@Andre: Deswegen schrieb ich ja auch "grundsätzlich" - also mit Ausnahmen...
Das entscheidende ist doch viel eher die Mindestumsatzklausel. Tabellen vorlesen erinnert mich an meine Studienzeit...

@Taktikus: Ich möchte bei einem widersprechen: Es muss auch denen gestattet sein, konstruktive Kritik zu üben, die es nicht selbst oder sogar selbst besser machen können.
Auch wenn Kritik schmerzt - wenn sie berechtigt ist, sollte sie geäußert werden dürfen, egal von wem.
Ob die Kritik konstruktiv geäußert wurde oder berechtigt ist, kann aber in den meisten Fällen niemand vollumfänglich bewerten. In dubio pro reo.
Und bei einem Crowdfunding steht meistens schon ziemlich eindeutig fest, wie die Konditionen des Vertrages aussehen. z.B. dass die Funder ihr Geld zurückbekommen, wenn die Mindestsumme nicht erreicht wurde, was sie bekommen, wenn sie finanziell unterstützt haben und die Mindestsumme erreicht wurde, wer das Porto bezahlt, etc. etc.
Über den Zeitrahmen wird meistens nichts vereinbart, was ich für einen groben Fehler halte. Ein "bis spätestens X, sonst Recht auf Rücktrittt" wäre hilfreich (und ja, das X darf auch großzügig im Zeitrahmen sein, aber dann wissen alle (auch die Macher) woran sie sind...)!
Über qualitative Aussagen (zB Qualität der Übersetzung) wird man auch kaum etwas vereinbaren, wobei ich auch da ein "wird übersetzt von..." gut finde, dann weiß der Backer auch da wieder, woran er ist.
Beides sind die wesentlichen Gründe, warum ich mich inzwischen grundsätzlich nicht mehr bei Crowdfundings beteilige.
Aber vielleicht sollten wir mal wieder zum Uhrwerk Verlag zurück kommen...
