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Legalität eines Regelklons
AndreJarosch:
Kommentare dazu (wie nicht anders von mir zu erwarten - aus der W100-Sicht):
Mit "Delta Green", "FHATAGN", "Apolalypse Cthulhu" und "Cthulhu Reborn" (alle vier basierend auf der LEGEND OGL) und "Raiders of R´Lyeh" (ebenfalls basierend auf der LEGEND OGL, aber mit vielen neu formulierten Regelteilen aus MYTHRAS), so wie "Weird of Hali" (basierend auf MYTHRAS IMPERATIV) gibt es gleich sechs cthulhoide W100-Rollenspiele die nicht "Call of Cthulhu" sind.
Dagegen kann Chaosium nichts tun, solange diese Systeme keine Monster/Wesen verwendet für die Chaosiums "Call of Cthulhu" eine Lizenz der Autoren hat, die anderen Verlage aber nicht, oder bis die anderen Systeme versehentlich Monster/Kreaturen, NSCs oder Organisationen in ihren Büchern verwendet die der Feder Chaosiums Autoren entsprungen sind.
Da Chaosium nicht verhindern kann, dass die Grundideen ihres Regelsystems kopiert werden (in umformulierter Version) macht man aus der Not eine Tugend:
Das ist der Grund warum viele Verlage ihre Regelsysteme mit der OGL- bzw. ORC-Lizenz frei verfügbar machen.
Wenn man schon nicht verhindern kann, dass andere Verlage das Regelsystem kopieren, dann stellt man durch ORC sicher, dass die Systeme so kompatibel sind wie eben möglich, damit Käufer des einen Systems problemlos Material des anderen Systems verwenden können.
Chaosium schränkt die freie Nutzung ihres unter ORC-Lizenz frei verfügbaren BRP-Systems aber ein:
Wer auf die BRP-ORC-Lizenz zugreift darf damit nichts cthuloides machen, nichts arthurisches und natürlich nichts mit Glorantha.
Ansonsten: Leg los und erschaffe ein weiteres BRP-W100-basierendes Rollenspiel.
Ähnlich macht es auch The Design Mechanism mit MYTHRAS, nur dass dort lediglich die Kompaktregelversion MYTHRAS IMPERATIV unter der ORC-Lizenz steht.
Man kann sich aber natürlich immer noch auf die LEGEND OGL von 2010 von Mongoose Publishing beziehen (MYTHRAS in "nicht so gut").
FAZIT:
Wenn du einen Regelklon erschaffen willst, dass recherchiere doch erst einmal genau, ob das Regelsystem nicht eine OGL- oder ORC-Version hat. Erspart viel Arbeit und macht die Produkte untereinander besser kompatibel. Regelteile die NICHT in der ORC enthalten sind kannst du immer noch klonen indem du sie umschreibst und in die übernommene Regeln einfügst.
Nazir ibn Stonewall:
Danke, das ist ein sehr erhellender Beitrag. :)
--- Zitat von: Tele am 14.04.2024 | 10:22 ---Markus Plötz von Ulisses hat schon mehrmals öffentlich gesagt, dass Regeln nicht schützbar sind, sondern nur Begriffe und Begriffskombinationen.
Sein Beispiel ist immer, dass man eine 3W20 Probe selbstverständlich nicht schützen kann und keiner da ein Plagiat erkennen wird. Eine 3W20 Probe auf einen Ignifaxius in der Ausprägung der Khunchomer Akademie (jetzt als Nonsens Beispiel), den du mit Astralenergie bezahlst, sieht ganz anders aus, aber da ist die Mechanik nicht das Problem, sondern die Kombination mit den Begriffen.
--- Ende Zitat ---
Das ist ein gutes Beispiel, mit dem Ignifaxius. Er hat nämlich nur (!) recht, wenn du vorhast, ein Spiel kommerziell zu veröffentlichen.
Sobald es um Geld geht, also gewerbliche Nutzung, muss man sich einerseits um Marken scheren, andererseits um gewerblichen Rechtsschutz. Also unlauteren Wettbewerb etc., was u.a. heißt, dass du nicht bei anderen klauen darfst, um dein Produkt besser zu verkaufen. Ignifaxius, Khunchom und 110 Generierungspunkte könnten die Bekanntheit von DSA unlauter ausnutzen.
Anders bei rein privater Nutzung ohne Geld zu verdienen. Das unterliegt nur dem Urheberrecht, und Ignifaxius und Khunchom sind nicht schutzfähig als Begriff per se. Markenrecht ist rein gewerblich, ich darf also auch geschützte Marken privat verwenden (z.B. Coca Cola an meine Wand malen oder eine Geschichte über BMW schreiben), zumal Ulisses IIRC keinerlei solche Marken hat. An diesem Punkt liegen Verlage auch regelmäßig daneben. Ulisses hatte ja vor Jahren schonmal diese witzigen Fanprojekt-Richtlinien, da stimmte juristisch so gut wie gar nichts dran.
Im Internet gibt es am Ende immer einen Haken, und der ist, dass "gewerblich" weit interpretiert wird und dadurch schneller kommt, als man denkt. Das PDF bei drive through für 1,99 € anbieten ist ebenso tabu, wie in irgendeiner Form über Werbung Geld zu verdienen. Gewerblich bedeutet letztlich sowas wie dauerhafte Einkommensquelle, egal wie geringfügig sie sein mag.
--- Zitat von: DonJohnny am 14.04.2024 | 01:19 ---Würde ich so etwas machen wollen, würde ich wahrscheinlich bei dem Verlag anfragen, wie sie das handhaben, ich könnte mir denken, dass man bei den meisten Verlagen sinnvolle Antworten bekommt, die einem mehr erlauben, als rechtlich möglich wäre. Die Antwort würde ich mir aber auf jeden Fall schriftlich geben lassen und die auch gut aufbewahren. Auf der Pelgrane-Press-Seite wird bei 13th Age z.B. explizit einiges an 3rd-Party-Material empfohlen.
--- Ende Zitat ---
Ist die Frage. Das kann gut gehen, wenn es Idealisten sind. Wenn es Deppen sind, wie zB Games Workshop, dann sind sie übervorsichtig und anmaßend gleichzeitig, und "schriftlich dürfen wir das auf keinen Fall", aber "wir müssen unsere Marke und IP verteidigen", also "mach bitte nicht".
--- Zitat von: schneeland am 13.04.2024 | 23:45 ---Wenn man jetzt aber den kompletten D&D5-Statblock übernimmt oder vollständig die Regeln übernimmt, und sie nur mit eigenen Worten beschreibt, dann würde ich da nicht unbedingt drauf wetten, dass man damit einfach so durchkommt.
(...) aber das ist ja gerade der besondere Charm der OGL (gewesen): es war quasi eine Versicherung, dass man nicht verklagt wird, wenn man sich an die Bedingungen hält und nur die freigegebenen Inhalte benutzt.
--- Ende Zitat ---
Den Stat-Block sehe ich auch nicht als übermäßig problematisch. Der ist ja nur eine übersichtliche Zusammenstellung von Werten, die ein Charakter oder eine Kreatur hat. Die Zusammenstellung hat, wie eine Datenbank, keine Schöpfungshöhe. Dem zugrunde liegen die jeweiligen Werte, aber das sind ja grade die nicht schutzfähigen Grundbausteine, nämlich die Beschreibung eines Wesens durch körperliche, geistige etc. Eigenschaften, und zwar 4, 5, 8 oder wieviel auch immer mit entsprechenden Namen. Da es ein kompatibler Klon sein soll, kommen wir ja nicht in die Situation, dass das Werk eine Kopie eines konkreten Monsters enthält. Wobei auch da die Umformulierung etwaige Urheberrechtsprobleme beseitigt.
Klar, OGL- oder ORC-Produkte eignen sich natürlich am besten, weil es da ja die explizite Ansage gibt, dass das ok sei, auch für gewerbliche Nutzung.
Tele:
Man muss bei diesen Fangrichtlinien bedenken, dass Ulisses über das Scriptorium eine Plattform zum Vertrieb, Layout-Vorlagen und Illustrationen zur Verfügung stellt. Und die Begriffe Aventurien, Das Schwarze Auge und so sind geschützt. Außerdem ist Ulisses da wirklich Recht kulant und unterstützt die meisten Projekte von Fans oder lässt sie machen. Seien es Hörspiele, Avespfade oder ähnliches.
Sicher hast du Recht, dass gewerblich DER Faktor ist, aber mir ging es darum, dass die Videos das gut aufdrösseln.
Nazir ibn Stonewall:
Ich kenne die Videos nicht, würde aber im Zweifel nicht allzu viel auf seine Expertise geben, nach den Erfahrungen von früher und aufgrund der Tatsache, dass er ja auf Verlagsseite steht.
Du hast aber einen Punkt: Es geht um das Scriptorium als eigene Plattform (heute, nicht damals, da wollten sie alle Fanprodukte regulieren). Und da bestimmt natürlich Big U die Regeln.
flaschengeist:
--- Zitat von: Nazir ibn Stonewall am 13.04.2024 | 23:38 ---Inhaltlich, wie Ogerpoet sagt: Ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber Regeln selbst sind IIRC nicht schutzfähig, lässt sich googeln.
--- Ende Zitat ---
So ist auch mein Kenntnisstand. Für Deutschland wurde ein solcher Fall übrigens schon mal ausgeurteilt, das Urteil findet sich bei Justiz NRW Online unter dem Aktzenzeichen 28 O 180/08.
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