Autor Thema: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht  (Gelesen 61474 mal)

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Offline Tudor the Traveller

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #500 am: 10.11.2025 | 17:57 »
Ich finde es echt schwierig, andere (auch mit fachlicher Expertise!) durch Ferndiagnosen zu pathologisieren. Psychopathie aka antisoziale Persönlichkeitsstörung ist so ziemlich das abgründigste Etikett, welches man einem Menschen ankleben kann. Wir sollten aus meiner Sicht alle immer bedenken, dass die Persönlichkeit einer Person über ihr Verhalten in einer einzelnen Situation nicht valide berurteilt werden kann.

Nur um das klar zu stellen: wir reden über eine Aktion des SC, nicht den Spieler. Wir reden hier auch darüber, dass jemand auf Grund einer flapsigen Bemerkung versucht, sein Gegenüber mit einer Axt zu erschlagen.

Zum Spieler kann ich nur sagen, dass ich die beschriebene Aktion nicht gutheiße edit: weil ich es wie geschrieben für eine toxische Spielweise halte, falls (!) das die übliche Spielweise dieser Person ist.
« Letzte Änderung: 10.11.2025 | 17:59 von Tudor the Traveller »
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #501 am: 10.11.2025 | 18:08 »
Ich fand das eigentlich ganz gut begründet.
Gut begründet sicher, aber die Frage ist, ob sich der Kumpel auch damit anfreunden kann? Gute GMs sind eben nicht automatisch auch gute oder vielmehr pflegeleichte Spieler.
Hier geht es ja darum, dass Swano keine Lust darauf hat, dass ihm durch so eine Aktion das Spiel oder der Spielspaß ''kaputt'' gemacht wird. Wie schon gesagt, ich hatte selten ein größeres Problem damit, Charaktere, die mir auf den Sender gingen, nach Walhalla zu schicken - dann muss aber auch schon ein bisschen was zusammen kommen, und vieles lässt sich logischerweise schon bei der Erschaffung vermeiden. Ansonsten am besten immer reden.

Offline flaschengeist

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #502 am: 10.11.2025 | 18:16 »
Nur um das klar zu stellen: wir reden über eine Aktion des SC, nicht den Spieler. Wir reden hier auch darüber, dass jemand auf Grund einer flapsigen Bemerkung versucht, sein Gegenüber mit einer Axt zu erschlagen.

Zum Spieler kann ich nur sagen, dass ich die beschriebene Aktion nicht gutheiße edit: weil ich es wie geschrieben für eine toxische Spielweise halte, falls (!) das die übliche Spielweise dieser Person ist.

Dann habe ich dich völlig falsch verstanden und bitte um Entschuldigung - mir begegnen leider regelmäßig Pathologisierungen, die sich tatsächlich gegen Menschen richten.
Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzuzufügen gibt, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann (frei nach Antoine de Saint-Exupéry). Ein Satz, der auch für Rollenspielentwickler hilfreich ist :).
Hier findet ihr mein mittel-crunchiges Rollenspiel-Baby, das nach dieser Philosophie entstanden ist, zum kostenfreien Download: https://duodecem.de/download

Offline Tudor the Traveller

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #503 am: 10.11.2025 | 18:26 »
Dann habe ich dich völlig falsch verstanden und bitte um Entschuldigung

Alles klar. Klassisches Missverständnis.
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Offline Eleazar

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #504 am: 10.11.2025 | 18:37 »
Ich halte das Verhalten bei einem Nachteil "dünnhäutig" gar nicht für so übertrieben. Wieso sollte man seine Spezies durch eine Gefangene beleidigen lassen? Für mich fast eine Paradesituation, um einen Nachteil zum Nachteil auszuspielen. Mangelnde Impulskontrolle ist wohl das, was dieser Nachteil gerade beschreiben soll.

Dass der SL die "Erlaubnis" erteilen soll, ist natürlich etwas affig. Auch kann es bei einer Klatsche für den Gefangenen bleiben und das Einschreiten eines Kameraden sollte auch reichen, damit sich der Dünnhäuter zügelt.

Aber dass sich jemand durch einen fiesen Kommentar zu einer unbedachten Aktion hinreißen lässt, die dem Gefangenen dann vielleicht sogar irgendeinen Vorteil verschafft, ist doch geradezu Standard in Film und Fernsehen. Und dann habe ich den Schlüssel für die Handschellen geklaut usw....

Offline Tudor the Traveller

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #505 am: 10.11.2025 | 18:48 »
Ich halte das Verhalten bei einem Nachteil "dünnhäutig" gar nicht für so übertrieben. Wieso sollte man seine Spezies durch eine Gefangene beleidigen lassen? Für mich fast eine Paradesituation, um einen Nachteil zum Nachteil auszuspielen. Mangelnde Impulskontrolle ist wohl das, was dieser Nachteil gerade beschreiben soll.

Du nennst eine übergangslose Tötungsabsicht ernsthaft "mangelnde Impulskontrolle"?

Ok, in bestimmten Genres mag das hinkommen. Endzeit oder Western oder so. Aber bei klassischer Fantasy?

Er soll ja den Nachteil ruhig zünden. Aber dann bitte gruppenverträglich und in Relation. Sowas wie "noch so ein Spruch und du frisst meine Axt" zeigt den Nachteil ohne direkt völlig zu eskalieren. Es bietet auch mehr Ansatz für Rollenspiel.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #506 am: 10.11.2025 | 18:51 »
Ok, in bestimmten Genres mag das hinkommen. Endzeit oder Western oder so. Aber bei klassischer Fantasy?

Also ich fände das jetzt bei Tolkien z.B. jetzt nicht sehr weit hergeholt.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #507 am: 10.11.2025 | 18:54 »
Ich halte das Verhalten bei einem Nachteil "dünnhäutig" gar nicht für so übertrieben.

Ich schon -- es sei denn vielleicht, der Charakter hätte zusätzlich noch andere Nachteile, die erklären, warum er sein Beleidigte-Leberwurst-Verhalten hier unbedingt mit der Axt ausleben muß (und in dem Fall sollte sich das Problem eigentlich schon beim Betrachten des Charakterbogens zeigen).

Denn einfach nur hitzköpfig oder schnell eingeschnappt zu sein, manifestiert sich normalerweise schlicht nicht gleich dermaßen extrem.

Offline Eleazar

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #508 am: 10.11.2025 | 19:06 »
Das sehe ich anders. Wenn mir im Spiel ein Gefangener mit einem blöden, respektlosem Spruch dumm kommt, dann könnte auch eine Figur ohne irgendeinen Nachteil dem frechen Kerl eine Ohrfeige verpassen. "Dünnhäutig" darf auch schon was anderes sein.

Wir spielen ja hier auch nicht das echte Leben nach, sondern Rollenspiel. Rund 90% der Aktionen und Reaktionen meiner Figuren würde ich so nicht ausführen. Ich würde gar nicht auf Abenteuer ausziehen.

Und man muss doch immer in Relation setzen, was zum Beispiel der entsprechende Vorteil ist, den man ich für den Nachteil erkauft. Wenn ich für eine entsprechende "Coolness" dann trotzdem immer noch bei einer Provokation aus der Haut fahren würde, dann könnte man sich diese Vor- und Nachteile auch gleich ganz sparen.

Offline Lyonesse

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #509 am: 10.11.2025 | 19:19 »
Jedenfalls gut, dass nicht alle dünnhäutigen Leute sofort die Axt in Tötungsabsicht kreisen lassen. ;)
Aber wahrscheinlich war dem Spieler einfach nur langweilig oder was auch immer.
« Letzte Änderung: 10.11.2025 | 19:21 von Lyonesse »

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #510 am: 10.11.2025 | 19:32 »
Jedenfalls behalte ich den Vorfall vielleicht im Gedächtnis für den Fall, daß mal wieder einer der "Warum gibt es Leute, die sich gar nicht so sehr für Kämpfe interessieren?"-Fäden hochkocht oder jemand einen neuen anfängt. Verhalten wie das des Spielers dieser Zwergin nicht auch noch durch die "Fürs Kämpfen ist das Rollenspiel doch da!"-Blume fördern zu wollen, scheint mir nämlich ein nicht komplett an den Haaren herbeigezogener Grund zu sein. ;)

Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #511 am: 10.11.2025 | 20:16 »
Kurzer Senf:
Auf mich wirkt das wie eine Art Sketch.
Zwergin fühlt sich beleidigt und spaltet darauf der Gefangenen den Schädel( Wenn es denn geklappt hätte)
Wie hätte der Rest der Gruppe darauf reagieren können?
1. "Sag mal, bist Du irre !?"
2. " Manno, musst du so überreagieren? Die hätten wir doch noch brauchen können."
3. " Wer macht das jetzt sauber?"
 ~;D

Also zu blöd um wahr zu sein.
Von "gutem" Rollenspiel kann mMn. in einer wenigstens halbernsten Runde  nicht die Rede sein.


Bei Slapstick bzw. Bier und Brezen Stimmung ist das natürlich ne andere Sache.



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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #512 am: 10.11.2025 | 20:26 »
Ich halte das Verhalten bei einem Nachteil "dünnhäutig" gar nicht für so übertrieben. Wieso sollte man seine Spezies durch eine Gefangene beleidigen lassen? Für mich fast eine Paradesituation, um einen Nachteil zum Nachteil auszuspielen. Mangelnde Impulskontrolle ist wohl das, was dieser Nachteil gerade beschreiben soll.

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Da hast du recht - das Problem war weniger die grundsätzliche Handlung des SC (Attacke auf Goblin), sondern das sture Weitermachen trotz und gegen alle Reaktionen des anderen SC (und der Spielerin und auch meiner, die wir beide ziemlich die Stirn gerunzelt haben ...). Da war halt kein Versuch zu erkennen, irgendwie was gemeinsames aus der Situation zu machen, womit am Ende dann wieder alle okay sind.

(Man muss auch anmerken: Bei Dragonbane haben Nachteile keinen Punktewert, man kann sie freiwillig nehmen oder nicht und sie geben dann max. 1XP pro Session, wenn sie ins Spiel kommen. Für "ins Spiel kommen" hätte hier aber echt weniger und vor allem den Mitspieler*innen ggü. Wohlwollenderes gereicht.)

Mein Verdacht ist, dass auch noch etwas Umfassenderes dahintersteckte und der Spieler einfach dringend beweisen wollte, dass sein Ansatz maximaler Blutrünstigkeit der prinzipiell richtige zur Abenteuerlösung ist. Wenn er jetzt nur einen blutrünstigen SC gespielt hätte und mit den anderen gegroovt, um das auch zum Laufen zu bringen - sich also auch mal aufhalten lässt und die Reaktionen der anderen nicht völlig übergeht - dann könnte das auch richtig cool sein. Aber das war's halt nicht - er hat eingefordert, dass alle das genau so mitmachen und anerkennen, dass nichts anderes einen Sinn ergibt.

Hat allerdings nur noch am Rande mit TLFL zu tun ...
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #513 am: 10.11.2025 | 20:33 »
Na ja -- der Unterschied zwischen Taschenlampenfallenlassen einer- und schlichtem "Charakterspiel" andererseits liegt zumindest für manche von uns ja gerade darin, wie rücksichtslos gegenüber den anderen am Tisch der Betreffende seine Sache in dem Moment unbedingt durchzudrücken müssen meint. Insofern sind wir da noch nicht mal sooo grenzwertig. :)

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #514 am: 10.11.2025 | 21:27 »
Ist halt auch manchmal Abwägungssache. Ich kenn auch so Runden mit lauter hypereffektiven Teflonbillies als Charakteren. Da ist dann das, was üblicherweise als Charakterspiel verstanden wird schon nicht gerne gesehen, wenn es nicht irgendwie zur Problemlösung beiträgt. Aber ja, gegen Widerstand da herumberserken wenn es garnicht nötig ist wäre mir wahrscheinlich auch sauer aufgestoßen.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #515 am: 11.11.2025 | 10:16 »
Ich bin ja ein Fan des guten alten Taschenlampenfallenlassens und stehe damit hier allein auf weiter Flur.

Auch mehr als 7 Jahre danach stehe ich noch zum ersten Satz mit dem ich diesen Thread eröffnete.

Ich mag die Zwergenaktion. Ich hätte Spass daran, wenn mein Mitspieler das macht. Ich mag over the top und zu weit aufdrehen.

Gleichzeitig zügle ich mich als Spieler in solchen Situationen, weil ich weiß, dass die anderen am Tisch das vermutlich nicht alle gleich sehen.

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #516 am: 11.11.2025 | 10:18 »
Bei Dragonbane kriegt man aber für das Ausspielen der Schwäche einen Erfahrungsmarker. Vielleicht lag's einfach daran? Hatte ich hier auch schon mal.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #517 am: 11.11.2025 | 10:35 »
Bei Dragonbane kriegt man aber für das Ausspielen der Schwäche einen Erfahrungsmarker. Vielleicht lag's einfach daran? Hatte ich hier auch schon mal.

Ne, hat sich sogar am Ende der Session rausgestellt, dass er das nicht wusste ... und wie gesagt hätte offensichtlich sein müssen, dass er den auch bekommen hätte, ohne alle zu sabotieren und herumzuschubsen.
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Offline Luxferre

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #518 am: 11.11.2025 | 11:13 »
TLFL = "mein Charakter ist halt so"

TLFL ≠ "ich spiele die Schwächen meines Charakters PLAUSIBEL aus"


Zu 1: lehne ich total ab
Zu 2: finde ich total gut


Vielleicht ist das mein erstes Dogma  ~;D
ina killatēšu bašma kabis šumšu Tišpak
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"Consider the seed of your generation. You were not born to live like animals, but to pursue virtue and possess knowledge"

Offline Gunthar

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #519 am: 11.11.2025 | 11:51 »
Hätte ich die Zwergin gespielt, wäre ich auch erzürnt gewesen, hätte aber mit Absicht daneben gehauen, um das Gegenüber einzuschüchtern. Ist das auch ein TLFL?

Was bedeutet der Begriff "Taschenlampenfallenlassen" eigentlich?
Spieler in D&D 5e: "8 + viel, trifft das?"

Stoßseufzer angesichts der ersten Kampfszene, nachdem sich die Sitzung bislang ziemlich zäh hingezogen hat: "Es geschehen doch noch Leichen und Wunden!"

Offline ghoul

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #520 am: 11.11.2025 | 11:56 »
Was bedeutet der Begriff "Taschenlampenfallenlassen" eigentlich?

Ein Spieler, der seine Personnage derart spielt, dass sie das Bestreben der restlichen Gruppe sabotiert.
https://ghoultunnel.wordpress.com/2011/10/21/neue-erkenntnisse-uber-spielertypen/
Beispiel: Der Spieler entscheidet, im Kampf "vor Schreck" die Lichtquelle der Gruppe fallenzulassen.
Tactician: 96%
PESA hilft!
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Desweiteren: Alle deine Probleme wurden bereits in AD&D 1e gelöst.

Offline unicum

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #521 am: 11.11.2025 | 12:56 »
Wenn ich mir so die Sache betrachte und das in realität nachdenke dann komm ich eigentlich zu dem schluss das ich so eine Situation im realen Leben maximal zweimal erlebe und das auch nur weil ich jedem eine zweite Chance gebe. Aber eben nur eine zweite und nicht eine dritte und vierte, usw.

Schlussendlich ist es ggf auch meine eigene Sicherheit welche durch die Aktionen eines "Ich spiel nur meine Char aus und da stehetn halt diese und jene Schwächen auf dem Characterbogen".

Ich kenne einige Systeme die solche "Vor und Nachteile" haben, und ja manche Nachteile nimmt man für eine Figur die sind aber dann eigentlich für die ganze Gruppe. Exemplarisch das mit dem Zwergen oder was bei uns mal ganz übel wurde "Nimmt keine Gefangenen" - da war sehr schnell sehr klar: Mach diesen Nachteil weg oder unsere Figuren wollen deine Figur nicht mehr in der Gruppe.

"Ich spiel nur meinen Char" ist für mich so ein echtes Warnflag. Das kann ich echt nicht brauchen. Wer individuelle Dinge macht, gut und schön - aber spätestens wenn jemand Aktionen meiner Figur verhindert oder vermurkst muss er damit rechnen das ich auch mal "Ich spiel nur meinen Char" mache.

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #522 am: 11.11.2025 | 13:19 »
Ich finde solche Aktionen im Grunde wie tartex total cool, NUR: lasst uns das vorher doch OT absprechen. In einem "Mirth & Mayhem"-Spiel hätte ich als Mitspieler vermutlich gesagt: Ja, klar ist dein Zwerg bekloppt und drischt auf die Gefangene ein, und wenn sie dabei draufgeht, dann haben wir ein hübsches Problem mehr. Aber derlei muss vorher gemeinsam entschieden werden! Eine solche Sache bietet man erst mal an und drückt sie dem Tisch nicht auf.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #523 am: 11.11.2025 | 13:34 »
Wenn ich mir so die Sache betrachte und das in realität nachdenke dann komm ich eigentlich zu dem schluss das ich so eine Situation im realen Leben maximal zweimal erlebe und das auch nur weil ich jedem eine zweite Chance gebe. Aber eben nur eine zweite und nicht eine dritte und vierte, usw.

Schlussendlich ist es ggf auch meine eigene Sicherheit welche durch die Aktionen eines "Ich spiel nur meine Char aus und da stehetn halt diese und jene Schwächen auf dem Characterbogen".

Ich kenne einige Systeme die solche "Vor und Nachteile" haben, und ja manche Nachteile nimmt man für eine Figur die sind aber dann eigentlich für die ganze Gruppe. Exemplarisch das mit dem Zwergen oder was bei uns mal ganz übel wurde "Nimmt keine Gefangenen" - da war sehr schnell sehr klar: Mach diesen Nachteil weg oder unsere Figuren wollen deine Figur nicht mehr in der Gruppe.

"Ich spiel nur meinen Char" ist für mich so ein echtes Warnflag. Das kann ich echt nicht brauchen. Wer individuelle Dinge macht, gut und schön - aber spätestens wenn jemand Aktionen meiner Figur verhindert oder vermurkst muss er damit rechnen das ich auch mal "Ich spiel nur meinen Char" mache.

Letzten Endes ist mein Charakter ja normalerweise (falls nicht ausdrücklich so und nicht anders gestellt) auch nur deswegen "so", weil ich ihn so gewollt habe -- da kann ich mich also nicht plötzlich hinter ihm verstecken und das Unschuldslamm heucheln. Und: Menschen und andere Leute sind auch keine dünnen Wenn/Dann-Skripte, die auf einen Auslösereiz X nur genau die eine Reaktion Y kennen und sonst nichts, sondern die haben da für gewöhnlich schon mindestens eine gewisse Auswahl.

Pfeif also auf das Charakterfeigenblatt. Selbst wenn mein Charakter hitzköpfig, leicht beleidigt, oder sonst etwas in dieser Richtung ist, rechtfertigt das je nach Situation vielleicht ein zorniges Anfunkeln, eine Standpauke, oder auch eine ausgerutschte Faust, aber nicht automatisch jedesmal gleich einen Totschlagsversuch, ohne daß da erst noch deutlich mehr dazukommen müßte. Ich hab' da doch Möglichkeiten, Leute!

Offline KWÜTEG GRÄÜWÖLF

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #524 am: 11.11.2025 | 13:46 »
Letzten Endes ist mein Charakter ja normalerweise (falls nicht ausdrücklich so und nicht anders gestellt) auch nur deswegen "so", weil ich ihn so gewollt habe -- da kann ich mich also nicht plötzlich hinter ihm verstecken und das Unschuldslamm heucheln. Und: Menschen und andere Leute sind auch keine dünnen Wenn/Dann-Skripte, die auf einen Auslösereiz X nur genau die eine Reaktion Y kennen und sonst nichts, sondern die haben da für gewöhnlich schon mindestens eine gewisse Auswahl.

Pfeif also auf das Charakterfeigenblatt. Selbst wenn mein Charakter hitzköpfig, leicht beleidigt, oder sonst etwas in dieser Richtung ist, rechtfertigt das je nach Situation vielleicht ein zorniges Anfunkeln, eine Standpauke, oder auch eine ausgerutschte Faust, aber nicht automatisch jedesmal gleich einen Totschlagsversuch, ohne daß da erst noch deutlich mehr dazukommen müßte. Ich hab' da doch Möglichkeiten, Leute!

Da gehe ich mit, genau das dachte ich auch, als ich das oben gelesen hatte. Ein dünnhäutiger Zwerg kann bei einer ihm missliebigen Bemerkung eines Goblins ja durchaus anfangen zu toben, zu schreien, und wüste Beleidigungen brüllen, und auch mit der Faust drohen, aber gleich ne richtige Attacke? Das hat mit dünnhätig jetzt echt nix zu tun.
Theirs not to make reply,
Theirs not to reason why,
Theirs but to do and die:
Into the valley of Death
    Rode the six hundred.