Frage an die Spielleitenden!
Wo und wie weit greift ihr ein?
Wo ist für Euch Schluss?
Habt ihr eine "gruppenvertragliche" Grenze, die nicht überschritten werden soll?
Wo liegt diese?
Wie viel Mitspracherecht habt ihr bei den SC, der Auswahl, Werten, Ausrüstung, etc.?
Sobald das Spiel beginnt, ist sind die Spieler Herr über die Charaktere und der Spielleiter ist Herr über die Spielwelt.
Vor dem Spiel ist alles Verhandlungssache.
Insofern kann der Spielleiter natürlich Ausrüstung beschränken, weil man eben nicht in einen Shop gehen und eine Atombombe kaufen kann.
Verfügbarkeit und Preis von Dingen sind der Plausibilität der Spielwelt unterworfen.
Vor dem Spiel reden wir drüber und einigen uns.
Und das kann von
"Lass uns einen Oneshot zocken, ich hab Bock auf Star Wars und bringe vorgefertigte Charaktere mit - die werden an die Spieler ausgelost" über
"och nö, Disruptorpistolen bitte nicht und keine Thermaldetonatoren" bis zu
"Mach doch was Du willst." gehen.
Und wenn ein Spieler sagt: Ich will aber, muss sich die Spielleitung überlegen, ob sie das okay findet und wenn nicht, muss die mitspielende Person sich überlegen, ob sie dabei sein möchte, oder eben nicht unbedigt.
Drüber reden und Kompromisse finden - aber nicht um jeden Preis...
Und natürlich - kann und darf - man trozdem über alles reden. Nur bin ich als SL schon in einer anderen Verhandlungsposition.
Ja, und ich finde das auch nicht schlimm. Denn jeder hat doch die Option eine konkurrierende Spielleitungs-Alternative zu werden.
Wird sich der Spielleiter beschweren, wenn er mal selber spielen darf? Ich glaube, der wird eher jubeln.
Also - warum macht es keiner? Weil es mit Arbeit, Mühe, Investition und Kosten verbunden ist...
Und wenn das so ist, warum sollte der Investierende nicht auch Rahmenbedingungen festlegen dürfen?
Die Spielenden legen ja auch Rahmenbedingen fest, zum Beispiel:
"Du leitest aber doch, oder?"Und wenn die Spielleitung eine Kampagne entworfen hat, wo shady Edgelords, Snowballs, Charaktere zweifelhafter Gesinnung und Spezies als dem Abyss oder den Niederhöllen keinen Platz finden, sollte sie auch als Rahmenbedingung festlegen dürfen. Und das gleiche gilt irgendwo auch für andere Unverhältnismäßigkeiten.