Chaosium unterstützt nach allem was ich sah die ORC, nutzt sie aber nicht. Das ist nämlich der Knackpunkt, nicht jeder Unterstützer wird sie auch nutzen. Warum auch, es weiß ja noch niemand, was da genau drinsteht. Eine Festlegung ist also extrem verfrüht und könnte sogar gefährlich sein.
Ich knall mal mein Verständniss dazu raus, und würde gerne wissen, wie sehr ich das alles falsch verstehe;
Spielregeln sind == Beethovens 9te Symphonie. Gemeinfrei und nicht (mehr) vom Urheberrecht beleckt.
Ein Notenbuch ist aber trotzdem Urheberrechtlich geschützt, selbst wenn es "nur" die 9te Symphonie abbildet.
Praktische ausführungen (z.B. eine spezifische Aufführung der 9ten durch das Royal Symphonic Orchestra London) sind sowieso unter Copyright.
Das fürt zu einem "Henne-Ei" -Problem;
Du kannst und darfst Beethovens 9te benutzen wie du willst ohne irgendwen nach einer Lizenz fragen zu müssen, da niemand jemals ein praktikables Urheberrecht darauf anmelden -kann-.
ABER;
Notenbücher, die die 9te Symphonie in Noten ausdrücken, können sehr wohl Urheberrechtlich geschützt sein.
d.h.;
Wenn du die 9te Symphine in Noten abbildest, dann wird das zwangsläufig aussehen wie das Urheberrechtlich geschütztes Werk eines Notenbuchverlegers.
Und die 9te Symphonie kann man halt nur so weit Verändern bevor es nicht mehr die 9te Symphonie ist (und dann kann einem das Copyright für die 9 auch egal sein).
Du kannst nicht beweisen, das du nicht einfach nur Abgeschrieben hast.
Der Verleger kann nicht beweisen, das du einfach nach Gehör abgeschrieben hast.
Das ist als rechtsgrundlage extrem wackelig und vermutlich von Lust und Laune des Richters, der den Kack entscheiden muss, abhängig.
Wenn jetzt ein Notenbuchpublisher kommt und eine stark abgespeckte Version der 9ten in Notenbuchform anbieted und sagt
"Hier. Benutzt das. Wir Verklagen euch nicht, wenn ihr explizit das oder erkennbare abwandlungen davon benutzt. Unterschreibt hier mal kurz diese Vereinbarung, das ihr bestimmte sachen NICHT nutzt, dann sind wir Tuti."
Dann ist die 9 immer noch gemeinfrei, aber du hast Zugriff auf ein frei verfügbares Notenbuch, in dem die 9 fix und fertig drinsteht.
Die Limitierungen sind Teilweise überflüßig ("Du darfst nicht unsere Videos, wie man die 9te richtig dirigiert, benutzen" - Durfte man auch ohne die Vereinbarung nicht, aber OK...) und Teilweise übergriffig ( "Du darfst nicht im 3ten Akt den Choral auf gesattelten Schweinen einreiten lassen, weil das halt "Unser Ding" ist." - Ohne die Vereinbarung hätte man das u.U. gedurft, wäre aber direkt wieder beim "Henne-Ei problem") Aber im großen und ganzen hat man jetzt ein stück Rechtssicherheit.
Wenn wir jetzt setzen;
Spielregeln == Beethovens 9te
SRD == Abgespecktes Notenbuch
D&D5 == DVD-Aufzeichnung einer Live-Darstellung von Beethovens 9ter
OGL == Bedingungen, nach denen man das (Urheberrechtlich geschützte) abgespeckte Notenbuch benutzen darf, in dem ein gemeinfreies Werk abgebildet ist.
Dann dreht sich der ganze OGL-Ärger also momentan darum, wie "übergriffig" die neuen Vertragsbedingungen der OGL sind.
Hab ich das richtig Verstanden?