Eine Menge Leute glauben anscheinend, dass Spiele, welche unter der OGL 1.0(a) Open Content von WotC verbreitet haben, durch den Versuch der rückwirkenden "De-Authorisierung" juristisch vom Markt gedrängt werden (was absurd ist)
Wieso ist das absurd? Da ich persönlich mit D&D jetzt nicht viel am Hut habe, dafür aber mit der OGL 1.0a, fände ich die Konsequenzen in dieser Richtung tatsächlich viel interessanter. Was ich damit meine? Nun, die OGL ist vom Grundsatz her ja erstmal nur ein Lizenzvertrag. Und in den letzten 20 Jahren hat nicht nur WotC die OGL für D&D verwendet, sondern auch andere Firmen für ihre eigenen Systeme, die nichts mit D&D zu tun haben. So hat WEG sein D6 System als OpenD6 auf Basis der OGL 1.0a zu freien Verfügung gestellt. Das heißt, jeder darf aufgrund der OGL das D6 System für eigene Projekte verwenden. Und da gibt es ja durchaus auch noch einige andere, welche ihre Sachen über die OGL frei verfügbar gemacht haben.
Spannend wäre nun, ob WotC die von allen verwendete OGL 1.0a tatsächlich für ungültig erklären kann - also quasi "rückwirkend" diesen Lizenzvertrag aufheben kann. Das hat nichts mit D&D zu tun, sondern mit der OGL, also dem Lizenzvertrag. Grundlage für diese Überlegung wäre die erste Zeile, mit der jede OGL - auch die von WEG für OpenD6 - beginnt:
"OPEN GAME LICENSE Version 1.0a
The following text is the property of Wizards of the Coast, Inc. and is Copyright 2000 Wizards of the Coast, Inc ("Wizards"). All Rights Reserved."
Ist der Lizenzvertrag damit Eigentum von WotC und kann WotC den deswegen auch für ungültig erklären (es geht nicht um den Content, auf den sich die Lizenz bezieht)? Wenn ja, würde das ja bedeuten, dass ab dem Zeitpunkt niemand mehr etwas veröffentlichen oder anbieten dürfte, was auf der OGL 1.0a basiert. Denn es gäbe dann ja keine Lizenz mehr, die das abdeckt.
Aber das sind nur meine Überlegungen und Meinung. Wobei die Frage, ob WotC die OGL 1.0a tatsächlich für ungültig erklären kann, völlig unabhängig von einer möglichen OGL 1.1 ist.
Die Frage ist auch nicht, ob WotC das will oder nicht, denn das wäre dann ja ein Automatismus, der sich zwangsläufig daraus ergeben würde, wenn die OGL 1.0a für ungültig erklärt werden könnte.