Autor Thema: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte  (Gelesen 3444 mal)

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Offline Tele

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Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« am: 29.05.2025 | 21:21 »
Die nachfolgende Diskussion entstand ursprünglich im Thread "Uhrwerk Verlag - Smalltalk". schneeland

Ach, die ganze Kleinverlage werden es bald sowieso noch schwerer haben, wenn das Barrierefreiheitsgesetz für E-Books greift. Wie ein Verlag wie Uhrwerk es schaffen soll seine PDFs vernünftig barrierefrei zu bekommen, bleibt mir ein Rätsel. Dann war es das mit E-Books.

Wie stets: gut gemeint, schlecht gemacht.
« Letzte Änderung: 30.05.2025 | 13:03 von schneeland »

Online Ludovico

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #1 am: 29.05.2025 | 22:08 »
Ach, die ganze Kleinverlage werden es bald sowieso noch schwerer haben, wenn das Barrierefreiheitsgesetz für E-Books greift. Wie ein Verlag wie Uhrwerk es schaffen soll seine PDFs vernünftig barrierefrei zu bekommen, bleibt mir ein Rätsel. Dann war es das mit E-Books.

Wie stets: gut gemeint, schlecht gemacht.

Uhrwerk und die meisten Rollenspielverlage dürften keine Probleme haben:
Zitat
Gemäß §2 Abs. 17 BFSG ist ein Kleinstunternehmen ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft. Hat das Unternehmen 10 Beschäftigte, fällt es nicht mehr unter die Definition Kleinstunternehmen. Die Voraussetzungen Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz bzw. Bilanz müssen also kumulativ erfüllt sein. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Personen, die im betroffenen Unternehmen während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind, vgl. hierzu Art. 5 der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG).

https://www.boersenverein.de/beratung-service/barrierefreiheit/faq/

Offline sma

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #2 am: 29.05.2025 | 22:35 »
Uhrwerk und die meisten Rollenspielverlage dürften keine Probleme haben:
Spannendes Thema (das so gar nix mit Uhrwerk zu tun hat). Ist komplett an mir vorbei gegangen, dass da vor einigen Jahren beschlossen wurde, dass ab Mitte nächsten Monats alle E-Books (also ja wohl PDFs und EPUBs) genau wie Webseite u.ä. barrierefrei sein müssen und wenn ich's richtig verstehe den PDA/UA der WCAG einhalten müssen. Die zwei großen, Ulisses und Pegasus, sind ja in jedem Fall betroffen. Die anderen Verlage machen wahrscheinlich alle keine 2 Mio € Umsatz im Jahr. Doch was ist mit DriveTruRPG? Die machen garantiert diesen Umsatz und verkaufen ja E-Books in Deutschland. Verschwinden damit nächsten Monat 99% alle Angebote aus dem Shop? Oder können sie argumentieren, dass es technisch nicht zumutbar ist, alle PDFs zu überarbeiten. Oder das alle PDFs Comics sind? Oder Zeitschriften? Denn beides ist ausgenommen. Ebenso Bildbände. Also weg mit dem Text aus Rollenspielbüchern? Würde es reichen, zusätzlich zu dem "echten" PDF noch ein Nur-Text-Dokument zu veröffentlichen? Das könnte man ja im Markdown-Format als "Webseite" klassifizieren und hätte den charmanten Nebeneffekt, dass sich das besser als PDFs als Eingabeformat für KIs eignet.

Offline AndreJarosch

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #3 am: 29.05.2025 | 22:38 »
Spannendes Thema (das so gar nix mit Uhrwerk zu tun hat). Ist komplett an mir vorbei gegangen, dass da vor einigen Jahren beschlossen wurde, dass ab Mitte nächsten Monats alle E-Books (also ja wohl PDFs und EPUBs) genau wie Webseite u.ä. barrierefrei sein müssen und wenn ich's richtig verstehe den PDA/UA der WCAG einhalten müssen. Die zwei großen, Ulisses und Pegasus, sind ja in jedem Fall betroffen. Die anderen Verlage machen wahrscheinlich alle keine 2 Mio € Umsatz im Jahr. Doch was ist mit DriveTruRPG? Die machen garantiert diesen Umsatz und verkaufen ja E-Books in Deutschland. Verschwinden damit nächsten Monat 99% alle Angebote aus dem Shop? Oder können sie argumentieren, dass es technisch nicht zumutbar ist, alle PDFs zu überarbeiten. Oder das alle PDFs Comics sind? Oder Zeitschriften? Denn beides ist ausgenommen. Ebenso Bildbände. Also weg mit dem Text aus Rollenspielbüchern? Würde es reichen, zusätzlich zu dem "echten" PDF noch ein Nur-Text-Dokument zu veröffentlichen? Das könnte man ja im Markdown-Format als "Webseite" klassifizieren und hätte den charmanten Nebeneffekt, dass sich das besser als PDFs als Eingabeformat für KIs eignet.

Rollenspiele erscheinen zwar in Buchform, sind aber SPIELE.
Und es gibt auch kein Barrierefreies Monopoly, Munchkin, oder Siedler von Catan.

Online Alter Weißer Pottwal

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #4 am: 29.05.2025 | 23:03 »
Rollenspiele erscheinen zwar in Buchform, sind aber SPIELE.
Und es gibt auch kein Barrierefreies Monopoly, Munchkin, oder Siedler von Catan.

Wer eine ISBN, den verminderten Mehrwertsteuersatz und die Distributionswege des Buchhandels nutzt, wird sich damit nicht rausreden können.
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Offline AndreJarosch

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #5 am: 29.05.2025 | 23:28 »
Wer eine ISBN, den verminderten Mehrwertsteuersatz und die Distributionswege des Buchhandels nutzt, wird sich damit nicht rausreden können.

Im Falle von Regelbüchern sollte allerdings diese Ausnahme greifen:
"Im Falle von Werken, die neben Text eine große Anzahl von Bildern, Tabellen oder Grafiken enthält, kann auch die Ausnahme gemäß § 17 BFSG vorliegen. Danach müssen Barrierefreiheitsanforderungen nicht umgesetzt werden, falls deren Einhaltung zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Verlags führen sollte."

Für Quellen- und Abenteuerbücher dürfte dies dann aber nicht gelten, das stimmt.

Offline Tele

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #6 am: 30.05.2025 | 08:09 »
Das war zwar krasses Derailing von mir, aber das war total hilfreich. Danke für die Informationen. Ich hatte das Gesetz nur überflogen, denn Gesetzestexte finde ich so spannend wie Farbe beim Trockenen zugucken. Vielen Dank, dass ihr mir da auf die Sprünge geholfen habt.

Offline Boba Fett

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #7 am: 30.05.2025 | 11:25 »
Doch was ist mit DriveTruRPG? Die machen garantiert diesen Umsatz und verkaufen ja E-Books in Deutschland. Verschwinden damit nächsten Monat 99% alle Angebote aus dem Shop?

Ein E-Book, das nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht wird, muss laut BFSG grundsätzlich barrierefrei sein.
Alle bisher erschienen Bücher betrifft das nicht.

Dazu kommt, dass sich DriveThru ja nicht als Verlag, sondern als Verkaufsstelle definiert. Das Buch in EBook Format erscheint ja bei Ulisses, Truant oder einem anderen Verlag.
« Letzte Änderung: 30.05.2025 | 11:27 von Boba Fett »
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Offline AndreJarosch

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #8 am: 30.05.2025 | 12:26 »
Ein E-Book, das nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht wird, muss laut BFSG grundsätzlich barrierefrei sein.
Alle bisher erschienen Bücher betrifft das nicht.

Ich stelle mir gerade vor wie das Kapitel Charaktererschaffung oder Waffen-, Rüstungs- und Ausrüstungslisten von einem Ebook-Reader vorgelesen werden... das ergibt doch keinen Sinn.

"Im Falle von Werken, die neben Text eine große Anzahl von Bildern, Tabellen oder Grafiken enthält, kann auch die Ausnahme gemäß § 17 BFSG vorliegen. Danach müssen Barrierefreiheitsanforderungen nicht umgesetzt werden, falls deren Einhaltung zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Verlags führen sollte."

Ein Regelbuch mit vielen Bildern und Tabellen sollte von dieser Ausnahme betroffen sein.
Ein Quellen- oder Abenteuerbuch möglicherweise nicht.

Offline AndreJarosch

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #9 am: 30.05.2025 | 12:52 »
@Andre: Deswegen schrieb ich ja auch "grundsätzlich" - also mit Ausnahmen...
Das entscheidende ist doch viel eher die Mindestumsatzklausel. Tabellen vorlesen erinnert mich an meine Studienzeit...  >;D

Weisst du was die Mindestumsatzklausel an Höhe aussagt?

Offline sma

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #10 am: 30.05.2025 | 12:59 »
Ich stelle mir gerade vor wie das Kapitel Charaktererschaffung oder Waffen-, Rüstungs- und Ausrüstungslisten von einem Ebook-Reader vorgelesen werden... das ergibt doch keinen Sinn.
Wieso nicht? Wenn dass dein einziger Zugang zu dem Dokument ist, weil du blind bist? Ich höre einen Podcast, wo einer der Hosts blind (oder schwer sehrbehindert) ist und der "liest" regelmäßig Regelbücher, um sie im Podcast zu besprechen. Ich würde mal behaupten, jedes bisschen hilft da.

Bilder in Rollenspielen haben ja meist nur einen illustrativen Zweck und enthalten keine Informationen, können also einfach ausgelassen werden. Selbst mit Bildern und Tabellen halte ich das also für zumutbar.

Problem ist eher, dass Software darauf nicht wirklich vorbereitet ist. Ich hatte mir gestern ein PDF aus einem Markdown-Dokument erzeugt. Das hätte problemlos PDF/UA-konform sein können, denn die Struktur ist ja aus der Quelle ablesbar, aber das benutzte Programm bietet diese Option nicht. Auch Pages (die Textverarbeitung auf dem Mac) scheint das nicht zu können. Finde ich alles erschreckend armselig. Ich will doch keine Extrasoftware benutzen müssen, die dann die Struktur des Dokuments wieder reverse-engineered.

Offline sma

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #11 am: 30.05.2025 | 13:01 »
Weisst du was die Mindestumsatzklausel an Höhe aussagt?
Stand doch in der verlinkten FAQ: 2 Mio €. Bei weniger als dieser Summe und bei weniger als 10 Festangestellten gilt man als Kleinstverlag, der das nicht bringen muss. Die 100QG hat da also keinen Zwang und könnte das PDF einfach nur aus Nettigkeit taggen.

Offline Boba Fett

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #12 am: 30.05.2025 | 13:02 »
Weisst du was die Mindestumsatzklausel an Höhe aussagt?
Weiter oben war doch von 2 Millionen die Rede. Ich ging davon aus, der Schreibende hat fundierte Kenntnis.
Und deute das als € 2.000.000 Umsatz per Jahr


gefunden:
Zitat
Für wen gilt das BFSG nicht, welche Ausnahmen gibt es?
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Allerdings muss es klar ersichtlich werden, dass es sich dabei um reine B2B-Angebote handelt und nicht an Verbraucher (im Sinne von § 2 Nr. 16 BFSG und § 13 BGB) verkauft wird.
Weitere Ausnahmen gibt es im BFSG für Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG, die im BFSG geregelte Dienstleistungen (inkl. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Onlineshops) anbieten (§ 3 Abs. 3 S. 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und (!) einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Quelle
« Letzte Änderung: 30.05.2025 | 13:13 von Boba Fett »
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Offline Boba Fett

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #13 am: 30.05.2025 | 13:05 »
Ganz nebenbei:
Zitat
Die Barrierefreiheitsanforderungen für E‑Books sehen vor, dass die Barrierefreiheitsfunktionen nicht durch digitalen Urheberrechtsschutz blockiert werden dürfen. Ein sogenanntes „hartes DRM“ ist damit nicht mehr möglich.
Quelle

@Moderation: Danke fürs Auslagern!!!
« Letzte Änderung: 30.05.2025 | 13:29 von Boba Fett »
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Offline Tele

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #14 am: 30.05.2025 | 14:20 »
Ich habe ein wenig rumprobiert und mit den Tabellen, eingeschoben Kästen, Statblöcken sind die Regelteile aktuell, ohne viel nachzuarbeiten, nicht sinnvoll wiederzugeben.

Es gibt noch eine Unzumutbarkeitsklausel, die ich persönlich als Verlag für RPGs ziehen würde.

Offline Galatea

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #15 am: 30.05.2025 | 15:56 »
Ich stelle mir gerade vor wie das Kapitel Charaktererschaffung oder Waffen-, Rüstungs- und Ausrüstungslisten von einem Ebook-Reader vorgelesen werden... das ergibt doch keinen Sinn.
Sofern das (Tabellen-)Format nicht komplett dämlich gewählt ist, sollte das eigentlich relativ problemlos möglich sein.

Was auch gerne vergessen wird ist, blinde Menschen haben oft ein besseres Gedächtnis sich gesagte Dinge zu merken (ich bin eher ein extrem optischer Mensch, ich kann mir z.B. Vokabeln/Begriffe ohne Schriftbild überhaupt nicht merken) und können nicht selten Sprache in einer Geschwidigkeit hören, die für Sehende schlicht nicht zu handhaben ist (das trifft v.a. auf diejenigen zu, die bei Geburt sehen konnten aber recht früh erblindet sind, die haben ein initial-entwickeltes Sehzentrum, das dann vom Hörzentrum "gekapert" und als Turbobooster für Sprachinterpretation genutzt wird).
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Offline Haukrinn

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #16 am: 30.05.2025 | 16:59 »
Zum Kontext: Ich hab mich als Unternehmensinhaber da intensiver mit auseinander gesetzt, wer und warum man unter das BFSG fällt und was dann zu tun ist. Ich bin aber kein Rechtsanwalt.

Das BFSG wird keinen der deutschen Verlage wirklich treffen. Umsatz- und Beschäftigungsgrenzen sollten da bei allen greifen (oder kennt ihr einen RSP-Verlag mit mehr als zehn fest Angestellten?).

DriveThru wird das auch herzlich egal sein, denn die verkaufen nur und für die eBooks (und deren Narrierefreiheit) sind die Hersteller verantwortlich. Die sind nicht für die Werke selbst verantwortlich. Für die dürfte eher ihre eigene Webseite zum Problem werden. Das Ding ist nun wirklich kaum barrierefrei.

Was viel eher spannend werden dürfte sind so Dinge von D&D Beyond. Das dürfte europäischen Kunden nämlich dann nicht mehr angeboten werden. Zumindest nicht, wenn es so bleibt wie es gerade aussieht. Ähnliches gilt für diverse VTTs, die da natürlich ebenso drunter fallen werden (Foundry hat ja z.B. mittlerweile mehr als 10 Mitarbeiter, glaube ich; kann sogar sein, dass die Ausnahmen für Nicht-EU-Unternehmen überhaupt nicht gelten).

PS: Auch EU-weit könnte es interessant werden, das zu beobachten. Das BFSG ist ja nur die nationale Variante der EAA.
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Offline unicum

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #17 am: 30.05.2025 | 17:27 »
Das BFSG wird keinen der deutschen Verlage wirklich treffen. Umsatz- und Beschäftigungsgrenzen sollten da bei allen greifen (oder kennt ihr einen RSP-Verlag mit mehr als zehn fest Angestellten?).

Pegasus vieleicht, die sind ja ein Brett- und Rollenspielverlag. Und ich weis nicht ob die dann das aufdröseln.

Offline Haukrinn

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #18 am: 30.05.2025 | 18:09 »
Ja, stimmt, die sind deutlich jenseits der 2 Mio. Umsatz.
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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #19 am: 30.05.2025 | 18:18 »
Das BFSG wird keinen der deutschen Verlage wirklich treffen. Umsatz- und Beschäftigungsgrenzen sollten da bei allen greifen (oder kennt ihr einen RSP-Verlag mit mehr als zehn fest Angestellten?).
Ulisses hatte 2022 einen Jahresumsatz von 3 Mio € (4,2 Mio € in 2021) und Pegasus einen Jahresumsatz von 12,8 Mio € (9,6 Mio € in 2021). Rollenspiele werden in der Bilanz nicht speziell erwähnt. Die beiden wären in jedem Fall betroffen.

Und der Elefant im Raum ist IMHO DriveThruRPG. Die behaupten, ihren Publishern über $12 Mio pro Jahr auszuzahlen, aber das wird weltweit sein. Nehmen wir daher an, dass 1/3 davon in Europa stattfindet und das wiederum sich im wesentlichen auf DACH, UK und die skandinavischen Länder und den Rest verteilt. Dann wären es $1 Mio für Deutschland und da dies 35% der Umsätze sind, wären das ~2,5 Mio €, also auch über der Grenze.

Und dann gibt es noch Rollenspiel-Publisher, die man leicht übersieht: Das Horde-Rollenspiel hat sich relativ gut verkauft und der Verlag dahinter macht mit seinen 2200 Titeln und 1100 Autoren (lt. Wikipedia) aber locker die 2 Mio € Umsatz.

Offline Haukrinn

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #20 am: 30.05.2025 | 18:31 »
Drivethru ist aber wie gesagt Händler, nicht Publisher. Die sind nicht für die Ebooks verantwortlich, die sie nicht selbst hergestellt haben.
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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #21 am: 30.05.2025 | 19:45 »
DriveThru wird das auch herzlich egal sein, denn die verkaufen nur und für die eBooks (und deren Narrierefreiheit) sind die Hersteller verantwortlich. Die sind nicht für die Werke selbst verantwortlich. Für die dürfte eher ihre eigene Webseite zum Problem werden. Das Ding ist nun wirklich kaum barrierefrei.
Sehe ich auch so. Allerdings: Dass auch die neue Website von Drivethru voller Barrieren ist, ist Drivethru während des Redesigns des Öfteren angetragen worden. Das Problem sollte denen bekannt sein.

Ansonsten:
Wie sinnig die Anforderungen des Gesetz sind, dazu könnte man ja auch Leute befragen, die sich da auskennen.
Vielleicht mag wer Würfelheld in den Diskurs reinholen?
Es gibt noch ein paar andere Hobbyist*innen für deren verbesserte Teilhabe das Gesetz gemacht ist, aber die anderen habe ich gerade nicht im Kopf.
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Online Alter Weißer Pottwal

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #22 am: 30.05.2025 | 21:24 »
Von Barrierefreiheit schreiben, aber Gendersternchen benutzen (bzw. generell gendern) und so Barrieren für Nicht-Muttersprachler und Leute mit Lese- und Rechtschreibschwäche aufbauen. Genau mein Humor  :d
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Online schneeland

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #23 am: 30.05.2025 | 21:34 »
Von Barrierefreiheit schreiben, aber Gendersternchen benutzen (bzw. generell gendern) und so Barrieren für Nicht-Muttersprachler und Leute mit Lese- und Rechtschreibschwäche aufbauen. Genau mein Humor  :d

Andere Nutzer wegen ihrer Verwendung von gegenderter Sprache angehen, das ist natürlich ein exzellenter Beitrag zum Thema! Nicht.
Also einfach sein lassen und beim eigentlichen Thema bleiben.
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Offline Galatea

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #24 am: 31.05.2025 | 00:30 »
Soweit ich das sehe, hat hier bisher niemand auch nur ein einziges Mal überhaupt gegendert, daher erschließt sich mir nicht ganz, wer hier genau angegangen werden soll.

Tatsächlich ist das ein valider Hinweis zur Umsetzung von Barrierefreiheit - was für den einen eine Hilfe ist, kann für den Anderen schnell zum Hindernis werden - sieht man u.a. bei Blindenleitsystemen (die für Rollstuhlfahrer echt hinderlich sein können) oder ebenerdigen Bordsteinwegen (sind für Rollstuhlfahrer toll, für Blinde aber lebensgefährlich) und was beim Bau teilweise unter "barrierefrei" verstanden wird ist eh jenseits von gut und böse (mein Favorit ist das "barrierefreie" Mikrowinzklo für Senioren, bei dem man einen Rolli nicht mal komplett in den Raum bekommt, und natürlich diverse "barrierefreie" Rampen sowie "barrierefrei zugängliche" Gebäude in Hanglage oder Pflastersteinstraßen).

Für viele Menschen mit Leseschwäche, Seheinschränkung oder Konzentrationsproblemen können die Sternchen, Doppelpunkte und Unterstriche die Texte nahezu unlesbar machen (kenne da sogar persönlich jemanden, die das betrifft), weswegen die bei Dokumenten in einfacher Sprache auch nicht verwendet werden. Ich bin da Anhänger der y-Methode, zumal die sogar noch semantischen Kontext mitliefert, sowas wie "die Spielenden" ist aber auch akzeptabel und sogar noch barrierefrei - das scheint sich auch an diversen Hochschulen gerade langsam gegen die Sonderzeichen durchzusetzen.
« Letzte Änderung: 31.05.2025 | 00:42 von Galatea »
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