Im übrigen suche ich immernoch nach der Regelpassage, die explizit besagt, dass Knochen den Nahkampfschaden nicht erhöhen bei Cybergliedmaßen.
Beim Beispiel der Kompositknochen (bzw. Bodyware allgemein) sagt das GRW4, S.388 (deutsche Aufl.),
"dass Bodyware, die KEINE Kapazitätsstufe hat, direkt in den Körper des Benutzers implantiert werden muss und nicht in Cybergliedmaßen implantiert werden kann."Kein Widerspruch zum Reflexbooster der ja
"an strategisch wichtigen Positionen des gesamten Körpers" (GRW, S.389) und nicht nur in eine Cybergliedmaße implantiert wird.
Beim Beispiel von Knochenverstärkung (bzw. Bioware allgemein) sagt das GRW4, S.392, dass Bioware (definitionsgemäß)
"in körpereigene Funktionen integriert wird und diese verstärkt, anstatt Körperteile durch Maschinen zu ersetzen." In einem Cyberarm können naturgemäß keine körpereigenen Funktionen mehr verändert werden.
Da man generall ansagen darf, mit welcher Angriffsart man attackiert, steht es natürlich frei Nahkampfschaden entweder mit einem Cyberarm oder mit einer sonstwie verstärkten Gliedmaße zu machen.
Zwei kurze Fragen zur Technomancie und der Anwendung von Personaattributen habe ich da noch.
1) Gilt für Komplexe Formen ein Prozessorlimit der Lebenden Persona? Das GRW, S.280, sagt
"dass Komplexe Formen grundsätzlich als "laufend" gelten, es sei denn, sie werden vom Technomancer bewusst deaktiviert", was nahelegt, dass auch Technomancer an das Prozessorlimit gebunden sind.
2) Ist die effektive Stufe der Komplexen Formen dann weiterhin auf die Systemstufe (=Logik) der lebenden Persona begrenzt, wie sonst üblich?