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Reiche des Guten bzw Bösen

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kalgani:

--- Zitat von: Feuersänger am  9.07.2013 | 10:20 ---Vergleichen wir doch mal mit unserer Welt: beispielsweise sind pädophile Handlungen verboten und werden bestraft (eher zu lasch als zu streng). Pädophile _Neigung_ hingegen ist zwar diagnostizierbar, aber nicht verboten. Solang ein Pädophiler sich unter Kontrolle hat und seine Neigung nicht auslebt, kann man ihn auch nicht bestrafen/wegsperren. Er kann höchstens selber darum bitten, aus dem Verkehr gezogen zu werden (geschlossene Psychiatrie in dem Fall wohl).

Ungefähr sowas wäre auch bei diagnostizierbar Böser Gesinnung denkbar. Und das heisst eben in der Konsequenz, dass man quasi erst warten muss, bis derjenige sich etwas zuschulden kommen lässt.

--- Ende Zitat ---

so sieht es aus meiner sicht in der tat aus.

Tudor the Traveller:

--- Zitat von: kalgani am  9.07.2013 | 10:07 ---das heißt aber nicht das man diese person dann einfach verhaften und inhaftieren kann.
denn ein gutes reich ist für mich auch immer ein rechtsstaat.

--- Ende Zitat ---

Das Prinzip des Rechtsstaates gehört (mE) nicht zu "gut" sondern zu "lawful". Rechtsstaatlichkeit ist ein Ausdruck von genau reglementierten Abläufen, die strikt einzuhalten sind. Das aber widerspricht an sich dem chaotischen Wesen, weshalb ein chaotisch guter Staat nach meinem Verständnis niemals ein "Rechtsstaat" in dem Sinne sein kann.

A chaotic good character acts as his conscience directs him with little regard for what others expect of him. He makes his own way, but he’s kind and benevolent. He believes in goodness and right but has little use for laws and regulations. He hates it when people try to intimidate others and tell them what to do. He follows his own moral compass, which, although good, may not agree with that of society.

Für mich bedeutet das, dass ein chaotisch guter Staat immer von Fall zu Fall entscheidet, vielleicht in der Art eines Geschworenengerichts. Auf jeden Fall aber wird das Individuum und die Umstände immer eine relativierende Rolle spielen, denn das Individuum wiegt schwerer als allgemeingültige Regeln.



Was das Wegsperren angeht: das ist ja die Frage, inwiefern man präventiv aktiv werden sollte. Ich denke, dass es hier, von der Gesinnung unabhängig, durchaus Spielräume gibt.


--- Zitat von: Feuersänger am  9.07.2013 | 10:20 ---Ungefähr sowas wäre auch bei diagnostizierbar Böser Gesinnung denkbar. Und das heisst eben in der Konsequenz, dass man quasi erst warten muss, bis derjenige sich etwas zuschulden kommen lässt.

--- Ende Zitat ---

Das ist in meinen Augen eine Möglichkeit, aber nicht die einzige. Es gilt eben wie schon gesagt auch die Fürsorgepflicht für die Gesellschaft als Ganzes. Und da wiegt das Wohl vieler schwerer als das Wohl einzelner. Man mag ihn nicht bestrafen wollen, aber man kann ihn doch auch im Auge behalten bzw. versuchen, zu kontrollieren, damit er keinen Schaden anrichtet. Ansonsten können sich Opfer hinterher auch - nicht zu Unrecht - darauf berufen, dass ein Verbrechen durchaus absehbar war und man die Bevölkerung bewusst einem Risiko ausgesetzt hat.

Lichtschwerttänzer:

--- Zitat von: Tudor the Traveller am  9.07.2013 | 10:48 ---Das Prinzip des Rechtsstaates gehört (mE) nicht zu "gut" sondern zu "lawful". Rechtsstaatlichkeit ist ein Ausdruck von genau reglementierten Abläufen, die strikt einzuhalten sind.

--- Ende Zitat ---
ein positiver Rechtsstaat gibt sich keine ungerechten Regeln und setzt Regeln aus, wenn sie zu Unrecht führen.

Rechtsstaat - Freiheit des Gewissens - Chaotische Gut/Gesellschaft mit wenig Notwendigkeit für viele Strikte Regeln

Slayn:

--- Zitat von: Feuersänger am  9.07.2013 | 10:20 ---Vergleichen wir doch mal mit unserer Welt: beispielsweise sind pädophile Handlungen verboten und werden bestraft (eher zu lasch als zu streng). Pädophile _Neigung_ hingegen ist zwar diagnostizierbar, aber nicht verboten. Solang ein Pädophiler sich unter Kontrolle hat und seine Neigung nicht auslebt, kann man ihn auch nicht bestrafen/wegsperren. Er kann höchstens selber darum bitten, aus dem Verkehr gezogen zu werden (geschlossene Psychiatrie in dem Fall wohl).

Ungefähr sowas wäre auch bei diagnostizierbar Böser Gesinnung denkbar. Und das heisst eben in der Konsequenz, dass man quasi erst warten muss, bis derjenige sich etwas zuschulden kommen lässt.

--- Ende Zitat ---

Dem widerspreche ich.

Es gibt Lebewesen (im weitesten Sinn), deren Gesinnung fest verankert ist, was immer schön zu sehen ist am [Gesinnung] in der Beschreibung. Der große Rest, insbesondere Humanoide, hat zwar starke Tendenzen, diese müssen aber auch gelebt werden um diese Gesinnung zu erhallten und zu festigen. Wenn jemand nun also auf Detect Evil anspringt, ist das so. Keine Tendenzen, keine Mutmaßungen.
Um bei dem Beispiel "Pädophiler" nochmal auf ein Gespräch mit einem U.S.Amerikanischen Juristen zurück zu greifen: "Die Tat oder der Wille zur Tat kommt als Erstes, die Durchführung als Zweites, dies kommt vor Gericht. Die Person oder der Zustand der Person sind im ersten Schritt nicht relevant."


--- Zitat von: Schwerttänzer am  9.07.2013 | 10:52 ---ein positiver Rechtsstaat gibt sich keine ungerechten Regeln und setzt Regeln aus, wenn sie zu Unrecht führen.

Rechtsstaat - Freiheit des Gewissens - Chaotische Gut/Gesellschaft mit wenig Notwendigkeit für viele Strikte Regeln

--- Ende Zitat ---

Ja, ich denke auch dass CG das Beispiel für einen positiven und humanen Rechtsstaat ist.

Lichtschwerttänzer:

--- Zitat von: Slayn am  9.07.2013 | 11:02 ---
Ja, ich denke auch dass CG das Beispiel für einen positiven und humanen Rechtsstaat ist.

--- Ende Zitat ---
eher   ein mögliches Interpretationsmodell für eine humane, soziale Gesellschaft,  Gesellschaft mMn fliesst da CG und RG ineinander über, da nur wenige ihre Faust in den Komfortbereich eines anderen ohne Notwendigkeit schwingen wollen, braucht es auch wenig Regeln und deren Durchsetzung .

Elfische Gesellschaften lassen einander soviel positiven Freiraum das der Unterschied CG und RG eher irrelevant wird.

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