Autor Thema: Archiv zu OGL, ORC, SRD und anderen Lizenzfragen rund um die OGL  (Gelesen 42663 mal)

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Camo

  • Gast
Neben der Tatsache, dass du WotC de facto alle Rechte an dem von dir produzierten Content abtrittst

Magst du das bitte am (inzwischen ja verfügbaren) Text der OGL 1.1 belegen?
Im Text steht da nämlich etwas andere... wenn ich mal zitieren darf:
Zitat
XII. OTHER PRODUCTS. Sometimes, great minds think alike. We can’t and won’t cancel products out of fear that they’d
be viewed as “similar to” Licensed Works. Therefore:
A. Nothing prohibits Us from developing, distributing, selling, or promoting something that is substantially similar to a
Licensed Work.
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable,
worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose.

Eine LIZENZ ist KEIN "de facto Abtreten aller Rechte", ganz im Gegenteil. Man gewährt nur das, was man auch von WotC bekommt... eine Lizenz. Und sie behalten sich das Recht vor, etwas Ähnliches zu machen. Was sie eh haben, ehrlich gesagt. Der ganze Murks mit "man tritt alle Rechte ab" und "sie verkaufen dann dein Zeug, ohne dass du Geld siehst" ist Humburg und dient nur der Panikmache... der Text der OGL 1.1 gibt das NICHT her!

Zu deinem P.S.: a.) Kann Wizards die OGL 1.1 auch jederzeit einfach beenden.

Schaun wir doch auch hier mal, ob das wirklich so ist:
Zitat
X. TERMINATION. This agreement may be modified or terminated.
A. Modification: This agreement is, along with the OGL: Non-Commercial, an update to the previously available OGL
1.0(a), which is no longer an authorized license agreement. We can modify or terminate this agreement for any reason
whatsoever, provided We give thirty (30) days’ notice. We will provide notice of any such changes by posting the
revisions on Our website, and by making public announcements through Our social media channels. B. Termination:
i. We may terminate the agreement immediately if:
a. You infringe upon or misuse any of Our intellectual property, violate any law in relation to Your activities under this
agreement, or if We determine in Our sole discretion that You have violated Section VIII.G or VIII.H. To be clear, We have
the sole right to decide what conduct violates Section VIII.G or Section VIII.H and You covenant and agree that You will
not contest any such determination via any suit or other legal action. To the extent necessary and allowed by law, You
waive any duty of good faith and fair dealing We would otherwise have in making any such determination.
b. You breach any other term or condition in this agreement, and that breach is not cured within thirty (30) days of Our
providing You notice of the breach by communicating with You as provided in Section XV.A.
c. You bring an action challenging Our ownership of the Licensed Content, Unlicensed Content, or any patent or
trademark owned by Wizards of the Coast.
ii. You may terminate this agreement at any time by (1) ceasing all distribution of all Your Licensed Works, or by ceasing
all sales of all Your Licensed Works and making such works available for free under a license with terms equivalent to
those in the OGL: Non-Commercial; and (2) providing Us with written notice.
COMMENTS:
We know this may come off strong, but this is important: If You attempt to use the OGL as a basis to release blatantly
racist, sexist, homophobic, trans-phobic, bigoted or otherwise discriminatory content, or do anything We think triggers
these provisions, Your content is no longer licensed. To be clear, We want to, and will always, support creators who are
using the OGL to help them explore sensitive subjects in a positive manner, but We will not tolerate materials We
consider to be in any way counter to the spirit of D&D. Additionally, You waive any right to sue over Our decision on
these issues. We’re aware that, if We somehow stretch Our decision of what is or is not objectionable under these
clauses too far, We will receive community pushback and bad PR, and We’re more than open to being convinced that
We made a wrong decision. But nobody gets to use the threat of a lawsuit as part of an attempt to convince Us.

Sie können das jederzeit beenden, WENN der Lizenznehmer das geistige Eigentum von WotC missbraucht, man die OGL verletzt bzw. bricht, wofür man außer bei Verletzungen gegen bestimmte Abschnitte der OGL 30 Tage Zeit hat, das zu beheben, NACHDEM WotC den Lizenznehmer davon in Kenntnis gesetzt hat! Auch wäre der Versuch, inen ihr geistiges Eigentum wegzunehmen ein Grund. Das ist also nicht "einfach so", das hat immer Gründe. Und die sind eigentlich Standard, ehrlich gesagt.


Und DAS hier ist EBENFALLS nicht ganz richtig:
...dass Wizards sich das Recht nimmt, gerichtliche Probleme, die du wegen deinem Content bekommst, an sich zu ziehen, dir aber die Kosten dafür aufzubrummen.

Die Realität sieht so aus:
Zitat
XI. INDEMNITY. If You get in legal trouble, or get Us in legal trouble, here’s what will
happen:
B. If a claim is raised against You in connection with a Licensed Work, and You aren’t defending such a claim to Our
satisfaction, We have the right, but not the obligation, to take over the defense of that claim against You. If We do so,
You will reimburse Us for Our costs and expenses related to that defense.
C. We may, at Our discretion, seek to intervene in a case brought against You in order to join in the defense of the
claims, while leaving You and Your counsel in charge of Your own defense. If We do so, We will defend at Our own
expense and cost. As for Our IP, that’s Ours to defend – You don’t have any obligation to defend Dungeons & Dragons IP
Yourself, and in fact wouldn’t have standing (the legal right) to do so even if We wanted You to.

Sie KÖNNEN übernehmen, wenn eine Klage gegen den Lizenznehmer IN VERBINDUNG mit einem lizensierten Werk ist und man sich NICHT verteidigt. Dann können sie übernehmen und der Lizenznehmer zahlt die Kosten. Hat was mit "Ruf-Schutz" zu tun, denke ich. Sie können einem solchen Verfahren aber auch beitreten und tragen dann selbst ihre Kosten, siehe C.

Bitte bei den Fakten bleiben, das wäre echt super, danke!
Der komplette Text ist problemlos per Google zu finden... da muss man nicht irgendwas nachplappern, was gar nicht stimmt.

Camo

  • Gast
:d

Okay, die hatten Eier. Die OGL hatten sie aber drinnen?

Kompletter Blödsinn, dummerweise... was man mit einem kurzen Nachschauen hätte herausfinden können:
"The Kingdoms of Kalamar is a fantasy role-playing game campaign setting created by Kenzer and Company, originally released in 1994. In 2000, shortly after Wizards of the Coast announced the 3rd edition of Dungeons & Dragons, Wizards and Kenzer jointly announced that Kenzer had acquired a rights to produce the Kalamar setting as a Dungeons & Dragons official licensed product."
Quelle: Wikipedia
Mann nennt das Lizenz... und dann braucht man keine OGL mehr, korrekt. Aber "gar keine Lizenz" ist mal wieder falsch, sorry. Ein Hinweis darauf wäre auch, dass von der RPGA eine "Living Kalamar-Kampagne" bespielt wurde.

Wer das selbst nachlesen möchte, hier das offizielle Statement von WotC und Kenzer:
Zitat
Kingdoms of Kalamar Campaign Setting Becomes Official Dungeons & Dragons World
November, 1 2000 - (Mundelein, Ill.) Wizards of the Coast, makers of the Dungeons & Dragons adventure game, and Kenzer and Company, creators of the astoundingly hilarious Knights of the Dinner Table magazine, are proud to announce the latest addition to the official Dungeons & Dragons family: the Kingdoms of Kalamar campaign setting. The two companies have reached agreement on licensing terms for new releases of the Kingdoms of Kalamar campaign setting, related supplements and adventures as official third edition Dungeons & Dragons products. The terms of the deal remain undisclosed.
Quelle: Hier


Langsam wird es ECHT ermüdend, wenn ich das sagen darf, Skaeg...

Camo

  • Gast
Da steht wortwörtlich dass diese Sublizenzierbare Lizenz erlaubt diesen Content zu verwenden wie auch immer sie wollen. (to use that content for any purpose.) Das ist keine Panikmache, das ist FAKT.

Kein Fakt... nicht einfach nur Ausschnitte lesen, bitte:
Zitat
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose.

Da wird ganz klar gesagt, dass sie eine LIZENZ bekommen... nicht alle Rechte. Da steht sogar, dass man das Eigentum behält... in den USA gehört das zu "alle Rechte".

Man muss sich halt drauf gefasst machen, dass es die Chance gibt verklagt zu werden, was WOTC aber mit jedem Publisher/Lizenznehmer separat machen muss und dann nochmal separat mit dessen Sublizenznehmern. Eine Klage, die sie ziemlich sicher verlieren.

Das "ziemlich sicher" ist eine gewagte Aussage... spezialisierte Fachanwälte sehen das ganz anders. Und wenn WotC das nicht verliert, wird das SEHR teuer. Wenn die Meinung zum verlieren so fundiert ist, wie die Aussage mit "sie erhalten alle Rechte", würde ich mir das noch mal überlegen, ehrlich gesagt.

Camo

  • Gast
Nein. Wie gesagt, gar keine Lizenz. Alles "fair use".
Das war ja früher auch völlig normal. Denk' zum Beispiel mal an die großen Rollenspielzeitschriften: Space Gamer/Fantasy Gamer, Challenge, Dragon oder bei uns Wunderwelten, Zauberzeit, Spielwelt. Die haben alle andauernd Abenteuer und Zusatzmaterial für diverse Spiele veröffentlicht, auch solche, die nicht zu ihrem Hausverlag (wenn sie überhaupt einen hatten), ohne dass von einer OGL oder ähnlichem irgendjemand was gehört hätte.

Da war jemand damals entweder nicht dabei oder hat es verdrängt... international wurde MASSIV aufgepasst, zum Teil andere Namen für Attribute verwendet etc - eben WEIL TSR sonst mit der Keule kam... und ja, das haben sie gemacht. Zumindest wenn sie es wollten. TSR hat D&D NICHT einfach jeden nutzen lassen, um damit Geld zu verdienen, keine Chance. Und ab WotC kam dann die OGL ja.

Offline Rhylthar

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Hab die ganze Erklärung stromaufwärts geteilt.

Ach, Wizard‘s Amulet, Crucible of Freya und Co.! Das waren Zeiten!!
Sorry, hatte ich nicht gesehen.  :)
“Never allow someone to be your priority while allowing yourself to be their option.” - Mark Twain

"Naja, ich halte eher alle FATE-Befürworter für verkappte Chemtrailer, die aufgrund der Kiesowschen Regierung in den 80er/90er Jahren eine Rollenspielverschwörung an allen Ecken wittern und deswegen versuchen, möglichst viele noch rechtzeitig auf den rechten Weg zu bringen."

Für alle, die Probleme mit meinem Nickname haben, hier eine Kopiervorlage: Rhylthar.

Offline Tintenteufel

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Sorry, hatte ich nicht gesehen.  :)

Alles gut. Geht hier ja auch zu wie im Taubenschlag.
Leite derzeit DCC, Mausritter, S&W, VgdF und Shadowdark.
Im Bereich Spielberichte könnt ihr mehr über unsere Hauptkampagne lesen, auf meinem Blog mehr zu unserer Spielwelt Avalon und auf Instagram Bilder unserer Runde sehen. Über meine ko-fi-Seite gibt es kostenlose Karten!

Offline Zed

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@Camo
Ich finde, wir sollten auf die Spitzfindigkeiten der WotC nicht hereinfallen.

Wenn Du ihnen mit Anerkennung der 1.1 das Recht einräumst, dass sie Dein Zeug nach Belieben, ohne Rücksprache und Vergütung selbst herausbringen können, dann ist das schon schlimm genug. Aber sie können Dir aus any reason whatsoever auch noch die Lizenz für das Verbreiten Deines Contents entziehen (VIII. TERMINATION) (mit 30 Tagen Kündigungsfrist) und Du hast anerkannt, dass Du sie nicht verklagen wirst.

DeFacto bedeutet das:

a) Sie können Dir Deinen Content mit ihrer Marktmacht entreißen - während Du noch Deine pdfs auf DriveThruRPG.com zu verkaufen versuchst, haben sie Deinen Content schon kostenlos (und ohne Nennung Deines Namens) zB in DnDBeyond eingebunden.

b) Oder sie können sich Deine PDF ziehen und Dir alle Rechte wegnehmen, indem sie Dir die Lizenz entziehen, SRD-Content weiter anzubieten und zugleich Deine PDF (ohne Nennung Deines Namens) in ihrem nächsten WotC-Sammelband abdrucken.

Camo

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@Camo
Ich finde, wir sollten auf die Spitzfindigkeiten der WotC nicht hereinfallen.

Wenn Du ihnen mit Anerkennung der 1.1 das Recht einräumst, dass sie Dein Zeug nach Belieben, ohne Rücksprache und Vergütung selbst herausbringen können, dann ist das schon schlimm genug. Aber sie können Dir aus any reason whatsoever auch noch die Lizenz für das Verbreiten Deines Contents entziehen (VIII. TERMINATION) (mit 30 Tagen Kündigungsfrist) und Du hast anerkannt, dass Du sie nicht verklagen wirst.

DeFacto bedeutet das:

a) Sie können Dir Deinen Content mit ihrer Marktmacht entreißen - während Du noch Deine pdfs auf DriveThruRPG.com zu verkaufen versuchst, haben sie Deinen Content schon kostenlos (und ohne Nennung Deines Namens) zB in DnDBeyond eingebunden.

b) Oder sie können sich Deine PDF ziehen und Dir alle Rechte wegnehmen, indem sie Dir die Lizenz entziehen, SRD-Content weiter anzubieten und zugleich Deine PDF (ohne Nennung Deines Namens) in ihrem nächsten WotC-Sammelband abdrucken.

Sorry, aber "Aber sie können Dir aus any reason whatsoever auch noch die Lizenz für das Verbreiten Deines Contents entziehen" ist NICHT korrekt. LIes es bitte selbst noch einmal durch, das hat nichts mit "Spitzfindigkeiten" zu tun. Die Behauptung, dass mit "any reason whatsoever" die Lizenz entzogen werden könne, ist faktisch nicht wahr. Da werden EXPLIZITE Gründe genannt, die jede normale Lizenz beenden können... unter Anderem. Bitte höre auf, Unwahrheiten zu verbreiten und die Widerlegung als "Spitzfindigkeiten" abzutun. Vielen Dank!

Nebenbei... zu Punkt b)... du HAST aber schon gemerkt, wenn sie dir die Lizenz entziehen, können auch WotC sich nicht mehr auf die Lizenz berufen, womit sie das eben NICHT mehr weiter verbreiten können? Gern geschehen. Die Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffen, eigentlich eine böswillige Unterstellung und ich denke mal hier völlig fehl am Platz. Und NEIN, "eine Lizenz einräumen" heißt IMMER noch nicht, dass sie alle Rechte bekommen und deinen Namen nicht mal nennen müssen. Genau DIESER Murks ist es, mit dem Stimmung gemacht und Panik geschürt werden soll... und wie man sieht, wirkt es leider. Sehr bedauerlich!

Offline Zed

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Hey Camo,

ich schließe nicht aus, dass ich etwas falsch verstanden habe. Also Schritt für Schritt:

Ist das Szenario a) unter der 1.1 möglich?

Zitat
a) Sie können Dir Deinen Content mit ihrer Marktmacht entreißen - während Du noch Deine pdfs auf DriveThruRPG.com zu verkaufen versuchst, haben sie Deinen Content schon kostenlos (und ohne Nennung Deines Namens) zB in DnDBeyond eingebunden.

Camo

  • Gast
Hey Camo,

ich schließe nicht aus, dass ich etwas falsch verstanden habe. Also Schritt für Schritt:

Ist das Szenario a) unter der 1.1 möglich?

Nein. Davon steht da auch nicht einmal ansatzweise etwas drin. Und nein, SO kompliziert ist der Part NICHT abgefasst!

Offline Zed

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Szenario a)

- Tane Lorn schreibt ein tolles PDF mit Super Content, neuen Völkern, neuen Feats, und verkauft es für §2,99 bei DriveThru unter 1.1.
- Ein WotC-Mitarbeitender ist großer Fan von Tanes PDF. Er meint, das man das gut einem größeren Publikum als WotC zugänglich machen kann, denn unter X B hat Tane zugestimmt, den WotC eine "nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte für jeden Zweck" zu geben.

Zitat
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worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose

- Tanes Völker und die cool ausgedachten Feats werden in DnDBeyond eingebunden und finden etwas später sogar ihren Weg in ein Quellenbuch der WotC. Tane muss für seinen Beitrag weder benachrichtigt, noch genannt, noch vergütet werden.

- Niemand interessiert sich für Tanes PDF bei DriveThru. Den Content dort gibt es ohne zusätzliche Kosten bei DnDBeyond oder viel schöner im gedruckten WotC-Quellenbuch.

Habe ich bis hierher einen Denkfehler? Wo?

Edit: Und wenn Tamo einige seiner Dinge ein wenig holprig in seinem PDF formuliert hat, dann ist es für den WotC etwas mehr Arbeit, Tamos tolle Ideen in bessere Sprache zu bringen und vielleicht noch etwas weiter auszuschmücken, und rechtlich ist es auch kein Problem unter X A:
Zitat
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« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 15:35 von Zed »

Camo

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Szenario a)

- Tane Lorn schreibt ein tolles PDF mit Super Content, neuen Völkern, neuen Feats, und verkauft es für §2,99 bei DriveThru unter 1.1.
- Ein WotC-Mitarbeitender ist großer Fan von Tanes PDF. Er meint, das man das gut einem größeren Publikum als WotC zugänglich machen kann, denn unter X B hat Tane zugestimmt, den WotC eine "nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte für jeden Zweck" zu geben.

- Tanes Völker und die cool ausgedachten Feats werden in DnDBeyond eingebunden und finden etwas später sogar ihren Weg in ein Quellenbuch der WotC. Tane muss für seinen Beitrag weder benachrichtigt, noch genannt, noch vergütet werden.

Habe ich bis hierher einen Denkfehler? Wo?

Klar. Sogar einen massiven. Sie haben eine LIZENZ! Nicht mehr, nicht weniger. Genau wie das, was man unter der OGL 1.0 hatte. Die besagte NICHT, dass man WotC nicht nennen durfte. Ja, sie müssen dir nichts zahlen, musste man ihnen unter der OGL 1.0 aber auch nicht. Hauerha, unter jeder CC-Lizenz ist es normal, dass andere den Content, der darunter produziert wird, auch nutzen dürfen. Hier allerdings wird das zum Sündenfall aufgebauscht und - trotzdem man GENAU DAS ZWANZIG JAHRE mit ihrem Content gemacht hat, ist das nun böse? Ernsthaft?

Sie dürfen deinen Content, den du unter der 1.1 erstellst nutzen, du gibst ihnen damit eine Lizenz. Sie müssen dir nichts zahlen, aber selbstverständlich MUSS genannt werden, dass es von dir kommt, ansonsten wäre das ein Verstoß gegen das Copyright. Das ist aber nicht "alle Rechte überlassen", das ist nur GENAU DAS, wegen dessen Verlust nun eine komplette Branche am winseln ist. Exakt das Gleiche... nur bei der Branche ist das "ihr gutes Recht", wenn WotC das macht ist es "böse"... nun ja.

Aber ich würde dir tatsächlich empfehlen, einfach mal den Großteil dessen, was du bisher gelesen hast zum Thema zu vergessen und dich einmal gründlich zu informieren, was eine Lizenz ist. Vorher wird das nichts und ich hab weder die Zeit noch die Lust, da eine Grundeinführung zu machen. Ein paar deiner Grundvorstellungen sind auf jeden Fall falsch und da scheint die von mir erwähnte "Panikmache" durch, das ist nicht gut.

Achamanian

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Habe ich bis hierher einen Denkfehler? Wo?

Ich glaube, du hast da keinen Denkfehler ...

Diese Art von Klausel steht ja typischerweise in so ziemlich allen Community Content Programmes auf OneBookShelf. Da gibst du auch deine ganzen Inhalte für alle Mitbenutzer und den Verlag frei, ohne Kompensierung, sogar ohne Nennung. In einem CCP finde ich das auch schon grenzwertig (ich würde unter solchen Bedingungen nie was veröffentlichen), aber es ergibt noch ein gewisses Maß an Sinn, wenn die z.B. für proprietäre Settings wie Symbaroum sind. Das kann man dann als "Wir werfen alles in einen gemeinsamen Topf für alle." Das inm Zweifelsfall dann vor allem der Verlag davon profitieren kann, ist natürlich noch mal ne andere Geschichte ...

Aber in einer "Offenen" Lizenz finde ich so eine Klausel auch völlig absurd. Das ist dann doch eine "Wir erlauben dir freundlicherweise, uns dein Intellectual Property zu schenken"-Lizenz.

Evtl. hat das auch mit dem Unterschied im Urheberrechtsverständnis zu tun, in den USA kann es ja wesentlich leichter dazu kommen, dass du als Autor "Work for Hire" machst und dabei wirklich alle Rechte an deiner Arbeit komplett hergibst und nie mehr einen Cent siehst, auch wenn es sich zum nächsten Star Wars entwickelt.

EDIT: @Camo, verzichte doch einfach auf das Gepolter und erkläre (bzw. informiere dich selbst). Spitzfindig betrachtet hast du mit "eine Lizenz ist kein Geschenk" recht, und non-exclusive ist da auch ein Faktor. Aber trotzdem ist es mehr als nur eine kleine Schweinerei, wenn ein Gigant wie Hasbro das IP einer Einzelperson mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln melken kann, wie sie will, ohne der Person je einen Cent dafür zu geben (und die Einzelperson wahrscheinlich kaum die Mittel hat, gegen Hasbros Marktmacht anzustinken, wenn sie versucht, ihre Inhalte selbst zu vermarkten).
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 15:42 von Rumpel »

Camo

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Ich glaube, du hast da keinen Denkfehler ...

Doch, hat er. Und NEIN, selbst in den USA führt eine LIZENZ nicht zum völligen Verlust der Rechte, das ist blühender Unsinn! Gnaaaa...

Offline Zed

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Hey Camo, ich lese viel Emotion aus Deinem Post heraus - jedenfalls mehr als ich habe  ;) - und möchte nur kurz anmerken, dass ich in diesem Thread überhaupt zum ersten Mal auf Dich konkret antworte. Bislang habe ich hier hauptsächlich die Anmerkungen eines US-Anwalts, der als 3PP betroffen ist, gepostet.

- Verstehe ich Dich richtig, dass das Szenario a) genau so denkbar ist? (Nur bei der Namensnennung von Tane lag ich falsch? Und wo in der Lizenz kann ich finden, dass Tanes Name genannt werden wird? Gilt das auch für XA (siehe meinen Edit oben)?)
- Verstehe ich Dich richtig, dass in Deinen Augen das Szenario a) so schon unter der 1.0a hätte laufen können und Du deshalb die Aufregung nicht verstehst?

Edit: Ich hatte von einem DeFacto-Verlust geschrieben. Und bei Szenario a) einen Fall skizziert, wo Tanes Rechte durch die Marktmacht von WotC entwertet werden.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 15:45 von Zed »

Achamanian

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Doch, hat er. Und NEIN, selbst in den USA führt eine LIZENZ nicht zum völligen Verlust der Rechte, das ist blühender Unsinn! Gnaaaa...

Das hat auch keiner behauptet - von Verlust ist hier nicht die Rede, sondern davon, dass du Hasbro was - for all intents and purposes - schenkst, weil sie nämlich ALLES damit machen dürfen. Dass du auch immer noch alles damit machen darfst, bringt dir gar nichts, weil du nicht gegen Hasbros Marktstellung anstinken kannst. Da kommt dann wahrscheinlich bestenfalls ein trauriges "Ich habe Star Wars erfunden und bin nie dafür bezahlt worden!"-PoD-Buch bei raus.

Offline Skaeg

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Mann nennt das Lizenz... und dann braucht man keine OGL mehr, korrekt. Aber "gar keine Lizenz" ist mal wieder falsch, sorry. Ein Hinweis darauf wäre auch, dass von der RPGA eine "Living Kalamar-Kampagne" bespielt wurde.
Das bezieht sich auf Kalamar für 3E. Nicht für 4E. Du hast also (wie ich leider sagen muss, nicht zum ersten Mal in diesem Thread) einfach das falsche Beispiel ergoogelt.

Hier eine zeitgenössische Darstellung des tatsächlichen Beispiels:
https://jhkimrpg.livejournal.com/70484.html

Money Quote:     
"Correct, we no longer have an agreement with Wizards. Why? Is there some "magic" restriction in IP law that restricts people from making new creative material that doesn't use any TMs, patents or copyrights of another company?
Oh, perhaps it's the magical FUD rule that you're referring to?
By-the-by, KoK first appeared in 1994 and we had no formal relationship with TSR."

Offline Skaeg

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Schaun wir doch auch hier mal, ob das wirklich so ist:
Ja, ist es.

We can modify or terminate this agreement for any reason whatsoever, provided We give thirty (30) days’ notice.

Aus beliebigen Gründen also nur mit 30 Tagen Vorankündigung. Aus den genannten Gründen ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung. Völlig klar.
Und da sie es problemlos so ändern können, dass bestimmte Firmen oder Personen nicht mehr Lizenznehmer sind, können sie de facto jedem jederzeit (jaja... einen Monat Zeit zum Abverkauf hast du dann noch) die Lizenz entziehen.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 15:55 von Skaeg »

Achamanian

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Hier gibt's einen verständlichen Artikel zu Urheberrecht und Copyright, in dem auch "Work for Hire" erklärt wird - also das z.B. eine Firma das Copyright hält (was mit dem Urheberrecht nicht möglich ist); wobei die Klausel, um die wir diskutieren, nichts mit Work for Hire zu tun hat. Es geht in dem Zusammenhang nur darum, dass in den USA die dauerhafte und unwiiderrufliche Übertragung von Copyright ohne Anspruch auf zukünftige Vergütung ein gängigeres Konzept ist als hier und deshalb auch diie dauerhafte und unwiderrufliche Übertragung umfassender Lizenzen ohne Anspruch auf weitere Vergütung irgendwie "vernünftig" erscheinen mag. (Im deutschen Recht muss z.B. ein Verlag, dem Lizenzen übertragen werden, die auch nutzen, sonst kann ich das als Urheber anmahnen und die Lizenz zurückfordern; so kann ein Verlag dann z.B. nicht die Nutzungsrechte an einem Buch kaufen, um zu verhindern, dass es jemals veröffentlicht wird.)

Der Artikel:
https://www.urheberrecht.de/copyright/

Camo

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Hey Camo, ich lese viel Emotion aus Deinem Post heraus - jedenfalls mehr als ich habe  ;) - und möchte nur kurz anmerken, dass ich in diesem Thread überhaupt zum ersten Mal auf Dich konkret antworte. Bislang habe ich hier hauptsächlich die Anmerkungen eines US-Anwalts, der als 3PP betroffen ist, gepostet.

- Verstehe ich Dich richtig, dass das Szenario a) genau so denkbar ist? (Nur bei der Namensnennung von Tane lag ich falsch? Und wo in der Lizenz kann ich finden, dass Tanes Name genannt werden wird? Gilt das auch für XA (siehe meinen Edit oben)?)
- Verstehe ich Dich richtig, dass in Deinen Augen das Szenario a) so schon unter der 1.0a hätte laufen können und Du deshalb die Aufregung nicht verstehst?

Die Emotion ist simpler Frust, sorry.
Und die Namensnennung ist gar nicht in der OGL zu finden, weil die sich aus dem Urheberrecht ergibt.
Das mit X A ist nicht korrekt. Sie bekommen dadurch das Recht, etwas Ähnliches selbst zu machen... das haben sie aber auch komplett ohne diese OGL schon. Ansonsten gäbe es nicht mehrere Star Trek-Systeme... WIE ähnlich das sein darf, müssen zur Not Gerichte klären, aber generell ähnlich geht immer.

Und nein, wenn du die OGL 1,0 gelesen hättest, wüßtest du, dass dieser Passus da noch nicht drin war. Ich tippe eigentlich nicht so verquer, dass es nicht zu verstehen wäre... dachte ich zumindest. Aber nun gut, noch einmal... auch wenn Rumpel das verstanden hat *seufz*:

Dieser Passus ("You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose.") bildet (bis auf das "sub-licensable") den Kern der OGL 1.0 für die Lizenznehmer. Das ist das, was die ganzen Nutzer der OGL 1,0 nun seit 20 Jahren nutzen konnten. NIEMAND hat gedacht, ihm gehöre nun das SRD oder D&D. Warum soll das nun, wo WotC sich das geben lässt, das beinhalten? Allein der Gedanke ist komplett unlogisch und widerspricht allem, was im Copyright sowohl der USA als auch Europas drinsteht. Wie kann man auf diesen Gedanken kommen und das dann - wir bedenken immer noch, dass wir GENAU diese Formulierung 20 Jahre mit der OGL 1.0 genutzt haben ("4. Grant and Consideration: In consideration for agreeing to use this License, the Contributors grant You a perpetual, worldwide, royalty-free, non-exclusive license with the exact terms of this License to Use, the Open Game Content." - das steht in der OGL 1.0a drin!) - auch noch weitertragen?

Wie gesagt, das ist simpler Frust, weil du Dinge annimmst, ohne scheinbar zu wissen, wie eine Lizenz funktioniert und was sie beinhaltet. Und der Frust wird immer größer, wenn du aus meinen Aussagen Dinge herausliest, die da nicht mal ansatzweise drin waren, aber zeigen, dass du auch die alte OGL nicht kennst, aber viele Dinge glaubst, die erzählt wurden. Das mache ich dir gar nicht zum Vorwurf, es frustriert mich nur. Und das sorgt nicht dafür, dass mein Ton emotionslos ist. Wie schon mal vorgeschlagen, informiere dich bitte, was eine Lizenz ist und was sie beinhaltet. Vorher sorgt das nur noch für mehr Frust bei mir.

Camo

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Das hat auch keiner behauptet - von Verlust ist hier nicht die Rede, sondern davon, dass du Hasbro was - for all intents and purposes - schenkst, weil sie nämlich ALLES damit machen dürfen. Dass du auch immer noch alles damit machen darfst, bringt dir gar nichts, weil du nicht gegen Hasbros Marktstellung anstinken kannst. Da kommt dann wahrscheinlich bestenfalls ein trauriges "Ich habe Star Wars erfunden und bin nie dafür bezahlt worden!"-PoD-Buch bei raus.

Musst du ja nicht... nutze einfach die OGL 1.1 nicht. Auf eigenes Risiko.
Ist wie gesagt ganz simpel die gleiche Formulierung wie im Kern der 1.0a. DA war das akzeptabel, hier ist es eine Frechheit. Double Standards, anyone? ;)

Offline Zed

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Kein Problem, auch mir geht manchmal die Hutschnur hoch. Hauptsache, sie kommt wieder runter.

Ich habe verstanden, die Nennung von Tanes Namen ist eine Sache der Urheberrechts, nicht der Lizenz.  :d

Abgesehen davon habe ich verstanden, dass Szenario a) (XB) und Szenario a,neu) (XA) sich genau so wie beschrieben abspielen können. Sowohl unter der 1.0a als auch unter der 1.1.

Richtig?

Camo

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Ja, ist es.

We can modify or terminate this agreement for any reason whatsoever, provided We give thirty (30) days’ notice.

Aus beliebigen Gründen also nur mit 30 Tagen Vorankündigung. Aus den genannten Gründen ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung. Völlig klar.
Und da sie es problemlos so ändern können, dass bestimmte Firmen oder Personen nicht mehr Lizenznehmer sind, können sie de facto jedem jederzeit (jaja... einen Monat Zeit zum Abverkauf hast du dann noch) die Lizenz entziehen.

Ich dachte, du bist vom Fach... dann wüsstest du, dass der Abschnitt "Termination" nicht nur lustige Deko ist. Hauerha...
Modifizieren: aus jeglichen Gründen, mit 30 Tage "Vorwarnzeit"
Terminieren: Jederzeit, die möglichen Gründe finden sich im Abschnitt "Termination". Und nein, das muss da nicht extra stehen, warum auch?

Camo

  • Gast
Hier gibt's einen verständlichen Artikel zu Urheberrecht und Copyright, in dem auch "Work for Hire" erklärt wird - also das z.B. eine Firma das Copyright hält (was mit dem Urheberrecht nicht möglich ist); wobei die Klausel, um die wir diskutieren, nichts mit Work for Hire zu tun hat. Es geht in dem Zusammenhang nur darum, dass in den USA die dauerhafte und unwiiderrufliche Übertragung von Copyright ohne Anspruch auf zukünftige Vergütung ein gängigeres Konzept ist als hier und deshalb auch diie dauerhafte und unwiderrufliche Übertragung umfassender Lizenzen ohne Anspruch auf weitere Vergütung irgendwie "vernünftig" erscheinen mag. (Im deutschen Recht muss z.B. ein Verlag, dem Lizenzen übertragen werden, die auch nutzen, sonst kann ich das als Urheber anmahnen und die Lizenz zurückfordern; so kann ein Verlag dann z.B. nicht die Nutzungsrechte an einem Buch kaufen, um zu verhindern, dass es jemals veröffentlicht wird.)

Der Artikel:
https://www.urheberrecht.de/copyright/

Danke!
Nicht nur ein gängigeres Konzept, hier kannst du die Urheberschaft gar nicht abgeben. Du kannst nur Verwertungsrechte weitergeben. In den USA kann tatsächlich die Urheberschaft übertragen werden.

Achamanian

  • Gast
Dieser Passus ("You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose.") bildet (bis auf das "sub-licensable") den Kern der OGL 1.0 für die Lizenznehmer. Das ist das, was die ganzen Nutzer der OGL 1,0 nun seit 20 Jahren nutzen konnten. NIEMAND hat gedacht, ihm gehöre nun das SRD oder D&D. Warum soll das nun, wo WotC sich das geben lässt, das beinhalten? Allein der Gedanke ist komplett unlogisch und widerspricht allem, was im Copyright sowohl der USA als auch Europas drinsteht. Wie kann man auf diesen Gedanken kommen und das dann - wir bedenken immer noch, dass wir GENAU diese Formulierung 20 Jahre mit der OGL 1.0 genutzt haben ("4. Grant and Consideration: In consideration for agreeing to use this License, the Contributors grant You a perpetual, worldwide, royalty-free, non-exclusive license with the exact terms of this License to Use, the Open Game Content." - das steht in der OGL 1.0a drin!) - auch noch weitertragen?



Ich kapier jetzt langsam nicht mehr, ob ich es kapiere, aber ich sehe den gewaltigen Unterschied darin:

Die alte OGL hat es dir ermöglicht, Open Gaming Content in deinem Werk auszuweisen, den dann wieder Dritte (und natürlich auch WotC) verwenden dürfen.

Die neue Lizenz fordert aber, dass du WotC eine unwiderrufliche Lizenz dafür gibst, ALLE Inhalte in deinem unter der Lizenz veröffentlichten Werk nach Gutdünken und unentgeltlich zu verwenden. Du publizierst also dein "Realm of Ta'Ne'Lorn"-Heartbraker-Setting, und WotC findet es geil, macht eine REihe fetter Sourcebooks daraus (unter Verwendung deines Originaltexts), lizensiert eine Netflix-Serie, bringt Actionfiguren raus ... und du kriegst nix außer dem Recht, in Konkurrenz dazu deine IP selbst zu vermarkten. Viel Glück.