Autor Thema: [SR3] Konvolut Regelfragen  (Gelesen 9610 mal)

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[SR3] Konvolut Regelfragen
« am: 10.06.2009 | 00:29 »
Hier möchte ich weiter auftretende Regelfragen sammeln und die Antworten archivieren. Ich würde dann jede neue Frage und die jeweils beste Antwort zu einer Frage in diesen Startbeitrag reineditieren.

Also fangen wir mal an.

F: Ist die Cyberware "Verstärkte Reflexe" kompatibel mit der Bioware "Synapsenbeschleuniger"?
Im M&M steht speziell dazu nichts drin, weder beim einen noch beim anderen, und auch nicht bei den Bioware-Inkompatibilitäten. Wäre aber eine ziemlich billige Methode (für Nichtrigger), +2W6 Ini zu bekommen.

A: Ja, laut offizieller SR3-FAQ sind diese beiden Systeme voll kompatibel zueinander und stacken.

F: Gibt es eine finale Antwort darauf ob der Zaubernde bei Zaubern ohne Schwelle gegen ein humanoides Ziel(Manablitz z.B.) mehr oder gleichviele Erfolge braucht damit der Zauber wirkt?

A: Ja, die finale Antwort ist im englischen GRW (korrigierte 8. Auflage) zu finden:
If there is a Spell Resistance test, the caster's successes are compared to the successes generated by the target. If a target generated the same number or more successes, the spell has no effect.
Auf gut deutsch braucht der Zaubernde mindestens einen Nettoerfolg, damit der Zauber wirkt. Elementare Manipulationszauber bleiben davon freilich ausgenommen.

F: Darf man Würfel die in die Spruchabwehr eingeteilt wurden benutzen wenn ein Zauber aus dem Bereich Elementare Manipulation auf das Ziel, welches mit Spruchabwehr geschützt wird gewirkt wird?

A: Ja.

F: Kann ein Kampfzauber, der geistigen Schaden versursacht, (z.B. Stunbolt) gegen Geister eingesetzt werden?

A: Ja, da Geister normale Zustandsmonitore haben und geistigen Schaden nach den normalen Regeln nehmen.

F: Wird Ex, bzw. ExEx Munition eingerechnet wenn es darum geht das Grundpowerniveau zu heben um zu sehen ob die Waffe
- Fahrzeugpanzerung
- Gehärtete Panzerung
- Immunität gegen normale Waffen
durchbricht.

A: Ja, in allen drei Fällen.

F: Kann man aus den Regeln herauslesen ob das das interne Telefon einen Satelitten-Uplink hat. Also dass man es überall benutzen kann ?

A: Man kann. Telefone haben eine Gerätestufe von 2, das bedeutet eine Reichweite von 2km. Innerhalb dieser Entfernung muss also der nächste Funkmast stehen. Satelliten pflegen einen höheren Orbit als 2km zu haben. Mit einem normalen Telefon, ob intern oder nicht, hat man also keinen direkten Uplink.
« Letzte Änderung: 17.07.2009 | 10:30 von Feuersänger »
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Zitat von: ErikErikson
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #1 am: 10.06.2009 | 10:45 »
F: Ist die Cyberware "Verstärkte Reflexe" kompatibel mit der Bioware "Synapsenbeschleuniger"?
Im M&M steht speziell dazu nichts drin, weder beim einen noch beim anderen, und auch nicht bei den Bioware-Inkompatibilitäten. Wäre aber eine ziemlich billige Methode (für Nichtrigger), +2W6 Ini zu bekommen.


Ja, die offizielle SR3-FAQ bejaht die Kompatibilität:

Zitat
http://www.shadowrun4.com/resources/sr3faq.shtml#3

Can a character have both a synaptic accelerator and boosted reflexes and gain the bonuses from both? What about a synaptic accelerator and reaction enhancers?
Yes to both.

Anm: "Boosted reflexes" entspricht in der engl. Ausgabe den "Verstärkten Reflexen". Der Reflexbooster heißt im Original "Wired Reflexes".

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #2 am: 10.06.2009 | 10:47 »
Exzellent, danke. ^^
ich editier's gleich in den OP
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #3 am: 10.06.2009 | 11:03 »
F:
Gibt es eine finale Antwort darauf ob der Zaubernde bei Zaubern ohne Schwelle gegen ein humanoides Ziel(Manablitz z.B.) mehr oder gleichviele Erfolge braucht damit der Zauber wirkt?

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #4 am: 10.06.2009 | 11:17 »
Ha, darauf kann ich dir ne Antwort geben. Es ist zwar auch echt bescheuert, dass das Regelwerk den Fall des Erfolgsgleichstands komplett ignoriert. Das ist aber nur in der deutschen Version der Fall. In der Originalversion steht:

If there is a Spell Resistance test, the caster's successes are compared to the successes generated by the target. If a target generated the same number or more successes, the spell has no effect. [...]

Wir haben das auch so intuitiv immer so gespielt, dass der Zaubernde mindestens einen Nettoerfolg gebraucht hat. Dies folgt der Logik, dass ein Spruch zum gelingen mindestens einen Erfolg benötigt, und die Widerstandserfolge die Hexereierfolge negieren.
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #5 am: 10.06.2009 | 11:22 »
sry fürs labern aber ich frag vorsichtig nochmal nach:
Und im englischen gibt es "nur" diese Stelle ?
Das Problem im Deutschen ist nämlich nicht dass da nichts dazu steht sondern dass es einmal so steht und einmal so.
Erfreutlicherweise wäre das auch unsere 'Hausregel'

Edit: vergiss es erstmal, meine Frage ist doof, da müsstest du ja das Buch durchackern, ich schau bei Zeiten die Stellen nach wo im Deutschen die Misdeutung auftritt dann können wir nochmal vergleichen.
Danke dir

Markus
« Letzte Änderung: 10.06.2009 | 11:24 von Tourist »

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #6 am: 10.06.2009 | 11:25 »
Okay, schau mal ob du die widersprüchlichen Stellen findest, dann sehn wir weiter. ^^

Neue Frage: Thema ist Fahrzeugdesign in Rigger 3.
Treibstoffkapazität und Designkosten: die Tabelle in Rigger 3.01D liest sich so, als würde jeder zusätzliche Liter Tankkapazität 2DP und 1/50FP kosten. (ein 50 Liter größerer Tank erhöht also den Fahrzeugpreis um 10.000 Nuyen, oder den Preis eines kompletten Kleinwagens. Aha.)

In der verlinkten SR3-FAQ finde ich aber folgende Frage:
Q: Does Fuel Tank Enlargement (p. 115 R3) require 1 CF per 50 liters or part thereof, or only require 1 CF for every full 50 liters?
A: 1 CF per 50 liters or any portion thereof. As an optional rule, gamemasters may allow fractional increments of 0.1 CF per 5 liters to save on space, but it will still cost the full 2 Design Points.


Demnach kostet eine Erweiterung um jeweils _50_ Liter 2DP.
Verstehe ich das richtig, dass hier die deutsche Tabelle einfach fehlerhaft ist? Die englische FAQ ist immerhin von 2006.
« Letzte Änderung: 10.06.2009 | 12:19 von Feuersänger »
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #7 am: 18.06.2009 | 11:14 »
F: Gibt es Regeln für die Auswirkungen von Alkohol ?


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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #8 am: 18.06.2009 | 11:51 »
Ich weiß, dass es welche gibt, aber ich weiß grad nicht, wo sie stehen. Aus dem Gedächtnis: Alkohol ist eine schwache Droge, die 4L-Bet. macht oder sowas in der Drehe. Aber frag mich jetzt nicht nach Toleranz und Suchtfaktor. Ich schau mal, ob ich's finden kann.
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #9 am: 18.06.2009 | 19:03 »
Themen wie Sucht etc wird im Man&Machine abgehandelt. Ich glaube, Alkohol ist da nicht dabei, ich würde GMV ansetzen. Ausserdem, wer schert sich denn bei BTL, diversen legalen und illegalen harten Drogen noch um Schnaps ? ;)

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #10 am: 18.06.2009 | 19:16 »
A propos M&M, da steht immerhin ein synthetisches Alkoholderivat drin, mit Straßennamen "Burn". 3T-Betäubung -- scheint wohl sone Mischung aus Spiritus und Flugzeugtreibstoff zu sein.
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #11 am: 19.06.2009 | 13:54 »
naja, 3T klingt ja viel, ist aber recht angemessen: Ein nichts vertragender Hänfling kippt da halt schnell um, während jeder mit ein bisschen Konstitution das locker wegwürfelt. Ich bitte dich: Schadenswiederstand gegen 3 ? ;)

Gruss Marc

PS: du scheinst ja mit Feuereifer dabei zu sein ! Zu meinem Pech bist du vermutlich nicht Dresdner. ;)

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #12 am: 19.06.2009 | 14:35 »
naja, 3T klingt ja viel, ist aber recht angemessen: Ein nichts vertragender Hänfling kippt da halt schnell um, während jeder mit ein bisschen Konstitution das locker wegwürfelt. Ich bitte dich: Schadenswiederstand gegen 3 ? ;)

Wie gesagt, "hochsynthaholisches Getränk" steht da. 3T ist da schon ziemlich heftig, weil ein Mensch das gar nicht komplett wegwürfeln _kann_. Selbst mit Konsti 6 nimmst du mindestens Leichten, wahrscheinlicher aber Mittleren (Stun-)Schaden. Und das von nur einer "Dosis", also vermutlich etwa ein Schnapsglas. Das kann kein normaler Ethylalkohol sein.

Für Alk fände ich sowas wie 4L oder 2M oder so angemessener. Der Durchschnittstyp (Konsti 3) nimmt halt pro Dosis (Glas) vielleicht Leichte Betäubung und kippt nach ca. 10 Dosen aus den Latschen.

Zitat
PS: du scheinst ja mit Feuereifer dabei zu sein ! Zu meinem Pech bist du vermutlich nicht Dresdner. ;)

Ja, ich bin zur Zeit wieder angefixt, und nein, ich bin aus der Nürnberger Ecke. ;)
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #13 am: 24.06.2009 | 08:59 »
F: Darf man Würfel die in die Spruchabwehr eingeteilt wurden benutzen wenn ein Zauber aus dem Bereich Elementare Manipulation auf das Ziel, welches mit Spruchabwehr geschützt wird gewirkt wird?

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #14 am: 24.06.2009 | 11:21 »
Ich wüsste nichts, was dagegen spräche.

Da ein elementarer Zauber zwar eine Attacke nach Fernkampfregeln ist, aber auf Magie beruht würde ich es zulassen, Spruchabwehrwürfel der Probe zum Schadenswiederstand gegen den elementaren Effekt hinzuzufügen. Das kann man ja damit begründen, dass die Zauberabwehr die magische Energie des Zaubers abschwächt, bevor sie vollständig in elementaren Effekt umgewandelt wird. Will das Ziel der Attacke irgendwie ausweichen, allerdings eher nicht.

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #15 am: 24.06.2009 | 11:34 »
Auf S. 183 GRW steht schlicht etwas von "feindlichen Zaubern" und nichts über Ausnahmen bei Elementarmanipulationen. Wohl aber kannst du EMs _zusätzlich_ zur Spruchabwehr auch noch mit dem Kampfpool ausweichen. Ich nehme mal an, das ist der Grund für deine Verwirrung.

Aus diesem Grund würde ich das übrigens genau andersrum handhaben als Salva:
* ZUERST die Spruchabwehrwürfel rollen, die als erstes die Erfolge des Zauberers reduzieren. Die Spruchabwehr wirkt als magischer Schutzschirm um das geschützte Ziel herum. So steht es auch für alle anderen Zauber in den Regeln.
* DANN kann das Ziel gegen die verbliebenen Nettoerfolge eine Ausweichprobe mit dem Kampfpool machen.
* ZULETZT fällt im Falle eines Treffers eine Schadenswiderstandsprobe an, die ebenfalls durch Kampfpool verstärkt werden kann.

Ich sehe das nicht als problematisch, da Spruchabwehrwürfel extrem viel Potential des Zauberers binden -- Würfel, die hierzu eingeteilt sind, stehen nicht mehr für Zauber- oder Entzugwiderstandsproben zur Verfügung, und sind nach einmaliger Verwendung für diese Kampfrunde verbraucht. Kurz gesagt, wer Spruchabwehr einteilt, soll auch was davon haben. (Die Initiatenkraft Abschirmung ist da iirc deutlich heftiger.)
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #16 am: 25.06.2009 | 03:39 »
Wo wir gerade bei Zaubern sind:

F: Kann ein Kampfzauber, der geistigen Schaden versursacht, (z.B. Stunbolt) gegen Geister eingesetzt werden?

Geister haben ja nur einen Zustandsmonitor. Außerdem würde das die Existenz eines Geisterblitz-Zaubers ad absurdum führen, weil ja Stunbolt die gleiche Wirkung für ebensowenig Entzug, aber gegen mehr Gegner bietet. Andererseits kann man argumentieren, dass gerade GEISTER doch wohl GEISTigen Schaden nehmen können. ;)
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #17 am: 25.06.2009 | 09:25 »
Wo wir gerade bei Zaubern sind:

F: Kann ein Kampfzauber, der geistigen Schaden versursacht, (z.B. Stunbolt) gegen Geister eingesetzt werden?

Geister haben ja nur einen Zustandsmonitor. Außerdem würde das die Existenz eines Geisterblitz-Zaubers ad absurdum führen, weil ja Stunbolt die gleiche Wirkung für ebensowenig Entzug, aber gegen mehr Gegner bietet. Andererseits kann man argumentieren, dass gerade GEISTER doch wohl GEISTigen Schaden nehmen können. ;)

Wo steht "nur ein Zustandsmonitor" nochmal? Ich finde auf die Schnelle die Textstelle nicht.

Jedenfalls:

Zitat
Schattenzauber, S.98:

"Wenn ein Geist im Astralkampf Tödlichen Betäubungsschaden erleidet oder seine stoffliche gestalt im physischen Kampf zerstört wird (durch körperlichen oder geistigen Schaden) wird der Geist aus dem Astralraum verdrängt (...)"

Schattenzauber, S.146 (zum Manablitz/ball):

"Wie alle Manazauber wirken sie nur gegen lebende und magische Ziele." (meine Hervorhebung)

Nach der ersten Textstelle können Geister also geistigen bzw. Betäubungsschaden erleiden. Nach der zweiten wirken alle Manazauber gegen magische Ziele. Daraus würde ich folgern, daß Betäubungsblitz/ball gegen Geister wirken und dabei Betäubungsschaden verursachen. Sofern mir nicht irgendein Erratum dazu entgangen ist.

Der Sinn von Geisterblitz/ball ist mMn nicht, daß sie gegen Geister wirken, sondern daß sie nur gegen Geister wirken. D.h. zB wenn der Rest der Gruppe im Nahkampf mit manifestierten Geistern ist, kann der Magier nach Lust und Laune Geisterbälle reinschmeißen, ohne sich sorgen zu müssen, daß er seine Kameraden in Gefahr bringt. Und der Geisterblitz wäre zumindest für den Zauberer unschädlich, wenn er durch Spiegelung (SZ. S.73) zurückgeworfen werden sollte. (Auch wenn ich gerade nicht weiß, ob Geister metamagische Techniken besitzen können.)
« Letzte Änderung: 25.06.2009 | 11:44 von Stonewall »

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #18 am: 25.06.2009 | 10:31 »
Wo steht "nur ein Zustandsmonitor" nochmal? Ich finde auf die Schnelle die Textstelle nicht.

Kannst du nicht finden, ich stelle gerade fest, dass ich mich geirrt habe. Hatte aus dem Gedächtnis geschrieben, und evtl. mit SR2 verwechselt. In SR3 hingegen heisst es, Geister haben normale Zustandsmonitore. Mea culpa.

Zitat
Und der Geisterblitz wäre zumindest für den Zauberer unschädlich, wenn er durch Spiegelung (SZ. S.73) zurückgeworfen werden sollte. (Auch wenn ich gerade nicht weiß, ob Geister metamagische Techniken besitzen können.)

Interessant. Ich weiß zwar auch nicht, ob Geister sowas lernen können, aber zumindest für Freie Geister halte ich es für im Bereich des Möglichen liegend.

Also, die eigentliche Kernfrage hat sich damit fast erledigt. Ich trag sie trotzdem kurz ein.
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #19 am: 25.06.2009 | 10:38 »
Auf S. 183 GRW steht schlicht etwas von "feindlichen Zaubern" und nichts über Ausnahmen bei Elementarmanipulationen. Wohl aber kannst du EMs _zusätzlich_ zur Spruchabwehr auch noch mit dem Kampfpool ausweichen. Ich nehme mal an, das ist der Grund für deine Verwirrung.

Aus diesem Grund würde ich das übrigens genau andersrum handhaben als Salva:
* ZUERST die Spruchabwehrwürfel rollen, die als erstes die Erfolge des Zauberers reduzieren. Die Spruchabwehr wirkt als magischer Schutzschirm um das geschützte Ziel herum. So steht es auch für alle anderen Zauber in den Regeln.
* DANN kann das Ziel gegen die verbliebenen Nettoerfolge eine Ausweichprobe mit dem Kampfpool machen.
* ZULETZT fällt im Falle eines Treffers eine Schadenswiderstandsprobe an, die ebenfalls durch Kampfpool verstärkt werden kann.

Ich sehe das nicht als problematisch, da Spruchabwehrwürfel extrem viel Potential des Zauberers binden -- Würfel, die hierzu eingeteilt sind, stehen nicht mehr für Zauber- oder Entzugwiderstandsproben zur Verfügung, und sind nach einmaliger Verwendung für diese Kampfrunde verbraucht. Kurz gesagt, wer Spruchabwehr einteilt, soll auch was davon haben. (Die Initiatenkraft Abschirmung ist da iirc deutlich heftiger.)

Im Falle von elementaren Zaubern steht dem Ziel jedoch keine normale Spruchabwehr zu, soweit ich weiß. Spruchabwehr heisst ja: Habe ich bei meiner Willenskraft / Konstitutions /Wasweisich Probe mehr oder gleichviele Erfolge wie der Zaubernde, ist der Zauber völlig wirkungslos verpufft. Elementare Schadenszauber werden wie eine Fernkampfattacke behandelt, Rüstung schützt und der Schaden muss regulär heruntergewürfelt werden. Beides miteinander zu kombinieren, ist m.E. nach nicht möglich. Ausserdem tritt in vielen Fällen ein elementarer Sekundäreffekt ein, gegen den man sich zusätzlich wehren muss (Rauch, Kleidung fängt Feuer...).

Gruss Marc
« Letzte Änderung: 25.06.2009 | 10:40 von Salva »

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« Antwort #20 am: 25.06.2009 | 10:51 »
Im Falle von elementaren Zaubern steht dem Ziel jedoch keine normale Spruchabwehr zu, soweit ich weiß.

Der normale Regelmechanismus heisst Spruchwiderstand. Der Regeltext besagt "bei elementaren Zaubern ist die Widerstandsprobe eine Schadenswiderstandprobe [...]".

Im Text zur Spruchabwehr steht "Alle hierbei erzielten Erfolge werden direkt von den Erfolgen [des Angreifers] abgezogen, noch bevor individuelle Spruchwiderstandsproben abgelegt werden".
Stell es dir vielleicht als eine Art magischen Schild vor, der jeglicher Magie entgegenwirkt, und dass auch Elementarstrahlen immer noch magischer Natur sind.

Zwar ließe sich auch anders argumentieren, und es wäre vielleicht auch plausibel, aber im Abschnitt zur Spruchabwehr wird halt keinerlei Ausnahme für Elementarzauber erwähnt, darum wird es wohl auch keine Ausnahme geben.
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #21 am: 25.06.2009 | 13:20 »
Ich les heut abend dazu nochmal mein Regelwerk. ;)

Nachdem ich nochmals nachgelesen habe: Es scheint tatsächlich so, dass auch Spruchabwehr genutzt werden kann, um elementare Zauber zu kontern, wie du es beschreibst. Damit stinken, meiner Meinung nach, elementare Schadenszauber ziemlich ab:

1. Kontermöglichkeit via Spruchabwehr
2. da es sich um Fernkampfangriffregeln handelt, ist Ausweichen zulässig
3. Regulärer Schadenswiederstand, bei dem halbe Stoßpanzerung schützt.

Das sind zwei Möglichkeiten mehr, einen elementaren Zauber zu kontern, als Manablitz oder Energieblitz beispielsweise bieten, zumal man diese gezielt auf Gegner mit entweder vermutlich niedriger Willenskraft oder Konstitution schleudert, und damit sogar noch einen niedrigeren Mindestwurf zum Zaubern bekommt, während der Spruchwiederstand des Opfers gegen einen Stufe 6 Manablitz eben 6 ist, während er gegen einen Feuerball Stufe 6 sogar um (wie bereits geschrieben) halbe Stoßpanzerung gesenkt wird.

Sekundäreffekte lass ich mal aussen vor, die seh ich als nicht ausreichend an, derartiges zu kompensieren.
« Letzte Änderung: 26.06.2009 | 15:02 von Salva »

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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #22 am: 1.07.2009 | 08:59 »
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Regelwerk / Errata dazu wäre Sahne, denken kann man sich ja dazu eine ganze Menge.


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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #23 am: 1.07.2009 | 12:02 »
Im GRW wird darauf nicht speziell eingegangen, aber genau darum kann man davon ausgehen, dass die Munition ihren Effekt ganz normal ohne Ausnahmeregelungen entfaltet.

Das erhöhte Powerniveau durch Ex bzw ExEx kann also durchaus bewirken, dass Verstärkte Panzerung wie auch Fahrzeugpanzerung durchschlagen bzw. Immunität überwunden wird. Bei Fahrzeugen gilt aber immer noch die übliche Schadensreduktion.

Das ist ja genau der WITZ an dieser Munition; deswegen hat man sie im Spiel. Natürlich ist es wieder mal unlogisch, dass ein bei Aufschlag fragmentierendes Projektil besser gegen Panzerung wirken soll als z.B. ein Hartkerngeschoss. Aber wie sagte kirilow neulich so schön: man kommt diesem System mit Logik nicht bei.

Also soweit ich das sehe, lautet die Antwort:
A: Ja, in allen drei Fällen.

Einverstanden, oder weiss es jemand besser?
« Letzte Änderung: 1.07.2009 | 12:04 von Feuersänger »
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Re: [SR3] Konvolut Regelfragen
« Antwort #24 am: 1.07.2009 | 16:47 »
Rein verstandesgemäß betrachtet, ist ExEX doch kein festes Projektil sondern eine kleine Minisprengkapsel, die beim Auftreffen aufs weiche Ziel detoniert und große Wunden reißt. Panzerbrechende Munition greift doch beispielseise auf Hohlladungsgeschosse oder extrem hartes Material (Stichwort: Uranmunition) zurück, Sprengmunition verschießt man auf weiche, nicht auf harte Ziele.

Bei Shadowrun würde ich folgendes annehmen: Gegen Geister, Tiere etc ist das Powerniveau erhöht, Fahrzeuge mit Panzerung negieren diesen Effekt. Gehärtete Panzerung: hmmmm... bin ich noch nie mit konfrontiert worden. Tendiere hier aber zu: hartes Ziel. Kommt halt drauf an, wie ihr spielen wollt.

Habe aber, wie immer, mein Regelwerk nicht dabei.

Gruss Marc