Autor Thema: Legalität von Clones  (Gelesen 6308 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline WeepingElf

  • Adventurer
  • ****
  • Beiträge: 582
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: WeepingElf
    • Jörg Rhiemeier's Homepage
Legalität von Clones
« am: 30.04.2012 | 18:07 »
Ich habe mal eine Frage an die Juristen unter Euch:

Wie legal sind Clones?  Wie viel muss man an einem Regelkern ändern, damit man ein Spiel als ein eigenständiges Rollenspiel veröffentlichen kann?  Ich bin da nämlich an etwas am Basteln, das im Prinzip auf GURPS 4e Lite basiert.  Das Ding wird auf Deutsch verfasst (aber nicht übersetzt, sondern neu geschrieben), auf metrische Maße umgestellt, zum Teil auch die Regeln (vor allem die Regeln für Sprachen, und noch ein paar Kleinigkeiten) verändert und ein neues Magiesystem eingebaut.  Nun will ich mir keinen Ärger von SJG an den Hals holen, und frage mich, ob ich das machen darf (ggf. mit einem Vermerk "Basiert auf GURPS") oder als "Third-Party-GURPS-Material" machen muss.  (Es geht hier nicht um ein kommerzielles Produkt, sondern das soll als kostenloses PDF auf meine Webseite, sofern das einen Unterschied macht.)
« Letzte Änderung: 30.04.2012 | 18:10 von WeepingElf »
... brought to you by the Weeping Elf

Online Maarzan

  • Mythos
  • ********
  • Beiträge: 8.731
  • Username: Maarzan
Re: Legalität von Clones
« Antwort #1 am: 30.04.2012 | 18:10 »
Ich habe mal eine Frage an die Juristen unter Euch:

Wie legal sind Clones?  Wie viel muss man einem Regelkern ändern, damit man ein Spiel als ein eigenständiges Rollenspiel veröffentlichen kann?  Ich bin da nämlich an etwas am Basteln, das im Prinzip auf GURPS 4e Lite basiert.  Das Ding wird auf Deutsch verfasst (aber nicht übersetzt, sondern neu geschrieben), auf metrische Maße umgestellt, zum Teil auch die Regeln (vor allem die Regeln für Sprachen, und noch ein paar Kleinigkeiten) verändert und ein neues Magiesystem eingebaut.  Nun will ich mir keinen Ärger von SJG an den Hals holen, und frage mich, ob ich das machen darf oder als "Third-Party-GURPS-Material" machen muss.


Das ist in der Praxis wohl keine Frage von Recht und Gesetz, sondern von Anwaltskosten und Richterlotterie.
Generell: Frag einen Anwalt - und auch der wird wohl wenig verlässliches sagen können.

Was ich aber aus gelesenem erinnere: Spielregeln sind nicht schützbar, nur ihre Formulierungen und Eigennamen.
Storytellertraumatisiert und auf der Suche nach einer kuscheligen Selbsthilferunde ...

Pyromancer

  • Gast
Re: Legalität von Clones
« Antwort #2 am: 30.04.2012 | 18:11 »
Details kann dir da nur ein Fachanwalt geben. Generell gilt: Reine Regeln unterliegen nicht dem Urheberrecht, allenfalls der Regeltext. Einzelne Regelausdrücke können unter Umständen markenrechtlich geschützt sein. So lange du den Regeltext frei und selbst formulierst, ohne dich an der Vorlage zu orientieren, und so lange du nicht auf bekannte Regelausdrücke zurückgreifst, so lange sollte eigentlich nichts passieren. Sollte. Eigentlich. Wie das halt so ist im Urheberrecht. ;)

Offline Bad Horse

  • Erste Elfe
  • Titan
  • *********
  • Zimt macht die Gedanken weich!
  • Beiträge: 32.544
  • Username: Leonie
Re: Legalität von Clones
« Antwort #3 am: 30.04.2012 | 18:13 »
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich kann dir sagen, dass die eigene Schaffenshöhe zählt. Ab welchem Punkt eine eigene Schaffenshöhe erreicht ist, ist schwierig zu sagen; damit beschäftigen sich gemeinhin Gerichte, weil das eben auch gesetzlich nicht ganz klar geregelt sein kann.

Du solltest davon absehen, Bilder aus Gurps zu verwenden; wenn du sehr ähnliche Regelmechanismen und -begriffe verwendest, könnte auch hier ein Plagiat vermutet werden. Andererseits weiß ich nicht, was du damit vorhast: Wenn du es nur ins Internet zum Download stellen willst, vermute ich nicht, dass SJG sich einen internationalen Anwalt anstellen möchte, der dir da an den Karren fährt. Der will dafür nämlich Geld, und vermutlich nicht allzu wenig.  ;)
Zitat von: William Butler Yeats, The Second Coming
The best lack all conviction, while the worst are full of passionate intensity.

Korrekter Imperativ bei starken Verben: Lies! Nimm! Gib! Tritt! Stirb!

Ein Pao ist eine nachbarschaftsgroße Arztdose, die explodiert, wenn man darauf tanzt. Und: Hast du einen Kraftsnack rückwärts geraucht?

Offline Agent_Orange

  • Adventurer
  • ****
  • Impotent.
  • Beiträge: 608
  • Username: Agent_Orange
Re: Legalität von Clones
« Antwort #4 am: 30.04.2012 | 18:53 »
Rechtsauskunft => Anwalt

Du bewegst Dich - wie völlig richtig bereits hingewiesen worden ist - im Feld des Urheber- sowie möglicherweise sogar des Markenrechts.

AO
Rollenspiele vor Gericht (mit besten Dank für den Hinweis an Boba Fett)
Randzeichen: 41 - 66

Persönliche Anmerkung: Es ist ein erstinstanzliches Landgerichts-Urteil. Hinsichtlich einzelner Fragen beschränkt sich das Urteil auf Verweise; der Kläger hat "schlampig" gearbeitet. Fraglich ist deshalb, ob einzelne Urteilsaspekte in höherer Instanz anders bewertet worden wären.

Offline SeelenJägerTee

  • Legend
  • *******
  • Biomancer
  • Beiträge: 6.445
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: SeelenJägerTee
Re: Legalität von Clones
« Antwort #5 am: 30.04.2012 | 18:54 »
Kommt sicher auch drauf an ob sie den Faden hier finden, in dem du zugegeben hast von ihnen zu klonen.  8]

Offline Bad Horse

  • Erste Elfe
  • Titan
  • *********
  • Zimt macht die Gedanken weich!
  • Beiträge: 32.544
  • Username: Leonie
Re: Legalität von Clones
« Antwort #6 am: 30.04.2012 | 19:01 »
Rechtsauskunft => Anwalt

Du bewegst Dich - wie völlig richtig bereits hingewiesen worden ist - im Feld des Urheber- sowie möglicherweise sogar des Markenrechts.

AO

Der kann dir aber vermutlich auch nicht viel mehr als allgemeine Tipps geben - der urheberrechtliche Schutz von Spielmechanismen ist sicherlich noch kein sonderlich erschlossenes Rechtsgebiet. Vor allem nicht international.

Übrigens ist "Gurps" als Marke in Deutschland nicht geschützt. Hier kannst du selber mal im Markenregister recherchieren.
Zitat von: William Butler Yeats, The Second Coming
The best lack all conviction, while the worst are full of passionate intensity.

Korrekter Imperativ bei starken Verben: Lies! Nimm! Gib! Tritt! Stirb!

Ein Pao ist eine nachbarschaftsgroße Arztdose, die explodiert, wenn man darauf tanzt. Und: Hast du einen Kraftsnack rückwärts geraucht?

Offline Radulf St. Germain

  • Famous Hero
  • ******
  • Beiträge: 2.015
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Radulf St. Germain
    • Studio St. Germain
Re: Legalität von Clones
« Antwort #7 am: 30.04.2012 | 20:27 »
Ich bin auch kein Anwalt, aber habe zumindest mal ein IP-Training bekommen. Spielregeln können meines Wissens nach nicht patentiert werden. Begriffe dagegen schon. Also stimme ich dem Grundtenor des Threads zu.  :)

Taschenschieber

  • Gast
Re: Legalität von Clones
« Antwort #8 am: 30.04.2012 | 20:38 »
Patente sind aber ein völlig anderes Feld als Markenrecht und Urheberrecht...

Offline WeepingElf

  • Adventurer
  • ****
  • Beiträge: 582
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: WeepingElf
    • Jörg Rhiemeier's Homepage
Re: Legalität von Clones
« Antwort #9 am: 30.04.2012 | 20:46 »
Ich denke, ich werde es sein lassen.  Es gibt dann eben nur eine Weltbeschreibung und eine Hausregelsammlung sowie ein Magiesystem, aber keinen kompletten GURPS-Lite-Clone.  Letzteres wäre "schöner" gewesen, aber ich will kein Risiko eingehen.
... brought to you by the Weeping Elf

Offline Bad Horse

  • Erste Elfe
  • Titan
  • *********
  • Zimt macht die Gedanken weich!
  • Beiträge: 32.544
  • Username: Leonie
Re: Legalität von Clones
« Antwort #10 am: 30.04.2012 | 20:49 »
Was hast du denn genau damit vor? :)
Zitat von: William Butler Yeats, The Second Coming
The best lack all conviction, while the worst are full of passionate intensity.

Korrekter Imperativ bei starken Verben: Lies! Nimm! Gib! Tritt! Stirb!

Ein Pao ist eine nachbarschaftsgroße Arztdose, die explodiert, wenn man darauf tanzt. Und: Hast du einen Kraftsnack rückwärts geraucht?

Offline Selganor [n/a]

  • Moderator
  • Titan
  • *****
  • Beiträge: 34.238
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Selganor
Re: Legalität von Clones
« Antwort #11 am: 30.04.2012 | 21:01 »
Wie steht denn GURPS zu irgendwelchen Fan-Projekten?

OGL-Sachen haben den OGC, Savage Worlds ist afaik auch recht grosszuegig gegenueber Fanprojekten, ...

Frag' doch einfach mal bei SJG an. Vielleicht kannst du mit denen ja irgendwas ausmachen.
Abraham Maslow said in 1966: "It is tempting, if the only tool you have is a hammer, to treat everything as if it were a nail."

Offline WeepingElf

  • Adventurer
  • ****
  • Beiträge: 582
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: WeepingElf
    • Jörg Rhiemeier's Homepage
Re: Legalität von Clones
« Antwort #12 am: 30.04.2012 | 21:08 »
Was hast du denn genau damit vor? :)

Ein eigenes Fantasy-Setting, soll als kostenloses PDF auf meinem Website erscheinen.  Wie gesagt, das GRW ist GURPS 4e Lite, mit einem eigenen (bislang in Bau befindlichen) Magiesystem nach Ars-Magica-Art, und neuen Regeln für Sprachen (da war 3e meiner Meinung nach besser als 4e; Sprachen sind Fertigkeiten, und Lesen & Schreiben auch jeweils für eine Sprache).
... brought to you by the Weeping Elf

Taschenschieber

  • Gast
Re: Legalität von Clones
« Antwort #13 am: 30.04.2012 | 21:20 »
Pack halt deine Hausregeln online und verweise für den Rest auf GURPS Light und alle sind glücklich?

Offline WeepingElf

  • Adventurer
  • ****
  • Beiträge: 582
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: WeepingElf
    • Jörg Rhiemeier's Homepage
Re: Legalität von Clones
« Antwort #14 am: 30.04.2012 | 21:22 »
Pack halt deine Hausregeln online und verweise für den Rest auf GURPS Light und alle sind glücklich?

Ganz genau das werde ich tun.  Es wäre zwar schöner gewesen, das alles einschließlich der Grundregeln in ein großes PDF zu packen, aber juristisch zu riskant.
... brought to you by the Weeping Elf

Taschenschieber

  • Gast
Re: Legalität von Clones
« Antwort #15 am: 30.04.2012 | 21:33 »
Protipp: Es gibt Universalsysteme, deren Lizenzen genau das erlauben, zum Beispiel (aus dem Gedächtnis) D6, D20 oder FATE.

Offline General Verdacht

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 295
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: General Verdacht
Re: Legalität von Clones
« Antwort #16 am: 30.04.2012 | 22:22 »
ravensburger hat das patent auf "memory". paarsuchspiele darf aber jeder herausgeben. nenns anders und fertig.
... sprach Gott, der Herr!

Taschenschieber

  • Gast
Re: Legalität von Clones
« Antwort #17 am: 30.04.2012 | 22:30 »
Auf einen Namen kann man kein Patent haben, und ein Patent würde auch für anders benannte Spiele mit gleicher Grundidee gelten (wobei ich nicht glaube, dass Patentrecht bei Spielen angewandt werden kann).

Was du meinst, ist das Markenrecht auf den Begriff "Memory", wie ich mal schwer annehme?

Offline General Verdacht

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 295
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: General Verdacht
Re: Legalität von Clones
« Antwort #18 am: 30.04.2012 | 22:43 »
nein, ich meine das, was ich schreibe. du kannst das herausbringen was jeder als memory bezeichnet so lange du es so nicht nennst. ich schreibe nirgendwo name, oder?
... sprach Gott, der Herr!

Taschenschieber

  • Gast
Re: Legalität von Clones
« Antwort #19 am: 30.04.2012 | 22:49 »
du kannst das herausbringen was jeder als memory bezeichnet so lange du es so nicht nennst.

Glückwunsch: Du hast gerade das Grundkonzept des MARKENrechts beschrieben. Und eine MARKE ist kein PATENT, deshalb heißt sie auch nicht PATENT, sondern MARKE.

Halbwissen wie deines kann in solchen Gebieten ganz schnell verdammt gefährlich sein.

Offline General Verdacht

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 295
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: General Verdacht
Re: Legalität von Clones
« Antwort #20 am: 30.04.2012 | 22:51 »
ich zittere
... sprach Gott, der Herr!

Offline vanadium

  • Adventurer
  • ****
  • Beiträge: 990
  • Username: vanadium
Re: Legalität von Clones
« Antwort #21 am: 30.04.2012 | 22:51 »
"Memory ist eine von Ravensburger eingetragene Marke [...]" (aus Wikipedia...)
@General Verdacht:  wtf?
"Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen."

"Meister, was darf’s sein?"
"Ein kleines Omelett, bitte!"
"Mit einem oder zwei Eiern?"
"Mit Zwanzig!"

Taschenschieber

  • Gast
Re: Legalität von Clones
« Antwort #22 am: 30.04.2012 | 23:40 »
ich zittere

Mit "gefährlich" meinte ich nicht, dass du Angst vor einer Falschaussage haben solltest.
Mit "gefährlich" meinte ich, dass du andere mit solchem Halbwissen verdammt schnell in die Scheiße reiten kannst. Dass dir das eh egal ist, war mir allerdings irgendwie klar.

Offline asri

  • Hero
  • *****
  • Naiver Idealist (Rang 1)
  • Beiträge: 1.683
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: asri
Re: Legalität von Clones
« Antwort #23 am: 1.05.2012 | 11:14 »
Bin da vor ein, zwei Jahren drüber gestolpert:
Spieleautoren von Gesellschaftsspielen (Brett, Würfel, Karten...) kämpfen dafür, dass sich der Rechtsschutz für ihre Schöpfungen verbessert. In erster Linie braucht das anscheinend keine Gesetzesänderungen, sondern nur eine andere Praxis (z.B. Abkehr vom schwammigen Begriff der "Spielidee"). Ich stecke in dem Thema selbst nicht so drin, aber man findet im Netz ein paar interessante Infos:

http://spielerecht.wordpress.com/
http://zuspieler.de/spiele-als-stiefkinder-des-urheberrechts/
http://www.spieleautorenseite.de/ (mehrere Einträge von 2008)
Allgemein anfragen könnte man vielleicht auch bei der SAZ: http://www.spieleautorenzunft.de/

Die Prinzipien dürften sich für RPGs nicht unterscheiden, schwierig ist wohl eher, dass das ganze Feld in Bewegung ist.

Im konkreten Fall: Frag doch ruhig mal bei SJG nach. Mach klar, dass Du bereit bist, ihrem Wunsch zu entsprechen, falls sie nicht möchten, dass Du (unter klarer Angabe deiner Quellen) Deine GURPS-Lite-Variante zum Download anbietest. Fragen kostet doch nichts.

Offline Agent_Orange

  • Adventurer
  • ****
  • Impotent.
  • Beiträge: 608
  • Username: Agent_Orange
Re: Legalität von Clones
« Antwort #24 am: 1.05.2012 | 11:20 »
Um diese Irrungen und Wirrungen zwischen Urheberrecht, Patentrecht,  Markenrecht oder was auch immer zu vermeiden - Vorschlag: Nennt es "Immaterialgüterrechte". Dann sind generelle Halbwahrheiten weniger falsch. Die für jedes Gebiet spezifischen Besonderheiten werden dann auch nicht so leicht verwirrt, aber der Grundtenor wird wenigstens getroffen. Denn, wer erin Urhheberr-, Marken-, in Bezug auf Spiele unmöglicherweise ein Patentrecht hält, der hat eine Art "Monopolstellung" für das durch das Recht "geschützte" ... und alle anderen haben die Finger von zu lassen.

;)

« Letzte Änderung: 1.05.2012 | 11:22 von Agent_Orange »
Rollenspiele vor Gericht (mit besten Dank für den Hinweis an Boba Fett)
Randzeichen: 41 - 66

Persönliche Anmerkung: Es ist ein erstinstanzliches Landgerichts-Urteil. Hinsichtlich einzelner Fragen beschränkt sich das Urteil auf Verweise; der Kläger hat "schlampig" gearbeitet. Fraglich ist deshalb, ob einzelne Urteilsaspekte in höherer Instanz anders bewertet worden wären.