Ernst gemeinte Antwort: Eine derartige Klausel ist eigentlich in JEDER Lizenz drin
Uneigentlich aber nicht. Mit GPL, BSD usw. kann man auch ein Hassportal betreiben. Da steht nichts dazu drin. *seufz*.

Verantwortlich ist dann der Betreiber und NUR DER - nicht Apache, Nginx, MySQL oder irgendein JS-Framework. Warum sollte es auch?
Darüber hinaus gäbe es auch Möglichkeiten einen externen "Solution-mechanism" zu definieren, der nicht einseitig ist. Vielleicht kommt das ja noch.
Wobei ich nicht verstehe weshalb sie einen OGL-Survey aufsetzen. 99,9% der User sind doch gar keine Contentcreator, 3pps oder Anwälte, das ist doch so nie auswertbar - während der relevante Input dann in der Masse untergehen wird. Bei Gamedesign ergeben diese Surveys ja Sinn - hier aber überhaupt nicht, außer vielleicht ein generelles Stimmungsbild zu bekommen.
IANAL - aber ich zitiere mal aus dem Medium-Artikel:
Section 2 — License. The new OGL is perpetual and non-exclusive. This is fantastic. However, it expressly does not state that it’s royalty-free. This is not fantastic. It also states that it’s only partially irrevocable — Works made under the license will always be under the license, but the license itself can be withdrawn.
Darauf kann man doch nicht aufbauen?
Weiterhin erscheinen die nicht formulierten Ansätze zu den VTTs bizarr. Zu Videospielen gibt es ja schon US-Rechtsprechung.
Die war immer relativ eindeutig - Game mechanic ist überhaupt nicht schützbar. Verkürzt: Im Prinzip sind Klone zulässig, wenn Du eine neue Grafik drüberlegst. Siehe zilliarden Smartphone-Clones.
Es gab zwar auch das Tetris-Urteil, aber das ist in gewisser Weise ein Sonderfall, weil Tetris so simpel gestaltet ist, was auf viele moderne "Abenteuer"-Spiele in der Form gar nicht zutrifft. Steine in Container einsortieren kannste machen - aber die simplen Formen der Bausteine sind bei Tetris so ikonisch und damit wieder "expression". Die Sache mit dem Schatteneffekt erscheint mir zwar seltsam, aber whatever. Aber auch schon eher ein Sonderfall. Für ein Strategie oder 3D-Adventuregame ist das nicht übertragbar in der Form.
Die WotC-Vorstellungen zu den VTTs sind aber, dass man nicht mal Mechaniken wie "Animationen" oder "Fog of War" verwenden darf - wenn man sich da committed.
Das ist entgegen jedweder Praxis bei Videospielen. Es wird hier sehr klar, dass man versucht "die Daumenschrauben" anzulegen und jedwede kreative Konkurrenz, die OneDnD ja auch weiterbringen könnte, versucht zu unterdrücken. Das hat nichts mit dem berechtigten Interesse die "Content-IP" zu schützen zu tun.