Autor Thema: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht  (Gelesen 63594 mal)

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Online Tudor the Traveller

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #625 am: Gestern um 14:10 »
Spielys dürfen über Aktionen entscheiden, die ihrer Kontrolle unterliegen. Etwas vor Schreck fsllen lassen ist nicht kontrolliert, das tut man unabsichtlich. Man kann etwas absichtlich fallen lassen, aber dazwischen läuft imo die Grenze.

Im zuletzt beschriebenen Fall mit der ausrastenden Zwergin ist es auch grenzwertig, weil "ausrasten" normalerweise eine unkontrollierte unbeabsichtigte Handlung ist. War es Wut oder Zorn?
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Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #626 am: Gestern um 14:15 »
Spielys dürfen über Aktionen entscheiden, die ihrer Kontrolle unterliegen. Etwas vor Schreck fallen lassen ist nicht kontrolliert, das tut man unabsichtlich.
In dem Fall entscheidet der Spieler ja, dass er mit seiner Figur vor Panik einen Kontrollverlust erleiden will.

Das ist keine Idee der SL.

Insofern muss die Art des Kontrollverlustes schon mit dem Spieler abgestimmt werden.



Offline nobody@home

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #627 am: Gestern um 15:40 »
Es gibt übrigens so ne halboffizielle Variante bei Fate, die das IMHO ganz gut regelt. Also im Grunde gibt es dort sogenannte Compels, mit denen halt negative Aspekte oder negative Facetten von Aspekten angespielt werden können. Normalerweise ist das in den Händen des SLs, aber der Spieler kann mit einem Fatepunkt auch abwenden, dass seine "Schwäche" ins Spiel kommt. Oft habe ich aber auch Selfcompels gesehen, also dass der Spieler quasi anbietet, dass eine Schwäche ins Spiel kommt, der SL das aber auch ablehnen kann. Und statt einfach zu machen, könnte ein Spieler also anbieten: "Gibt's nen Fatepunkt wenn ich die Taschenlampe fallenlasse?" und ggf. kann dann der SL mal in die Runde gucken (Vibe Check usw.) und seine eigenen Planungen überdenken und das dann annehmen oder ablehnen.

Self-Compels stehen ja auch direkt in den Regeln, und natürlich ist jedes Reizen eines Aspekts seinerseits wieder ein Stück weit Verhandlung (und sei es auch nur "Okay, wie weit bist du bereit, für einen Fate-Punkt jetzt und gleich zu gehen?") -- das ist also auch schon wieder vom reinen Taschenlampenfallenlassen ein gutes Stück weit entfernt.

Und nebenbei spricht da das Core-Regelwerk in einer späteren Randnotiz (und mMn etwas zu indirekt) die Frage "Okay, der kriegt den Punkt, aber was, wenn er uns alle in die Scheiße reitet?" an: mit einem Fate-Punkt kann man (in der bewußten Notiz ein Spieler, aber es liegt nun wirklich nicht besonders fern, das der Fairneß halber auch mit auf die SL zu übertragen, der die Punkte speziell fürs Reizen eh nie ausgehen sollten) nur ein Ziel auf einmal reizen. Mit anderen Worten, entweder kriege nur ich als Spieler einen Punkt und der Schlamassel geht ausdrücklich nur auf mich nieder...oder aber, wenn's denn wirklich die ganze Gruppe wie in einem Fall von "Die Taschenlampe geht aus und ihr steht jetzt alle blind im Dunkeln!" direkt mitbetreffen soll, dann hat eben auch die ganze Gruppe Anspruch auf einen Fate-Punkt pro Nase (und ggf. auch das Recht, das Reizen jeweils für sich selbst individuell abzulehnen, soweit das im Zusammenhang auch nur ein bißchen Sinn ergibt).
« Letzte Änderung: Gestern um 15:50 von nobody@home »

Offline Johann

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #628 am: Gestern um 15:58 »
Das ist ohnehin so eine Sache. Imo ist das TLFL schnell mal eine nicht legitime Aktion des Spielys, weil er seine Entscheidungskompetenz überschreitet. Zumindest in vielen Spielen gehört es in die Domäne der SL - sofern nicht mechanisch klar geregelt - über nicht willentlich steuerbare Dinge zu entscheiden, z.B. OB sich eine Figur erschrecken könnte oder OB ein Nachteil getriggert werdrn könnte, und dann wird normalerweise geprüft (gewürfelt). Die Ansage "mein Char erschrickt sich und lässt deswegen etwas fallen" ist absolut willkürlich und dürfte in seiner Endgültigkeit in vielen Spielen den Entscheidungsraum der Spielenden überschreiten.

Edit: drehen wir das auch mal um zu entsprechenden Vorteilen. "Mein Char hat ja Glück und deswegen findet er jetzt rein zufällig einen Sack voll Gold." Oder "mein Char ist ja abgebrüht, deswegen ignoriert er die Furchtaura der Mumie jetzt einfach."

Ich stimme dir voll und ganz zu.

Wenn ein NSC am Abgrund baumelt und ein SC ihn hochzieht, die SL eine Stärkeprobe verlangt und der Spieler sagt [ohne nach den Würfeln zu greifen], "Mein SC strengt sich mächtig an, aber die Probe misslingt", dann verlässt er seinen Zuständigkeitsbereich.

Der Spieler kann natürlich sagen, dass sein Charakter gar nicht versucht, den NSC hochzuziehen oder dass er ihn absichtlich fallen lässt (und um Zeugen zu täuschen "Oh nein!" ruft) -- aber unabsichtliches Scheitern ist ein Versuch, direkt als Autor die Geschichte zu schreiben: "Huch, wie tragisch! Er hat sein Bestes gegeben, aber er hat's nicht geschafft."

Es gibt sicher Rollenspiele, in denen das vorgesehen ist - mir fällt nur gerade keines ein, aber da spricht nichts dagegen -, aber bei 'traditionellen' Rollenspielen wäre das für viele ein Unding.
« Letzte Änderung: Gestern um 16:08 von Johann »
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #629 am: Gestern um 23:27 »
Spielys dürfen über Aktionen entscheiden, die ihrer Kontrolle unterliegen. Etwas vor Schreck fsllen lassen ist nicht kontrolliert, das tut man unabsichtlich. Man kann etwas absichtlich fallen lassen, aber dazwischen läuft imo die Grenze.

Im zuletzt beschriebenen Fall mit der ausrastenden Zwergin ist es auch grenzwertig, weil "ausrasten" normalerweise eine unkontrollierte unbeabsichtigte Handlung ist. War es Wut oder Zorn?

Ich würde das befremdlich finden wenn mir ein SL (oder sostwer) sowas erzählen würde ich also keine Entscheidungsgewalt über eine sogenannte "unkontrollierte" Sache habe, vieleicht sogar übergriffig. Wohlgemerkt abseitz davon das ich es trozdem superdoof finde Taschenlampen fallen zu lassen.

Ist es auch nicht "kontrolliert" wenn ich auf dem Characterbogen "Ansthase" oder "Choleriker" stehen habe? Ich meine ich hab ja die Kontrolle was ich auf meinen Characterbogen schreib - und was nicht. Ich hab z.b. eine Figur die den Nachteil hat "kann nicht nein sagen, ausser mit wirklich guten Gründen" das weis aber am Tisch niemand, ich glaube nicht mal der SL. Es ist wohlgemerkt ein System das sonst keine Nachteile dieser Art kennt. Die beiden oberen Dinge aber, also sowohl der Angsthase als auch der Choleriker werden da sicher öfter getriggert das es dann jedem in der gruppe schon klar sein sollte.

Und wer ist so doof dem Angsthasen die Taschenlampe zu geben, selbst wenn er sie nicht fallenlässt rennt er damit vieleicht einfach weg!

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #630 am: Gestern um 23:46 »
Ich würde da differenzieren zwischen dem Gefühl
(SPL: „Meine Figur hat Panik“ SL:“Ne hat sie nicht“ -Wäre in klassischen RPGs eine Grenzüberschreitung der SL.
SC : bedeutet schon Spieler Charakter)

Und dem darauf folgenden Kontrollverlust.
(Der SPL möchte hier selbst entscheiden, dass seine Figur einen Kontrollverlust ***erleidet.

(Hier könnte die SL zur Not einhaken und zum Beispiel einen Beherrschungswurf (oder was vergleichbares) verlangen.
Wenn der misslingt, findet ein Kontrollverlust statt.
Wenn er gelingt, nicht.
(Was dennoch als etwas grenzwertig (seitens der SL )empfunden werden könnte)

Was jetzt genau im Affekt passiert, lässt sich mMn. nicht wirklich von der Persönlichkeit der Figur (Und damit vom Spieler) entkoppeln.

Mancher sieht seine Figur vielleicht lieber erstarren statt wegzulaufen oder zu wimmern oder oder.

Dass es nur eine einzige Möglichkeit gibt, nämlich die Taschenlampe fallen zu lassen, ist natürlich Quark.
Hier könnte man mMn. auch nochmal einhaken, und Nachverhandlung führen ob es da Alternativen gibt.

Und wer dann dennoch auf seiner Taschenlampe beharrt, der will bewusst eskalieren.
(Etwas, was man nicht im Spiel klären kann)

***
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« Letzte Änderung: Gestern um 23:57 von Issi »

Offline Maarzan

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #631 am: Heute um 09:31 »
Ich würde das befremdlich finden wenn mir ein SL (oder sostwer) sowas erzählen würde ich also keine Entscheidungsgewalt über eine sogenannte "unkontrollierte" Sache habe, vieleicht sogar übergriffig. Wohlgemerkt abseitz davon das ich es trozdem superdoof finde Taschenlampen fallen zu lassen.

Ist es auch nicht "kontrolliert" wenn ich auf dem Characterbogen "Ansthase" oder "Choleriker" stehen habe? Ich meine ich hab ja die Kontrolle was ich auf meinen Characterbogen schreib - und was nicht. Ich hab z.b. eine Figur die den Nachteil hat "kann nicht nein sagen, ausser mit wirklich guten Gründen" das weis aber am Tisch niemand, ich glaube nicht mal der SL. Es ist wohlgemerkt ein System das sonst keine Nachteile dieser Art kennt. Die beiden oberen Dinge aber, also sowohl der Angsthase als auch der Choleriker werden da sicher öfter getriggert das es dann jedem in der gruppe schon klar sein sollte.

Und wer ist so doof dem Angsthasen die Taschenlampe zu geben, selbst wenn er sie nicht fallenlässt rennt er damit vieleicht einfach weg!

ich denke das dröselt sich so auf:

Der Spieler (oder die Regeln / der SL bei entsprechenden Nachteilen oder Situationen)  sieht einen Charakter in einer entsprechenden Stresslage.
Der Spieler kann dann entscheiden dagegen anzukämpfen oder nicht. er entscheidet bei Vorliegen entsprechender Mechaniken nicht, ob das Ankämpfen erfolgreich war oder nicht.

Nebenbei habe ich Taschenlampenfallenlasser auch schon bei Fertigkeitstest erlebt: Oh, meine erste Hilfe ist gescheitert, was hat er denn so in den Taschen ... .

Zum Taschenlampfenfallenlassen gehört meiner Erfahrung nach aber auch der Überraschungsmoment und eben keine Vorwarnung dadurch, daß die Figur vorher keine Warnsignale durch entsprechendes vorangegangenes Spiel gezeigt hat, da ja der Schaden für Mitspielern beabsichtigt ist.

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Offline tartex

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #632 am: Heute um 10:05 »
Hängt alles auch vom Spielstil ab. Mein Eindruck vom Klischee-DSA2-4-Stil ist, dass der Plot in den Kaufabenteuern vorgegeben war und die Spieler ihren Freiraum in der Charakter-Innenwelt haben. Da zählt dann sicher alles dazu, was nicht den Plot zerschießt. Aber wenn die Spielleitung dann auch noch anfängt in dem Bereich die Kontrolle zu übernehmen, kannst du ja...  :o

Was ich interessanterweise nur von deutschen Spielern kenne: selbst Proben auf ein Attribut ansagen, und das Charakterverhalten von Ausgang abhängig machen.

Die größte Kritik für meinen Leitstil habe ich übrigens zumindest 2x bekommen, wenn ich für's Pacing - gesagt habe, was ein Charakter tut und sogar empfindet, weil ich wusste dass eine Szene nirgendwo hinführen würde. ("Du erkennst, dass es hier nichts zu finden gibt und beschließt zur Gruppe zurückzukehren" oder so.) Mache ich deshalb nicht mehr. Ist wohl beliebter sowas Outgame anzusagen.
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Offline Johann

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #633 am: Heute um 10:07 »
(Das hätte was von „Meine Figur muss sich vor Ekel übergeben „ oder „ Meine Figur krallt sich aus Angst, am Arm des Vordermanns fest“- alles von den SPL initiierte kleine Kontrollverluste, die im klassischen RPG legitim sind)
Da ist ne Taschenlampe nicht weit entfernt

Das ist ein schönes Beispiel -- aber es gibt einen entscheidenden Unterschied:

Im Gegensatz zu "Ich lasse die Taschenlampe fallen" ist "Meine Figur muss sich vor Ekel übergeben" eine Ausschmückung.

(Versteht mich nicht falsch: Ausschmückungen sind wichtig!)

Wenn die Charaktere gerade beim Kannibalenkönig von Trallala sind und eine Dschungelprüfung machen, bei der sie eklige Dinge essen müssen, dann wäre "Meine Figur muss sich vor Ekel übergeben" außerhalb der Zuständigkeit des Spielers.

Das ist auch mit anderen Ausschmückungen so: Man kann ja (in einem vernünftigen Rahmen) über die Kleidung des eigenen SCs entscheiden, Details prinzipiell auch erst während des laufenden Spiels (z.B. wenn die Spielleitung eine genauere Beschreibung wünscht, weil die Charaktere gerade einem Schneider gegenüberstehen).

Aber plötzlich zu behaupten, man trage praktisch genau die Kleidung einer Zielperson ("ich habe heute auch ein rotes Hemd an und mein Mantel ist derselbe, inklusive der von Hand verzierten Messingknöpfe") ist nicht in Ordnung.

(Aber wie andere schon ausgeführt haben, kriegt man es ja mit, wenn man einen TLFL am Tisch hat und sollte das dann auf der Metaebene thematisieren.)
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #634 am: Heute um 10:43 »
Das ist ein schönes Beispiel -- aber es gibt einen entscheidenden Unterschied:

Im Gegensatz zu "Ich lasse die Taschenlampe fallen" ist "Meine Figur muss sich vor Ekel übergeben" eine Ausschmückung.

(Versteht mich nicht falsch: Ausschmückungen sind wichtig!)

Wenn die Charaktere gerade beim Kannibalenkönig von Trallala sind und eine Dschungelprüfung machen, bei der sie eklige Dinge essen müssen, dann wäre "Meine Figur muss sich vor Ekel übergeben" außerhalb der Zuständigkeit des Spielers.
Nein, nicht zwingend.
Was man hier aber machen könnte, wäre, wie in meinen Ausführungen oben, einen Beherrschungs Wurf (oder vergleichbares )vom Spieler zu verlangen.
Da das, was der Spieler als Reaktion für seine Figur vorsieht ,stark relevant für das weitere Spiel ist.


Und das ist letztlich auch bei der Taschenlampe der Fall.
Ohne mögliche ernsthafte Konsequenzen wäre auch die Taschenlampe, wie du es nennst: eine „Ausschmückung.“


Davon ab, könnte der Spieler auch einfach entscheiden, dass er die Lampe fallen lässt, auch ohne (Unschulds)Segen der SL.
Wenn die SL vorschreibt: „Deine Figur macht das jetzt nicht bzw. Würde das niemals machen!“ überschreitet sie/er damit letztlich auch die Grenze des Spielers, der ja im Normfall Handlungsbefugt ist.

Sprich da müsste ingame schon miteinander verhandelt werden. Wenn das nicht klappt ist der Fall mMn. nur OT zu behandeln

Edit.
Oder aber man biegt als SL die Welt, und behandelt die Aktion wie eine Ausschmückung.
(Die Taschenlampe geht nicht aus, bleibt an passender Stelle hängen, jemand anderes kann sie schnell wieder aufheben etc.) ~;D

Sprich : die erwünschte, ernsthafte Konsequenz bleibt aus. (Gründe bitte aus dem Ärmel schütteln)
« Letzte Änderung: Heute um 11:05 von Issi »

Offline gunware

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #635 am: Heute um 11:05 »
Wenn die Charaktere gerade beim Kannibalenkönig von Trallala sind und eine Dschungelprüfung machen, bei der sie eklige Dinge essen müssen, dann wäre "Meine Figur muss sich vor Ekel übergeben" außerhalb der Zuständigkeit des Spielers.

Das würde ich persönlich auch am Regelwerk festmachen. Erst das Zwischenspiel Regel/Gruppe/Ziele ergibt, ob es sich um Taschenlampenfallenlasser, Geschichteausschmücker oder Actionanforderer handelt. Meiner Meinung nach ist die Betrachtung ohne die Festlegung, wobei es stattfindet, nicht wirklich zielführend. Erst bei der Abgrenzung der Unterschiede ist sinnvolle Einschätzung möglich.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #636 am: Heute um 12:00 »
Nein, nicht zwingend.
Was man hier aber machen könnte, wäre, wie in meinen Ausführungen oben, einen Beherrschungs Wurf (oder vergleichbares )vom Spieler zu verlangen.

Ja, genau das schrieb ich ja auch.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #637 am: Heute um 12:01 »
Da muss man sich anschauen, was in der Szene passiert:
Ich glaube, du interpretierst diese kleine Abschlusspassage, die der Autor als leicht humoristischen "und dann geht das Chaos los"-Ausklang an das eigentliche, ironischerweise im wörtlichen, nicht aber im übertragenen Sinne TLFL beinhaltende Spielbeispiel angefügt hat, gnadenlos über.
« Letzte Änderung: Heute um 12:04 von Skaeg »
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Offline tartex

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #638 am: Heute um 12:12 »
Oder aber man biegt als SL die Welt, und behandelt die Aktion wie eine Ausschmückung.
(Die Taschenlampe geht nicht aus, bleibt an passender Stelle hängen, jemand anderes kann sie schnell wieder aufheben etc.) ~;D

Sprich : die erwünschte, ernsthafte Konsequenz bleibt aus. (Gründe bitte aus dem Ärmel schütteln)

Ich würde das nicht mal als Biegen ansehen. Im Grunde erzählt die Parabel vom TLFL von einem phantastielosen und inkompetenten Spielleiter, der nicht in der Lage ist mit den Basics "Ja, aber", "Nein, und", etc zu operieren.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #639 am: Heute um 12:15 »
Ich würde das nicht mal als Biegen ansehen. Im Grunde erzählt die Parabel vom TLFL von einem phantastielosen und inkompetenten Spielleiter, der nicht in der Lage ist mit den Basics "Ja, aber", "Nein, und", etc zu operieren.

Als SL hat man auf jeden Fall die Möglichkeit dazu. Und bevor die Sitzung für den Rest der Gruppe den Bach runtergeht, kann man das schon mal in Betracht ziehen.


Edit.
(Geklärt ist der eigentliche Konflikt damit idR natürlich nicht)
« Letzte Änderung: Heute um 12:17 von Issi »

Offline nobody@home

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #640 am: Heute um 12:18 »
Ich würde das nicht mal als Biegen ansehen. Im Grunde erzählt die Parabel vom TLFL von einem phantastielosen und inkompetenten Spielleiter, der nicht in der Lage ist mit den Basics "Ja, aber", "Nein, und", etc zu operieren.

So kann man's natürlich auch sehen, und es ist nicht mal ein großer Sprung. :)

Schließlich folgt aus der Ansage "Mein Charakter erschrickt sich und läßt die Taschenlampe fallen" nicht zwingend automatisch, daß die deswegen gleich kaputt- oder auch nur ausgehen muß. Zunächst mal läßt sich daraus nur folgern, daß die Lampe wohl als nächstes dem Zug der örtlichen Schwerkraft folgt -- und was dann passiert, hängt schon wieder von allen möglichen Umständen ab.

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #641 am: Heute um 12:23 »
Ich würde das nicht mal als Biegen ansehen. Im Grunde erzählt die Parabel vom TLFL von einem phantastielosen und inkompetenten Spielleiter, der nicht in der Lage ist mit den Basics "Ja, aber", "Nein, und", etc zu operieren.

Was dann aber die Frage der Entwertung von Spielendenentscheidungen mitbringt.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #642 am: Heute um 12:30 »
Jepp
Als SPL entscheidet man nur, dass die Lampe fallen gelassen wird.
(Ok, wenn das über einem Abgrund passiert, hat man es als SL etwas schwerer. Aber selbst hier könnte es etwas geben (Felsvorsprung oder ähnliches) was den totalen Absturz (und damit Dunkelheit)verhindert. Eine andere Figur mit guten Reflexen, könnte noch zupacken etc.)


@
Tudor
Ja, das könnte im Raum stehen.

Edit.
Wenn die Entscheidung potentiell einen TPK herbeiführen würde, ist eher der Entscheidende SPL in Erklärungsnot, als der diese Entscheidung cancelnde SL.
« Letzte Änderung: Heute um 12:43 von Issi »

Offline Irian

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #643 am: Heute um 12:32 »
Ich muss auch sagen, wenn die Charaktere in <hier eine ekelerregende Szene> reinstolpern und ein Spiely sagt: "Oh mein Gott, <mein Charakter> übergibt sich." würde erstmal kaum jemand mit ner Wimper zucken, im Gegenteil, ich behaupte, das ist doch gut, wenn nicht alle Protagonisten die stoischen 1980er Actionheld-Klischees sind, sondern auch mal Schwäche haben. Ein Spielleiter der da sagen würde "Nö, das lasse ich ned zu." wäre bei vielen ganz schnell unten durch. Nur weil die ekelerregende Szene dann soziale Nachteile hat, wenn man das gleiche macht, sehe ich da keinen großen Unterschied. In vielen Systemen ist das noch nicht mal geregelt - klar kann man irgendeine Probe finden, Stärke geht immer, aber das ist dann idR eine Regelung, keine Regel. Wenn Spielleity einen Charakter selbst spielen will, muss man halt Rolle tauschen, aber ich sehe da durchaus große(!) Autonomie beim Spiely, gerade wenn es um Schwächen, etc. geht.

Ich würde auch unterschreiben, dass das eh primär alles ein "Unerfahrene(r) SL" Problem ist. Ich meine, Charakter lässt die Taschenlampe fallen, so what? Ob das nun ein TPK wird oder ob das plötzliche wilde Flackern und die rollende Lampe in ne völlig andere Richtung das "Monster of the Week" nicht sogar etwas ablenkt liegt doch alleine bei der Spielleitung. Man kann doch einfach mit dem Flow mitgehen und solche Zeichen von Schwäche unterstützen, indem man eben nicht sofort nen TPK draus macht. (Natürlich, wie immer, mit der Einschränkung, dass die Gruppe das natürlich auch allgemein wollen muss - wenn 4 Leute maximal effiziente Superhelden spielen wollen und nur einen einen Charakter, dann, ok, wird das schwer.)

Selbst wenn Spiely sich entscheidet, dass der Charakter jetzt in den Tod stürzt... Solange es nur der eigene Charakter ist. Höchstens wenn man dabei unausweichlich andere in den Tod schicken würde ("Mein Charakter kann das Seil nicht mehr halten, an dem X über dem Abgrund hängt."), würde ich da erst mal pausieren und nen Anschiss verteilen - aber das ist doch, seien wir mal ehrlich, so extremst selten, wieso redet man darüber? Das ist doch genauso als würde ein Spieler Spaß daran haben, den Mitspielern ins Gesicht zu furzen. Ja, mag es geben, aber doch kaum als erwähnenswertes Problem in nem Maße, dass es verallgemeinert zu diskutieren wäre. Arschtritt, raus, gut ist. 
« Letzte Änderung: Heute um 12:35 von Irian »
Hinweis: Nein, ich will dir nicht verbieten, X, Y oder Z in deinem Rollenspiel zu tun. Nein, ich habe dich keinen Rassisten genannt. Ja, du darfst X, Y oder Z auch weiterhin tun (außer es ist illegal, dann ist es aber auch nicht mein Problem). Wenn du denkst, es gibt eine einflussreiche oder auch nur mäßig große Gruppe hier im Forum oder in der dt. Szene, die dir dein Rollenspiel verbieten will, liegst du sehr wahrscheinlich falsch, insb. weil es idR keinen interessiert, was du so tust.

Offline unicum

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #644 am: Heute um 13:06 »
Nebenbei habe ich Taschenlampenfallenlasser auch schon bei Fertigkeitstest erlebt: Oh, meine erste Hilfe ist gescheitert, was hat er denn so in den Taschen ... .

Das würde ich nicht als Taschenlamoenfallenlasser ansehen das ist einfacher Oportunismus.

Offline gunware

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #645 am: Heute um 13:08 »
das ist einfacher Oportunismus.
Ist es nicht eher Pragmatismus?
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Offline Maarzan

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #646 am: Heute um 13:13 »
Das würde ich nicht als Taschenlamoenfallenlasser ansehen das ist einfacher Oportunismus.

Er hat sich den Wurf nicht angeschaut sondern als misslungen erklärt....
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Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #647 am: Heute um 13:16 »
Er hat sich den Wurf nicht angeschaut sondern als misslungen erklärt....

Ohne Zeugen, nochmal würfeln lassen.


Wie gesagt:
Der Spieler kann zwar auf biegen und brechen entscheiden, dass seine Figur die Taschenlampe fallen lässt.
Aber nicht, wie und wo sie aufkommt, ob sie kaputt ist etc.

Und automatische Misserfolge bzw. Erfolge zu erklären, obliegt idR. nur der SL.
(Die das aber auch nicht übermäßig ausnutzen kann. Ne gute Erklärung ist schon wichtig)

« Letzte Änderung: Heute um 13:22 von Issi »

Offline Johann

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #648 am: Heute um 13:33 »
Was dann aber die Frage der Entwertung von Spielendenentscheidungen mitbringt.

In der Tat. Wenn der Spieler seine Kompetenzen überschreitet (oder es versucht), dann sollte man eben nicht reagieren, indem man mittels der Gestaltungsmöglichkeiten der Spielleitung den Charakter 'bestraft' oder aufs Abstellgleis schiebt, indem die Welt ihm entgegenwirkt.

Das habe ich schon ein paar Mal erlebt und das geht selten gut. Vielleicht versteht der Spieler den Wink mit dem Zaunpfahl, aber vielleicht zerstampft er die Taschenlampe, damit sie auch wirklich ausgeht... Das Problem ist auf der Metaebene und sollte dort angesprochen werden.

[Natürlich kann der TLAZ (Taschenlampen-absichtlich-Zerstampfer) jetzt nicht mehr behaupten, das sei ja gar nicht die Absicht des Charakters gewesen, aber als Spielleitung hat man ihm gerade den Gefallen getan, den Konflikt im Spiel auszutragen ... und da kann er das Abenteuer natürlich auf vielfältige Weise sabotieren.]

[Ein Fall für einen der "28 Types of Game Master":

#10 The Enforcer - "A blue bolt from heaven strikes Harold the Whiner,
reducing him to one hit point. Anybody else got a problem with this campaign?"

:Ironie:]
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #649 am: Heute um 13:46 »
[Ein Fall für einen der "28 Types of Game Master":

#10 The Enforcer - "A blue bolt from heaven strikes Harold the Whiner, reducing him to one hit point. Anybody else got a problem with this campaign?"]

Halte ich für Unfug, Spieler mit InGame Reaktionen erziehen zu wollen, noch dazu mit noch mehr over-the-top SL Blödsinn. Wenn du ein Spieler hast, die ein Problem sind, entweder weil halt anderer gewünschter Spielstil oder halt Idioten, dann kannst du da jahrelang hin-erziehen und deine Runde wird wahrscheinlich nicht besser. Da hilft offene Kommunikation oder halt getrennte Wege. Wobei echte, unheilbare Idioten imho selten sind - häufiger ist man einfach nicht kompatibel, Spielstil, Humor, etc.
Hinweis: Nein, ich will dir nicht verbieten, X, Y oder Z in deinem Rollenspiel zu tun. Nein, ich habe dich keinen Rassisten genannt. Ja, du darfst X, Y oder Z auch weiterhin tun (außer es ist illegal, dann ist es aber auch nicht mein Problem). Wenn du denkst, es gibt eine einflussreiche oder auch nur mäßig große Gruppe hier im Forum oder in der dt. Szene, die dir dein Rollenspiel verbieten will, liegst du sehr wahrscheinlich falsch, insb. weil es idR keinen interessiert, was du so tust.