Autor Thema: Archiv zu OGL, ORC, SRD und anderen Lizenzfragen rund um die OGL  (Gelesen 91521 mal)

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Offline Zed

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Hey Camo, ich lese viel Emotion aus Deinem Post heraus - jedenfalls mehr als ich habe  ;) - und möchte nur kurz anmerken, dass ich in diesem Thread überhaupt zum ersten Mal auf Dich konkret antworte. Bislang habe ich hier hauptsächlich die Anmerkungen eines US-Anwalts, der als 3PP betroffen ist, gepostet.

- Verstehe ich Dich richtig, dass das Szenario a) genau so denkbar ist? (Nur bei der Namensnennung von Tane lag ich falsch? Und wo in der Lizenz kann ich finden, dass Tanes Name genannt werden wird? Gilt das auch für XA (siehe meinen Edit oben)?)
- Verstehe ich Dich richtig, dass in Deinen Augen das Szenario a) so schon unter der 1.0a hätte laufen können und Du deshalb die Aufregung nicht verstehst?

Edit: Ich hatte von einem DeFacto-Verlust geschrieben. Und bei Szenario a) einen Fall skizziert, wo Tanes Rechte durch die Marktmacht von WotC entwertet werden.

Achamanian

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Doch, hat er. Und NEIN, selbst in den USA führt eine LIZENZ nicht zum völligen Verlust der Rechte, das ist blühender Unsinn! Gnaaaa...

Das hat auch keiner behauptet - von Verlust ist hier nicht die Rede, sondern davon, dass du Hasbro was - for all intents and purposes - schenkst, weil sie nämlich ALLES damit machen dürfen. Dass du auch immer noch alles damit machen darfst, bringt dir gar nichts, weil du nicht gegen Hasbros Marktstellung anstinken kannst. Da kommt dann wahrscheinlich bestenfalls ein trauriges "Ich habe Star Wars erfunden und bin nie dafür bezahlt worden!"-PoD-Buch bei raus.

Offline Skaeg

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Mann nennt das Lizenz... und dann braucht man keine OGL mehr, korrekt. Aber "gar keine Lizenz" ist mal wieder falsch, sorry. Ein Hinweis darauf wäre auch, dass von der RPGA eine "Living Kalamar-Kampagne" bespielt wurde.
Das bezieht sich auf Kalamar für 3E. Nicht für 4E. Du hast also (wie ich leider sagen muss, nicht zum ersten Mal in diesem Thread) einfach das falsche Beispiel ergoogelt.

Hier eine zeitgenössische Darstellung des tatsächlichen Beispiels:
https://jhkimrpg.livejournal.com/70484.html

Money Quote:     
"Correct, we no longer have an agreement with Wizards. Why? Is there some "magic" restriction in IP law that restricts people from making new creative material that doesn't use any TMs, patents or copyrights of another company?
Oh, perhaps it's the magical FUD rule that you're referring to?
By-the-by, KoK first appeared in 1994 and we had no formal relationship with TSR."

Offline Skaeg

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Schaun wir doch auch hier mal, ob das wirklich so ist:
Ja, ist es.

We can modify or terminate this agreement for any reason whatsoever, provided We give thirty (30) days’ notice.

Aus beliebigen Gründen also nur mit 30 Tagen Vorankündigung. Aus den genannten Gründen ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung. Völlig klar.
Und da sie es problemlos so ändern können, dass bestimmte Firmen oder Personen nicht mehr Lizenznehmer sind, können sie de facto jedem jederzeit (jaja... einen Monat Zeit zum Abverkauf hast du dann noch) die Lizenz entziehen.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 15:55 von Skaeg »

Achamanian

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Hier gibt's einen verständlichen Artikel zu Urheberrecht und Copyright, in dem auch "Work for Hire" erklärt wird - also das z.B. eine Firma das Copyright hält (was mit dem Urheberrecht nicht möglich ist); wobei die Klausel, um die wir diskutieren, nichts mit Work for Hire zu tun hat. Es geht in dem Zusammenhang nur darum, dass in den USA die dauerhafte und unwiiderrufliche Übertragung von Copyright ohne Anspruch auf zukünftige Vergütung ein gängigeres Konzept ist als hier und deshalb auch diie dauerhafte und unwiderrufliche Übertragung umfassender Lizenzen ohne Anspruch auf weitere Vergütung irgendwie "vernünftig" erscheinen mag. (Im deutschen Recht muss z.B. ein Verlag, dem Lizenzen übertragen werden, die auch nutzen, sonst kann ich das als Urheber anmahnen und die Lizenz zurückfordern; so kann ein Verlag dann z.B. nicht die Nutzungsrechte an einem Buch kaufen, um zu verhindern, dass es jemals veröffentlicht wird.)

Der Artikel:
https://www.urheberrecht.de/copyright/

Camo

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Hey Camo, ich lese viel Emotion aus Deinem Post heraus - jedenfalls mehr als ich habe  ;) - und möchte nur kurz anmerken, dass ich in diesem Thread überhaupt zum ersten Mal auf Dich konkret antworte. Bislang habe ich hier hauptsächlich die Anmerkungen eines US-Anwalts, der als 3PP betroffen ist, gepostet.

- Verstehe ich Dich richtig, dass das Szenario a) genau so denkbar ist? (Nur bei der Namensnennung von Tane lag ich falsch? Und wo in der Lizenz kann ich finden, dass Tanes Name genannt werden wird? Gilt das auch für XA (siehe meinen Edit oben)?)
- Verstehe ich Dich richtig, dass in Deinen Augen das Szenario a) so schon unter der 1.0a hätte laufen können und Du deshalb die Aufregung nicht verstehst?

Die Emotion ist simpler Frust, sorry.
Und die Namensnennung ist gar nicht in der OGL zu finden, weil die sich aus dem Urheberrecht ergibt.
Das mit X A ist nicht korrekt. Sie bekommen dadurch das Recht, etwas Ähnliches selbst zu machen... das haben sie aber auch komplett ohne diese OGL schon. Ansonsten gäbe es nicht mehrere Star Trek-Systeme... WIE ähnlich das sein darf, müssen zur Not Gerichte klären, aber generell ähnlich geht immer.

Und nein, wenn du die OGL 1,0 gelesen hättest, wüßtest du, dass dieser Passus da noch nicht drin war. Ich tippe eigentlich nicht so verquer, dass es nicht zu verstehen wäre... dachte ich zumindest. Aber nun gut, noch einmal... auch wenn Rumpel das verstanden hat *seufz*:

Dieser Passus ("You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose.") bildet (bis auf das "sub-licensable") den Kern der OGL 1.0 für die Lizenznehmer. Das ist das, was die ganzen Nutzer der OGL 1,0 nun seit 20 Jahren nutzen konnten. NIEMAND hat gedacht, ihm gehöre nun das SRD oder D&D. Warum soll das nun, wo WotC sich das geben lässt, das beinhalten? Allein der Gedanke ist komplett unlogisch und widerspricht allem, was im Copyright sowohl der USA als auch Europas drinsteht. Wie kann man auf diesen Gedanken kommen und das dann - wir bedenken immer noch, dass wir GENAU diese Formulierung 20 Jahre mit der OGL 1.0 genutzt haben ("4. Grant and Consideration: In consideration for agreeing to use this License, the Contributors grant You a perpetual, worldwide, royalty-free, non-exclusive license with the exact terms of this License to Use, the Open Game Content." - das steht in der OGL 1.0a drin!) - auch noch weitertragen?

Wie gesagt, das ist simpler Frust, weil du Dinge annimmst, ohne scheinbar zu wissen, wie eine Lizenz funktioniert und was sie beinhaltet. Und der Frust wird immer größer, wenn du aus meinen Aussagen Dinge herausliest, die da nicht mal ansatzweise drin waren, aber zeigen, dass du auch die alte OGL nicht kennst, aber viele Dinge glaubst, die erzählt wurden. Das mache ich dir gar nicht zum Vorwurf, es frustriert mich nur. Und das sorgt nicht dafür, dass mein Ton emotionslos ist. Wie schon mal vorgeschlagen, informiere dich bitte, was eine Lizenz ist und was sie beinhaltet. Vorher sorgt das nur noch für mehr Frust bei mir.

Camo

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Das hat auch keiner behauptet - von Verlust ist hier nicht die Rede, sondern davon, dass du Hasbro was - for all intents and purposes - schenkst, weil sie nämlich ALLES damit machen dürfen. Dass du auch immer noch alles damit machen darfst, bringt dir gar nichts, weil du nicht gegen Hasbros Marktstellung anstinken kannst. Da kommt dann wahrscheinlich bestenfalls ein trauriges "Ich habe Star Wars erfunden und bin nie dafür bezahlt worden!"-PoD-Buch bei raus.

Musst du ja nicht... nutze einfach die OGL 1.1 nicht. Auf eigenes Risiko.
Ist wie gesagt ganz simpel die gleiche Formulierung wie im Kern der 1.0a. DA war das akzeptabel, hier ist es eine Frechheit. Double Standards, anyone? ;)

Offline Zed

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Kein Problem, auch mir geht manchmal die Hutschnur hoch. Hauptsache, sie kommt wieder runter.

Ich habe verstanden, die Nennung von Tanes Namen ist eine Sache der Urheberrechts, nicht der Lizenz.  :d

Abgesehen davon habe ich verstanden, dass Szenario a) (XB) und Szenario a,neu) (XA) sich genau so wie beschrieben abspielen können. Sowohl unter der 1.0a als auch unter der 1.1.

Richtig?

Camo

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Ja, ist es.

We can modify or terminate this agreement for any reason whatsoever, provided We give thirty (30) days’ notice.

Aus beliebigen Gründen also nur mit 30 Tagen Vorankündigung. Aus den genannten Gründen ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung. Völlig klar.
Und da sie es problemlos so ändern können, dass bestimmte Firmen oder Personen nicht mehr Lizenznehmer sind, können sie de facto jedem jederzeit (jaja... einen Monat Zeit zum Abverkauf hast du dann noch) die Lizenz entziehen.

Ich dachte, du bist vom Fach... dann wüsstest du, dass der Abschnitt "Termination" nicht nur lustige Deko ist. Hauerha...
Modifizieren: aus jeglichen Gründen, mit 30 Tage "Vorwarnzeit"
Terminieren: Jederzeit, die möglichen Gründe finden sich im Abschnitt "Termination". Und nein, das muss da nicht extra stehen, warum auch?

Camo

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Hier gibt's einen verständlichen Artikel zu Urheberrecht und Copyright, in dem auch "Work for Hire" erklärt wird - also das z.B. eine Firma das Copyright hält (was mit dem Urheberrecht nicht möglich ist); wobei die Klausel, um die wir diskutieren, nichts mit Work for Hire zu tun hat. Es geht in dem Zusammenhang nur darum, dass in den USA die dauerhafte und unwiiderrufliche Übertragung von Copyright ohne Anspruch auf zukünftige Vergütung ein gängigeres Konzept ist als hier und deshalb auch diie dauerhafte und unwiderrufliche Übertragung umfassender Lizenzen ohne Anspruch auf weitere Vergütung irgendwie "vernünftig" erscheinen mag. (Im deutschen Recht muss z.B. ein Verlag, dem Lizenzen übertragen werden, die auch nutzen, sonst kann ich das als Urheber anmahnen und die Lizenz zurückfordern; so kann ein Verlag dann z.B. nicht die Nutzungsrechte an einem Buch kaufen, um zu verhindern, dass es jemals veröffentlicht wird.)

Der Artikel:
https://www.urheberrecht.de/copyright/

Danke!
Nicht nur ein gängigeres Konzept, hier kannst du die Urheberschaft gar nicht abgeben. Du kannst nur Verwertungsrechte weitergeben. In den USA kann tatsächlich die Urheberschaft übertragen werden.

Achamanian

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Dieser Passus ("You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose.") bildet (bis auf das "sub-licensable") den Kern der OGL 1.0 für die Lizenznehmer. Das ist das, was die ganzen Nutzer der OGL 1,0 nun seit 20 Jahren nutzen konnten. NIEMAND hat gedacht, ihm gehöre nun das SRD oder D&D. Warum soll das nun, wo WotC sich das geben lässt, das beinhalten? Allein der Gedanke ist komplett unlogisch und widerspricht allem, was im Copyright sowohl der USA als auch Europas drinsteht. Wie kann man auf diesen Gedanken kommen und das dann - wir bedenken immer noch, dass wir GENAU diese Formulierung 20 Jahre mit der OGL 1.0 genutzt haben ("4. Grant and Consideration: In consideration for agreeing to use this License, the Contributors grant You a perpetual, worldwide, royalty-free, non-exclusive license with the exact terms of this License to Use, the Open Game Content." - das steht in der OGL 1.0a drin!) - auch noch weitertragen?



Ich kapier jetzt langsam nicht mehr, ob ich es kapiere, aber ich sehe den gewaltigen Unterschied darin:

Die alte OGL hat es dir ermöglicht, Open Gaming Content in deinem Werk auszuweisen, den dann wieder Dritte (und natürlich auch WotC) verwenden dürfen.

Die neue Lizenz fordert aber, dass du WotC eine unwiderrufliche Lizenz dafür gibst, ALLE Inhalte in deinem unter der Lizenz veröffentlichten Werk nach Gutdünken und unentgeltlich zu verwenden. Du publizierst also dein "Realm of Ta'Ne'Lorn"-Heartbraker-Setting, und WotC findet es geil, macht eine REihe fetter Sourcebooks daraus (unter Verwendung deines Originaltexts), lizensiert eine Netflix-Serie, bringt Actionfiguren raus ... und du kriegst nix außer dem Recht, in Konkurrenz dazu deine IP selbst zu vermarkten. Viel Glück.

Offline Skaeg

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Sie KÖNNEN übernehmen, wenn eine Klage gegen den Lizenznehmer IN VERBINDUNG mit einem lizensierten Werk ist und man sich NICHT verteidigt.
Auch das hast du falsch gelesen:

B. If a claim is raised against You in connection with a Licensed Work, and You aren’t defending such a claim to Our satisfaction, We have the right, but not the obligation, to take over the defense of that claim against You. If We do so, You will reimburse Us for Our costs and expenses related to that defense.

Also nicht: Wenn du dich nicht verteidigst. Sondern: Wenn du dich nicht zu ihrer Zufriedenheit verteidigst. 

Achamanian

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Danke!
Nicht nur ein gängigeres Konzept, hier kannst du die Urheberschaft gar nicht abgeben. Du kannst nur Verwertungsrechte weitergeben. In den USA kann tatsächlich die Urheberschaft übertragen werden.

Ja, genau deshalb muss man ja auch zwischen Urheberrechten und Copyright differenzieren. Sobald man das in einen Topf wirft, gibt es nur Chaos, und hier geht es ja "nur" um Copyright.
Ob und wie da ggf. deutsches und US-Recht interagieren können, kapiere ich nicht. Bin aber eben auch nur von der Urheber-Seite mit der ganzen Sach befasst ...

Camo

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Kein Problem, auch mir geht manchmal die Hutschnur hoch. Hauptsache, sie kommt wieder runter.

Ich habe verstanden, die Nennung von Tanes Namen ist eine Sache der Urheberrechts, nicht der Lizenz.  :d

Abgesehen davon habe ich verstanden, dass Szenario a) (XB) und Szenario a,neu) (XA) sich genau so wie beschrieben abspielen können. Sowohl unter der 1.0a als auch unter der 1.1.

Richtig?

Nein. Die OGL 1.0a gab WotC keinerlei Lizenz, die Werke der Lizenznutzer selbst zu nutzen. Das kommt jetzt erst neu mit der 1.1 dazu.
Wobei ich "Content entreißen" so nicht sehe, ehrlich gesagt. Denn ich bin mir recht sicher, dass die Grundlage für die WotC erteilte Lizenz weg ist, wenn einem die OGL 1.1 entzogen wird oder man sie für sich beendet. Das ist also IMMER eine valide Option, um das zu verhindern. Ein Entzug würde voraussetzen, dass man keine Gegenmaßnahmen ergreifen könnte.
Wobei WotC selbstverständlich etwas ähnliches (das keine Rechte verletzt) schaffen könnten und damit den ganzen Lizenzkrams gar nicht bräuchten. Aber das wäre dann wirklich ein Gedankenspiel und etwas, wo dann Gerichte schauen müssten, ob das zu nah dran wäre oder nicht, ist also nicht ganz risikolos. Da spielt nicht nur das Urhebrrecht hinein, sondern der ganze Komplex um geistiges Eigentum (Intellectual Property, kurz IP im Englischen), was dann wirklich komplex wird.

Offline Skaeg

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Modifizieren: aus jeglichen Gründen, mit 30 Tage "Vorwarnzeit"
Nein, auch beenden. Das steht explizit so da, das ist - wenn man ihre Kommentare liest, die nämlich glasklar auch sagen, dass sie die dir Lizenz auch wegnehmen, wenn dein Content gegen den "Geist von D&D" verstößt - ihre Intention, das interpretiert wirklich jeder Fachkundige, der sich bisher dazu geäußert hat, so. Du bist tatsächlich die einzige Person, die ich in der bisherigen Diskussion über OGL 1.1 getroffen habe, die es anders interpretiert. Da gehe ich eher davon aus, dass du dich irrst als buchstäblich jeder andere.

Es spielt technisch gesehen nicht die geringste Rolle, da das Modifizieren wie gesagt auch so ausfallen kann, dass sie die Beendigung der Lizenz für Lizenznehmer X zum Datum Y reinschreiben.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 16:26 von Skaeg »

Achamanian

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Wobei ich "Content entreißen" so nicht sehe, ehrlich gesagt. Denn ich bin mir recht sicher, dass die Grundlage für die WotC erteilte Lizenz weg ist, wenn einem die OGL 1.1 entzogen wird oder man sie für sich beendet. Das ist also IMMER eine valide Option, um das zu verhindern.

Dem steht aber das "irrevocable" in dem Passus entgegen. Genau das ist doch das Wörtchen, das heißen soll: "Nein, diese Lizenz kannst du NIE wieder jemandem entziehen!"

Camo

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Ich kapier jetzt langsam nicht mehr, ob ich es kapiere, aber ich sehe den gewaltigen Unterschied darin:

Die alte OGL hat es dir ermöglicht, Open Gaming Content in deinem Werk auszuweisen, den dann wieder Dritte (und natürlich auch WotC) verwenden dürfen.

Die neue Lizenz fordert aber, dass du WotC eine unwiderrufliche Lizenz dafür gibst, ALLE Inhalte in deinem unter der Lizenz veröffentlichten Werk nach Gutdünken und unentgeltlich zu verwenden. Du publizierst also dein "Realm of Ta'Ne'Lorn"-Heartbraker-Setting, und WotC findet es geil, macht eine REihe fetter Sourcebooks daraus (unter Verwendung deines Originaltexts), lizensiert eine Netflix-Serie, bringt Actionfiguren raus ... und du kriegst nix außer dem Recht, in Konkurrenz dazu deine IP selbst zu vermarkten. Viel Glück.

Nope.

Die ALTE Lizenz ermöglichte es den Lizenznehmern, die freien Inhalte des SRD von WotC zu nutzen... sie ermöglichte es aber weder WotC noch anderen Lizenznehmern, das WErk eines Lizenznehmers zu nutzen.

Die NEUE Lizenz ermöglicht  es den Lizenznehmern, die freien Inhalte des SRD von WotC zu nutzen... sie ermöglicht es aber AUCH WotC, das Werk deses Lizenznehmers zu nutzen. Also im Kern darf WotC das, was der Lizenznehmer auch darf... das WErk des Lizenznehmers darf von WotC genutzt werden im Rahmen einer Lizenz. Die - zumindest meiner Lesart nach) dann endet, wenn dem Lizenznehmer die OGL 1.1 entzogen wird oder er sich entscheidet, die Nutzung zu beenden, damit fällt die Grundlage dieser WotC gewährten Lizenz ja weg.

Und das mit den Actionfiguren etc. würde ich auch nicht so glauben... da ja EXPLIZIT in der OGL 1.1 drin steht, dass sie nur auf gedruckte Bücher und PDFs Anwendung findet. Damit dürfte dann auch die gewährte Lizenz nicht für Actionfiguren genutzt werden. WAS aber dadurch möglich ist... der unsägliche Thane hat eine coole Stadt mit ebenso coolen NSCs entworfen... die kann dann in den offiziellen Canon übernommen werden und z.B. in einem zukünftigen Abenteuer erwähnt werden.... ohne Entlohnung, aber unter voller Angabe des Urhebers. Einige sind ja der Meinung, Erwähnung wäre für Künstler ausreichend, die werden damit ja bekannt... anderen ist es nicht genug, das muss jeder selbst wissen und entscheiden.

Offline Skaeg

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Dem steht aber das "irrevocable" in dem Passus entgegen. Genau das ist doch das Wörtchen, das heißen soll: "Nein, diese Lizenz kannst du NIE wieder jemandem entziehen!"
Korrekt. Für den Fall, das daran was unklar sein sollte, haben sie es ja extra reingeschrieben:

Termination
[...]
ii. Your obligation to pay royalties survives the termination of the agreement. So do the following provisions: Sections III, VII, and IX-XIII.

[...]
XII. OTHER PRODUCTS.
[...]
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose

P.S.: Die Passi für die "Non-Commercial"-Variante sagen mit angepasster Nummerierung exakt dasselbe.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 16:32 von Skaeg »

Achamanian

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Nope.

Die ALTE Lizenz ermöglichte es den Lizenznehmern, die freien Inhalte des SRD von WotC zu nutzen... sie ermöglichte es aber weder WotC noch anderen Lizenznehmern, das WErk eines Lizenznehmers zu nutzen.

Die NEUE Lizenz ermöglicht  es den Lizenznehmern, die freien Inhalte des SRD von WotC zu nutzen... sie ermöglicht es aber AUCH WotC, das Werk deses Lizenznehmers zu nutzen. Also im Kern darf WotC das, was der Lizenznehmer auch darf... das WErk des Lizenznehmers darf von WotC genutzt werden im Rahmen einer Lizenz. Die - zumindest meiner Lesart nach) dann endet, wenn dem Lizenznehmer die OGL 1.1 entzogen wird oder er sich entscheidet, die Nutzung zu beenden, damit fällt die Grundlage dieser WotC gewährten Lizenz ja weg.

Und das mit den Actionfiguren etc. würde ich auch nicht so glauben... da ja EXPLIZIT in der OGL 1.1 drin steht, dass sie nur auf gedruckte Bücher und PDFs Anwendung findet. Damit dürfte dann auch die gewährte Lizenz nicht für Actionfiguren genutzt werden. WAS aber dadurch möglich ist... der unsägliche Thane hat eine coole Stadt mit ebenso coolen NSCs entworfen... die kann dann in den offiziellen Canon übernommen werden und z.B. in einem zukünftigen Abenteuer erwähnt werden.... ohne Entlohnung, aber unter voller Angabe des Urhebers. Einige sind ja der Meinung, Erwähnung wäre für Künstler ausreichend, die werden damit ja bekannt... anderen ist es nicht genug, das muss jeder selbst wissen und entscheiden.

Sorry, aber die Lesart erschließt sich mir überhaupt nicht. Da steht:

Zitat
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable,
worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose

For any purpose - also auch Actionfigguren.

Irrevocable - also unwiderruflich, egal, ob du selbst weiter die 1.1 nutzt.

Du wirfst die Rechte durcheinander, die WotC dem Lizenzenehmer geben, und die, die sie von ihnen fordern.

EDIT: Noch mal zur Verdeutlichung: Es geht hier nicht um OGL-Inhalte, sondern um "the new and original content you create."

Camo

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Dem steht aber das "irrevocable" in dem Passus entgegen. Genau das ist doch das Wörtchen, das heißen soll: "Nein, diese Lizenz kannst du NIE wieder jemandem entziehen!"

Würde ich nicht so sehen, aber müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Wobei ich da tatsächlich durch den Wegfall der Grundlage der Gewährung einen Grund sehe, dass diese Lizenz dann auch mit terminiert wird.
Zitat
ii. You may terminate this agreement at any time by (1) ceasing all distribution of all Your Licensed Works, or by ceasing all sales of all Your Licensed Works and making such works available for free under a license with terms equivalent to those in the OGL: Non-Commercial; and (2) providing Us with written notice

"Terminate this agreement" beinhaltet damit schon die gewährte Lizenz, denke ich. Aber sollte dann auch ein Gericht klären können.

Achamanian

  • Gast
"Terminate this agreement" beinhaltet damit schon die gewährte Lizenz, denke ich. Aber sollte dann auch ein Gericht klären können.

Das ist aber sehr spekulativ, das Wörtchen "irrevocable" wird da ja nicht ohne Grund stehen. Ich sage mal, dass ich das Risiko als Content Creator zumindest nicht eingehen würde, zumal angesichts der Aussage, dann gegen einen fetten Spielzeug-Konzern vor Gericht ziehen zu müssen.

Camo

  • Gast
Sorry, aber die Lesart erschließt sich mir überhaupt nicht. Da steht:

For any purpose - also auch Actionfigguren.

Irrevocable - also unwiderruflich, egal, ob du selbst weiter die 1.1 nutzt.

Du wirfst die Rechte durcheinander, die WotC dem Lizenzenehmer geben, und die, die sie von ihnen fordern.

EDIT: Noch mal zur Verdeutlichung: Es geht hier nicht um OGL-Inhalte, sondern um "the new and original content you create."

Ja, ist mir klar.
Ich sehe aber auch den Part hier:
Zitat
B. Works Covered. This license only applies to materials You create for use in or as roleplaying games and as game
supplements and only as printed media and static electronic files such as epubs or pdfs. It does not allow the distribution
of any other form of media. And does not apply to creation of anything else.

Zumal sie ja auch selbst sagen, dass alles außer Buch und PDF eine eigene Lizenz erfordert. Würde ich jetzt nicht automatisch als gegeben annehmen, dass sie damit dann z.B. Actionfiguren machen könnten.

Offline Skaeg

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Das ist aber sehr spekulativ, das Wörtchen "irrevocable" wird da ja nicht ohne Grund stehen. Ich sage mal, dass ich das Risiko als Content Creator zumindest nicht eingehen würde, zumal angesichts der Aussage, dann gegen einen fetten Spielzeug-Konzern vor Gericht ziehen zu müssen.
Ich habe es oben zitiert: Sie haben eigens hineingeschrieben, damit es auch keine Mißverständnisse gibt, dass die Sektion XII, in der sie diese "irrevocable License" erhalten, auch nach der Beendigung der Lizenzvereinbarung weiter gilt.

Achamanian

  • Gast
Ich sehe aber auch den Part hier:
Zumal sie ja auch selbst sagen, dass alles außer Buch und PDF eine eigene Lizenz erfordert. Würde ich jetzt nicht automatisch als gegeben annehmen, dass sie damit dann z.B. Actionfiguren machen könnten.

Abert da geht es um "materials you create" - d.h. als Lizenznehmer darfst du nur RPG-Material im engeren Sinne produzieren. Aber WotC darf mit dem Kram dann wiederum machen, was es will (for all purposes).

Achamanian

  • Gast
Ich habe es oben zitiert: Sie haben eigens hineingeschrieben, damit es auch keine Mißverständnisse gibt, dass die Sektion XII, in der sie diese "irrevocable License" erhalten, auch nach der Beendigung der Lizenzvereinbarung weiter gilt.

Danke, das habe ich erst jetzt gesehen. Damit ist zumindest die Intention eindeutig: WotC finden, dass sie auch das Recht haben, deine Inhalte weiter zu verwenden, wenn du die Lizenzvereinbarung aufkündigst.