Äh, nein? Das wäre auch noch schöner, wenn man so Verträge abschließen könnte, nämlich tatsächlich einseitig durch Ordre de Mufti.
Die OGL ist ein offenes Angebot von WotC an alle, das diese Angebot annehmen können oder nicht. Man nimmt es gemäß Punkt 3 durch Benutzung der lizensierten Inhalte an. Das kann man jetzt finde ich schon einseitig nennen.
Spannend ist, dass auch schon bei der alten OGL gilt, dass man es durch Nutzen der Inhalte automatisch annimmt. D.h. WotC kann immer argumentieren, dadurch dass du einen Magic Missle Zauberspruch (oder was auch immer in der SDR steht) in deinem Werk benutzt, hast du dich der offenen Inhalte der SRD bedient und damit die OGL angenommen.
Abschnitt 10 sagt dann, dass man den Text der OGL in seinem Werk mitliefern muss.
Tut man das nicht, etwa, weil man eigentlich gar nicht vorhatte, die OGL zu benutzen, WotC aber der Auffassung ist, dass man das doch tut, musst du gemäß Abschnitt 13 entweder dem Abschnitt 10 Folge leisten oder aber eine Terminierung der Lizenz befürchten, was bedeutet, dass alles SRD-Zeug entfernt werden muss. Oder man beginnt dann, sich vor Gericht zu streiten.
Das ist aber in der alten OGL alles relativ harmlos, weil man ja z.B. mit der Annahme der Lizenz nicht gleich auf sein Recht verzichtet, gegen WotC zu klagen und auch keine eigenen Inhalte (über das hinaus, was man selbst unter die OGL stellt) an WotC abtritt.