Jain. WotC hat sich den Begriff "tapping" für das drehen von Karten gesichert.
das mag sein, hat aber nichts mit dem Patent zu tun, denn einen "Begriff sichern" wäre eine Wortmarke registrieren. Das Patent gilt für die sechs Claims, die in dem verlinkten Dokument rechts stehen, der Rest ist nur nicht-normatives Beiwerk und kann von einem Richter zur Klärung herangezogen werden, dient aber eigentlich nur dazu, dem Laien zu erklären, worum es geht.
Ich versuche mal eine Zusammenfassung:
Es gibt um Spiele für 2+ Personen, wo man eine festdefinierte Sammlung von Dingen (wie z.B. Karten) zieht, spielt und weglegt, sodass… 1) Spieler sich davon ein Subset bewusst aussuchen, 2) man initial mischt und verteilt, 3) man reihum züge durchführt, wo man zieht, spielt und weglegt, bis das Spiel endet.
Dann gilt: man kann aus der hand solche Dinge vor sich ablegen und ins spiel bringen, indem man eine oder mehrere davon auswählt und als Zeichen dafür dreht.
Yeah.
Die anderen Claims könnte ihr euch selbst übersetzen.
Man könnte das Patent z.B. dadurch umgehen, dass man initial nicht mischt oder indem alle Spieler gleichzeitig handeln. Aber wie der Vorgang des zur Markierung Drehens nun heißt, ist für das Patent nicht relevant.
Weil Dinge nie sicher vor Gericht sind, kann es natürlich sein, dass WotC sagt, "also wenn ihr's nicht 'tapping' nennt, dann werden wir auch nicht das Patent einsetzen und klagen."