Das hat damit nichts zu tun. Natürlich kann WotC versuchen, Angebote zu beenden. Und vermutlich wird sich niemand, der das hobbymäßig macht, das Prozessrisiko tragen wollen. Das hat nichts damit zu tun.
Was diese Generatoren angeht, fallen mir ein paar Argumente ein, die dazu führen können, dass man sie abmahnen kann:
- Die Leute haben OGL-Material verwendet und D&D daneben geschrieben. Das ist laut OGL nicht in Ordnung. Bei d20srd.com steht nirgends "Dungeons and Dragons".
- WotC argumentiert, dass die Programmierung eines Programms von der Lizenz nicht gedeckt ist. Das wäre dann gerichtlich zu prüfen. Muss man aber machen.
Ohne so eine Abmahnung im Volltext zu lesen, kann ich dazu wenig sagen.
[Edit: Zur Erklärung: Man kann Rechte auf zwei Weisen erlangen: Durch Gesetz oder durch Vertag. Urheberrecht und was man deshalb oder trotzdem tun darf, ist Gesetz. Die OGL ist aber Vertragsrecht. Nun kann man nicht beides benutzen. Man kann also nicht gleichzeitig sagen: "Wegen UrhbG darf ich" und "Wegen Vertrag darf ich".]
Grundsätzlich gilt, was ich geschrieben habe, auch in den Staaten. Es gibt einige Publisher, die auf die oben genannte Weise bei der 4e verfahren sind, z.B. Goodman Games mit
Points of Light.