Autor Thema: Archiv zu OGL, ORC, SRD und anderen Lizenzfragen rund um die OGL  (Gelesen 42661 mal)

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Offline Skaeg

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Sie KÖNNEN übernehmen, wenn eine Klage gegen den Lizenznehmer IN VERBINDUNG mit einem lizensierten Werk ist und man sich NICHT verteidigt.
Auch das hast du falsch gelesen:

B. If a claim is raised against You in connection with a Licensed Work, and You aren’t defending such a claim to Our satisfaction, We have the right, but not the obligation, to take over the defense of that claim against You. If We do so, You will reimburse Us for Our costs and expenses related to that defense.

Also nicht: Wenn du dich nicht verteidigst. Sondern: Wenn du dich nicht zu ihrer Zufriedenheit verteidigst. 

Achamanian

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Danke!
Nicht nur ein gängigeres Konzept, hier kannst du die Urheberschaft gar nicht abgeben. Du kannst nur Verwertungsrechte weitergeben. In den USA kann tatsächlich die Urheberschaft übertragen werden.

Ja, genau deshalb muss man ja auch zwischen Urheberrechten und Copyright differenzieren. Sobald man das in einen Topf wirft, gibt es nur Chaos, und hier geht es ja "nur" um Copyright.
Ob und wie da ggf. deutsches und US-Recht interagieren können, kapiere ich nicht. Bin aber eben auch nur von der Urheber-Seite mit der ganzen Sach befasst ...

Camo

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Kein Problem, auch mir geht manchmal die Hutschnur hoch. Hauptsache, sie kommt wieder runter.

Ich habe verstanden, die Nennung von Tanes Namen ist eine Sache der Urheberrechts, nicht der Lizenz.  :d

Abgesehen davon habe ich verstanden, dass Szenario a) (XB) und Szenario a,neu) (XA) sich genau so wie beschrieben abspielen können. Sowohl unter der 1.0a als auch unter der 1.1.

Richtig?

Nein. Die OGL 1.0a gab WotC keinerlei Lizenz, die Werke der Lizenznutzer selbst zu nutzen. Das kommt jetzt erst neu mit der 1.1 dazu.
Wobei ich "Content entreißen" so nicht sehe, ehrlich gesagt. Denn ich bin mir recht sicher, dass die Grundlage für die WotC erteilte Lizenz weg ist, wenn einem die OGL 1.1 entzogen wird oder man sie für sich beendet. Das ist also IMMER eine valide Option, um das zu verhindern. Ein Entzug würde voraussetzen, dass man keine Gegenmaßnahmen ergreifen könnte.
Wobei WotC selbstverständlich etwas ähnliches (das keine Rechte verletzt) schaffen könnten und damit den ganzen Lizenzkrams gar nicht bräuchten. Aber das wäre dann wirklich ein Gedankenspiel und etwas, wo dann Gerichte schauen müssten, ob das zu nah dran wäre oder nicht, ist also nicht ganz risikolos. Da spielt nicht nur das Urhebrrecht hinein, sondern der ganze Komplex um geistiges Eigentum (Intellectual Property, kurz IP im Englischen), was dann wirklich komplex wird.

Offline Skaeg

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Modifizieren: aus jeglichen Gründen, mit 30 Tage "Vorwarnzeit"
Nein, auch beenden. Das steht explizit so da, das ist - wenn man ihre Kommentare liest, die nämlich glasklar auch sagen, dass sie die dir Lizenz auch wegnehmen, wenn dein Content gegen den "Geist von D&D" verstößt - ihre Intention, das interpretiert wirklich jeder Fachkundige, der sich bisher dazu geäußert hat, so. Du bist tatsächlich die einzige Person, die ich in der bisherigen Diskussion über OGL 1.1 getroffen habe, die es anders interpretiert. Da gehe ich eher davon aus, dass du dich irrst als buchstäblich jeder andere.

Es spielt technisch gesehen nicht die geringste Rolle, da das Modifizieren wie gesagt auch so ausfallen kann, dass sie die Beendigung der Lizenz für Lizenznehmer X zum Datum Y reinschreiben.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 16:26 von Skaeg »

Achamanian

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Wobei ich "Content entreißen" so nicht sehe, ehrlich gesagt. Denn ich bin mir recht sicher, dass die Grundlage für die WotC erteilte Lizenz weg ist, wenn einem die OGL 1.1 entzogen wird oder man sie für sich beendet. Das ist also IMMER eine valide Option, um das zu verhindern.

Dem steht aber das "irrevocable" in dem Passus entgegen. Genau das ist doch das Wörtchen, das heißen soll: "Nein, diese Lizenz kannst du NIE wieder jemandem entziehen!"

Camo

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Ich kapier jetzt langsam nicht mehr, ob ich es kapiere, aber ich sehe den gewaltigen Unterschied darin:

Die alte OGL hat es dir ermöglicht, Open Gaming Content in deinem Werk auszuweisen, den dann wieder Dritte (und natürlich auch WotC) verwenden dürfen.

Die neue Lizenz fordert aber, dass du WotC eine unwiderrufliche Lizenz dafür gibst, ALLE Inhalte in deinem unter der Lizenz veröffentlichten Werk nach Gutdünken und unentgeltlich zu verwenden. Du publizierst also dein "Realm of Ta'Ne'Lorn"-Heartbraker-Setting, und WotC findet es geil, macht eine REihe fetter Sourcebooks daraus (unter Verwendung deines Originaltexts), lizensiert eine Netflix-Serie, bringt Actionfiguren raus ... und du kriegst nix außer dem Recht, in Konkurrenz dazu deine IP selbst zu vermarkten. Viel Glück.

Nope.

Die ALTE Lizenz ermöglichte es den Lizenznehmern, die freien Inhalte des SRD von WotC zu nutzen... sie ermöglichte es aber weder WotC noch anderen Lizenznehmern, das WErk eines Lizenznehmers zu nutzen.

Die NEUE Lizenz ermöglicht  es den Lizenznehmern, die freien Inhalte des SRD von WotC zu nutzen... sie ermöglicht es aber AUCH WotC, das Werk deses Lizenznehmers zu nutzen. Also im Kern darf WotC das, was der Lizenznehmer auch darf... das WErk des Lizenznehmers darf von WotC genutzt werden im Rahmen einer Lizenz. Die - zumindest meiner Lesart nach) dann endet, wenn dem Lizenznehmer die OGL 1.1 entzogen wird oder er sich entscheidet, die Nutzung zu beenden, damit fällt die Grundlage dieser WotC gewährten Lizenz ja weg.

Und das mit den Actionfiguren etc. würde ich auch nicht so glauben... da ja EXPLIZIT in der OGL 1.1 drin steht, dass sie nur auf gedruckte Bücher und PDFs Anwendung findet. Damit dürfte dann auch die gewährte Lizenz nicht für Actionfiguren genutzt werden. WAS aber dadurch möglich ist... der unsägliche Thane hat eine coole Stadt mit ebenso coolen NSCs entworfen... die kann dann in den offiziellen Canon übernommen werden und z.B. in einem zukünftigen Abenteuer erwähnt werden.... ohne Entlohnung, aber unter voller Angabe des Urhebers. Einige sind ja der Meinung, Erwähnung wäre für Künstler ausreichend, die werden damit ja bekannt... anderen ist es nicht genug, das muss jeder selbst wissen und entscheiden.

Offline Skaeg

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Dem steht aber das "irrevocable" in dem Passus entgegen. Genau das ist doch das Wörtchen, das heißen soll: "Nein, diese Lizenz kannst du NIE wieder jemandem entziehen!"
Korrekt. Für den Fall, das daran was unklar sein sollte, haben sie es ja extra reingeschrieben:

Termination
[...]
ii. Your obligation to pay royalties survives the termination of the agreement. So do the following provisions: Sections III, VII, and IX-XIII.

[...]
XII. OTHER PRODUCTS.
[...]
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose

P.S.: Die Passi für die "Non-Commercial"-Variante sagen mit angepasster Nummerierung exakt dasselbe.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 16:32 von Skaeg »

Achamanian

  • Gast
Nope.

Die ALTE Lizenz ermöglichte es den Lizenznehmern, die freien Inhalte des SRD von WotC zu nutzen... sie ermöglichte es aber weder WotC noch anderen Lizenznehmern, das WErk eines Lizenznehmers zu nutzen.

Die NEUE Lizenz ermöglicht  es den Lizenznehmern, die freien Inhalte des SRD von WotC zu nutzen... sie ermöglicht es aber AUCH WotC, das Werk deses Lizenznehmers zu nutzen. Also im Kern darf WotC das, was der Lizenznehmer auch darf... das WErk des Lizenznehmers darf von WotC genutzt werden im Rahmen einer Lizenz. Die - zumindest meiner Lesart nach) dann endet, wenn dem Lizenznehmer die OGL 1.1 entzogen wird oder er sich entscheidet, die Nutzung zu beenden, damit fällt die Grundlage dieser WotC gewährten Lizenz ja weg.

Und das mit den Actionfiguren etc. würde ich auch nicht so glauben... da ja EXPLIZIT in der OGL 1.1 drin steht, dass sie nur auf gedruckte Bücher und PDFs Anwendung findet. Damit dürfte dann auch die gewährte Lizenz nicht für Actionfiguren genutzt werden. WAS aber dadurch möglich ist... der unsägliche Thane hat eine coole Stadt mit ebenso coolen NSCs entworfen... die kann dann in den offiziellen Canon übernommen werden und z.B. in einem zukünftigen Abenteuer erwähnt werden.... ohne Entlohnung, aber unter voller Angabe des Urhebers. Einige sind ja der Meinung, Erwähnung wäre für Künstler ausreichend, die werden damit ja bekannt... anderen ist es nicht genug, das muss jeder selbst wissen und entscheiden.

Sorry, aber die Lesart erschließt sich mir überhaupt nicht. Da steht:

Zitat
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable,
worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose

For any purpose - also auch Actionfigguren.

Irrevocable - also unwiderruflich, egal, ob du selbst weiter die 1.1 nutzt.

Du wirfst die Rechte durcheinander, die WotC dem Lizenzenehmer geben, und die, die sie von ihnen fordern.

EDIT: Noch mal zur Verdeutlichung: Es geht hier nicht um OGL-Inhalte, sondern um "the new and original content you create."

Camo

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Dem steht aber das "irrevocable" in dem Passus entgegen. Genau das ist doch das Wörtchen, das heißen soll: "Nein, diese Lizenz kannst du NIE wieder jemandem entziehen!"

Würde ich nicht so sehen, aber müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Wobei ich da tatsächlich durch den Wegfall der Grundlage der Gewährung einen Grund sehe, dass diese Lizenz dann auch mit terminiert wird.
Zitat
ii. You may terminate this agreement at any time by (1) ceasing all distribution of all Your Licensed Works, or by ceasing all sales of all Your Licensed Works and making such works available for free under a license with terms equivalent to those in the OGL: Non-Commercial; and (2) providing Us with written notice

"Terminate this agreement" beinhaltet damit schon die gewährte Lizenz, denke ich. Aber sollte dann auch ein Gericht klären können.

Achamanian

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"Terminate this agreement" beinhaltet damit schon die gewährte Lizenz, denke ich. Aber sollte dann auch ein Gericht klären können.

Das ist aber sehr spekulativ, das Wörtchen "irrevocable" wird da ja nicht ohne Grund stehen. Ich sage mal, dass ich das Risiko als Content Creator zumindest nicht eingehen würde, zumal angesichts der Aussage, dann gegen einen fetten Spielzeug-Konzern vor Gericht ziehen zu müssen.

Camo

  • Gast
Sorry, aber die Lesart erschließt sich mir überhaupt nicht. Da steht:

For any purpose - also auch Actionfigguren.

Irrevocable - also unwiderruflich, egal, ob du selbst weiter die 1.1 nutzt.

Du wirfst die Rechte durcheinander, die WotC dem Lizenzenehmer geben, und die, die sie von ihnen fordern.

EDIT: Noch mal zur Verdeutlichung: Es geht hier nicht um OGL-Inhalte, sondern um "the new and original content you create."

Ja, ist mir klar.
Ich sehe aber auch den Part hier:
Zitat
B. Works Covered. This license only applies to materials You create for use in or as roleplaying games and as game
supplements and only as printed media and static electronic files such as epubs or pdfs. It does not allow the distribution
of any other form of media. And does not apply to creation of anything else.

Zumal sie ja auch selbst sagen, dass alles außer Buch und PDF eine eigene Lizenz erfordert. Würde ich jetzt nicht automatisch als gegeben annehmen, dass sie damit dann z.B. Actionfiguren machen könnten.

Offline Skaeg

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Das ist aber sehr spekulativ, das Wörtchen "irrevocable" wird da ja nicht ohne Grund stehen. Ich sage mal, dass ich das Risiko als Content Creator zumindest nicht eingehen würde, zumal angesichts der Aussage, dann gegen einen fetten Spielzeug-Konzern vor Gericht ziehen zu müssen.
Ich habe es oben zitiert: Sie haben eigens hineingeschrieben, damit es auch keine Mißverständnisse gibt, dass die Sektion XII, in der sie diese "irrevocable License" erhalten, auch nach der Beendigung der Lizenzvereinbarung weiter gilt.

Achamanian

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Ich sehe aber auch den Part hier:
Zumal sie ja auch selbst sagen, dass alles außer Buch und PDF eine eigene Lizenz erfordert. Würde ich jetzt nicht automatisch als gegeben annehmen, dass sie damit dann z.B. Actionfiguren machen könnten.

Abert da geht es um "materials you create" - d.h. als Lizenznehmer darfst du nur RPG-Material im engeren Sinne produzieren. Aber WotC darf mit dem Kram dann wiederum machen, was es will (for all purposes).

Achamanian

  • Gast
Ich habe es oben zitiert: Sie haben eigens hineingeschrieben, damit es auch keine Mißverständnisse gibt, dass die Sektion XII, in der sie diese "irrevocable License" erhalten, auch nach der Beendigung der Lizenzvereinbarung weiter gilt.

Danke, das habe ich erst jetzt gesehen. Damit ist zumindest die Intention eindeutig: WotC finden, dass sie auch das Recht haben, deine Inhalte weiter zu verwenden, wenn du die Lizenzvereinbarung aufkündigst.

Offline Skaeg

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Ich sehe aber auch den Part hier:
Das bezieht sich nur auf Werke, die der Lizenznehmer erstellt:

This license only applies to materials You create for use in or as roleplaying games and as game supplements and only as printed media and static electronic files such as epubs or pdfs.

Es bindet Wizards nicht im Geringsten.

Mal unter uns Pastorentöchtern: Was soll das hier? Die OGL 1.1 ist besserer Straßenraub, das ist für jeden mir bekannten Rollenspieler, der sich damit beschäftigt, außer anscheinend für dich, offensichtlich. Und nachdem du zuvor noch argumentiert hast, dass WotC Rechte haben, die nirgendwo stehen und nur aufgrund windiger Interpretationen zusammenkonstruiert werden könnten (De-Authorization), argumentierst du jetzt, dass sie Rechte nicht haben, die explizit und mit nichts zu wünschen übrig lassender Eindeutigkeit in der geleakten OGL 1.1 drinstehen. Warum?

Offline Rorschachhamster

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Zitat
You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose
Das ist der Passus der von allen 3PP als unannehmbar, unter anderem, angesagt wird. Das bedeutet nämlich IRREVOCABLE. Die Lizenz, die du denen gibst ist irrevocable, deine können sie mit 30 Tagen jederzeit beenden. Und deine IP behalten und weiter Kasse machen.  :cthulhu_smiley:

Edit: roll for combat macht einen Stream auf Youtube, wo sie live das Statement von den Wotcies anschauen. Fängt inner dreiviertel Stunde an.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 19:48 von Rorschachhamster »
Rorschachhamster
DMG Pg. 81 " The mechanics of combat or the details of the injury caused by some horrible weapon are not the key to heroic fantasy and adventure games. It is the character, how he or she becomes involved in the combat, how he or she somehow escapes — or fails to escape — the mortal threat which is important to the enjoyment and longevity of the game."

Offline Zed

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Hauptautor der OGL 1.0 Ryan Dancey hat eben eine Petition an Hasbro auf change.org gestellt, dass sie die 1.0a weiter gelten lassen sollen.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 20:03 von Zed »

Offline Sphinx

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Luke Hart vom DM Lair meinte in seinem Stream, er kann noch nichts verraten, da er nicht was was er sagen darf und was nicht. Aber das es wohl auch eine Bewegung von wie er sagt "großen Namen" der Branche gibt die Gemeinsam eine richtige OGL erschaffen wollen. Welches System es dann wird ist noch nicht klar, aber eben das da richtig Finanzielle und Manpower dahinter steht.
Und natürlich das das ganze dann wohl auch wirklich nicht wiederrufbar ist.

Offline Skaeg

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Da bin ich mal ehrlich gespannt.

Ich sehe allerdings kaum, wie sie den Schaden, den sie bei der Fanbase angerichtet haben, wieder wettmachen können. Und die Fanbase ist für D&D alles. Klar kann man jetzt sagen "Casuals juckt das nicht". Stimmt. Aber Casuals kaufen auch nicht regalmeterweise Bücher. Casuals haben keine bezahlten Subscriptions bei D&D Beyond.

Vielleicht mit einem "Mea Culpa", einer Klarstellung (egal ob wahr oder unwahr), dass die übelsten Auswirkungen der OGL 1.1 nicht beabsichtigt waren und dann einer Art "Friedenskonferenz", wo sie sich mit 3PP und ausgewählten Community-Vertretern zusammensetzen und eine neue Lizenz ausarbeiten, die den Wunsch nach mehr Kontrolle für 6E befriedigt, aber nicht die 1.0a zurückzunehmen versucht und auch ansonsten nicht so wirkt, als ob sie von Sauron geschrieben wurde.

Offline Rorschachhamster

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Luke Hart vom DM Lair meinte in seinem Stream, er kann noch nichts verraten, da er nicht was was er sagen darf und was nicht. Aber das es wohl auch eine Bewegung von wie er sagt "großen Namen" der Branche gibt die Gemeinsam eine richtige OGL erschaffen wollen. Welches System es dann wird ist noch nicht klar, aber eben das da richtig Finanzielle und Manpower dahinter steht.
Und natürlich das das ganze dann wohl auch wirklich nicht wiederrufbar ist.
Das ist das Ding, die können dann grundsätzlich mit D&D-Kompatible Sachen zergen, selbst wenn die Fanboys bei Hasbro bleiben (WotC ist tot, die sind nur noch Wurmfortsatz und Name). Und sind damit selbst falls D&D nicht vor die Hunde geht (worauf ich hoffe) nicht viel schlechter dran als vorher. Problematisch ist halt die Übergangszeit. Aber das kommt so oder so, der OGL 1.0, selbst wenn Hasbro die jetzt großzügig am Leben läßt, traut keiner mehr.  :D
Rorschachhamster
DMG Pg. 81 " The mechanics of combat or the details of the injury caused by some horrible weapon are not the key to heroic fantasy and adventure games. It is the character, how he or she becomes involved in the combat, how he or she somehow escapes — or fails to escape — the mortal threat which is important to the enjoyment and longevity of the game."

Offline Zed

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@Camo
Ich finde es schwierig, im Gespräch weiterzukommen. Ich möchte Beschreibung und Wertung gerne voneinander trennen.

In dem Szenario a) beschreibe ich, wie der Freelancer Tane und WotC dasselbe Material rausbringen, Tane hat's als 1.1-Content erfunden, die WotC bringen dieses Material ebenfalls raus, online und offline.

Wenn ich Dich frage, ob das Szenario so unter der 1.1 denkbar ist, antwortest Du mit Deiner Bewertung: "Wobei ich "Content entreißen" so nicht sehe, ehrlich gesagt. Denn ich bin mir recht sicher, dass die Grundlage für die WotC erteilte Lizenz weg ist, wenn einem die OGL 1.1 entzogen wird oder man sie für sich beendet."

Können wir die Bewertung, ob es "entreißen" ist oder nicht hinten anstellen?

Jetzt, wo ich in dem Szenario die Sache mit der Namensnennung rausgenommen habe, ist die Beschreibung so denkbar?

Offline CAA

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Bezüglich der Casuals: Ich habe noch nie mit jemandem am Tisch gespielt, der in irgend ner Form in Forum/Twitter/Facebook/Discord aktiv war. Dass hat die aber nicht dran gehindert, mehrere Meter Regelwerke, Abenteuer, etc. zu haben.

Wir sind hier im Internet eine Minderheit, auch wenn es nicht mehr 1985 ist. Die Mehrheit wird nichtmal wissen dass es ne OGL gibt, weil se einfach nur ihr lieblings-System spielen und damit glücklich sind.
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 20:16 von CAA »

Offline sma

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Ich sehe allerdings kaum, wie sie den Schaden, den sie bei der Fanbase angerichtet haben, wieder wettmachen können.
Zeit heilt alle Wunden…

Aber ich persönlich finde schon, dass (angenommen, dass die OGL 1.1 echt ist) man sich an das "lawful evil" Alignment von WotC erinnern sollte.

Zitat
Casuals haben keine bezahlten Subscriptions bei D&D Beyond.
Ich sah zufällig gerade, dass Ginny Di ihren 126k Twitter-Followern mitgeteilt hat, dass sie gerade ihre Subscription gekündigt hat. Das könnte also schon Kreise ziehen und für WotC spürbar sein. Würde mir gefallen.

Zitat
Art "Friedenskonferenz", wo sie sich mit 3PP und ausgewählten Community-Vertretern zusammensetzen und eine neue Lizenz ausarbeiten, die den Wunsch nach mehr Kontrolle für 6E befriedigt, aber nicht die 1.0a zurückzunehmen versucht
Könnte funktionieren. Allerdings würde ich als 3PP sehr sehr skeptisch sein und lieber Zeit und Geld einen offenen und wasserdichten OGL-Nachfolger (der Anwalt der ursprünglichen OGL hat bereits erklärt, dass er dazu bereit wäre) stecken, der dann Grundlage eines Community-SRD wird (Kobold Press schwenkte hierfür ja schon die schwarze Flagge).

Offline Rorschachhamster

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Wir sind hier im Internet eine Minderheit, auch wenn es nicht mehr 1985 ist. Die Mehrheit wird nichtmal wissen dass es ne OGL gibt, weil se einfach nur ihr lieblings-System spielen und damit glücklich sind.
Ich glaube, das hat sich kürzlich geändert. Weißt du wo die Casuals gucken, wenn sie Hilfe brauchen? Youtube-Videos...  ;D
Rorschachhamster
DMG Pg. 81 " The mechanics of combat or the details of the injury caused by some horrible weapon are not the key to heroic fantasy and adventure games. It is the character, how he or she becomes involved in the combat, how he or she somehow escapes — or fails to escape — the mortal threat which is important to the enjoyment and longevity of the game."

Offline Drakon

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Bevor ein offizielles Statement von WotC kommt, wer spielt mit Bingo:
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