Autor Thema: Archiv zu OGL, ORC, SRD und anderen Lizenzfragen rund um die OGL  (Gelesen 91470 mal)

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Offline Skaeg

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Ohne Lizenz ist man halt in einem Raum, wo man sich nicht darauf verlassen kann, dass man nicht doch verklagt wird, egal was deine Anwälte sagen.
Ja, aber mit Lizenz auch. Dass das jetzt jedem klar geworden, ist auf jeden Fall schon mal ein Effekt dieser Geschichte, der nicht mehr rückgängig zu machen ist.

(Schon im Falle Mayfair vs TSR war es anno dazumal so, dass Mayfair durch die Unterzeichnung den Strick geliefert hat, mit dem sie dann vor Gericht gehängt wurden.)

Aber wenn du wegen der Möglichkeit, verklagt zu werden, die Flinte ins Korn wirfst, hast du zwei Möglichkeiten: a.) Akzeptieren, dass es keine Rollenspiele gibt, sondern nur D&D, b.) war gelogen, das ist die einzige Möglichkeit.

Bedenkt: TSR hat GDW für Dangerous Journeys verklagt. Die Begründung wurde an vielen Einzelpunkten festgemacht, aber lief im Grunde darauf hinaus, dass jedes Rollenspiel ein derivative work von D&D ist. Sie haben dabei sogar "ähnliche" Mechaniken moniert (Reduzierung von Attributen durch Alterung), die sich ursprünglich GDW für Traveller ausgedacht und die D&D dann übernommen hatte.

GDW hat interessanterweise nicht sofort kapituliert, weil TSR das erfahrenere Anwaltsteam hatte (und Jungejunge, das hatten sie) oder die größere Kriegskasse. Sie haben sich allerdings schließlich mit TSR darauf geeinigt (und netto so noch aus der Affäre profitiert), dass TSR die Rechte an Dangerous Journeys und sämtliche Lagerbestände aufkauft.
Das war allerdings auch ein extremer Fall, weil der Grund für die Klage hauptsächlich war, dass Gary Gygax Dangerous Journeys geschrieben hat. Gegen den hat TSR (die auch sonst gerne mal diesen und jenen verklagt haben) nachdem er aus der Firma gedrängt wurde, eine regelrechte Vendetta geführt.

Offline Ein Dämon auf Abwegen

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Ohne Lizenz ist man halt in einem Raum, wo man sich nicht darauf verlassen kann, dass man nicht doch verklagt wird, egal was deine Anwälte sagen. Siehe Palladium vs WotC zwei Beiträge weiter oben.
Verklagen und mit einer Armee von Anwälten platt machen geht mit genug Geld in den USA vermutlich immer (vermutlich sogar wenn man sich an die OGL hält...).
Merke: Neue Regeln zu erfinden ist nicht schwer, unnötige Regeln zu erkennen und über Bord zu werfen erfordert bedeutend mehr Mut und Sachverstand.

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Offline Wisdom-of-Wombats

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Foren sind tot. Und JEDER der RPG in seinen Social Medias hat, hat es inzwischen mitgekriegt (außer man blendet es bewusst aus). Sei es auf FB, Insta, YT oder TikTok.
Die Vorstellung, dass "man es nicht mitbekommt" ist eine sehr altbackene. Insbesondere das jüngere Publikum lebt faktisch auf den Sozialen Medien.
Ob es sie interessiert, sie die Tragweite erkennen, usw. steht auf einem anderen Blatt.

Nur weil ich ein Medium nutze, heißt nicht, dass ich das Medium nutze, um mich über alle meine Hobbys zu informieren. Die Algorithmen der Social Media Dienste zeigen Dir an, wovon sie wissen, dass es Dich interessiert.

Wenn ich Casual Gamer wäre, dann würde ich unter Umständen keine Infos zum Hobby dort lesen. Umgekehrt, als Hardcore Gamer informiere ich mich auf Social Media nur über das Rollenspiel-Hobby und sonst fast nix. Verfügbarkeit sagt nichts über Wahrnehmung von Inhalten aus…
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Online schneeland

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Das Thema ist allerdings mittlerweile sogar bei Linus Tech Tips und anderen großen Nicht-Rollenspiel-Youtubern gelandet - LTT wussten dabei nichts von dem D&D-Film (mussten googlen), aber von der OGL-Kontroverse.  Heißt jetzt nicht, dass irgendjemand da wirklich Konsequenzen draus zieht, aber das verbreitet sich gerade schon ganz gut.
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Offline tartex

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Ja, aber mit Lizenz auch. Dass das jetzt jedem klar geworden, ist auf jeden Fall schon mal ein Effekt dieser Geschichte, der nicht mehr rückgängig zu machen ist

Ja, nur hat es die letzten 22 Jahre wohl niemanden erwischt. Das gab Sicherheit. Wie erwähnt: OSRIC hatten anfangs (2008) echt Angst.

Und die Annahme, dass irgendwelche seltsamen Formeln, die man auf Sachen pinselt (oder hinten reindruckt), böse Geister fernhalten gibt es sicher schon 22 Jahrtausende.  >;D
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Offline Zed

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Mal eine andere Frage: Wie sähe eine E C H T E Open-Game-Licence aus?

Könnte man nicht eine Creative-Commons-Lizenz (CC BY oder CC BY-SA) wählen, und hätte dann eine unwiderrufliche, freie, ewige Lizenz? Oder passt eine CC-Lizenz nicht zu Rollenspielbüchern?

Offline tartex

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Mal eine andere Frage: Wie sähe eine E C H T E Open-Game-Licence aus?

Könnte man nicht eine Creative-Commons-Lizenz (CC BY oder CC BY-SA) wählen, und hätte dann eine unwiderrufliche, freie, ewige Lizenz? Oder passt eine CC-Lizenz nicht zu Rollenspielbüchern?

FUDGE war doch schon 1992 so angelegt, oder?
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Offline Raven Nash

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Mal eine andere Frage: Wie sähe eine E C H T E Open-Game-Licence aus?

Könnte man nicht eine Creative-Commons-Lizenz (CC BY oder CC BY-SA) wählen, und hätte dann eine unwiderrufliche, freie, ewige Lizenz? Oder passt eine CC-Lizenz nicht zu Rollenspielbüchern?
Das Problem bei CC ist, dass es mittlerweile eine undurchsichtige Menge an Lizenzen gibt. Für jeden Furz anders, gibt es eine andere Lizenz. Das macht es schwierig, für einen Publisher, darauf zu setzen.
Außerdem hat dann wohl jedes System eine andere CC-Lizenz und das Verbindende, das die OGL dargestellt hat, fällt genauso weg, als wenn jeder Verlag halt seine eigene Lizenz erstellt.
Und die Problematik des "Content für 5e produzieren" wird dadurch gar nicht angegangen.
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Offline Rorschachhamster

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Das Problem bei CC ist, dass es mittlerweile eine undurchsichtige Menge an Lizenzen gibt. Für jeden Furz anders, gibt es eine andere Lizenz. Das macht es schwierig, für einen Publisher, darauf zu setzen.
Außerdem hat dann wohl jedes System eine andere CC-Lizenz und das Verbindende, das die OGL dargestellt hat, fällt genauso weg, als wenn jeder Verlag halt seine eigene Lizenz erstellt.
Und die Problematik des "Content für 5e produzieren" wird dadurch gar nicht angegangen.
Ich glaube, zumindest Paizo mit anderen, die machen da Werbung für bei den Creatoren(?), wollen ein eigenes SRD produzieren. Ein unwiederrufliches mit einer unwiederruflichen OGL, die sich an der OLG 1.0 orientiert. :d Ich hoffe, die tun sich auch noich mit dem Black flag von Kobold Press zusammen...
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DMG Pg. 81 " The mechanics of combat or the details of the injury caused by some horrible weapon are not the key to heroic fantasy and adventure games. It is the character, how he or she becomes involved in the combat, how he or she somehow escapes — or fails to escape — the mortal threat which is important to the enjoyment and longevity of the game."

Offline Rhylthar

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So, FrogGodGames wird nicht unterzeichnen. Facebook-Link gerade nicht möglich.
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Offline Tintenteufel

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Camo

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Neben der Tatsache, dass du WotC de facto alle Rechte an dem von dir produzierten Content abtrittst

Magst du das bitte am (inzwischen ja verfügbaren) Text der OGL 1.1 belegen?
Im Text steht da nämlich etwas andere... wenn ich mal zitieren darf:
Zitat
XII. OTHER PRODUCTS. Sometimes, great minds think alike. We can’t and won’t cancel products out of fear that they’d
be viewed as “similar to” Licensed Works. Therefore:
A. Nothing prohibits Us from developing, distributing, selling, or promoting something that is substantially similar to a
Licensed Work.
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable,
worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose.

Eine LIZENZ ist KEIN "de facto Abtreten aller Rechte", ganz im Gegenteil. Man gewährt nur das, was man auch von WotC bekommt... eine Lizenz. Und sie behalten sich das Recht vor, etwas Ähnliches zu machen. Was sie eh haben, ehrlich gesagt. Der ganze Murks mit "man tritt alle Rechte ab" und "sie verkaufen dann dein Zeug, ohne dass du Geld siehst" ist Humburg und dient nur der Panikmache... der Text der OGL 1.1 gibt das NICHT her!

Zu deinem P.S.: a.) Kann Wizards die OGL 1.1 auch jederzeit einfach beenden.

Schaun wir doch auch hier mal, ob das wirklich so ist:
Zitat
X. TERMINATION. This agreement may be modified or terminated.
A. Modification: This agreement is, along with the OGL: Non-Commercial, an update to the previously available OGL
1.0(a), which is no longer an authorized license agreement. We can modify or terminate this agreement for any reason
whatsoever, provided We give thirty (30) days’ notice. We will provide notice of any such changes by posting the
revisions on Our website, and by making public announcements through Our social media channels. B. Termination:
i. We may terminate the agreement immediately if:
a. You infringe upon or misuse any of Our intellectual property, violate any law in relation to Your activities under this
agreement, or if We determine in Our sole discretion that You have violated Section VIII.G or VIII.H. To be clear, We have
the sole right to decide what conduct violates Section VIII.G or Section VIII.H and You covenant and agree that You will
not contest any such determination via any suit or other legal action. To the extent necessary and allowed by law, You
waive any duty of good faith and fair dealing We would otherwise have in making any such determination.
b. You breach any other term or condition in this agreement, and that breach is not cured within thirty (30) days of Our
providing You notice of the breach by communicating with You as provided in Section XV.A.
c. You bring an action challenging Our ownership of the Licensed Content, Unlicensed Content, or any patent or
trademark owned by Wizards of the Coast.
ii. You may terminate this agreement at any time by (1) ceasing all distribution of all Your Licensed Works, or by ceasing
all sales of all Your Licensed Works and making such works available for free under a license with terms equivalent to
those in the OGL: Non-Commercial; and (2) providing Us with written notice.
COMMENTS:
We know this may come off strong, but this is important: If You attempt to use the OGL as a basis to release blatantly
racist, sexist, homophobic, trans-phobic, bigoted or otherwise discriminatory content, or do anything We think triggers
these provisions, Your content is no longer licensed. To be clear, We want to, and will always, support creators who are
using the OGL to help them explore sensitive subjects in a positive manner, but We will not tolerate materials We
consider to be in any way counter to the spirit of D&D. Additionally, You waive any right to sue over Our decision on
these issues. We’re aware that, if We somehow stretch Our decision of what is or is not objectionable under these
clauses too far, We will receive community pushback and bad PR, and We’re more than open to being convinced that
We made a wrong decision. But nobody gets to use the threat of a lawsuit as part of an attempt to convince Us.

Sie können das jederzeit beenden, WENN der Lizenznehmer das geistige Eigentum von WotC missbraucht, man die OGL verletzt bzw. bricht, wofür man außer bei Verletzungen gegen bestimmte Abschnitte der OGL 30 Tage Zeit hat, das zu beheben, NACHDEM WotC den Lizenznehmer davon in Kenntnis gesetzt hat! Auch wäre der Versuch, inen ihr geistiges Eigentum wegzunehmen ein Grund. Das ist also nicht "einfach so", das hat immer Gründe. Und die sind eigentlich Standard, ehrlich gesagt.


Und DAS hier ist EBENFALLS nicht ganz richtig:
...dass Wizards sich das Recht nimmt, gerichtliche Probleme, die du wegen deinem Content bekommst, an sich zu ziehen, dir aber die Kosten dafür aufzubrummen.

Die Realität sieht so aus:
Zitat
XI. INDEMNITY. If You get in legal trouble, or get Us in legal trouble, here’s what will
happen:
B. If a claim is raised against You in connection with a Licensed Work, and You aren’t defending such a claim to Our
satisfaction, We have the right, but not the obligation, to take over the defense of that claim against You. If We do so,
You will reimburse Us for Our costs and expenses related to that defense.
C. We may, at Our discretion, seek to intervene in a case brought against You in order to join in the defense of the
claims, while leaving You and Your counsel in charge of Your own defense. If We do so, We will defend at Our own
expense and cost. As for Our IP, that’s Ours to defend – You don’t have any obligation to defend Dungeons & Dragons IP
Yourself, and in fact wouldn’t have standing (the legal right) to do so even if We wanted You to.

Sie KÖNNEN übernehmen, wenn eine Klage gegen den Lizenznehmer IN VERBINDUNG mit einem lizensierten Werk ist und man sich NICHT verteidigt. Dann können sie übernehmen und der Lizenznehmer zahlt die Kosten. Hat was mit "Ruf-Schutz" zu tun, denke ich. Sie können einem solchen Verfahren aber auch beitreten und tragen dann selbst ihre Kosten, siehe C.

Bitte bei den Fakten bleiben, das wäre echt super, danke!
Der komplette Text ist problemlos per Google zu finden... da muss man nicht irgendwas nachplappern, was gar nicht stimmt.

Camo

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:d

Okay, die hatten Eier. Die OGL hatten sie aber drinnen?

Kompletter Blödsinn, dummerweise... was man mit einem kurzen Nachschauen hätte herausfinden können:
"The Kingdoms of Kalamar is a fantasy role-playing game campaign setting created by Kenzer and Company, originally released in 1994. In 2000, shortly after Wizards of the Coast announced the 3rd edition of Dungeons & Dragons, Wizards and Kenzer jointly announced that Kenzer had acquired a rights to produce the Kalamar setting as a Dungeons & Dragons official licensed product."
Quelle: Wikipedia
Mann nennt das Lizenz... und dann braucht man keine OGL mehr, korrekt. Aber "gar keine Lizenz" ist mal wieder falsch, sorry. Ein Hinweis darauf wäre auch, dass von der RPGA eine "Living Kalamar-Kampagne" bespielt wurde.

Wer das selbst nachlesen möchte, hier das offizielle Statement von WotC und Kenzer:
Zitat
Kingdoms of Kalamar Campaign Setting Becomes Official Dungeons & Dragons World
November, 1 2000 - (Mundelein, Ill.) Wizards of the Coast, makers of the Dungeons & Dragons adventure game, and Kenzer and Company, creators of the astoundingly hilarious Knights of the Dinner Table magazine, are proud to announce the latest addition to the official Dungeons & Dragons family: the Kingdoms of Kalamar campaign setting. The two companies have reached agreement on licensing terms for new releases of the Kingdoms of Kalamar campaign setting, related supplements and adventures as official third edition Dungeons & Dragons products. The terms of the deal remain undisclosed.
Quelle: Hier


Langsam wird es ECHT ermüdend, wenn ich das sagen darf, Skaeg...

Camo

  • Gast
Da steht wortwörtlich dass diese Sublizenzierbare Lizenz erlaubt diesen Content zu verwenden wie auch immer sie wollen. (to use that content for any purpose.) Das ist keine Panikmache, das ist FAKT.

Kein Fakt... nicht einfach nur Ausschnitte lesen, bitte:
Zitat
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable, worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose.

Da wird ganz klar gesagt, dass sie eine LIZENZ bekommen... nicht alle Rechte. Da steht sogar, dass man das Eigentum behält... in den USA gehört das zu "alle Rechte".

Man muss sich halt drauf gefasst machen, dass es die Chance gibt verklagt zu werden, was WOTC aber mit jedem Publisher/Lizenznehmer separat machen muss und dann nochmal separat mit dessen Sublizenznehmern. Eine Klage, die sie ziemlich sicher verlieren.

Das "ziemlich sicher" ist eine gewagte Aussage... spezialisierte Fachanwälte sehen das ganz anders. Und wenn WotC das nicht verliert, wird das SEHR teuer. Wenn die Meinung zum verlieren so fundiert ist, wie die Aussage mit "sie erhalten alle Rechte", würde ich mir das noch mal überlegen, ehrlich gesagt.

Camo

  • Gast
Nein. Wie gesagt, gar keine Lizenz. Alles "fair use".
Das war ja früher auch völlig normal. Denk' zum Beispiel mal an die großen Rollenspielzeitschriften: Space Gamer/Fantasy Gamer, Challenge, Dragon oder bei uns Wunderwelten, Zauberzeit, Spielwelt. Die haben alle andauernd Abenteuer und Zusatzmaterial für diverse Spiele veröffentlicht, auch solche, die nicht zu ihrem Hausverlag (wenn sie überhaupt einen hatten), ohne dass von einer OGL oder ähnlichem irgendjemand was gehört hätte.

Da war jemand damals entweder nicht dabei oder hat es verdrängt... international wurde MASSIV aufgepasst, zum Teil andere Namen für Attribute verwendet etc - eben WEIL TSR sonst mit der Keule kam... und ja, das haben sie gemacht. Zumindest wenn sie es wollten. TSR hat D&D NICHT einfach jeden nutzen lassen, um damit Geld zu verdienen, keine Chance. Und ab WotC kam dann die OGL ja.

Offline Rhylthar

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Ach, Wizard‘s Amulet, Crucible of Freya und Co.! Das waren Zeiten!!
Sorry, hatte ich nicht gesehen.  :)
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Für alle, die Probleme mit meinem Nickname haben, hier eine Kopiervorlage: Rhylthar.

Offline Tintenteufel

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Sorry, hatte ich nicht gesehen.  :)

Alles gut. Geht hier ja auch zu wie im Taubenschlag.
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Offline Zed

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@Camo
Ich finde, wir sollten auf die Spitzfindigkeiten der WotC nicht hereinfallen.

Wenn Du ihnen mit Anerkennung der 1.1 das Recht einräumst, dass sie Dein Zeug nach Belieben, ohne Rücksprache und Vergütung selbst herausbringen können, dann ist das schon schlimm genug. Aber sie können Dir aus any reason whatsoever auch noch die Lizenz für das Verbreiten Deines Contents entziehen (VIII. TERMINATION) (mit 30 Tagen Kündigungsfrist) und Du hast anerkannt, dass Du sie nicht verklagen wirst.

DeFacto bedeutet das:

a) Sie können Dir Deinen Content mit ihrer Marktmacht entreißen - während Du noch Deine pdfs auf DriveThruRPG.com zu verkaufen versuchst, haben sie Deinen Content schon kostenlos (und ohne Nennung Deines Namens) zB in DnDBeyond eingebunden.

b) Oder sie können sich Deine PDF ziehen und Dir alle Rechte wegnehmen, indem sie Dir die Lizenz entziehen, SRD-Content weiter anzubieten und zugleich Deine PDF (ohne Nennung Deines Namens) in ihrem nächsten WotC-Sammelband abdrucken.

Camo

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@Camo
Ich finde, wir sollten auf die Spitzfindigkeiten der WotC nicht hereinfallen.

Wenn Du ihnen mit Anerkennung der 1.1 das Recht einräumst, dass sie Dein Zeug nach Belieben, ohne Rücksprache und Vergütung selbst herausbringen können, dann ist das schon schlimm genug. Aber sie können Dir aus any reason whatsoever auch noch die Lizenz für das Verbreiten Deines Contents entziehen (VIII. TERMINATION) (mit 30 Tagen Kündigungsfrist) und Du hast anerkannt, dass Du sie nicht verklagen wirst.

DeFacto bedeutet das:

a) Sie können Dir Deinen Content mit ihrer Marktmacht entreißen - während Du noch Deine pdfs auf DriveThruRPG.com zu verkaufen versuchst, haben sie Deinen Content schon kostenlos (und ohne Nennung Deines Namens) zB in DnDBeyond eingebunden.

b) Oder sie können sich Deine PDF ziehen und Dir alle Rechte wegnehmen, indem sie Dir die Lizenz entziehen, SRD-Content weiter anzubieten und zugleich Deine PDF (ohne Nennung Deines Namens) in ihrem nächsten WotC-Sammelband abdrucken.

Sorry, aber "Aber sie können Dir aus any reason whatsoever auch noch die Lizenz für das Verbreiten Deines Contents entziehen" ist NICHT korrekt. LIes es bitte selbst noch einmal durch, das hat nichts mit "Spitzfindigkeiten" zu tun. Die Behauptung, dass mit "any reason whatsoever" die Lizenz entzogen werden könne, ist faktisch nicht wahr. Da werden EXPLIZITE Gründe genannt, die jede normale Lizenz beenden können... unter Anderem. Bitte höre auf, Unwahrheiten zu verbreiten und die Widerlegung als "Spitzfindigkeiten" abzutun. Vielen Dank!

Nebenbei... zu Punkt b)... du HAST aber schon gemerkt, wenn sie dir die Lizenz entziehen, können auch WotC sich nicht mehr auf die Lizenz berufen, womit sie das eben NICHT mehr weiter verbreiten können? Gern geschehen. Die Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffen, eigentlich eine böswillige Unterstellung und ich denke mal hier völlig fehl am Platz. Und NEIN, "eine Lizenz einräumen" heißt IMMER noch nicht, dass sie alle Rechte bekommen und deinen Namen nicht mal nennen müssen. Genau DIESER Murks ist es, mit dem Stimmung gemacht und Panik geschürt werden soll... und wie man sieht, wirkt es leider. Sehr bedauerlich!

Offline Zed

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Hey Camo,

ich schließe nicht aus, dass ich etwas falsch verstanden habe. Also Schritt für Schritt:

Ist das Szenario a) unter der 1.1 möglich?

Zitat
a) Sie können Dir Deinen Content mit ihrer Marktmacht entreißen - während Du noch Deine pdfs auf DriveThruRPG.com zu verkaufen versuchst, haben sie Deinen Content schon kostenlos (und ohne Nennung Deines Namens) zB in DnDBeyond eingebunden.

Camo

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Hey Camo,

ich schließe nicht aus, dass ich etwas falsch verstanden habe. Also Schritt für Schritt:

Ist das Szenario a) unter der 1.1 möglich?

Nein. Davon steht da auch nicht einmal ansatzweise etwas drin. Und nein, SO kompliziert ist der Part NICHT abgefasst!

Offline Zed

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Szenario a)

- Tane Lorn schreibt ein tolles PDF mit Super Content, neuen Völkern, neuen Feats, und verkauft es für §2,99 bei DriveThru unter 1.1.
- Ein WotC-Mitarbeitender ist großer Fan von Tanes PDF. Er meint, das man das gut einem größeren Publikum als WotC zugänglich machen kann, denn unter X B hat Tane zugestimmt, den WotC eine "nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte für jeden Zweck" zu geben.

Zitat
B. You own the new and original content You create. You agree to give Us a nonexclusive, perpetual, irrevocable,
worldwide, sub-licensable, royalty-free license to use that content for any purpose

- Tanes Völker und die cool ausgedachten Feats werden in DnDBeyond eingebunden und finden etwas später sogar ihren Weg in ein Quellenbuch der WotC. Tane muss für seinen Beitrag weder benachrichtigt, noch genannt, noch vergütet werden.

- Niemand interessiert sich für Tanes PDF bei DriveThru. Den Content dort gibt es ohne zusätzliche Kosten bei DnDBeyond oder viel schöner im gedruckten WotC-Quellenbuch.

Habe ich bis hierher einen Denkfehler? Wo?

Edit: Und wenn Tamo einige seiner Dinge ein wenig holprig in seinem PDF formuliert hat, dann ist es für den WotC etwas mehr Arbeit, Tamos tolle Ideen in bessere Sprache zu bringen und vielleicht noch etwas weiter auszuschmücken, und rechtlich ist es auch kein Problem unter X A:
Zitat
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Camo

  • Gast
Szenario a)

- Tane Lorn schreibt ein tolles PDF mit Super Content, neuen Völkern, neuen Feats, und verkauft es für §2,99 bei DriveThru unter 1.1.
- Ein WotC-Mitarbeitender ist großer Fan von Tanes PDF. Er meint, das man das gut einem größeren Publikum als WotC zugänglich machen kann, denn unter X B hat Tane zugestimmt, den WotC eine "nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte für jeden Zweck" zu geben.

- Tanes Völker und die cool ausgedachten Feats werden in DnDBeyond eingebunden und finden etwas später sogar ihren Weg in ein Quellenbuch der WotC. Tane muss für seinen Beitrag weder benachrichtigt, noch genannt, noch vergütet werden.

Habe ich bis hierher einen Denkfehler? Wo?

Klar. Sogar einen massiven. Sie haben eine LIZENZ! Nicht mehr, nicht weniger. Genau wie das, was man unter der OGL 1.0 hatte. Die besagte NICHT, dass man WotC nicht nennen durfte. Ja, sie müssen dir nichts zahlen, musste man ihnen unter der OGL 1.0 aber auch nicht. Hauerha, unter jeder CC-Lizenz ist es normal, dass andere den Content, der darunter produziert wird, auch nutzen dürfen. Hier allerdings wird das zum Sündenfall aufgebauscht und - trotzdem man GENAU DAS ZWANZIG JAHRE mit ihrem Content gemacht hat, ist das nun böse? Ernsthaft?

Sie dürfen deinen Content, den du unter der 1.1 erstellst nutzen, du gibst ihnen damit eine Lizenz. Sie müssen dir nichts zahlen, aber selbstverständlich MUSS genannt werden, dass es von dir kommt, ansonsten wäre das ein Verstoß gegen das Copyright. Das ist aber nicht "alle Rechte überlassen", das ist nur GENAU DAS, wegen dessen Verlust nun eine komplette Branche am winseln ist. Exakt das Gleiche... nur bei der Branche ist das "ihr gutes Recht", wenn WotC das macht ist es "böse"... nun ja.

Aber ich würde dir tatsächlich empfehlen, einfach mal den Großteil dessen, was du bisher gelesen hast zum Thema zu vergessen und dich einmal gründlich zu informieren, was eine Lizenz ist. Vorher wird das nichts und ich hab weder die Zeit noch die Lust, da eine Grundeinführung zu machen. Ein paar deiner Grundvorstellungen sind auf jeden Fall falsch und da scheint die von mir erwähnte "Panikmache" durch, das ist nicht gut.

Achamanian

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Habe ich bis hierher einen Denkfehler? Wo?

Ich glaube, du hast da keinen Denkfehler ...

Diese Art von Klausel steht ja typischerweise in so ziemlich allen Community Content Programmes auf OneBookShelf. Da gibst du auch deine ganzen Inhalte für alle Mitbenutzer und den Verlag frei, ohne Kompensierung, sogar ohne Nennung. In einem CCP finde ich das auch schon grenzwertig (ich würde unter solchen Bedingungen nie was veröffentlichen), aber es ergibt noch ein gewisses Maß an Sinn, wenn die z.B. für proprietäre Settings wie Symbaroum sind. Das kann man dann als "Wir werfen alles in einen gemeinsamen Topf für alle." Das inm Zweifelsfall dann vor allem der Verlag davon profitieren kann, ist natürlich noch mal ne andere Geschichte ...

Aber in einer "Offenen" Lizenz finde ich so eine Klausel auch völlig absurd. Das ist dann doch eine "Wir erlauben dir freundlicherweise, uns dein Intellectual Property zu schenken"-Lizenz.

Evtl. hat das auch mit dem Unterschied im Urheberrechtsverständnis zu tun, in den USA kann es ja wesentlich leichter dazu kommen, dass du als Autor "Work for Hire" machst und dabei wirklich alle Rechte an deiner Arbeit komplett hergibst und nie mehr einen Cent siehst, auch wenn es sich zum nächsten Star Wars entwickelt.

EDIT: @Camo, verzichte doch einfach auf das Gepolter und erkläre (bzw. informiere dich selbst). Spitzfindig betrachtet hast du mit "eine Lizenz ist kein Geschenk" recht, und non-exclusive ist da auch ein Faktor. Aber trotzdem ist es mehr als nur eine kleine Schweinerei, wenn ein Gigant wie Hasbro das IP einer Einzelperson mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln melken kann, wie sie will, ohne der Person je einen Cent dafür zu geben (und die Einzelperson wahrscheinlich kaum die Mittel hat, gegen Hasbros Marktmacht anzustinken, wenn sie versucht, ihre Inhalte selbst zu vermarkten).
« Letzte Änderung: 12.01.2023 | 15:42 von Rumpel »

Camo

  • Gast
Ich glaube, du hast da keinen Denkfehler ...

Doch, hat er. Und NEIN, selbst in den USA führt eine LIZENZ nicht zum völligen Verlust der Rechte, das ist blühender Unsinn! Gnaaaa...