Autor Thema: Archiv zu OGL, ORC, SRD und anderen Lizenzfragen rund um die OGL  (Gelesen 42663 mal)

0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Sphinx

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.071
  • Username: Sphinx
Aber... nur mal als Denkanregung... ihr regt euch auf, dass WotC Dinge einbaut, um das beenden zu können... unterstellt dieser Firma aber gleichzeitig die wüstesten Dinge... ernsthaft? ICH kann WotC verstehen, dass sie da einen Not-Aus einbauen... viel zu gut sogar, so toxisch wie das gerade ist würde ICH mich auch absichern. *kopfschüttel*

Ok dann ernst gemeinte Frage. Wo hat WOTC bis jetzt unter der alten OGL gelitten? Hat jemand die Marke DnD in den Dreck gezogen? Hat jemand auch nur 1% vom Umsatz von WOTC erreicht? Gegen welchen schaden wollen sie sich absichern?

Ich glaube, du beginnst zu verstehen, wie Wirtschaft funktioniert, wie man eine IP schützt... nur weiter so.

Wenn ich das nicht falsch sehe ist die IP doch bereits geschützt. Ich kann selbst wenn ich OGL nutze nicht einfach so tun als wäre es ein offizielles Produkt. Die Marke ist definitiv geschützt und keiner kann einfach was damit machen ohne das WOTC es erlaubt. Und ja sie müssen ihre Marke natürlich schützten, wenn ich ein 5e Players Handbook rausbringe, werde ich sehr schnell was von deren Anwälten hören egal ob OGL oder nicht.

Offline Psycho-Dad

  • Ulkbeitrag
  • Mythos
  • ********
  • Beiträge: 8.864
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: psycho-dad
Chaosium unterstützt nach allem was ich sah die ORC, nutzt sie aber nicht. Das ist nämlich der Knackpunkt, nicht jeder Unterstützer wird sie auch nutzen. Warum auch, es weiß ja noch niemand, was da genau drinsteht. Eine Festlegung ist also extrem verfrüht und könnte sogar gefährlich sein.

Ich knall mal mein Verständniss dazu raus, und würde gerne wissen, wie sehr ich das alles falsch verstehe;

Spielregeln sind  == Beethovens 9te Symphonie. Gemeinfrei und nicht (mehr) vom Urheberrecht beleckt.
Ein Notenbuch ist aber trotzdem Urheberrechtlich geschützt, selbst wenn es "nur" die 9te Symphonie abbildet.
Praktische ausführungen (z.B. eine spezifische Aufführung der 9ten durch das Royal Symphonic Orchestra London) sind sowieso unter Copyright.
Das fürt zu einem "Henne-Ei" -Problem;
Du kannst und darfst Beethovens 9te benutzen wie du willst ohne irgendwen nach einer Lizenz fragen zu müssen, da niemand jemals ein praktikables Urheberrecht darauf anmelden -kann-.
ABER;
Notenbücher, die die 9te Symphonie in Noten ausdrücken, können sehr wohl Urheberrechtlich geschützt sein.

d.h.;
Wenn du die 9te Symphine in Noten abbildest, dann wird das zwangsläufig aussehen wie das Urheberrechtlich geschütztes Werk eines Notenbuchverlegers.
Und die 9te Symphonie kann man halt nur so weit Verändern bevor es nicht mehr die 9te Symphonie ist (und dann kann einem das Copyright für die 9 auch egal sein).
Du kannst nicht beweisen, das du nicht einfach nur Abgeschrieben hast.
Der Verleger kann nicht beweisen, das du einfach nach Gehör abgeschrieben hast.
Das ist als rechtsgrundlage extrem wackelig und vermutlich von Lust und Laune des Richters, der den Kack entscheiden muss, abhängig.

Wenn jetzt ein Notenbuchpublisher kommt und eine stark abgespeckte Version der 9ten in Notenbuchform anbieted und sagt
"Hier. Benutzt das. Wir Verklagen euch nicht, wenn ihr explizit das oder erkennbare abwandlungen davon benutzt. Unterschreibt hier mal kurz diese Vereinbarung, das ihr bestimmte sachen NICHT nutzt, dann sind wir Tuti."
Dann ist die 9 immer noch gemeinfrei, aber du hast Zugriff auf ein frei verfügbares Notenbuch, in dem die 9 fix und fertig drinsteht.

Die Limitierungen sind Teilweise überflüßig ("Du darfst nicht unsere Videos, wie man die 9te richtig dirigiert, benutzen" - Durfte man auch ohne die Vereinbarung nicht, aber OK...) und Teilweise übergriffig ( "Du darfst nicht im 3ten Akt den Choral auf gesattelten Schweinen einreiten lassen, weil das halt "Unser Ding" ist." - Ohne die Vereinbarung hätte man das u.U. gedurft, wäre aber direkt wieder beim "Henne-Ei problem") Aber im großen und ganzen hat man jetzt ein stück Rechtssicherheit.

Wenn wir jetzt setzen;
Spielregeln == Beethovens 9te
SRD == Abgespecktes Notenbuch
D&D5 == DVD-Aufzeichnung einer Live-Darstellung von Beethovens 9ter
OGL == Bedingungen, nach denen man das (Urheberrechtlich geschützte) abgespeckte Notenbuch benutzen darf, in dem ein gemeinfreies Werk abgebildet ist.

Dann dreht sich der ganze OGL-Ärger also momentan darum, wie "übergriffig" die neuen Vertragsbedingungen der OGL sind.

Hab ich das richtig Verstanden?
« Letzte Änderung: 20.01.2023 | 17:27 von Psycho-Dad »

Camo

  • Gast
Sag mal, besteht eigentlich irgendeine Chance, dass du endlich mit diesem herablassenden Tonfall hier aufhörst? Ganz ehrlich, damit bringst du doch nur alle in Abwehrhaltung, genauso wie mit deinem ständig wiederholten *seufz*, weil alle es nicht kapieren ... ich meine, ich verstehe den Wunsch, klüger als alle anderen zu sein und das raushängen zu lassen. Aber erstens heißt der Wunsch allein nicht, dass man auch zwangsläufig klüger ist, und zweitens: Selbst wenn man klüger ist, macht man sich keine Freunde, indem man den anderen in jedem zweiten Satz aufs Butterbrot schmiert, wie unglaublich minderbemittelt sie sind. Das ist keine kluge Kommunikationsstrategie.
Ehrlich mal.

Klar besteht die Chance... wenn hier tatsächlich real diskutiert wird. Das sehe ich oftmals hier nicht... gerade wenn WotC egal was sie tun nur das Böseste unterstellt wird... auch wenn das teilweise NOCH so weit hergeholt ist. Und davon kommt hier ganz viel ans Licht, ehrlich gesagt.

Und ja, takti der blonde?, Wirtschaft funktioniert so, wie die Leute das gestalten. Aber die wenigsten hier sind unter denjenigen zu finden, die auch nur irgendwas an der Wirtschaft gestalten... dafür kommen aber sehr erstaunliche "Forderungen" zutage... D&D soll gemeinfrei werden, oder einer anderen Firma übergeben werden... das kann niemand wirklich ernst meinen... und trotzdem wurde das ernst gemeint. Und dann wird mir mein Tonfall vorgeworfen? Ernsthaft? Um mal ganz kurz ernsthaft zu werden und den Sarkasmus zu dämpfen... KLUGE Kommunikationsstrategien bedingen eine kluge Kommunikation auf beiden Seiten. Das ständige Ausführen, was WotC alles "bestimmt" tun wird, fällt da NICHT drunter. Wenn ihr ernsthaft werdet, dann werde ich es auch. Die Notwendigkeit, vom Sarkasmus abzulassen, sehe ich aber ehrlich gesagt nicht. Was andererseits auch schade ist.

Offline Wisdom-of-Wombats

  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 6.196
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Murder-of-Crows
Und "Scheiße" ist die 1.2 nicht... nur wenn man das so sehen will. Ich würde aber mal denken, das ist das beste Angebot, dass sie machen werden. Wenn die Community weitermacht, könnten sie das gute Angebot wieder zurückziehen... die 1.2 zeigt deutlich, dass es keine ängstliche Reaktion ist, sondern wohlbedacht. Und "zerstört" hätte es dann realistisch gesehen nicht Wizards, sondern die Community.

Die Community der Publisher sind sich ziemlich einig. Paizo hat nur einen Teil der Namen veröffentlicht. Laut Webseite haben sich 1.500 Verlage der ORC angeschlossen. Gut darunter sind auch 1-Personen Firmen. Aber fast alles was außer WotC Rang und Namen hat, ist mit dabei. Das Angebot der OGL 1.2, das gerade heiß rauf und runter diskutiert wird, ist praktisch überflüssig. Niemand wird sie nutzen.

Die ORC kommt, Paizo stellt Starfinder und Pathfinder 2 unter ORC. Dann ist der Käse gebissen, weil sich fast alle Inhalte für D&D-kompatible Spiele dann aus der PF2 SRD ableiten lassen.

WotC hat im Bereich "Open Gaming" fertig.
Spiele regelmäßig: Dungeons & Dragons 5e (Call of the Netherdeep und eine Homebrew-Kampagne)
Leite regelmäßig: Dungeons & Dragons 5e
Leite manchmal: Dragonbane, Liminal, Old Gods of Appalachia
Bereite vor: Dungeons & Dragons 5e

Offline sma

  • Hero
  • *****
  • a.k.a. eibaan
  • Beiträge: 1.400
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: sma
OK, du möchtest nicht mehr ernsthaft diskutieren
Mit dir ehrlich gesagt nicht. Ich schreibe das hier für die anderen. Was du als Drohkulisse abtust halte ich für das nächste mögliche Schlupfloch das jemand nutzt, der ein 23 Jahre bestehendes Abkommen mit einem juristischen Trick aufkündigen will, weil sich seit dem Erstellen dieser Lizenz die US-Rechtspraxis geändert hat. Wenn das Verhalten von WotC eines gezeigt hat, dass man zukünftig jedes Wort von denen zweimal auf die Goldwaage legen muss.

Camo

  • Gast
Ok dann ernst gemeinte Frage. Wo hat WOTC bis jetzt unter der alten OGL gelitten? Hat jemand die Marke DnD in den Dreck gezogen? Hat jemand auch nur 1% vom Umsatz von WOTC erreicht? Gegen welchen schaden wollen sie sich absichern?

Wenn ich das nicht falsch sehe ist die IP doch bereits geschützt. Ich kann selbst wenn ich OGL nutze nicht einfach so tun als wäre es ein offizielles Produkt. Die Marke ist definitiv geschützt und keiner kann einfach was damit machen ohne das WOTC es erlaubt. Und ja sie müssen ihre Marke natürlich schützten, wenn ich ein 5e Players Handbook rausbringe, werde ich sehr schnell was von deren Anwälten hören egal ob OGL oder nicht.

Ernst gemeinte Antwort: Eine derartige Klausel ist eigentlich in JEDER Lizenz drin und wie man hört, soll auch die vielgelobte ORC einen derartigen Passus enthalten. Wenn das also "nicht akzeptabel" ist... verabschiedet euch JETZT schon von der ORC.
Das ist ein KANN... kein "wird auf jeden Fall passieren"... auch wenn das von nicht wenigen hier so dargestellt wird. Das ist auch irrelevant, ob das schon eingetreten ist, es ist heute Standard... so wie es Standard ist, bei sowas das Wörtchen "irrevocable" beizufügen. Und da es Standard ist... wäre vielleicht die Frage angebracht, warum nur WotC diese Vorwürfe verdient, andere aber - trotz einer derartigen angedachten Passage - dafür gefeiert werden? ;)

Und ja, die IP ist bereits geschützt... ABER die Lizenz würde trotz eines - wenn wir mal den schlimmsten Fall annehmen möchten - von WotC gewonnenen Gerichtsverfahrens noch gültig... und damit könnte das weiter mit der IP in Zusammenhang gebracht werden... WEIL die Lizenz sagt, dass man damit "ewig" publizieren" kann. DESWEGEN gibt es en Passus, der dann die Lizenz beendet. Simpel.

Offline Horadan

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 341
  • Username: Horadan
Mit dir ehrlich gesagt nicht. Ich schreibe das hier für die anderen. Was du als Drohkulisse abtust halte ich für das nächste mögliche Schlupfloch das jemand nutzt, der ein 23 Jahre bestehendes Abkommen mit einem juristischen Trick aufkündigen will, weil sich seit dem Erstellen dieser Lizenz die US-Rechtspraxis geändert hat. Wenn das Verhalten von WotC eines gezeigt hat, dass man zukünftig jedes Wort von denen zweimal auf die Goldwaage legen muss.
Das sehe ich ganz genauso.

Camo

  • Gast
Ich knall mal mein Verständniss dazu raus, und würde gerne wissen, wie sehr ich das alles falsch verstehe;

Spielregeln sind  == Beethovens 9te Symphonie. Gemeinfrei und nicht (mehr) vom Urheberrecht beleckt.
Ein Notenbuch ist aber trotzdem Urheberrechtlich geschützt, selbst wenn es "nur" die 9te Symphonie abbildet.
Praktische ausführungen (z.B. eine spezifische Aufführung der 9ten durch das Royal Symphonic Orchestra London) sind sowieso unter Copyright.
Das fürt zu einem "Henne-Ei" -Problem;
Du kannst und darfst Beethovens 9te benutzen wie du willst ohne irgendwen nach einer Lizenz fragen zu müssen, da niemand jemals ein praktikables Urheberrecht darauf anmelden -kann-.
ABER;
Notenbücher, die die 9te Symphonie in Noten ausdrücken, können sehr wohl Urheberrechtlich geschützt sein.

d.h.;
Wenn du die 9te Symphine in Noten abbildest, dann wird das zwangsläufig aussehen wie das Urheberrechtlich geschütztes Werk eines Notenbuchverlegers.
Und die 9te Symphonie kann man halt nur so weit Verändern bevor es nicht mehr die 9te Symphonie ist (und dann kann einem das Copyright für die 9 auch egal sein).
Du kannst nicht beweisen, das du nicht einfach nur Abgeschrieben hast.
Der Verleger kann nicht beweisen, das du einfach nach Gehör abgeschrieben hast.
Das ist als rechtsgrundlage extrem wackelig und vermutlich von Lust und Laune des Richters, der den Kack entscheiden muss, abhängig.

Wenn jetzt ein Notenbuchpublisher kommt und eine stark abgespeckte Version der 9ten in Notenbuchform anbieted und sagt
"Hier. Benutzt das. Wir Verklagen euch nicht, wenn ihr explizit das oder erkennbare abwandlungen davon benutzt. Unterschreibt hier mal kurz diese Vereinbarung, das ihr bestimmte sachen NICHT nutzt, dann sind wir Tuti."
Dann ist die 9 immer noch gemeinfrei, aber du hast Zugriff auf ein frei verfügbares Notenbuch, in dem die 9 fix und fertig drinsteht.

Die Limitierungen sind Teilweise überflüßig ("Du darfst nicht unsere Videos, wie man die 9te richtig dirigiert, benutzen" - Durfte man auch ohne die Vereinbarung nicht, aber OK...) und Teilweise übergriffig ( "Du darfst nicht im 3ten Akt den Choral auf gesattelten Schweinen einreiten lassen, weil das halt "Unser Ding" ist." - Ohne die Vereinbarung hätte man das u.U. gedurft, wäre aber direkt wieder beim "Henne-Ei problem") Aber im großen und ganzen hat man jetzt ein stück Rechtssicherheit.

Wenn wir jetzt setzen;
Spielregeln == Beethovens 9te
SRD == Abgespecktes Notenbuch
D&D5 == DVD-Aufzeichnung einer Live-Darstellung von Beethovens 9ter

Dann dreht sich ganze OGL-Ärger also momentan darum, wie "übergriffig" die neuen Vertragsbedingungen der OGL sind.

Hab ich das richtig Verstanden?

Keine Ahnung... das Beispiel ist nicht unbedingt passend.
Und "übergriffig"... das sind in den meisten Fällen durchaus normale Punkte in Lizenzen... aber nun ja... *schulterzuck*

Camo

  • Gast
Die Community der Publisher sind sich ziemlich einig. Paizo hat nur einen Teil der Namen veröffentlicht. Laut Webseite haben sich 1.500 Verlage der ORC angeschlossen. Gut darunter sind auch 1-Personen Firmen. Aber fast alles was außer WotC Rang und Namen hat, ist mit dabei. Das Angebot der OGL 1.2, das gerade heiß rauf und runter diskutiert wird, ist praktisch überflüssig. Niemand wird sie nutzen.

Die ORC kommt, Paizo stellt Starfinder und Pathfinder 2 unter ORC. Dann ist der Käse gebissen, weil sich fast alle Inhalte für D&D-kompatible Spiele dann aus der PF2 SRD ableiten lassen.

WotC hat im Bereich "Open Gaming" fertig.

Vielleicht. Aber der "kompatibel mit D&D-Markt wird SEHR vorsichtig vorgehen müssen, die Anwälte werden gut an Beraterhonoraren verdienen, was die Produktpreise steigen lassen wird. Ich denke nicht, das es so einfach werden wird, ehrlich gesagt... denn bei der einfachen Sicht wird zu viel ignoriert. Die ORC KANN gegenüber WotC keine Rechtssicherheit bieten... wie auch?
Zumal wie gesagt die ORC den "inakzeptablen Passus" mit dem Hate-Content etc auch beinhalten soll... womit sich die ORC dann entweder nicht durchsetzen wird oder das Gerede wegen "inakzeptabel" sich als heiße Luft entpuppen wird. Wir werden sehen.

Camo

  • Gast
Das sehe ich ganz genauso.

War da nicht irgendwas in den Hausregeln, dass derartige Ankündigungen untersagt? Hmmm... ;)

Offline Sosthenes

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.065
  • Username: Sosthenes
Wenn das Verhalten von WotC eines gezeigt hat, dass man zukünftig jedes Wort von denen zweimal auf die Goldwaage legen muss.

Das sind für mich die zwei Punkte die sogar eine empfindlichere Auslegung und Überprfüfung als bei normalen Verträgen/Lizenzen rechtfertigen: a) Hasbro hat mit dieser plötzlichen Kurskorrekturen sehr viel vertrauen verloren und b) Es soll immer noch _Open_ Gaming License heissen.

Wenn Mattel jetzt Palladium aufgekauft hätte und 2023 eine neue "Mega Gaming License" rausbrächte, würde das anders bewertet werden.

Da würde auch nichts existentes nichtig werden, was immer noch 90% der Problematik sind.

Offline Psycho-Dad

  • Ulkbeitrag
  • Mythos
  • ********
  • Beiträge: 8.864
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: psycho-dad
Keine Ahnung... das Beispiel ist nicht unbedingt passend.

Warum?
In beiden fällen haben wir ein Werk, das Urheberrechtlich nicht geschützt werden kann (Beethovens 9te/Spielregeln)
abgebildet in einem Werk, das Urheberrechtlich geschützt ist (Notenbuch/SRD)
verwendet zur erschaffung von Urheberrechtlich geschütztem Material (Live-DVD/D&D-Regelbuch)
zur freien verfügung gegeben durch den Urheber unter bestimten bedingungen (Nutzungsvertrag/OGL)

Wo ist da mein denkfehler?

Zitat
Und "übergriffig"... das sind in den meisten Fällen durchaus normale Punkte in Lizenzen... aber nun ja... *schulterzuck*
"übergriffig" wird in diesem fall halt subjektiv ausgelegt, gemessen an vorherigen "übergriffen".  ;D
(Mit "übergriffig" meine ich hier dann "alles, was ich ohne explizite Einwilligung hätte machen dürfen, auf das ich das Recht aber mit der einwilligung Abtrete, um mir rechtliche/Vertragliche Sicherheit in den anderen Punkten zu kaufen.")
« Letzte Änderung: 20.01.2023 | 18:02 von Psycho-Dad »

Offline Horadan

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 341
  • Username: Horadan
War da nicht irgendwas in den Hausregeln, dass derartige Ankündigungen untersagt? Hmmm... ;)
Was? Zustimmung ist verboten? [emoji848]

Offline Sphinx

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.071
  • Username: Sphinx
Ernst gemeinte Antwort: Eine derartige Klausel ist eigentlich in JEDER Lizenz drin und wie man hört, soll auch die vielgelobte ORC einen derartigen Passus enthalten. Wenn das also "nicht akzeptabel" ist... verabschiedet euch JETZT schon von der ORC.
Das ist ein KANN... kein "wird auf jeden Fall passieren"... auch wenn das von nicht wenigen hier so dargestellt wird. Das ist auch irrelevant, ob das schon eingetreten ist, es ist heute Standard... so wie es Standard ist, bei sowas das Wörtchen "irrevocable" beizufügen. Und da es Standard ist... wäre vielleicht die Frage angebracht, warum nur WotC diese Vorwürfe verdient, andere aber - trotz einer derartigen angedachten Passage - dafür gefeiert werden? ;)

Welche Spezielle Klausel meinst du? Ich hab gar nicht auf einen bestimmten Absatz abgezielt. Mich interessiert nur wo das Problem der aktuellen OGL ist das man zwingend eine neue braucht? Bis jetzt ist mir kein Fall bekannt wo es irgendwie Probleme gab. Alles Offizielle braucht ohnehin eine Lizenz, die hat WOTC ja auch in der Vergangenheit mal kurzfristig zurück gezogen (z.B. Gale Force 9). Das sind die Dinge die evtl. auf WOTC zurückfallen können wenn ich jetzt eine 5e kompatibles Nazi verherrlichendes Setting rausbringe, was voll anklang findet. Würde IMO niemand* sagen, ja schau an was WOTC da für einen Dreck rausgebracht hat oder wie tief DnD gesunken ist. Und evtl. würden sie mich vor Gericht zerren um die Veröffentlichung zu Stoppen, ob mit oder ohne OGL.

*niemand ist natürlich blöd, man findet immer jemand. Also ehr normal denkende.
Und ja, die IP ist bereits geschützt... ABER die Lizenz würde trotz eines - wenn wir mal den schlimmsten Fall annehmen möchten - von WotC gewonnenen Gerichtsverfahrens noch gültig... und damit könnte das weiter mit der IP in Zusammenhang gebracht werden... WEIL die Lizenz sagt, dass man damit "ewig" publizieren" kann. DESWEGEN gibt es en Passus, der dann die Lizenz beendet. Simpel.
Da bin ich eben zu wenig Anwalt um das sowohl in die eine wie andere Richtung zu bewerten. Ich hab in Deutschland auch ne Meinungsfreiheit, aber wenn ich jemand mit der Meinung angehe gibt es Folgen durch andere Gesetze.  Wenn sie klar sagen würden was darf und was nicht wäre wieder eine Punkt sogar verständlich. Beispiel der Transgender Kiffende Zwerg im Abenteuer -> alles tut oder wird die Lizenz direkt gekillt? Oder wird sie in 5 Jahren gekillt weil dann der neue Chef was gegen XY hat. Das ist das Gegenteil von jedweder sicherheit.

Offline Sosthenes

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.065
  • Username: Sosthenes
In beiden fällen haben wir wein Werk, das Urheberrechtlich nicht geschützt werden kann (Beethovens 9te/Spielregeln)
abgebildet in einem Werk, das Urheberrechtlich geschützt ist (Notenbuch/SRD)
Das wäre jetzt ein oder zwei Punkte wo das Gleichnis bei mir ein bisschen hinkt: "Spielregeln" wären hier äquivalent mit "Musik". Von mir aus dann "Rollenspiele" mit "Symphonien", aber "Beethovens 9te" ist dann schon "genau diese Spielregeln des SRD". Mit dem zweiten Unterschied, dass die namensrechtliche Erwähnung noch ein Punkt ist, also niemand Beethoven sagen darf und im Orchester nur beim Original Bratschen drin vorkommen dürfen. ;)

Ich bin mir jetzt auch nicht sicher ob das in Musik-Form jetzt eine verständlichere rechtliche Situation für den Normalbürger ist. Himmel, im Vergleich zu Musik-Copyright ist ja Software Gaming vergleichsweise einfach.

Die zeitliche Komponente geht auch etwas unter.

Offline Sphinx

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.071
  • Username: Sphinx
Warum?
In beiden fällen haben wir ein Werk, das Urheberrechtlich nicht geschützt werden kann (Beethovens 9te/Spielregeln)
abgebildet in einem Werk, das Urheberrechtlich geschützt ist (Notenbuch/SRD)
verwendet zur erschaffung von Urheberrechtlich geschütztem Material (Live-DVD/D&D-Regelbuch)
zur freien verfügung gegeben durch den Urheber unter bestimten bedingungen (Nutzungsvertrag/OGL)

Wo ist da mein denkfehler?
"übergriffig" wird in diesem fall halt subjektiv ausgelegt, gemessen an vorherigen "übergriffen".  ;D

Du kannst doch Problemlos das ganze abdrucken. Sofern dein Druck ein eigenes Design aufweist. Also Coverbild, Firmenlogo,... Es muss für den Laien unterscheidbar sein das es ein eigenständiges Produkt ist. Selbst wenn der Inhalt der gleiche ist.
Also wenn du für dein Regelbuch die gleiche Anordnung verwendest wie z.B. einen Monster Statblock von DnD, das gleiche Grafikdesign, die absolut gleichen Sätze. Und selbst wenn du alle Sätze umschreibst und das Design abänderst muss es, wenn ich richtig verstehe, noch Änderungen geben das es als Eigenständiges Werk durchgeht. Rein aus der Luft gegriffe Zahlen: Du kannst 75% umgeschrieben mit neuem Layout übernehmen, aber 25% sollten abweichen.

Deswegen kannst du Monopoly auch nachbauen sofern du nicht die gleichen Straßennamen verwendest, deine Spielkarten anders aufgebaut sind und es Grafisch nicht wie das Original aussieht. Aber selbst dann kann es natürlich sein da du vor Gericht landest und ein Richter entscheide ob es OK ist was du gemacht hast oder nicht.

Camo

  • Gast
Warum?
In beiden fällen haben wir ein Werk, das Urheberrechtlich nicht geschützt werden kann (Beethovens 9te/Spielregeln)
abgebildet in einem Werk, das Urheberrechtlich geschützt ist (Notenbuch/SRD)
verwendet zur erschaffung von Urheberrechtlich geschütztem Material (Live-DVD/D&D-Regelbuch)
zur freien verfügung gegeben durch den Urheber unter bestimten bedingungen (Nutzungsvertrag/OGL)

Wo ist da mein denkfehler?
"übergriffig" wird in diesem fall halt subjektiv ausgelegt, gemessen an vorherigen "übergriffen".  ;D

Beethovens Neunte WAR geschützt... ist aber nun gemeinfrei. Kein Vergleich mit Spielregeln, sorry. Das kann nur durch die Ausführung, das Arrangement wieder geschützt werden... und selbst die "verkürzte Variante" würde als neues Werk gesehen und ist damit im Endeffekt geschützt. Trifft es nicht ganz, aber verkürzt gesagt. Da liegt der Denkfehler. Spielregeln KÖNNEN geschützt sein durch den Text, Spielmechanismen nicht... aber die Formulierung schon. Das ist ein sehr komplexes Thema, jeder Versuch der Vereinfachung kann und wird das oftmals verfälschen.

Offline Amromosch

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 276
  • Username: Amromosch
Mich interessiert nur wo das Problem der aktuellen OGL ist das man zwingend eine neue braucht?
Pathfinder hatte zwischenzeitlich DND mit ihrem eigenen Spiel überholt. Und zwar aufgrund der OGL 1.0. Wie sollte diese Möglichkeit für ein Unternehmen kein Problem sein?

Offline Skaeg

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 418
  • Username: Skaeg
5) Ich würde den aktuellen Draft übrigens so lesen, dass die OGL 1.0a für bereits publizierte Bücher bleibt, aber nicht für den Fall, dass man diese noch ein weiteres Mal publizieren will. Sie gestatten also den Abverkauf der bestehenden Auflage, mehr aber nicht.
Das ergibt wie anderswo erwähnt im PDF-Zeitalter keinen Sinn und ist auch rechtslogisch gar nicht machbar.

Offline Sosthenes

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.065
  • Username: Sosthenes
In der Musik gab's ja auch schon genügend Streit wie sehr sich Lieder gleichen dürfen, Paradebeispiel "My Sweet Lord", oder auch Frau Swift in den letzten Jahren. Da beissen sich jetzt Musiktheoretiker auch die Zähne aus eine eindeutige Definition zu finden, warum da in einem Fall erlaubt ist, in anderem nicht. Die Tabletop-Spieleindustrie ist noch nicht mal so weit, wir haben ja keine echten Theoretiker…

Wobei das ja eher die Hintergrundgeschichte ist, d.h. warum die OGL überhaupt ein Ding war. Diese Frage war – vermeintlich – dann vor über 20 Jahren erledigt. Die Geschichten der letzten vier Wochen haben damit nicht mehr viel zu tun, auch wenn jetzt einige mit der Materie nicht so vertraute Drittparteien (Blogger, Anwälte) da jetzt zur Grundlagenkritik ansetzen.

Geht deswegen auch gerade in alle Richtungen, wobei man ja auch endlich genügend "Fleisch" hat in das man beissen kann mit der gestrigen GSL 2.0.

Offline Crimson King

  • Hat salzige Nüsse!
  • Titan
  • *********
  • Crimson King
  • Beiträge: 19.136
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Stormbringer
Pathfinder hatte zwischenzeitlich DND mit ihrem eigenen Spiel überholt. Und zwar aufgrund der OGL 1.0.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. DnD hat ein System herausgebracht, das beim Gros der alteingesessenen Spieler unbeliebt war, und dieses System nicht unter die OGL gestellt, so dass die Veröffentlichung von 3rd Party Material kaum passierte, während Paizo mit Pathfinder von der Lizenz profitierte, die WotC eigentlich und auch recht erfolgreich zum Zwecke der Marktdominanz entworfen hat.
Nichts Bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen
Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei,
Wenn hinten, weit, in der Türkei,
Die Völker aufeinander schlagen.
Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus
Und sieht den Fluß hinab die bunten Schiffe gleiten;
Dann kehrt man abends froh nach Haus,
Und segnet Fried und Friedenszeiten.

J.W. von Goethe

Offline YY

  • True King
  • Titan
  • *********
  • Beiträge: 19.504
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: YY
Die alte OGL war also für WotC selbst nicht idiotensicher genug :P ;D
"Kannst du dann bitte mal kurz beschreiben, wie man deiner Meinung bzw. der offiziellen Auslegung nach laut GE korrekt verdurstet?"
- Pyromancer

Offline Elefanten-Zauberstellung

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 122
  • Username: torath
Ernst gemeinte Antwort: Eine derartige Klausel ist eigentlich in JEDER Lizenz drin

Uneigentlich aber nicht. Mit GPL, BSD usw. kann man auch ein Hassportal betreiben. Da steht nichts dazu drin.  *seufz*. ;)
Verantwortlich ist dann der Betreiber und NUR DER - nicht Apache, Nginx, MySQL oder irgendein JS-Framework. Warum sollte es auch? 

Darüber hinaus gäbe es auch Möglichkeiten einen externen "Solution-mechanism" zu definieren, der nicht einseitig ist. Vielleicht kommt das ja noch.

Wobei ich nicht verstehe weshalb sie einen OGL-Survey aufsetzen. 99,9% der User sind doch gar keine Contentcreator, 3pps oder Anwälte, das ist doch so nie auswertbar - während der relevante Input dann in der Masse untergehen wird. Bei Gamedesign ergeben diese Surveys ja Sinn - hier aber überhaupt nicht, außer vielleicht ein generelles Stimmungsbild zu bekommen.

IANAL - aber ich zitiere mal aus dem Medium-Artikel:

Zitat
Section 2 — License. The new OGL is perpetual and non-exclusive. This is fantastic. However, it expressly does not state that it’s royalty-free. This is not fantastic. It also states that it’s only partially irrevocable — Works made under the license will always be under the license, but the license itself can be withdrawn.

Darauf kann man doch nicht aufbauen?

Weiterhin erscheinen die nicht formulierten Ansätze zu den VTTs bizarr. Zu Videospielen gibt es ja schon US-Rechtsprechung.

Die war immer relativ eindeutig - Game mechanic ist überhaupt nicht schützbar. Verkürzt: Im Prinzip sind Klone zulässig, wenn Du eine neue Grafik drüberlegst. Siehe zilliarden Smartphone-Clones.
Es gab zwar auch das Tetris-Urteil, aber das ist in gewisser Weise ein Sonderfall, weil Tetris so simpel gestaltet ist, was auf viele moderne "Abenteuer"-Spiele in der Form gar nicht zutrifft. Steine in Container einsortieren kannste machen - aber die simplen Formen der Bausteine sind bei Tetris so ikonisch und damit wieder "expression". Die Sache mit dem Schatteneffekt erscheint mir zwar seltsam, aber whatever. Aber auch schon eher ein Sonderfall. Für ein Strategie oder 3D-Adventuregame ist das nicht übertragbar in der Form.

Die WotC-Vorstellungen zu den VTTs sind aber, dass man nicht mal Mechaniken wie "Animationen" oder "Fog of War" verwenden darf - wenn man sich da committed.
Das ist entgegen jedweder Praxis bei Videospielen. Es wird hier sehr klar, dass man versucht "die Daumenschrauben" anzulegen und jedwede kreative Konkurrenz, die OneDnD ja auch weiterbringen könnte, versucht zu unterdrücken. Das hat nichts mit dem berechtigten Interesse die "Content-IP" zu schützen zu tun.
 

« Letzte Änderung: 20.01.2023 | 18:16 von torath »

Offline Amromosch

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 276
  • Username: Amromosch
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. DnD hat ein System herausgebracht, das beim Gros der alteingesessenen Spieler unbeliebt war, und dieses System nicht unter die OGL gestellt, so dass die Veröffentlichung von 3rd Party Material kaum passierte, während Paizo mit Pathfinder von der Lizenz profitierte, die WotC eigentlich und auch recht erfolgreich zum Zwecke der Marktdominanz entworfen hat.
Im Kern stimme ich zu. Aber dann ist doch völlig klar, warum WotC sich das jetzt nicht erneut so leisten kann/sollte, wenn das neue System rauskommt.

Camo

  • Gast
Die alte OGL war also für WotC selbst nicht idiotensicher genug :P ;D

Die alte OGL war extrem vage, was auch nicht gut war. Wie man sieht, wurde sie ja für Dinge genutzt, für die sie nie gedacht war.