Schiwago verlegen. Und es gibt die Erben von Herrn Pasternak, die haben untersagt, eine Geschichte über die Lara's Tochter aus diesem Roman zu veröffentlichen. Die Voraussetzungen hierfür sind streng, aber auch bei DSA möglicherweise in einzelnen Fällen gegeben.
« Letzte Änderung: 4.08.2011 | 09:05 von Senebles »
Wahrlich, keiner ist weise, der nicht das Dunkel kennt.

Offline Jens

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Re: Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1791 am: 3.08.2011 | 23:59 »
Das wichtigste ist bei DSA: das Recht zur freien Bearbeitung und insbesondere, Orte und Personen aus den Texten verwenden zu dürfen und an Handlungsstränge anknüpfen zu dürfen.
Naja, freie Bearbeitung ist im §24 UrhG geregelt und kann nicht untersagt werden. Jedenfalls vom Rechtsbegriff der freien Bearbeitung her.

Das heißt, man kann immer gerne auf NSC XY verweisen, auch wenn der einem gar nicht gehört und der Besitzer einen überhaupt nicht mag. Nur das Verwenden der konkreten Figur könnte Probleme bereiten.

Offline Ein Dämon auf Abwegen

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1792 am: 4.08.2011 | 00:11 »
Zitat
Stimmt, genau betrachtet kann ihnen das des Genick brechen, wenn da nur ein wichtiger Autor sich querstellt. Wenn bsp. der wo grade die Rechte am Mittelreich hat, die nicht weitergibt. Andererseits hat sich das Mittelreich so verändert, das es kaum noch was mit dem vor 10 Jahren zu tun hat.
Naja das dürfte Ulrich Kiesow selbst gewesen sein. Und dessen Rechte müsste Ulisses ja alle haben.
Merke: Neue Regeln zu erfinden ist nicht schwer, unnötige Regeln zu erkennen und über Bord zu werfen erfordert bedeutend mehr Mut und Sachverstand.

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Offline Harlan

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Re: Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1793 am: 4.08.2011 | 00:13 »
Naja, freie Bearbeitung Benutzung ist im §24 UrhG geregelt und kann nicht untersagt werden.

... Voraussetzung ist aber, dass ein selbständiges Werk geschaffen wird. Um bei Shiwago zu bleiben: es ist ziemlich sicher so, dass Pasternak weitere Romane über Shiwago wegen deren Unselbständigkeit verhindern könnte. Das ist es wohl, was der Anwendung von § 24 auch im DSA-Kontext oft entgegen stehen dürfte.
« Letzte Änderung: 4.08.2011 | 00:19 von Harlan »

Offline Auribiel

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1794 am: 4.08.2011 | 00:18 »
Gibt es ein Recht auf weitere verwendung von Figuren? Hat mich nicht einfach das Recht auf eine Figur, ja/nein?

Ich glaube das lässt sich wie schon gesagt einfacher lösen: Man schreibt rein, dass die Figur verstirbt. Muss man ja nicht einmal direkt auf die Figur bezogen machen, man setzt einfach, dass Ereignis X an Ort Y stattfindet, an der sich Figur Z um diese Zeit gerade aufhält - Problem gelöst, Figur tot, weitere Verwendung vor dem offiziellen Hintergrund nicht mehr gegeben.
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Offline Jens

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Re: Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1795 am: 4.08.2011 | 00:39 »
@Harlan: Ups, danke. Die Bearbeitung war unfrei, da muss die Grenze zur freien Nutzung der Vorlage im Zweifel vom Richter gezogen werden, denke ich… was für den Fan dann ziemlich teuer werden kann, sollte Ulisses klagen. Zum Beispiel wenn jemand seine Globule auf Grund eines Sternchenmysteriums geschrieben, die Sache per DSA-Wertebezug spielbar gemacht und so verbreitet hat, dass niemand mehr Original-DSA spielen mag ;D

Just_Flo

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1796 am: 4.08.2011 | 06:40 »
Hm, fassen wir zusammen, die ganzen Missstände bei den Rechten existieren schon seit Schmidspiele. Fassen wir zusammen, Ulisseus geht dieses Thema (nicht umbedingt geschickt kommuniziert) an. Fassen wir zusammen, Ulisseus versucht Ordnung hinein zubringen und die korrekte Rechtslage zubeachten bzw. aufzuzeigen (zwar mit Pannen aber als erster der vielen Beteiligten überhaupt).

Fassen wir zusammen Ulisseus sagt: "Wenn irgend jemand der Meinung ist, dass wir da einen Fehler gemacht haben oder jemanden leider vergessen haben sollten, dann redet mit uns und sagt uns bescheid.

Was will man mehr, als dass der Verlag sagt: Wenn irgend jemand der Meinung ist, dass wir da einen Fehler gemacht haben oder jemanden leider vergessen haben sollten, dann redet mit uns und sagt uns bescheid.

Sorry, aber bei allem DSA Fanatismus den ich hege ist wenn ich es nüchtern betrachte der einzige Fehler von Ulisseus sich überhaupt mit dem Wust und der Bombe der 10 000 ungeklärten Teilurhebersachaften von DSA durch den Kauf oder überhaupt ein Mitwirken an DSA belastet zuhaben. Dies würde ich als Laie aus Vernunftgründen/Proffesionalitätsgründen nicht machen. Aber wie gut, dass wir alle Ulisseus die Proffesionalität absprechen. Sonst hätten sie die Bombe DSA nie gekauft.

Offline Sir Markfest

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1797 am: 4.08.2011 | 07:49 »
... der einzige Fehler von Ulisseus sich überhaupt mit dem Wust und der Bombe der 10 000 ungeklärten Teilurhebersachaften von DSA durch den Kauf oder überhaupt ein Mitwirken an DSA belastet zuhaben....

Der erste Fehler von Ulisses, so wie ich es sehe, ist es, dass sie DSA gekauft haben ohne zu ahnen wie DSA und seine Fangemeinde funktioniert.
Das DSA-Umfeld ist ja ein interessantes Konglomerat: neben Fanboys und Spielern aller Schattierungen gibt es da nämlich eine Menge Fans von Schreibern und anderen Kreativen, die durch die schon bei Schmidt begonnene Fannähe zu offiziellen Autoren geworden sind. Die haben alle Rechte (Urheberrecht ist ja nicht übertragbar). Das ist ein unüberschaubares Dickicht, alleine in den Spielhilfen sind bis zu 20 Schreiber beteiligt.
Der zweite Fehler von Ulisses war es dann, dass sie anscheinend keine Ahnung vom recht komplizierten Urheberrecht hatten und ohne Juristen diesen unglücklichen Text mit dem "Wir räumen das Internet auf" verfasst haben. IMHO hat Ulisses geglaubt, mit dem Kauf aller Lizenzen zu DSA haben sie zugleich auch alle Rechte. Dann noch ein so ungeschickt verfasster Text an die Fans... ich glaube das wäre auch bei jedem anderen Spielsystem sauer aufgenommen worden, nicht nur bei DSA.

Offline Yehodan ben Dracon

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1798 am: 4.08.2011 | 07:54 »
Ich finde das nicht so tragisch, wenn es auch möglicherweise die Naivität entlarvt.

Viel lustiger finde ich, dass sie eben erst viele alte Hasen vor den Kopf gestoßen haben und jetzt aber auf deren Genehmigung für Nachdrucke etc. angewiesen sind  ;D
Früher hätte sicher kein Autor auch nur piep gesagt, wenn Ulisses alte Sachen wieder neu gedruckt hätte ohne zu fragen. Durch das gewachsene Misstrauen wird da der eine oder andere eine "Jetzt erst recht" Haltung einnehmen und möchte ggf. hofiert werden, damit sie eine Genehmigung erteilen.
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Offline Ludovico

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Re: Fröhliche DSA-Blubberlästerrunde Nr. 5
« Antwort #1799 am: 4.08.2011 | 08:14 »
Ich kann das schon verstehen und finde das gut.
Wenn Ulisses es schafft, DSA aufzuräumen, für den Verlag in Sachen Rechten transparent zu machen und sich die wichtigsten Rechte zu sichern, dann können Sie neue Produkte herausbringen, ohne einen Schuss vor den Bug von einem Ex-Autor zu kassieren. Somit können sie dann auch neue Wege gehen, die von dem harten Kern der Fans nicht begrüßt wird.
 
Wenn ich das jetzt so lese, dann kommt mir das aber so vor, als müsse der Verlag blind versuchen, eine Bombe zu entschärfen.

Persönlich glaube ich aber, dass das nix wird. 25 Jahre kann man schlecht entrümpeln. Also bleibt ihnen langfristig nur noch die Kuh zu melken, bis der Euter leer ist und sie dann weiterzuverkaufen.